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Anmeldung zur 51. BFT gestartet

Das Programm der 51. Bundesfachtagung des BHP ist ab sofort auf der Website heilpaedagogikwirkt.de verfügbar. Wie in den vergangenen Jahren bietet auch die Bundesfachtagung 2017 unter der Mitwirkung von zahlreichen Referentinnen und Referenten ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm. Ab sofort können Interessierte sich für die dreitägige Veranstaltung in der Berliner Urania anmelden.

Die 51. Bundesfachtagung findet in diesem Jahr vom 24. bis 26. November unter dem Motto „Couragiert und professionell für Teilhabe und Entwicklung. HEILPÄDAGOGIK als politischer Auftrag“ statt: „Das Jahr 2017 ist für alle politisch und sozial interessierten Menschen ein sehr Spannendes“, sagt Dagmar Gumbert, Vorsitzende des BHP. „Weltweit gibt es durch Wahlen z.T. gravierende gesellschaftliche Veränderungen. Sicher geglaubte Werte stehen auf dem Prüfstand, in manchen Regionen sind gewachsene demokratische Grundpfeiler in Gefahr. Parallel zu diesen Entwicklungen sind im politischen Feld verstärkt Initiativen zu erleben, in denen sich couragierte Menschen gemeinsam engagieren für Themen wie Frieden, Solidarität, Gerechtigkeit, Vielfalt oder Teilhabechancen.“

Zu den Herausforderungen für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gehören auch die sozialpolitischen Veränderungen, wie das Bundesteilhabegesetz und eine Reform des Sozialgesetzbuches VIII. „Wenn Sie Ihrer täglichen Arbeit nachgehen, ist Ihnen vermutlich nicht in jedem Moment bewusst, wie wichtig die politische Dimension der Heilpädagogik ist und wie hoch ihre Bedeutung für die Schaffung eines inklusiven Gemeinwesens“, betont Ulla Schmidt, Mitglied des MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. in ihrem Grußwort zur 51. Bundesfachtagung die politische Dimension der Profession. Mit der 51. Bundesfachtagung greift der BHP die aktuellen Entwicklungen auf und lädt die Teilnehmenden zur fachlichen und berufspolitischen Auseinandersetzung ein.

Erstmals auf der Bundesfachtagung: MesseForum HEILPÄDAGOGIK

Erstmals wird der BHP am ersten Veranstaltungstag der Bundesfachtagung zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr das MesseForum HEILPÄDAGOGIK durchführen. Ziel dieses Messeforums ist es, Aktionen, best-practice Beispiele, Akteure, neue Entwicklungen, Methoden, Einrichtungen, Dienste sowie Initiativen der Heilpädagogik vorzustellen und die Beteiligten mit den Besuchern ins Gespräch zu bringen. Der BHP freut sich über die zahlreichenden Anmeldungen zum MesseForum und lädt die Besucherinnen und Besucher herzlich ein, sich am Freitag, dem 24. November, inspirieren zu lassen.

Jetzt anmelden zur 51. Bundesfachtagung: Sonderkonditionen für Studierende

Studierende der Heilpädagogik an Fachschulen/Fachakademien oder Fachhochschulen/Universitäten haben auch in diesem Jahr die Möglichkeit, zu einem nochmals ermäßigten Preis an der Bundesfachtagung teilzunehmen. Bei 11 Studierenden wird ein Freiplatz gewährt. Eine Anmeldeliste erhalten Sie über Ihre Ausbildungsstätte oder direkt bei der Bundesgeschäftsstelle des BHP in Berlin. Der BHP erwartet zur 51. Bundesfachtagung wieder mehrere Hundert Besucherinnen und Besucher. Eine frühzeitige Anmeldung lohnt sich, da einige Vorträge in der Teilnehmerzahl begrenzt sind.

Den Programmflyer zur 51. Bundesfachtagung können Sie hier herunterladen:

20170609-Programm-BFT-2017 (7.7 MiB, 1508 downloads)

Das Veranstaltungsprogramm und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie ab sofort auf http://heilpaedagogikwirkt.de

Ihre Fragen zu den Anmeldemodalitäten beantworten wir gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@bhponline.de oder wenden Sie sich telefonisch an uns unter 030-40605060.

