Stellungnahme des BHP zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe (KJHSRG)
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat am 23. März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen künftig stärker im SGB VIII zu bündeln und damit die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln. Der BHP begrüßt diese grundsätzliche Zielrichtung ausdrücklich, sieht jedoch in zentralen Punkten erheblichen Klärungs- und Nachbesserungsbedarf.
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Stellungnahme des BHP zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe (KJHSRG)
Kick-off-Veranstaltung zum European Learning Lab
Am 13. April fand die Kick-off-Veranstaltung zum European Learning Lab (ELL) statt. Zum Auftakt stand das Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“ im Mittelpunkt.
Prinzip des ELL ist es, dass stets aus zwei europäischen Ländern Expert:innen zu ausgewählten Themen besondere Projekte, Leistungen oder Ideen vorstellen und daran anknüpfend gemeinsam beurteilt wird, was alle Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern daraus lernen können. Die Meetingsprache ist Englisch.
Zu Beginn stellte Laura Davies, Geschäftsführerin der Britischen Vereinigung für unterstützte Beschäftigung, vor, welche Fortschritte das Vereinigte Königreich in Sachen Teilhabe am Arbeitsleben in den vergangenen Jahren gemacht hat. Besonders interessiert hat die Teilnehmenden, wie es gelungen ist, Werkstätten für behinderte Menschen abzuschaffen. Daran anknüpfend zeigte Franz Wolfmayr, Experte für Teilhabe am Arbeitsleben aus Österreich, auf, welche Wege es in ländlichen Gebieten wie der Steiermark in Österreich gibt, um Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu bringen und zu halten.
Das nächste European Learning Lab wird durch den Niederländischen Verband NVO im November 2026 ausgerichtet. Ab 2027 sollen die ELLs in Kooperation verschiedener Europäischer Verbände organisiert werden. Informationen dazu erhalten Sie in den BHP-Medien.
Berufspolitisches Forum erstmals als offenes Diskussionsformat für BHP-Mitglieder
Am 18. April fand im BHP das erste offene Berufspolitische Forum als Mitgliederdiskussionsformat statt. Dieses Forum wird künftig in regelmäßigen Abständen stattfinden und Themen aufgreifen, die für die Heilpädagogik aktuell von Bedeutung sind. Zugleich nutzt der Vorstand des BHP das Format, um Stimmungen und Meinungen aus der Mitgliedschaft einzuholen und in sein Handeln einfließen zu lassen.
Das erste berufspolitische Forum widmete sich zwei zentralen Themen, die in zwei Panels behandelt wurden. Am Vormittag stand „Gewalt und Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe“ im Fokus. Zunächst stellte Prof. Dr. Nikolaus Meyer von der Hochschule Fulda eine aktuelle Studie vor, die die Präsenz von Gewalterfahrungen in verschiedenen Settings der Eingliederungshilfe aufzeigt. Anschließend präsentierte Sascha Omidi aus Berlin ein Verfahren zum Gewaltschutz aus Berlin-Brandenburg. Veronika Stanzl aus dem BHP-Vorstand ordnete die Inhalte der Vorträge ein und ergänzte sie durch eigene Einschätzungen.
Die zahlreichen Fragen und Kommentare machten deutlich, welche hohe Relevanz das Thema für die Heilpädagogik hat. Der BHP wird sich daher künftig verstärkt damit befassen.
Im zweiten Panel ging es um die Zukunft der Frühförderung. Eva Klein, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung (VIFF) und Leiterin einer interdisziplinären Frühförderstelle in Hessen, stellte aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen dar. Dabei ging sie auch auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Bundesländern ein. Schwerpunkte waren lange Wartezeiten für Diagnostik, die Gestaltung des Übergangs in die Schule sowie eine mögliche Überführung von Frühförderleistungen in die Kinder- und Jugendhilfe.
Im Anschluss referierte Ulrike Seyfang aus der Perspektive der Lebenshilfe Niedersachsen zu strukturellen Fragen, die für die Zukunft der Frühförderung relevant sind.
