Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Am 08. Oktober 2024 fand im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Anhörung zum Ende September versendeten sogenannten Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes statt. Die Vorstellung eines Referentenentwurfes stellt i.d.R. den Beginn der finalen Phase eines Gesetzesvorhabens dar, an dem im Vorfeld bereits durch viele Kontakte zwischen Ministerium, Forschungseinrichtungen und Verbänden gearbeitet wurde. Der vorliegende Entwurf übernimmt die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche aus dem SGB IX in das Kinder- und Jugendhilferecht des SGB VIII. Damit schafft der Gesetzgeber einen neuen sogenannten Dachleistungstatbestand Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und zur Teilhabe. Unter diesem werden zwei grundlegende Leistungsbereiche zusammengefasst: Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfeleistungen.

Neu ist, dass auch Kinder- und Jugendliche Leistungsberechtigte der Hilfen zur Erziehung werden. Darüber hinaus ist der Gesetzgeber bemüht, die Hilfen zur Erziehung nicht weiter zu verändern. Die Leistungen zur Eingliederungshilfe finden sich im Paragrafen 35 a bis i.

Auf der Anhörung wurde vor allem über die Anwendung des sogenannten Wesentlichkeitsmerkmals gesprochen. Es wurde von Seiten der Verbände deutlich gemacht, dass es zukünftig keine höheren sondern niedrigere Schwellen in das Leistungs- und Hilfesystem brauche. Zudem wurde unter anderem durch den BHP gefordert, dass das Leistungsrecht im SGB VIII unbedingt so angepasst werden müsse, dass ambulante Anbieter, die derzeit Leistungen nach dem SGB IX anbieten, keine Schlechterstellung im SGB VIII erfahren. Der BHP hat zudem angeregt, den § 72 SGB VIII so zu verändern, dass die Aufnahmen von Heilpädagog:innen in die entsprechenden Fachkräftekataloge der Bundesändern erleichtert wird.

Der BHP wird das weitere Verfahren eng begleiten und regelmäßig in seinen Medien darüber berichten. Fragen dazu gerne an Kai.Timpe@bhponline.de. 


Neue Podcast-Folge erschienen

In Folge 8 der zweiten Staffel von "Irgendwas mit Menschen - der Heilpädagogik-Podcast" sprechen Rihab Chaabane und Jan Steffens mit ihrer Gästin über das Thema Heilpädagogik in der Sozialpsychiatrie. Die Heilpädagogin Sonja Garbacz arbeitet im Bereich des Intensiv begleiteten Wohnens für Menschen mit psychischer Erkrankung. Im Podcast berichtet sie aus diesem spannenden Handlungsfeld.

Den BHP Heilpädagogik-Podcast gibt es unter anderem auf Spotify, Amazon Music, RTL +, Podimo und Castbox.

Eure Fragen, Anregungen oder Lob gehen an: podcast@bhponline.de.

Alle Folgen des Heilpädagogik-Podcastes gibt es hier: www.bhponline.de/podcast


Neues Weiterbildungsprogramm der EAH erschienen

Das Weiterbildungsprogramm der Europäischen Akademie für Heilpädagogik im BHP für das Jahr 2025 ist erscheinen.

Auch im nächsten Jahr bietet Ihnen die EAH ein umfassendes Weiterbildungsprogramm, das speziell auf die Bildungsbedarfe von Heilpädagog:innen ausgelegt ist. Die Anmeldungen für alle Weiterbildungen ist ab sofort über unsere Webseite möglich.

Hier können Sie das Weiterbildungsprogramm der EAH für 2025 herunterladen:

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EAH Weiterbildungsprogramm

EAH Weiterbildungsprogramm


Jetzt anmelden zur 55. Bundesfachtagung!

Vom 15. bis 17 November findet die 55. Bundesfachtagung des BHP in Erfurt statt.

Schauen Sie sich jetzt das Programm an und melden Sie sich gleich an zur 55. Bundesfachtagung.

Wir freuen uns auf Sie!


