F 1 - Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf im Fokus
In Kooperation mit der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG)
Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf stehen im Fokus dieser Bildungsveranstaltungen. Diese sensibilisieren für die Lebensbedingungen der sehr heterogenen Personengruppe und qualifizieren die Teilnehmenden, deren Bedürfnisse und Bedarfe zu erkennen, Handlungsmöglichkeiten für eine größtmögliche Teilhabe zu identifizieren und entsprechende Umsetzungsstrategien zu entwickeln und zu reflektieren.
F 2 - Kreative Methoden in der Heilpädagogik
Kreative Ansätze haben in der Heilpädagogik eine lange Tradition. Sie setzen an einem entwicklungs- und bildungsorientierten Verständnis vom Menschen an und gehen von einem grundsätzlichen Bedürfnis des Menschen nach Ästhetik und Persönlichkeitsentfaltung aus. In diesem Verständnis treffen sich die Disziplinen Kunst, Rhythmik, wie auch spielerische Elemente aus der Clownspädagogik und dem Rollenspiel mit der Heilpädagogik zu einem konstruktiven Miteinander und lassen sich wirksam verbinden.
Die Verbindung von Kreativität und Heilpädagogik lässt sich als emporstrebende Spirale betrachten und gestalten: Heilpädagog:innen erlernen kreative Methoden und werden selbst tätig, um eigene Könnerschaft zu entwickeln. Diese kann wiederum genutzt werden, um kreative Ansätze in das eigene Methodenrepertoire zu integrieren. Die Integration kreativer Ansätze in das heilpädagogische Handeln dient dem übergeordneten Ziel, gemeinsam mit Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen individuelle Wege gelingenden Lebens zu suchen sowie Möglichkeiten der Persönlichkeitsentfaltung aufzuzeigen. Behinderung wird in diesem Zusammenhang nicht als etwas verstanden, dass es zu überwinden gilt, sondern dessen An- und Herausforderungen in die subjektive Lebensgestaltung integriert werden können. Das Wecken und Unterstützen der schöpferischen Kräfte im Menschen wird hierfür als essentiell angesehen und dient als Orientierung im Handeln.
Heilpädagogische Professionalität zeigt sich neben dem Einsetzen von kreativen Methoden und Ansätzen im kreativen Nutzen und Verbinden von Wissen mit reflektierter Intuition. Verstecktes und Verzerrtes wird so sichtbar und neue Handlungsmöglichkeiten können entdeckt werden.
F 3 - ICF im Kontext heilpädagogischen Handelns
Eine Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention ist, die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe u. a. nach dem SGB IX sicher zu stellen. Der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF), dem bio-psycho-sozialen Klassifikationsmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Beschreibung von Auswirkungen eines Gesundheitszustandes, kommt in diesem Kontext eine hohe Bedeutung zu.
F 4 - Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen für einen akademischen Abschluss
Viele Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zeichnen sich durch eine hohe intrinsische Motivation zu lebenslanger Bildung aus, die ihren Widerhall finden soll in entsprechenden Kompetenzen, Reflexionstiefe, Verantwortungsbereichen, Gestaltungsbefugnissen und tariflichen Eingruppierungen.
Die Fokusreihe ist für dieses Jahr abgeschlossen und wird im kommenden Jahr wieder stattfinden.
F 5 - Kinder von Eltern mit psychischer Erkrankung – ein heilpädagogischer Blick
Kinder von Eltern mit psychischer Erkrankung sind in den letzten Jahren seitens (heil)pädagogischer Perspektiven und sozialpolitischer Maßnahmen vermehrt in den Blick genommen worden. In den Bildungsveranstaltungen der EAH werden sowohl Kinder als auch Eltern betrachtet, deren Lebenslagen eruiert und heilpädagogische Herangehensweisen erörtert.
Die Fokusreihe ist für dieses Jahr abgeschlossen und wird im kommenden Jahr wieder stattfinden.
F 6 - Kommunikation teilhabeorientiert gestalten
Ziel verschiedener UN-Konvention ist es, allen Menschen das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und dessen Umsetzung zu gewährleisten. Kommunikation und Interaktion kommen für Teilhabe eine wesentliche Rolle zu, denn hier werden Informationen ausgetauscht, Bedarfe und Bedürfnisse erfragt und kommuniziert, Gemeinsamkeiten und Unterschiede eruiert, Geschichten erzählt, Spiele gespielt, Beziehungen entwickelt, Streitgespräche geführt, Zu- und Abneigungen geäußert und vieles mehr…
F 7 - Teilhabe ermöglichen: Sozialrechtliche Rahmungen heilpädagogischen Handelns
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen begleiten und unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen und deren Umfeld in der Bewältigung ihrer Lebensaufgaben. Dies umfasst neben pädagogischer Förderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung auch advokatorische Aspekte, d. h. Menschen im Erkennen, Wahrnehmen und Durchsetzen ihrer Rechte gegenüber Behörden zu unterstützen.
F 8 - Gute Bildung für alle
Der Bildungsort Schule bietet für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mannigfaltige Einsatzfelder. Das alle Einsatzfelder einende Ziel liegt in der Unterstützung gelingender Teilhabe an Bildungsprozessen für alle Kinder sowie in der Initiierung, Entwicklung, Begleitung und Verstetigung einer Atmosphäre des wertschätzenden Miteinanders. Wege hin zu diesen Zielen schließen alle ein, die am System Schule beteiligt sind: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Verwaltungspersonal, Hausmeister, Assistenzkräfte, Akteure des Sozialraums, Angehörige und Kooperationspartner.
F 9 - Gesundheit inklusiv
Schmerzen und Erkrankungen werden bei Menschen mit Behinderungen mitunter nicht (gleich) erkannt, so dass eine entsprechende Behandlung nicht erfolgen kann. Das kann weitreichende und erhebliche Folgen haben.
Ursachen können in mangelnden Zugänglichkeiten liegen, die sich auf unterschiedlichen Ebenen ereignen und sich gegenseitig verstärken können:
• Im Hinblick auf Ansprache und Versorgung
• Im Hinblick auf ärztliche Expertise
• Im Hinblick auf Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen
• Im Hinblick auf Möglichkeiten, gesundheitsförderliche Lebensstile zu entwickeln
F 10 - Sexualität im Kontext von Behinderung
Sexualität und Fragen sexueller Selbstbestimmung sind für viele Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen nach wie vor mit Barrieren verbunden. Diese können sowohl in den Einstellungen und Haltungen des professionellen sowie privaten Umfeldes liegen als auch im eigenen Verständnis und der Anerkennung individueller sexueller Bedürfnisse und Lebenswege. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung von Sexualität, die Schutz, Respekt und das Recht auf Selbstbestimmung gleichermaßen umfasst, kann ein Umfeld geschaffen werden, das allen Individuen die Möglichkeit gibt, ihre Sexualität auf sichere und selbstbestimmte Weise zu leben. Eine entwicklungsfreundliche Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen integriert Fragen von Sexualität und Geschlechtlichkeit als selbstverständlichen Bestandteil heilpädagogischer Professionalität.