Sollte es nicht zu einer Überführung von Leistungen der Frühförderung in die Kinder- und Jugendhilfe kommen, wird der BHP die Forderung nach einem Ausbau des Rechtsanspruchs auf Frühförderung bis in das erste Schuljahr hinein deutlich machen. Der BHP setzt sich dafür ein, dass Frühförderung sowohl als Komplexleistung als auch als rein heilpädagogische Leistung in guter Qualität erbracht werden kann.
Im Anschluss an das zweite Panel hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, weitere Themen für zukünftige Online-Diskussionen zu benennen. Der Vorstand des BHP greift diese Anregungen auf, um die nächsten Foren zu planen. Darüber wird in den BHP-Medien informiert.
Interview mit Jürgen Dusel zum Internationalen Tag der Heilpädagogik
Jedes Jahr am 13. April wird der Internationale Tag der Heilpädagogik begangen und bietet Anlass, aktuelle fachliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen in den Blick zu nehmen. Der Aktionstag will nicht nur Sichtbarkeit schaffen, sondern auch verdeutlichen, welche Bedeutung heilpädagogische Arbeit für eine inklusive Gesellschaft hat – gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen.
Vor diesem Hintergrund sprachen wir mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, über den Zusammenhang von Inklusion und Demokratie, aktuelle politische Entwicklungen und die Zukunft inklusiver Strukturen.
Sehr geehrter Herr Dusel, seit 2018 sind Sie Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Ihre Amtszeit steht unter dem Motto „Demokratie braucht Inklusion“. Was verstehen Sie darunter konkret?
Mir ist wichtig, dass man die beiden Begriffe zusammen denkt. Inklusion und Demokratie sind zwei Seiten derselben Medaille. Man könnte auch sagen, dass Inklusion das Betriebssystem einer funktionierenden Demokratie ist. Und ich werbe für mehr Akzeptanz in dem einen wie in dem anderen Bereich. Für Demokratie und Inklusion einzutreten ist zurzeit notwendig. Und wir merken, dass die politischen Kräfte, die ein Problem mit der Demokratie haben, auch meistens ein Problem mit der Inklusion haben. Deswegen ist es für mich weiterhin wichtig zu sagen: Demokratie braucht Inklusion.

Ihre Aufgabe als Behindertenbeauftragter ist es u.a., politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Veränderungen zu beobachten und die Gesetzgebung aktiv zu begleiten. Wenn Sie auf Ihre bisherige Amtszeit zurückblicken, welche politischen oder gesellschaftlichen Entwicklungen waren in den vergangenen Jahren bedeutsam für eine gleichwertige Lebensbeteiligung von Menschen mit und ohne Behinderungen?
Ich bin hier als Bundesbehindertenbeauftragter 2018 gestartet und natürlich war zunächst die Coronakrise ganz wesentlich, die kurz darauf auf uns zukam. Wir haben festgestellt, dass da gerade die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen wirklich massiv unter Druck gerieten. Es ging um Fragen des Impfens, es ging um Fragen des Schützens, es ging um die Frage der Partizipation, und es ging darum, dass Menschen die gleichen Rechte auf Zugang zu Informationen haben. Insbesondere Menschen, die beispielsweise auf Gebärdensprache angewiesen sind, hatten das erst mal nicht.
Jetzt liegt die Coronakrise Gott sei Dank hinter uns. Aber ich merke, dass die Erfahrung der Coronakrise unsere Debatten weiterhin prägt. Für mich persönlich war ganz konkret der Wegfall der Wahlrechtsausschlüsse wichtig, die durchgesetzt wurden. Oder auch die Assistenz im Krankenhaus, die wir mit ins Gesetz reinverhandeln konnten, auch die gesetzliche Regelung zur verbesserten Hilfsmittelversorgung war für mich ein wichtiger Meilenstein. Es ging auch um die Teilhabe am Arbeitsleben, die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe ist hierfür das Stichwort. Und für mich besonders wichtig und schön war, dass wir im Dezember 2024 die Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur zusammen mit dem Deutschen Kulturrat veröffentlicht haben, mit denen ein besserer Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Bereich von Kunst und Kultur erreicht werden soll. Dieses Thema wird uns auch zukünftig weiter begleiten.