Tarifrunde öffentlicher Dienst: Gewerkschaften stellen Tarifforderungen vor

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben gestern (09.10.2024) in Berlin die Forderungen für die anstehende Tarifrunde für rund 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen vorgestellt. Kernforderungen sind Gehaltssteigerungen um 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro und wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten. Dazu zählen erhöhte Zuschläge für Überstunden und besondere Arbeitszeiten, drei zusätzliche freie Tage pro Jahr und ein Meine-Zeit-Konto, in dem die Beschäftigten Entgelterhöhungen und Zuschläge ansparen können, um sie zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder zusätzliche freie Tage bzw. längere Freistellungsphasen zu nutzen.

Verhandlungsauftakt ist am 24. Januar 2025 in Berlin. Die zweite Runde ist für den 17./18. Februar in Potsdam geplant, die dritte Runde soll vom 14. bis 16. März stattfinden, ebenfalls in Potsdam.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW).


BHP-Vorstand verabscheidet Positionspapier zu Heilpädagog:innen in Kitas

Der Vorstand des BHP hat in seiner Septembersitzung ein Grundlagenpapier zur Arbeit von Heilpädagog:innen in Kitas verabschiedet. Das Positionspapier "Beitrag der Heilpädagogik für eine inklusive Kita" setzt sich mit dem Ziel einer inklusiven Kita auseinander und konturiert den Beitrag, den die Heilpädagogik für ein gelingendes Miteinander aller Kinder zwischen 0 und 6 Jahren leistet, unabhängig von deren Exklusionsrisiken und individuellen Unterscheidungsmerkmalen.

Das Papier "Beitrag der Heilpädagogik für eine inklusive Kita" können Sie hier herunterladen. 

 


SGB VIII-Reform auf dem Weg

Am 09. September stellte die Unterabteilungsleiterin aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Frau Dr. Schmidt-Obkirchner, im Rahmen der Veranstaltung „Die inklusive Lösung“ beim Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU) den aktuellen Stand des Reformvorhabens zur Erreichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vor. Ein offizieller und autorisierter Gesetzesentwurf liegt zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin nicht vor. Dennoch bleibt das Ziel bestehen, das Reformgesetz bis zum Sommer 2025 zu verabschieden. Im Rahmen der Veranstaltung wurden daher zentrale Eckpunkte des Reformvorhabens vorgestellt und kommentiert.

Zentraler Punkt des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen sogenannten Dachleistungstatbestandes „Leistung zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe“. Unter diesem Dach werden sowohl erzieherische Bedarfe (Hilfen zur Erziehung) als auch teilhabeorientierte Bedarfe (Eingliederungshilfe) gebündelt. Damit wechseln Eingliederungshilfeleistungen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen, die bisher im SGB IX verortet waren, in das SGB VIII. Die neu zu schaffenden Paragrafen 35 b) bis i) führen einzelne Anspruchsarten exemplarisch auf. Wie auch bei den Hilfen zur Erziehung handelt es sich bei dieser Aufzählung nicht um einen abgeschlossenen Katalog. Die Leistungskataloge der Eingliederungshilfe sind weiterhin offen. Die entsprechenden Anspruchsparagrafen sollen mit sogenannten „Auffangverweisen“ auf das SGB IX ausgestattet werden, um sicherzustellen, dass die Rechtsansprüche unvermindert weiter gelten.

Die skizzierte Überführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in das SGB VIII soll ein besseres Ineinandergreifen von verschiedenen Hilfe- bzw. Leistungsarten ermöglichen. Zudem soll der Übergang von einem in das andere Leistungssystem mit der Beschulung von Kindern vermieden werden. Aktuell ist es häufig gängige Praxis, dass Kinder mit einer (drohenden) seelischen Beeinträchtigung mit Beschulung aus dem Leistungsbereich des SGB IX herausfallen und dann in den Leistungsbereich des SGB VIII hineinkommen. Ein solcher Zuständigkeitswechsel bringt oft eine längere Leistungsunterbrechung mit sich, die zu Lasten der Kinder und Familien geht.

Hinsichtlich der zuständigen Gerichtsbarkeit soll es so zukünftig so sein, dass bei Fällen der Eingliederungshilfe weiterhin die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist und bei Fällen der Hilfen zur Erziehung die Verwaltungsgerichte. Unklar ist noch, welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, wenn beide Leistungen erbracht werden. Da es in den Ländern Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverbände) und Bayern (Bezirke) überörtliche Träger der Eingliederungshilfe gibt, sollen diese Länder längere Fristen erhalten, um Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in das SGB VIII zu überführen. Wie lange diese Fristen sein werden, ist aktuell noch unklar.

