25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Wir machen uns stark für Kinderrechte!

Unter diesem Motto fand am gestrigen Dienstag, dem 04.04 2017, ein gemeinsamer Festakt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) und der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Berlin statt. Anlass war das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor 25 Jahren.

Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern! - diese zentrale Forderung der beteiligten Institutionen bekräftigten noch einmal deutlich und ausführlich Bundesministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas in ihren Ausführungen. Heiko Maas formulierte es so: “Es wäre ein wichtiges Symbol, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Kinder sind unsere Zukunft. “

Manuela Schwesig skizzierte die Meilensteine, die seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 erreicht wurden:

  • Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in Erziehung trat im Jahr 2000 in Kraft,
  • im Jahr 2010 gab die Bundesregierung die Vorbehaltsregelung auf und nahm die UN-Kinderrechtskonvention umfassend an,
  • 2015 wurde die Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet.

Auch Schwesig betonte die besondere Rechtslage und Schutzbedürftigkeit von Kindern und unterstrich noch einmal ganz deutlich ihr persönliches Engagement, aber auch das des BMFSFJ für die Forderung nach der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

Brauchen wir die Kinderrechte im Grundgesetz und wo stehen wir in 25 Jahren?

Im Podiumsgespräch unter der Moderation von Sandra Maischberger diskutierten Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, Prof. Dr. Beate Rudolf, Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Manuela Schwesig und Heiko Maas auf der Grundlage ihrer Erfahrungszusammenhänge und Aufgabenschwerpunkten insbesondere folgende Aspekte: Was wurde bereits erreicht? Brauchen wir die Kinderrechte im Grundgesetz überhaupt? Und wo stehen wir in 25 Jahren?

Einig waren sich die Diskutierenden darin, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und deren wirkungsvolle Ausgestaltung der nächste logische Schritt in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sind.

Die nachfolgende Fachveranstaltung wurde von Prof. Dr. Hüther mit dem Vortrag: „Weshalb Kinder ernstgenommen werden müssen“ und einem Bericht von Frau Mag. Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin Steiermark, die die Strukturen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Steiermark aufzeigte, gestaltet.

Aktiv mitgestalten konnten die Teilnehmenden den Fachteil über 4 Gesprächsrunden im Rahmen eines moderierten Speeddatings zu den Fragestellungen:

  • Welche positiven Beispiele erleben sie in der Umsetzung der Kinderrechte?
  • Welche Schwierigkeiten in der Umsetzung stellen sich dar?
  • Wie wäre eine Traumsituation in 25 Jahren?

Die abschließende Gesprächsrunde war offen für allgemeinen Austausch. Mit einem kleinen Imbiss und anregenden Tischgesprächen klang die Veranstaltung aus.

Weitere Informationen auf der Seite der National Coalition Deutschland.

Heiko Maas und Manuela Schwesig äußerten sich außerdem über ihre Twitterkanäle:

https://twitter.com/ManuelaSchwesig

https://twitter.com/heikomaas


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Internationaler Tag der Heilpädagogik – 13. April

Die Internationale Gesellschaft heilpädagogischer Berufs- und Fachverbände (IGhB) hat auf ihrer Oktobersitzung 2016 in Rom entschieden, den 13. April 2017 erstmals als Internationalen Tag der Heilpädagogik auszurufen und zukünftig jährlich zu begehen. Ziel des Internationalen Tages der Heilpädagogik ist es, die Heilpädagogik zu stützen und zu stärken, die Profession in der breiten Öffentlichkeit darzustellen, auf ihre Bedeutung zu verweisen und in Zeiten gesellschaftlicher und politischer Herausforderungen couragiert und professionell für Teilhabe und Entwicklung einzutreten.

Der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. unterstützt die Idee und wirbt bei seinen Mitgliedern darum, diesem Tag besondere Beachtung zu schenken und in Zukunft auch mit Aktionen und Veranstaltungen darauf zu verweisen. Sollte dies nicht genau am 13. April möglich sein, können Aktionen dazu auch zeitnah um diesen Tag herum begangen werden.