Mit dem Amtsantritt von Donald Trump, der sich wiederholt behindertenfeindlich geäußert und Maßnahmen
zu Diversität, Gleichstellung und Inklusion weitgehend gestoppt hat, sowie dem europaweiten Erstarken rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien zeichnet sich für die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbewegung in den USA und Europa ein deutlicher Rückschlag ab. Welche Auswirkungen könnte dieser Trend aus Ihrer Sicht auf die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland haben?
Wir leben in herausfordernden Zeiten, in denen ich befürchte, dass Rückschritte in der Inklusion drohen. Wir erleben zurzeit Debatten über Leistungskürzungen, beispielsweise im Bereich der Eingliederungshilfe. Und wir müssen eine Antwort finden auf diese Herausforderungen.
Diese Antwort muss demokratiegestützt und werteorientiert sein. Wir brauchen mehr Inklusion, mehr Barrierefreiheit und mehr Teilhabe. Hier gilt für uns das Grundgesetz: Jeder hat das Recht auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit (Artikel 2), und niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Artikel 3). Das sind fundamentale Sätze, aber die müssen auch jetzt in diesen Zeiten gelten.
Durch den Bruch der Bundesregierung im November 2024 wurde die in einem langen Beteiligungsprozess begleitete Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) ausgebremst. Seitdem warten Verbände, Träger und Selbstvertretungen darauf, wie und wann der Reformprozess in der Kinder- und Jugendhilfe durch die aktuelle Bundesregierung wieder aufgegriffen wird. [Das Interview spiegelt den Wissensstand Anfang März 2026 wider] Was muss aus Ihrer Sicht im IKJHG geregelt werden, damit eine tatsächlich inklusive Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann?
Das mag jetzt profan klingen, aber es ist tatsächlich so: Die inklusive Lösung muss inklusiv sein. Das heißt,
die Ideen des SGB IX und SGB VIII müssen zusammen gleichrangig vorhanden sein. Das bedeutet zum Beispiel,
dass personenzentrierte Hilfen aus dem SGB IX sich auch in dem neuen Gesetz wiederfinden müssen und nicht ersetzt werden dürfen durch Hilfen zur Erziehung.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Es geht also wirklich darum, dass Kinder mit Behinderungen ihren behinderungsbedingten Mehrbedarf auch weiterhin personenzentriert bekommen. Das ist für mich wichtig. Für mich ist auch wichtig, dass die Einrichtung des Verfahrenslotsen entfristet wird, da ihm aus meiner Sicht eine wichtige Aufgabe zukommt: Bestenfalls ist der Verfahrenslotse, die Verfahrenslotsin wirklich Case-Manager:in. Und zwar nicht nur, was die Information über Hilfen betrifft, sondern notfalls auch das Durchsetzen von Hilfen. Ich meine hier wirklich einen Lotsen oder eine Lotsin, die an Bord geht vor dem Hafen und wirklich dann erst von Bord geht, wenn das Schiff an der Kaimauer angedockt hat. Und nicht zwischendrin. Wir erleben ja ganz oft, dass Familien über ihre Rechte und die Rechte ihrer Kinder gar nicht so viel wissen.
Gerade weil sie auch, wenn sie mit behinderten Kindern leben, ganz andere Dinge zu managen haben, als
sich in diesem Wirrwarr an Zuständigkeiten zurechtzufinden.
Und deswegen ist dieser Verfahrenslotse bzw. diese Verfahrenslotsin für mich so wichtig. Ich
werde mich deshalb auch für die Entfristung einsetzen in dem Gesetzgebungsprozess. Ich erwarte
zum jetzigen Zeitpunkt, dass dieser Prozess auch in Kürze startet.