 

BHP Arbeitsgruppe tagt zum Bundesteilhabegesetz

Die BHP Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz hat ihre Arbeit aufgenommen. Das erste Arbeitstreffen fand Ende Mai in der BHP Bundesgeschäftsstelle in Berlin statt. Die Arbeitsgruppe wird den Prozess der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes voraussichtlich bis Ende 2018 begleiten.

Mit Inkrafttreten der drei Stufen des Bundesteilhabegesetzes (01.01.2017/01.01.2018/01.01.2020) ergeben sich auch Änderungen für die Erbringung heilpädagogischer Leistungen. Primäres Ziel der Arbeitsgruppe ist es daher, inhaltliche Punkte und Aspekte zu identifizieren, die im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für den Bereich der Heilpädagogik bis 2020 weiteren Klärungs- und Positionierungs- bzw. Abstimmungsbedarf haben. Ein zentraler fachlicher Schwerpunkt wird zudem sein, heilpädagogische Leistungen für Menschen mit (drohender) Behinderung als Fachleistungen in Abgrenzung zu existenzsichernden und zu Assistenzleistungen zu formulieren und zu profilieren. Außerdem sollen Handlungsempfehlungen für jene Handlungsfelder der Heilpädagogik erstellt werden, die von den Auswirkungen des BTHG betroffen sind (Frühförderung, Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen/Schwerpunkt WfbM, Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsintegrationsmaßnahmen, Wohneinrichtungen).

Ein weiterer Auftrag der Arbeitsgruppe umfasst das Herausstellen von zusätzlichen Handlungsfeldern, die sich für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen durch das BTHG ergeben können (z. B. unabhängige Beratung, kommunale und personenzentrierte Teilhabeplanung, Inklusionsprojekte (Kapitel 11 Teil 3 BTHG)). Hierzu sollen entsprechende Maßnahmen, die der Verbesserung von Einsatzmöglichkeiten von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen dienen, geprüft und eingeleitet werden.

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:

  • Kai-R. Timpe (BHP Geschäftsführer)
  • Prof. Dr. Erik Weber (Evangelische Hochschule Darmstadt, stellv. Vorsitzender des BHP)
  • Prof. Dr. Sabine Schäper (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen /Münster)
  • Dr. Stefan Doose (Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung)
  • Birte Johannsen (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)
  • Ramón Lutter (Wohnstättenverbundleitung, Lebenshilfe Barnim)
  • Eckhard Busch (Leiter Heilpädagogische Ambulanz Berlin e.V.)
  • Daniela Klähn (Fachabteilungsleitung des Bereiches ABFB-T, Fürst Donnersmarck-Haus Berlin)
  • Martina Zapf (BHP Fachbeirat für den Bereich Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung)

Die Arbeitsgruppe informiert in enger Abstimmung mit der Bundesgeschäftsstelle die Mitglieder des BHP über Einzelheiten des BTHG in der Fach- und Mitgliederpublikation heilpaedagogik.de sowie im BHP Themendienst Heilpädagogik.

Berliner Gespräch: Gute Arbeit und faire Bildungschancen für Werkstattbeschäftigte

In der Bundesgeschäftsstelle des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e.V. fand am 19.05.2017 das zweite Berliner Gespräch zur Heilpädagogik in diesem Jahr statt. Anlässlich einer Neuerscheinung des BHP Verlages zum Thema „Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verbänden sowie die Autoren Heinrich Greving und Ulrich Scheibner über die Arbeitsbedingungen sowie Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Werkstattbeschäftigten.