Warum der 13. April?

Das INTERNATIONALE ARCHIV FÜR HEILPÄDAGOGIK | Emil E. Kobi Institut trägt den Namen des bedeutenden Schweizer Heilpädagogen Emil E. Kobi, dessen Todestag sich am 13. April jährt.

Sein Nachlass, welchen er dem BHP e.V. vermachte, war einer der maßgeblichen Gründe für die Entwicklung des Internationalen Archives für Heilpädagogik. Die Entscheidung für dieses Datum ist somit auch Ausdruck der Verbundenheit der IGhB mit dem Internationalen Archiv für Heilpädagogik in Trebnitz.

Weiterführende Links:

Internationale Gesellschaft heilpädagogischer Berufs- und Fachverbände (IGhB): http://ighb.eu/
Internationales Archiv für Heilpädagogik: http://www.archiv-heilpaedagogik.de
Emil E. Kobi: https://de.wikipedia.org/wiki/Emil_E._Kobi


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BHP auf dem Kinder- und Jugendhilfetag 2017 vertreten

Der BHP wird auf dem diesjährigen Kinder- und Jugendhilfetag mit einem Informationsstand vertreten sein und zu Fragen rund um das Thema Heilpädagogik beraten. Der 16. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) findet vom 28. – 30. März in Düsseldorf statt und steht unter dem Motto „22 MIO. Junge Chancen“.

Der Fachkongress wird von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und ihren Mitgliedsorganisationen durchgeführt und steht allen Interessierten offen. Mit seinen zahlreichen Veranstaltungen ist er die größte kostenlose Fortbildungsveranstaltung für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Der BHP ist seit Ende April 2016 Mitglied in der AGJ Mitgliedergruppe „Personal und Qualifizierung in der Jugendhilfe“ und setzt sich u. a. für die Qualitätsentwicklung und den vermehrten Einsatz von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in Kindertagesstätten ein.

Der BHP wird auf dem dreitägigen Treffen, welches nach Einschätzung der Veranstalter 40.000 bis 50.000 Besucher anziehen wird, mit einen Informationsstand im Bereich F79 vertreten sein. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich am Stand des BHP über die neuesten berufspolitischen wie fachlichen Entwicklungen der Heilpädagogik zu informieren.

Die genauen Messezeiten sind:

28.03.2017: 13:30 - 19:00 Uhr
29.03.2017: 09:00 - 19:00 Uhr
30.03.2017: 09:00 - 14:00 Uhr

Informationen zum Standort des BHP auf dem DJHT finden Sie hier: https://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/


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Debatte zur Ausbildungsreform PsychThG

Der Fachbereichstag Heilpädagogik (FBT-HP) und der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. haben zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ausführlich Stellung bezogen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme treten FBT-HP und BHP dafür ein, (heil-)pädagogische Kompetenzen in einem zukünftigen Psychotherapeutengesetz (PsychThG) curricular und methodisch zu verankern sowie das Recht von Menschen mit Behinderungen (und ihren Familien) zur Teilhabe an der psychotherapeutischen Versorgung angemessen zu berücksichtigen.

An den bisherigen Überlegungen des Ministeriums zur Entwicklung einer modernen Psychotherapieausbildung kritisieren die Verbände u.a., den geringen Anteil pädagogischer Inhalte am Gesamtvolumen der Ausbildung (5%) sowie die fehlende Öffnung für Absolventinnen und Absolventen der Erziehungswissenschaften, der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik/ Inklusiven Bildung. Beide Verbände befürchten einen deutlichen Qualitätsverlust der Ausbildung zum „Psychologischen Psychotherapeuten“, wenn diese vorwiegend im Rahmen eines grundständigen Studiums erfolge und Berufs-, Leitungs- und Lebenserfahrungen in pädagogischen Institutionen und gesellschaftlich wichtigen Handlungsfeldern nicht mehr als hilfreiche oder bedeutsame Qualifikationen und Kompetenzen für die psychotherapeutische Arbeit gewertet würden.