Am 01.08.2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in Kraft. Im Moment müssen in den Ländern und Kommunen große Anstrengungen darauf verwendet werden, um die entsprechenden
Kapazitäten aufzubauen. Wie kann erreicht und sichergestellt werden, dass auch Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen diesen Rechtsanspruch vollumfänglich nutzen können?
Wir dürfen nicht zulassen, dass der gleiche Fehler, der in Deutschland so oft geschieht, auch dort passiert,
nämlich dass man erst eine Struktur entwickelt und dann hinterher bemerkt, dass diese Struktur für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich ist. Nicht zugänglich, weil sie nicht barrierefrei ist, oder nicht zugänglich, weil das entsprechende Fachpersonal fehlt.
Es geht zunächst darum, dass, wenn Räumlichkeiten geschaffen werden, von Anfang an, dass diese natürlich
barrierefrei sind, und dass Kinder mit Behinderungen Zugang haben. Auch multiprofessionelle Teams müssen
vorhanden sein, also auch Förderpädagog:innen und Heilpädagog:innen. Es braucht Expertise in diesem Bereich. Und diese müssen von den Kommunen vorgehalten werden.
Ich bin aus Erfahrung skeptisch, weil ich oft erlebe, dass erst einmal gestartet wird, ohne die Situation von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen im Blick zu haben. Und das darf eben nicht geschehen. Es geht schließlich nicht um irgendetwas Nettes in dem Zusammenhang, es geht nicht darum, fürsorglich zu sein, sondern es geht um einen Rechtsanspruch.
Und diesen Rechtsanspruch haben eben auch Kinder mit Behinderungen. Und jetzt ist es Aufgabe der Kommune, diesen umzusetzen, denn die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. So steht es in unserem Grundgesetz, und es ist dafür zu sorgen, dass die Menschen diesen Rechtsanspruch einlösen können.
Anlass dieses Interviews ist der Internationale Tag der Heilpädagogik, der am 13. April dieses Jahres zum fünften Mal begangen wird. Was verbinden Sie persönlich mit dem Beruf des/der Heilpädagog:in?
Ich habe mit den Kolleginnen und Kollegen, die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, schon sehr lange
zu tun. Mein ganzes Berufsleben ist eigentlich geprägt von dem Thema Teilhabe. Insofern weiß ich natürlich, dass das ein sehr anspruchsvoller Beruf ist. Der Beruf wirkt daran mit, dass Menschen mit Behinderungen empowered werden und es ermöglicht wird, dass sie ihre Rechte tatsächlich auch leben können. Hier sind Heilpädagog:innen ganz wichtige Partner, in ganz unterschiedlichen Settings. Insofern ist es ein sehr wertvoller Beruf und gerade im Zusammenhang mit dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wirklich unverzichtbar.
Die Heilpädagogik ist überall dort gefragt, wo Menschen jedes Alters aufgrund von sozialem Ausschluss, Beeinträchtigung oder (drohender) Behinderung vor Entwicklungs- und Teilhabebarrieren stehen. Welche Rolle nehmen soziale Berufe wie die Heilpädagogik in Ihrer Wahrnehmung bei dem Abbau gesellschaftlicher Barrieren ein? Was müsste sich aus Ihrer Sicht in den sozialen Berufen gegebenenfalls ändern, um den Abbau von sozialen oder gesellschaftlichen Barrieren zu beschleunigen?
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind im Grunde Expert:innen, die sehr gut zusammen mit Menschen mit Behinderungen Barrieren identifizieren können. Das gilt sowohl für individuelle Barrieren als auch für gesellschaftliche Barrieren.