Der BHP unterstützt das Vorhaben einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Wichtig ist dem BHP hierbei, alle aktuell im SGB IX verorteten Rechtsansprüche unvermindert in das SGB VIII zu überführen. Zudem unterstützt der BHP das Anliegen verschiedener Verbände, Leistungen zur Entwicklung im Rahmen der Gesetzesreform stärker zu normieren und damit ein breiteres Angebot von Leistungen herzustellen als bisher. Zudem fordert der BHP die Leistungen der Hilfen zur Erziehung stärker auf die Bedarfe von Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auszurichten.

Abschließend fordert der BHP eine Reformierung des Leistungserbringungsrechts im SGB VIII. Insbesondere ambulante Anbieter würden durch einen Wechsel in den Leistungsbereich des SGB VIII eine deutliche Schlechterstellung erfahren. Hier ist es notwendig am Leistungserbringungsrecht des SGB IX orientiert mit der jetzigen Reform entsprechende Änderungen und Ergänzungen im SGB VIII vorzunehmen.

Der BHP wird den weiteren Prozess der Gesetzgebung eng begleiten. Eine eigens dazu eingesetzte Arbeitsgruppe wird schriftlich Stellung nehmen, sobald ein autorisierter Gesetzesentwurf vorliegt. Auch bei der geplanten Verbändeanhörung werden wir uns einbringen. Wir werden Sie über den weiteren Fortgang des Verfahrens über die Medien des BHP informieren.


Neue Podcast-Folge nach der Sommerpause

Endlich ist die Sommerpause vorbei und es gibt eine neue Folge von „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“. Zu Gast ist die Heilpädagogin Wencke Schmitz, die Rihab Chaabane und Jan Steffens von ihrer Arbeit als Leitung für den Bereich qualifizierte Assistenz im Bereich Wohnen und Freizeit berichtet. Sie unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung bei der Gestaltung und Bewältigung des Alltags mit dem Ziel, im eigenen Wohnraum ein freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Auf die Frage „Parteinahme oder Selbstbestimmung?“ antwortet sie ganz klar mit Selbstbestimmung. Zugleich werden im Gespräch auch die Grauzonen dieses spannenden Arbeitsfeldes deutlich und der Mut, den es braucht, auch ungewöhnliche Wege zu gehen und den Raum zu geben für Selbstbestimmung und Selbsterfahrung. Denn wie unterstütze ich als Assistenz eine Person dabei eigene Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie zum Beispiel andere Vorstellungen von Sauberkeit und Ernährung hat als gemeinhin akzeptiert?

„Wencke Schmitz, warum braucht es Mut zur qualifizierten Assistenz?“ gibt es jetzt auf www.bhponline.de/podcast und überall, wo es Podcasts gibt.


BHP-Gebührenempfehlung für zertifizierte heilpädagogische Anbieter aktualisiert

Der BHP hat die BHP-Gebührenempfehlung für zertifizierte heilpädagogische Leistungsanbieter aktualisiert. Der Gebührensatz wurde dabei deutlich angehoben, um die tariflichen Entwicklungen sowie die gestiegenen Energie- und Sachkosten der vergangenen zwei Jahre abzubilden. Für heilpädagogische Leistungen beträgt der Entgeltsatz pro Behandlungseinheit nun 82,00 Euro. Für mobile heilpädagogische Leistungen sind laut Gebührenempfehlung 101,00 Euro angesetzt.

Die BHP Gebührenempfehlung wird anhand von gemittelten Werten berechnet und dient als Richtwert für die Vergütung heilpädagogischer Leistungen in ambulanten heilpädagogischen Praxen. Sie wird regelmäßig aktualisiert und zertifizierten Praxen sowie Leistungsträgern der Eingliederungshilfe zur Orientierung zur Verfügung gestellt.