Zudem kritisieren die Verbände, dass in der aktuellen Ausarbeitung des Eckpunktepapiers keine Aussagen zur Psychotherapie von Menschen mit Behinderungen getroffen würden. Nach Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention sei jedoch durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass behinderte Menschen Zugang zu Gesundheitsdiensten (einschließlich rehabilitativer und auch psychotherapeutischer Maßnahmen) haben. Um diesen Rechtsanspruch tatsächlich zu verwirklichen, seien - auch und gerade in der Psychotherapie von Menschen mit Behinderungen – dezidierte Erfahrungen mit diesem Personenkreis unerlässlich. Hier dürfe es keine Barrieren für Absolventinnen und Absolventen heilpädagogischer Studiengänge in die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung geben, um aktuelle Versorgungslücken in diesem Bereich nicht weiter zu vergrößern, argumentieren die Verbände in ihrer Stellungnahme an das BMG.

Das Bundesministerium für Gesundheit hält eine Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), das die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten regelt, für dringend geboten und legte im Oktober 2016 ein Eckpunktepapier vor. In diesem sprach sich das Ministerium für das Modell einer Direktausbildung im Rahmen eines fünfjährigen Hochschulstudiums der Psychotherapie aus. Der Fachbereichstag Heilpädagogik (FBT-HP) und der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. sind an den vielfältigen Überlegungen zur Novellierung der psychotherapeutischen Ausbildung durch die Teilnahme an Gremien und Anhörungen sowie durch Stellungnahmen am aktuellen Diskurs aktiv beteiligt.

FBT-HP und BHP: Stellungnahme zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Eckpunktepapier des BMG zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten


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EAH startet Weiterbildungsreihe „Personenzentrierte Teilhabeplanung“

Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kommt gesellschaftlicher Teilhabe und Personenzentrierung für Menschen mit Behinderung ein neues Gewicht zu. Die strukturelle Auflösung der Kategorien stationär, teilstationär und ambulant der Leistungen für Menschen mit Eingliederungshilfebedarf geht einher mit der Notwendigkeit zur Unterscheidung von Leistungen zur Existenzsicherung von Fachleistungen. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.

Das Entwickeln personenzentrierter Leistungen und die Begleitung in personenzentrierten Planungen und Prozessen erfordern eine gute Methodenkenntnis. Diese werden in der umfassenden Weiterbildungsreihe der Europäischen Akademie für Heilpädagogik (EAH) vermittelt. In insgesamt 8 Modulen erwerben die Teilnehmenden umfassende Kompetenzen für die Umsetzung Personenzentrierter Teilhabeplanung, darunter u. a.:

  • den Begriff der Personenzentrierten Teilhabeplanung darzulegen,
  • das Recht auf Beratung im Teilhabeplanungsprozess im BTHG zu verorten,
  • Leistungsansprüche von Menschen mit Beeinträchtigungen zu beschreiben, die sich aus dem BTHG ergeben,
  • Instrumente der Hilfebedarfsermittlung auf der Grundlage der ICF und der Personenzentrierung zu analysieren,
  • Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung von Informationen zu beschreiben,
  • einen Teilhabeplanungsprozess personenzentriert durchzuführen,
  • die eigene Person im Beratungsprozess zu reflektieren,
  • sich als Person sowie die Institution im Kontext örtlicher Teilhabeplanung zu verorten sowie
  • ein eigenes Beratungskonzept für Personenzentrierte Teilhabeplanung zu entwickeln und erste Praxiserfahrungen zu reflektieren.

Start der Weiterbildungsreihe ist im März. Weitere Informationen und Anmeldung unter: EAH Weiterbildung Personenzentrierte Teilhabeplanung


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Internationale Zusammenarbeit wechselt den Geschäftsbereich

Der Vorstand des BHP hat in seiner Januarsitzung beschlossen, fortan die verbandliche Arbeit im Bereich der Internationalen Zusammenarbeit dem Geschäftsbereich 2 anzugliedern. Zugleich werden die Teilhabe- und Handlungsfelder der Heilpädagogik (vormals Geschäftsbereich 2) dem Geschäftsbereich 1 zugeordnet.