Schwerpunkt: Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Als Fachverband für Heilpädagogik legt der BHP in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf das Thema „Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“ und stellt mit der Publikation „BildunsArbeit. Schlüssel zur Inklusion. Ein neues Verständnis von Arbeit und Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen“ auch das Handlungsfeld der Werkstätten für behinderte Menschen in den Fokus. „Menschen mit (drohenden) Behinderungen müssen eine Chance auf eine ihren Fähigkeiten und Ressourcen entsprechende Beschäftigung haben und für diese auch entsprechend entlohnt werden“, sagte Kai-R. Timpe, Geschäftsführer des BHP. „Die Bundesregierung und die Werkstattträger haben den Auftrag, die Vorgaben der UN-BRK auf inklusive Bildung und gleichberechtigte Beschäftigung umzusetzen.“

Am Berliner Gespräch in der BHP Bundesgeschäftsstelle nahmen Corinna Rüffer (MdB, Die Grünen), Hubert Hüppe (MdB, CDU/CSU) sowie Kristina Schulz, Mitglied des Vorstandes der Werkstatträte Deutschlands, und Andreas Sperlich, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaften Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM Berlin) teil. Unter der Moderation von Martin Simmich, BHP Landesbeauftragter Hessen, wurden die aktuellen Bildungsleistungen in Werkstätten (WfbM) diskutiert und sich mit den politischen Rahmenbedingungen für eine Reform der Werkstattkonzeption auseinandergesetzt.

Reform der Bildungsleistungen in Werkstätten für behinderte Menschen

„In den Werkstätten müssen Arbeit und Bildung eine untrennbare Verbindung eingehen“, fordert Ulrich Scheibner, Mitautor des Buches. Der langjährige Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) sieht Werkstattbeschäftigte in ihren Bildungschancen wesentlich eingeschränkt statt gefördert und kritisiert die aktuellen Arbeitsbedingungen in einem Großteil der Werkstätten scharf. Notwendig sei die Umsetzung einer bildungsbasierten Arbeit. So müssten aus den heutigen Werkstätten als „Aussonderungseinrichtungen“ tatsächliche Arbeits- und Bildungsstätten werden, um für die Beschäftigten als Übergangseinrichtungen in den ersten Arbeitsmarkt fungieren zu können.

Um eine Reform der Bildungsleistungen in den Werkstätten voranzutreiben, entwickelten Ulrich Scheibner und Heinrich Greving, Professor für Heilpädagogik an der Katholischen Hochschule Münster, in der nun vorliegenden Publikation ein Konzept zur inklusiven Bildung in Werkstätten und wurden dabei von zahlreichen Bildungs- und Werkstattfachleuten kritisch begleitet und beraten. Das Buch ist im BHP Verlag erschienen und soll politischen Akteuren sowie Werkstattvertretungen als Anstoß für eine Reform der Werkstattkonzeption dienen.

Das Buch BildungsArbeit ist ab sofort im BHP Verlag erhältlich: http://bhpverlag.de/programm/bildungsarbeit-schluessel-zur-inklusion/

Heilpädagogik innovativ denken: BHP Unternehmertag Heilpädagogik 2017

Vom 05. bis 06. Mai 2017 fand zum zweiten Mal der BHP Unternehmertag Heilpädagogik statt. Etwa vierzig Unternehmerinnen und Unternehmer nutzten das Angebot der Europäischen Akademie für Heilpädagogik (EAH) in Zusammenarbeit mit der BHP Agentur und besuchten die zweitägige Veranstaltung in Mannheim, die auf die Interessen selbstständiger heilpädagogischer Anbieter mit eigener Praxis oder Einrichtung ausgerichtet war. Unter dem Titel „Innovation wagen und gestalten“ bot der diesjährige Unternehmertag den Teilnehmenden eine Plattform, sich sowohl mit den sozialpolitischen als auch den persönlichen Faktoren des unternehmerischen Handelns als heilpädagogische Anbieter auseinanderzusetzen.