Sie können somit auch zur Bewusstseinsbildung beitragen und dann auch konkret zum Abbau von Barrieren. Das ist das eine. Und das Zweite ist, dass Heilpädagog:innen durch Konzepte und individuelle Lösungen Begegnungen schaffen können von Menschen mit und ohne Behinderungen. Das ist wichtig, weil wir nur im Dialog lernen und es dafür entscheidend ist, dass Menschen mit und ohne Behinderungen sich begegnen, austauschen und voneinander lernen können. Auch Vorurteile und Stereotype können in der Begegnung hinterfragt werden. Da spielen Heilpädagog:innen eine wichtige Rolle. Oder im Bereich der Assistenz: welche Assistenz ist notwendig, welche Konzepte gibt es in dem Bereich.
Insofern ist das ein wichtiger Beruf und kann wirklich mit dazu beitragen, dass wir uns weiter zu einer Gesellschaft entwickeln, die möglichst wenig Barrieren beinhaltet. Das ist letztlich auch Demokratiearbeit.
Wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Neue Folge: Irgendwas mit Menschen - der Heilpädagogik-Podcast
Neue Folge des Heilpädagogik-Podcast erschienen: „Tine Haubner, unsichtbar, unterbezahlt, unverzichtbar – wie können wir Care-Berufe aufwerten?“
Care-Arbeit ist zentral für unsere Gesellschaft – und zugleich strukturell abgewertet. In diesem Podcast sprechen wir mit der Soziologin Prof. Dr. Tine Haubner darüber, warum das so ist und was sich ändern muss. Seit vielen Jahren forscht sie zu Care-Arbeit und der Professionalisierung sozialer Berufe. Gemeinsam mit Philipp und Jennie analysiert sie, wie eng Care-Arbeit mit Geschlechterverhältnissen, gesellschaftlichen Hierarchien und neoliberalen Strukturen verknüpft ist. Dabei wird deutlich, wie tief Geschlechterrollen in sozialen Berufen verankert sind – und welche Rolle feministische Perspektiven für eine gerechtere Organisation von Arbeit spielen könnten.
Es geht außerdem um die konkreten Folgen dieser Strukturen: um ökonomische Abhängigkeiten, soziale Ungleichheit und die Frage, wie Care-Arbeit gesellschaftlich organisiert und finanziert wird. Auch die Bedeutung von Maskulinitäts- und Femininitätsbildern in der Arbeitswelt wird kritisch beleuchtet. Ihr fragt euch, wie eine Professionalisierungs- und Aufwertungsstrategie für soziale Berufe aussehen könnte? Dann hört euch dieses kluge, pointierte Gespräch mit vielen Aha-Momenten und fundierten soziologischen Einordnungen an. Warum Tine Haubner außerdem empfiehlt, den Namen des Heilpädagogik-Podcasts zu überdenken, erfahrt ihr nur, wenn ihr reinhört.
Tine Haubner empfiehlt das Buch: „Mit Männern leben“ von Manon Garcia
Wir freuen uns über eure Fragen und Anregungen an: podcast@bhponline.de
Den Podcast „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“ gibt es auf allen gängigen Podcast-Plattformen und auf unserer Webseite: www.bhponline.de/podcast
Berufspolitisches Forum 2026: Austausch, Perspektiven und aktuelle Herausforderungen
Am 18. April 2026 lädt der BHP zum ersten Berufspolitischen Forum in einem offenen Diskussionsformat ein. Die Veranstaltung findet online via Zoom von 10:00 bis 15:30 Uhr statt und richtet sich an alle Mitglieder. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Offenes Format für mehr Beteiligung
Mit dem neuen Format verfolgt der BHP ein klares Ziel: mehr Austausch, mehr Beteiligung und mehr Mitgestaltung. Erstmals sind alle Mitglieder eingeladen, sich aktiv in Diskussionen einzubringen und Themen für zukünftige Foren mitzuentwickeln.
Das Forum kombiniert:
- Impulsvorträge aus Wissenschaft und Praxis
- Einordnungen durch Expert:innen
- offene Diskussionen mit allen Teilnehmenden
- Zwei zentrale Themen im Fokus
Im Mittelpunkt des Forums stehen zwei hochaktuelle berufspolitische Themen:
1. Gewalt und Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe
Im ersten Panel wird eine Studie zur Gewalt in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorgestellt. Ergänzt wird der Vortrag durch praxisnahe Perspektiven und fachliche Einordnungen. Anschließend ist Raum für Diskussion und Austausch.