Damit geht der Geschäftsbereich Teilhabe- und Handlungsfelder der Heilpädagogik wieder zurück in die Verantwortung der BHP Vorsitzenden Dagmar Gumbert, die diesen bereits von 2006 bis 2014 leitete und ihn nun in neuer Funktion weiter als Beratungs- und Fachgremium des BHP Vorstandes stärken wird. Neu zuständig für den Geschäftsbereich Internationale Zusammenarbeit ist der stellvertretende BHP Vorsitzende Prof. Dr. Erik Weber. Erik Weber ist Studienleiter des international ausgerichteten Studienganges „Inclusive Education/Integrative Heilpädagogik“ an der Evangelischen Hochschule Darmstadt und verfügt über vielfältige internationale Kontakte, um den Geschäftsbereich Internationale Zusammenarbeit innerhalb der verbandlichen Arbeit weiter zu profilieren.


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Bundestag gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus

Anlässlich des Jahrestages der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz gedenkt der Bundestag heute der Opfer des Nationalsozialismus. Im Mittelpunkt des Gedenkens stehen in diesem Jahr die sogenannten "Euthanasie"-Morde.

Die Befreiung des deutschen Konzentrationslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen jährt sich heute zum 72. Mal. Bei der offiziellen Gedenkstunde im Bundestag wird insbesondere an die Opfer der „Euthanasie“ im nationalsozialistischen Deutschland erinnert: „Wir gedenken in diesem Jahr besonders der Kranken, Hilflosen und aus Sicht der NS-Machthaber ,Lebensunwerten', die im sogenannten ,Euthanasie'-Programm ermordet wurden“, betonte Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert in seiner Ansprache zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus.

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Schätzungen zufolge fielen im Machtbereich der Nationalsozialisten etwa 300.000 Menschen den sogenannten „Euthanasie“-Morden zum Opfer.

Hier können Sie die Rede von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert am 27. Januar 2017 zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus nachlesen:
https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/reden/2017/002/490682

Außerdem findet sich eine Zusammenfassung des Gedenktages auf den Seiten des Bundestages.


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BHP lädt zum Neujahrsempfang

Der Berufs- und Fachverband für Heilpädagogik (BHP) e.V. lud am gestrigen Donnerstag zu seinem traditionellen Neujahrsempfang in Berlin ein. Dagmar Gumbert, Vorsitzende des BHP und Geschäftsführer Kai-Raphael Timpe konnten auch in diesem Jahr Gäste aus Politik, Institutionen und Verbänden in der BHP Bundesgeschäftstelle begrüßen.

Der Einladung gefolgt waren u.a. die Staatssekretärin für Jugend und Familie in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Sigrid Klebba und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung, Herr Uwe Schümmer. In ihrer Begrüßungsrede legte BHP Vorsitzende Dagmar Gumbert den Gästen die verbandlichen Ziele für das Jahr 2017 dar. Herr Uwe Schümmer sprach zum kürzlich verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG), ein Thema, dass auch im folgenden inoffiziellen Teil der Veranstaltung viele Tischgespräche bestimmte.

Der BHP Neujahrsempfang findet jährich Ende Januar in der Berliner Bundesgeschäftsstelle in Berlin statt und steht besonders im Zeichen der Pflege des fachpolitischen Dialoges.


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"Die Qualifikation wird sehr geschätzt." BHP im Gespräch mit Berliner Morgenpost

Im Interview für die Sonderbeigabe "Karriere" der Tageszeitung Berliner Morgenpost äußerte sich der Berufs- und Fachverband für Heilpädagogik e.V. kürzlich über die Arbeitsmarktsituation für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in Deutschland. Kai-Raphael Timpe, Geschäftsführer des BHP, sieht eine wachsende Nachfrage nach qualifiziertem heilpädagogischem Fachpersonal und eine Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Heilpädagogik.