Herausforderung Innovation: Heilpädagogische Unternehmen im Kontext der Sozialgesetzgebung

Den besonderen Wert heilpädagogischer Leistungen für die Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg hob Frau Anita Reidel aus dem Fachbereich Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim in ihrem Grußwort hervor. Im anschließenden Auftaktvortrag beleuchtete Herr Prof. Dr. Bernhard Schmalenbach das Thema des diesjährigen Unternehmertages und diskutierte Kreativität als Motor für Innovation im heilpädagogischen Handeln. Im zweiten Vortrag an diesem Tag „Herausforderung Innovation: Heilpädagogische Unternehmen im Kontext der Sozialgesetzgebung“ legte Dr. Thorsten Hinz, Geschäftsführer des Bundesfachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V., die wichtigsten Hintergründe zum Bundesteilhabegesetz für heilpädagogische Anbieter dar und forderte zum berufspolitischen Engagement auf.

Die Kooperation heilpädagogischer Anbieter mit den öffentlichen Leistungsträgern stand im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion am Nachmittag des ersten Veranstaltungstages unter Beteiligung von Frau Christa Heilemann, Dezernentin beim Landkreistag Baden-Württemberg, Frau Silvia Schmidt-Potzy, BHP Landessprecherin der Selbstständigen in Baden-Württemberg, und Frau Frauke Rahser-Reichelt, heilpädagogische Anbieterin aus Konstanz. Im Mittelpunkt der Diskussion, die von BHP Geschäftsführer Kai-R. Timpe moderiert wurde, stand die Positionierung heilpädagogischer Praxen und Einrichtungen im Leistungsbereich Frühförderung, besonders vor dem Hintergrund der Frühförderverordnung und der gesetzlichen Rahmung, Leistungen der Frühförderung als Komplexleistung interdisziplinär zu erbringen. Hier wurden insbesondere die regionalen Unterschiede und Voraussetzungen für heilpädagogische Anbieter kontrovers diskutiert.

Die Unternehmerpersönlichkeit: Heilpädagogik innovativ denken und erbringen

Vor dem Hintergrund dieser sozialrechtlichen und berufspolitischen Impulse des ersten Veranstaltungstages rückten am zweiten Tag die selbstständigen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und ihre Unternehmen in den Fokus: Die vielfältigen Aspekte eines heilpädagogischen Unternehmens beleuchteten die Referentinnen Gabriele Weiss, die zur Unternehmerpersönlichkeit zwischen Innovation, Effizienz und Resilienz referierte, Christine Görzen, welche die Qualitäten heilpädagogischer Praxen und Einrichtungen als attraktive Arbeitgeber verdeutlichte sowie Chanell Eidmüller, die den Teilnehmenden die Risiken bei der Wahl der Unternehmensform näherbrachte. Dass auch soziale Dienstleister für ihre Leistungen werben können und sollten, veranschaulichte Dr. Christine Hardegen in ihrem Vortrag über die Markengestaltung in der Heilpädagogik.

Der Unternehmertag Heilpädagogik wird von der BHP Agentur gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Heilpädagogik (EAH) angeboten. Neben einem auf die Interessen von selbstständigen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ausgerichteten Veranstaltungsprogramm mit zahlreichen Vorträgen, ist der berufspolitische Diskurs und die Vernetzung der Anbieter untereinander Ziel der Veranstaltung.

Für Fragen rund um die Selbstständigkeit als Heilpädagoge und Heilpädagogin steht Ihnen die BHP Agentur gerne zur Verfügung: www.bhpagentur.de

Fragen zur Aus- und Weiterbildung in der Heilpädagogik beantworten die Mitarbeitenden der Europäischen Akademie für Heilpädagogik (EAH): www.eahonline.de

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Wir machen uns stark für Kinderrechte!

Unter diesem Motto fand am gestrigen Dienstag, dem 04.04 2017, ein gemeinsamer Festakt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Berlin statt. Anlass war das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor 25 Jahren.

Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern! – diese zentrale Forderung der beteiligten Institutionen bekräftigten noch einmal deutlich und ausführlich Bundesministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas in ihren Ausführungen. Heiko Maas formulierte es so: “Es wäre ein wichtiges Symbol, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Kinder sind unsere Zukunft. “

Manuela Schwesig skizzierte die Meilensteine, die seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 erreicht wurden:

  • Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in Erziehung trat im Jahr 2000 in Kraft,
  • im Jahr 2010 gab die Bundesregierung die Vorbehaltsregelung auf und nahm die UN-Kinderrechtskonvention umfassend an,
  • 2015 wurde die Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet.