2. Zukunft der Frühförderung
Das zweite Panel widmet sich den aktuellen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Frühförderung. Vertreter:innen aus Praxis und Verbandsarbeit bringen ihre Expertise ein und eröffnen die Diskussion über notwendige Weiterentwicklungen.
Austausch und Mitgestaltung
Neben den fachlichen Inputs steht insbesondere der gemeinsame Austausch im Vordergrund. In der Abschlussdiskussion werden neue Themen für zukünftige Mitgliederforen gesammelt – ein wichtiger Schritt hin zu einer stärkeren Beteiligung der Mitglieder an berufspolitischen Prozessen.
Das Programm zum Berufspolitischen Forum im Überblick
10:00 – 10:15 Uhr: Begrüßung und Einführung
10:15 – 12:00 Uhr: Panel 1
12:00 – 12:45 Uhr: Mittagspause
12:45 – 14:30 Uhr: Panel 2
14:45 – 15:30 Uhr: Abschlussdiskussion
Die Eckdaten zum Berufspolitischen Forum für BHP-Mitglieder im Überblick:
📅 Datum: 18. April 2026
⏰ Zeit: 10:00 – 15:30 Uhr
💻 Format: Online (Zoom)
✅ Teilnahme: ohne Anmeldung
Der Zugangslink wird am Vortag an alle Mitglieder versendet.
Die Einladung zum Berufspolitischen Forum können Sie hier herunterladen:
Save the Date: 57. Bundesfachtagung des BHP
Die 57. Bundesfachtagung des BHP findet vom 27. bis 29. November 2026 in Stuttgart statt.
Unter dem Titel „Sehen, Wahrnehmen, Verständigen. Heilpädagogische Diagnostik als Quelle zum Handeln“ widmet sich die Tagung zentralen Fragen heilpädagogischer Diagnostik und ihrer Bedeutung für professionelles Handeln. Im Fokus stehen aktuelle fachliche Diskurse, praxisnahe Perspektiven sowie der Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Berufspolitik.
Die Bundesfachtagung bietet damit erneut einen wichtigen Raum für Vernetzung, fachliche Weiterentwicklung und neue Impulse für die heilpädagogische Arbeit.
Das Programm gibt es ab Ende Mai auf unserer Webseite.
TVöD 2026: Entgelterhöhung ab Mai
Zum 1. Mai 2026 steigen die Entgelte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erneut. Beschäftigte bei Bund und Kommunen – einschließlich des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) – profitieren von einer tabellenwirksamen Erhöhung um 2,8 Prozent. Die Anpassung ist Teil des Tarifabschlusses aus dem vergangenen Jahr und stellt die zweite Stufe der vereinbarten Entgeltsteigerungen dar. Zu den Ergebnissen der Tarifrunde 2025 im TVöD informieren wir Sie hier ausführlich: Einigung Tarifverhandlung öffentlicher Dienst
Was ändert sich konkret?
Zum ersten Mai gibt es 2,8 % mehr Gehalt für alle Entgeltgruppen im TVöD. Das gilt für:
- Bund und Kommunen
- Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
- Pflegebereich
Außerdem gibt es eine Erhöhung für Auszubildende, Praktikant:innen und Studierende um 75 Euro monatlich.
Zusätzlich ab 2026 wirksam wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung. Sie steigt beim Bund abhängig von der Entgeltgruppe 5 bis 15 Prozentpunkte, bei den Kommunen erfolgt eine Anhebung auf einheitlich 85 %.