"Die Qualifikation wird im sozialen Dienstleistungsbereich sehr geschätzt", urteilt der BHP Geschäftsführer, der den Bedarf an heilpädagogischen Fachpersonal aktuell als hoch bewertet, im Gespräch mit Adrienne Kömmler. Neben den klassischen Einsatzfeldern in der Frühförderung, in Kindertageseinrichtungen, in Einrichtungen der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Begleitung, Beratung und Unterstützung von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung entwickelten sich nach Einschätzung des BHP weitere berufliche Möglichkeiten für die Profession im Schuldienst, wo Heilpädagogen und Heilpädagoginnen vermehrt als nicht lehrendes Personal eingesetzt würden. Auch in der Arbeit mit Menschen mit Demenz seien Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zunehmend gefragt.

Das Interview mit Kai-Raphael Timpe sowie den Artikel "Arbeit in der Heilpädagogik ist mehr als Gelderwerb" können Sie auf der Website der Berliner Morgenpost nachlesen.


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Bundesteilhabegesetz verabschiedet

Am 16.12.2016 hat nun auch der Bundesrat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag am 01.12.2016 dem Gesetz zugestimmt. Damit tritt das Bundesteilhabegesetz in seiner ersten Reformstufe zum 01.01.2017 in Kraft.

Im Vergleich zum bereits im Juni 2016 veröffentlichten Regierungsentwurf wurden im Laufe des gut 5-monatigen parlamentarischen Verfahrens noch mehr als 60 Änderungen am Gesetzestext vorgenommen und damit einige der zuvor vor allem von Seiten der Verbände für Menschen mit Behinderungen formulierten Hauptkritikpunkte entschärft. Das Bundesteilhabegesetz wird in den kommenden Jahren bis zur vollem Umsetzung zum 01.01.2020 zu umfassenden Änderungen u.a. auch in der Erbringung von Fachleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen führen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird u.a. ein neues Teilhabeplanverfahren eingeführt, dass immer dann einzusetzen ist, wenn mehr als ein Rehabilitationsträger beteiligt ist. Im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens sollen Regelungen zur Zuständigkeitsklärung, zur Bedarfsermittlung und zum Erstattungsverfahren festgelegt werden, um Leistungen „wie aus einer Hand“ zu erbringen.

Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird zunächst unverändert bis 2023 so bestehen bleiben, wie er bisher in § 53 Abs. 1 und 2 SGB XII beschrieben wurde. Bis 2023 soll evaluiert und entscheiden werden, ob eine Regelung nach der Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen gegeben sein müssen, um eine Eingliederungshilfeleistung auszulösen, in das Gesetz übernommen werden können.

Mit dem Bundesteilhabegesetz bleibt der bisherige normierte Gleichrang von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung, die einen Vorrang von Pflegeleistungen vor Eingliederungshilfeleistungen im häuslichen Umfeld beschrieben hatte, wurde zurückgenommen. Zudem wird mit dem Bundesteilhabegesetz ein neues Budget für Arbeit eingeführt und eine neue sogenannte unabhängige Beratung eingeführt, die zukünftig die gemeinsamen Servicestellen, die mit dem SGB IX eingeführt wurden, ablöst.

Durch das Bundesteilhabegesetz wird eine neue Form der Personenzentrierung eingeführt, die zu einer strukturellen Auflösung der Kategorien stationär, teilstationär und ambulant bei Menschen mit Eingliederungshilfebedarf führt und dafür Leistungen zur Existenzsicherung von Fachleistungen unterscheidet. Der BHP wird sich in den kommenden Monaten für eine Profilierung von heilpädagogischen Leistungen als Fachleistungen einsetzen, um Deprofessionalisierungstendenzen in der Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen entgegenzutreten.

Der BHP wird den Prozess der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bis 2023 eng begleiten und in der Fachzeitschrift heilpaedagogik.de sowie im Themendienst Heilpädagogik regelmäßig darüber berichten.