Die aktuelle Gebührenempfehlung können Sie hier herunterladen: BHP-Gebuehrenempfehlung-2025.pdf


Stellungnahme des BHP e.V. zu den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

Waren diese Ergebnisse erwartbar? Konnte man mit dem Ausgang dieser Wahlen rechnen? Beide Fragen sind im eigentlichen Sinne problematisch: Wenn diese Ergebnisse zu erwarten gewesen sind, dann war die gesellschaftspolitische demokratische Warteposition in diesem Kontext eine viel zurückhaltende und passive Reaktion. Und auszurechnen waren diese Ergebnisse leider längst. Offensichtlich scheinen auch die Wählerinnen und Wähler in dieser Stelle und zu diesem Thema längst berechenbar geworden zu sein.

Der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik setzt sich für eine professionelle, inklusionsbezogene Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen im Hinblick auf ihre Teilhabe in der Gesellschaft ein. Die AfD, welche in Sachsen und Thüringen in den Landtagswahlen vom gestrigen Sonntag mehr als 30 Prozent der Wähler:innenstimmen bekommen hat, verneint die gesellschaftlichen Prozesse und Forderungen nach Inklusion. Mehr noch: sie lehnt die Inklusion als „Ideologieprojekt“ ab und möchte das Bildungssystem hiervon „befreien“. Sie exkludiert hierdurch Menschen mit Beeinträchtigung aus der deutschen Gesellschaft und stigmatisiert diese. – Ein Vorgang, der vor knapp einhundert Jahren, schon einmal in exakt der gleichen Art und Weise dafür gesorgt hat, behinderte Menschen radikal aus der Gesellschaft auszuschließen. Ein Prozess, der zu den nationalsozialistischen T4-Vernichtungsaktionen geführt hat.

Die Politik der AfD ist somit – und das nicht nur im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen – diskriminierend, nationalsozialistisch und (das gilt auf jeden Fall für den Landesverband in Thüringen) als gesichert rechtsextrem einzustufen. Eine solche politische Ausrichtung darf in einem demokratischen Staat, wie dem deutschen, keine staatstragenden Ämter übernehmen. Das gilt erst recht für die Leitung eines Landesparlaments. Wir hoffen darauf, dass die demokratischen Parteien in Sachsen und Thüringen in den nächsten Wochen Koalitionen eingehen werden, an denen die AfD nicht beteiligt wird. Um es noch einmal ganz nachdrücklich zu sagen: eine eindeutig verfassungsfeindliche Partei, welche einem Menschenbild folgt, das bestimmte Personengruppen ausschließt (und sich daher nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet, wie dieses im Artikel 3, Absatz 3, deutlich geregelt ist) und im letzten die Gleichheit von Menschen negiert, darf in keinem Fall, in keinem Bundesland und erst recht nicht in der Bundesrepublik Deutschland Regierungsverantwortung übernehmen. Es ist zu hoffen, dass die hierzu, in der Vergangenheit häufig thematisierten, Brandmauern von den demokratischen Parteien in Sachsen und Thüringen weiterhin hochgezogen bleiben. Das in diesem Kontext mehr als 30 Prozent der Wähler:innen ebenfalls in den Ruch von Stigmatisierungsprozessen geraten sind, beziehungsweise über die Wahl der AfD zu diesen beitragen, ist der eigentliche sozialpolitische und demokratietheoretische Skandal dieser Landtagswahlen. Zumal der tatsächliche rechtsradikale Bodensatz der Gesellschaft gerade einmal nur halb so groß ist. Dennoch: Was führt diese gut 30 Prozent der Wählenden dazu, die AfD zu wählen? Warum scheint der Glaube an die demokratischen Parteien in diesem Maße nachzulassen?

Auch an dieser Stelle muss und wird der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik tätig werden, damit weiterhin eine demokratische und inklusionsbegründete, eine humanistische und teilhabeorientierte Politik für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland realisiert wird. Dieses wird auch im Rahmen der nächsten Bundesfachtagung, welche im November dieses Jahrs in Erfurt stattfinden wird, eine Aufgabe sein, welche wir professionell und konsequent verwirklichen werden.

Prof. Dr. Heinrich Greving
Vorstandsvorsitzender des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e.V.

Zu den Ergenissen der Landtagswahlen: www.ndr.de/wahlen