Neu ist ab 2026 zudem die Möglichkeit, einen Teil der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Der neu eingeführte § 29a TVöD (VKA/Bund) ermöglicht ab 2026 die Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage („Tauschtage“). Damit schafft der Tarifvertrag mehr Flexibilität bei der individuellen Gestaltung zwischen Einkommen und Freizeit. Weitere Informationen zur Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage finden sich hier: www.rehm-verlag.de/umwandlung-der-jahressonderzahlung-in-tauschtage/
Einordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Auch Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren vollständig von der Erhöhung. Damit steigen die Tabellenentgelte beispielsweise für Heilpädagog:innen, Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen und weitere Fachkräfte, die nach diesem Tarifsystem vergütet werden, entsprechend an.
Die neuen Entgelttabellen gelten ab 1. Mai 2026 und sind derzeit bis 31. März 2027 vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie hier: arbeits-und-tarifrechtliche-informationen
Einen Überblick über die ab Mai gültigen Entgelttabellen finden Sie hier: https://oeffentlicher-dienst-news.de/tvoed-2026-gehaltserhoehung-im-oeffentlichen-dienst-bei-bund-und-kommunen/
TV-L 2026: Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder
In der Tarifrunde 2025/2026 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 14. Februar 2026 auf ein Tarifergebnis geeinigt. Rund 2,6 Millionen Beschäftigte profitieren von den vereinbarten Verbesserungen.
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
Entgelterhöhung in drei Stufen:
- ab 1. April 2026: +2,8 %, mindestens 100 Euro
- ab 1. März 2027: +2,0 %
- ab 1. Januar 2028: +1,0 %
Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt insgesamt 27 Monate. Neben den Entgelterhöhungen umfasst das Ergebnis auch Verbesserungen für Nachwuchskräfte, insbesondere durch schrittweise steigende Ausbildungsvergütungen. Darüber hinaus wurden weitere tarifliche Anpassungen vereinbart, etwa bei Zulagen, beispielsweise für Schichtarbeit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der GEW.
Aufruf zur Wahl und zur Kandidatur für die Vorstandswahlen des BHP 2026
Einladung zur Vorstandswahl 2026
Liebe Mitglieder des Berufs- und Fachverbands Heilpädagogik (BHP) e. V., am 27. November 2026 finden im Rahmen der Mitgliederversammlung des BHP die Wahlen für den Vorstand des BHP e. V. statt. Insgesamt sechs Personen können in den Vorstand gewählt werden. Der Vorstand des BHP leitet die Geschicke des BHP und ist das zentrale Entscheidungsorgan unseres Verbandes. Die konkreten Aufgaben des Vorstandes werden in § 13 der Satzung des BHP geregelt.
Als Mitglieder des BHP haben Sie bis zum 15. Mai 2026 die Gelegenheit, sich selbst oder andere Mitglieder des BHP für die Wahl in den Vorstand vorzuschlagen. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Amt (Vorstandsvorsitz, stellvertretender Vorstandsvorsitz, Finanzvorstand oder erweiterter Vorstand) ist nicht notwendig. Bei Fragen zu den Aufgaben, Terminen oder Verpflichtungen des Vorstandes stehen Ihnen in der Geschäftsstelle der Geschäftsführer Herr Kai-Raphael Timpe und die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Dr. Michaela Menth gerne zur Verfügung. Selbstverständlich können sich Interessierte mit Fragen auch an die Mitglieder des amtierenden Vorstandes wenden.
Bitte senden Sie Ihre Vorschläge bis zum 15. Mai 2026 schriftlich an die folgende Adresse oder Kontaktangabe:
Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e. V.
Zu Hd. Herrn Kai-Raphael Timpe
Herzbergstraße 82–84 | 10365 Berlin
Kai.timpe@bhponline.de
Neben der Abstimmungsmöglichkeit während der Mitgliederversammlung am 27. November 2026 haben die
Mitglieder des BHP auch die Möglichkeit zur Abstimmung per Briefwahl. Hierzu informiere ich Sie gesondert in der Ausgabe 03/2026 dieser Zeitschrift, in der auch die Kandidat:innen für das Vorstandsamt vorgestellt werden.
Ich freue mich auf Ihre Vorschläge und stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Martin Simmich
Wahlvorstand
E-Mail: familie.simmich@t-online.de