Auch Schwesig betonte die besondere Rechtslage und Schutzbedürftigkeit von Kindern und unterstrich noch einmal ganz deutlich ihr persönliches Engagement, aber auch das des BMFSFJ für die Forderung nach der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

Brauchen wir die Kinderrechte im Grundgesetz und wo stehen wir in 25 Jahren?

Im Podiumsgespräch unter der Moderation von Sandra Maischberger diskutierten Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, Prof. Dr. Beate Rudolf, Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Manuela Schwesig und Heiko Maas auf der Grundlage ihrer Erfahrungszusammenhänge und Aufgabenschwerpunkten insbesondere folgende Aspekte: Was wurde bereits erreicht? Brauchen wir die Kinderrechte im Grundgesetz überhaupt? Und wo stehen wir in 25 Jahren?

Einig waren sich die Diskutierenden darin, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und deren wirkungsvolle Ausgestaltung der nächste logische Schritt in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sind.

Die nachfolgende Fachveranstaltung wurde von Prof. Dr. Hüther mit dem Vortrag: „Weshalb Kinder ernstgenommen werden müssen“ und einem Bericht von Frau Mag. Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin Steiermark, die die Strukturen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Steiermark aufzeigte, gestaltet.

Aktiv mitgestalten konnten die Teilnehmenden den Fachteil über 4 Gesprächsrunden im Rahmen eines moderierten Speeddatings zu den Fragestellungen:

  • Welche positiven Beispiele erleben sie in der Umsetzung der Kinderrechte?
  • Welche Schwierigkeiten in der Umsetzung stellen sich dar?
  • Wie wäre eine Traumsituation in 25 Jahren?

Die abschließende Gesprächsrunde war offen für allgemeinen Austausch. Mit einem kleinen Imbiss und anregenden Tischgesprächen klang die Veranstaltung aus.

Weitere Informationen auf der Seite der National Coalition Deutschland.

Heiko Maas und Manuela Schwesig äußerten sich außerdem über ihre Twitterkanäle:

https://twitter.com/ManuelaSchwesig

https://twitter.com/heikomaas

Internationaler Tag der Heilpädagogik – 13. April

Die Internationale Gesellschaft heilpädagogischer Berufs- und Fachverbände (IGhB) hat auf ihrer Oktobersitzung 2016 in Rom entschieden, den 13. April 2017 erstmals als Internationalen Tag der Heilpädagogik auszurufen und zukünftig jährlich zu begehen. Ziel des Internationalen Tages der Heilpädagogik ist es, die Heilpädagogik zu stützen und zu stärken, die Profession in der breiten Öffentlichkeit darzustellen, auf ihre Bedeutung zu verweisen und in Zeiten gesellschaftlicher und politischer Herausforderungen couragiert und professionell für Teilhabe und Entwicklung einzutreten.

Der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. unterstützt die Idee und wirbt bei seinen Mitgliedern darum, diesem Tag besondere Beachtung zu schenken und in Zukunft auch mit Aktionen und Veranstaltungen darauf zu verweisen. Sollte dies nicht genau am 13. April möglich sein, können Aktionen dazu auch zeitnah um diesen Tag herum begangen werden.

Warum der 13. April?

Das INTERNATIONALE ARCHIV FÜR HEILPÄDAGOGIK | Emil E. Kobi Institut trägt den Namen des bedeutenden Schweizer Heilpädagogen Emil E. Kobi, dessen Todestag sich am 13. April jährt.

Sein Nachlass, welchen er dem BHP e.V. vermachte, war einer der maßgeblichen Gründe für die Entwicklung des Internationalen Archives für Heilpädagogik. Die Entscheidung für dieses Datum ist somit auch Ausdruck der Verbundenheit der IGhB mit dem Internationalen Archiv für Heilpädagogik in Trebnitz.

Weiterführende Links:

Internationale Gesellschaft heilpädagogischer Berufs- und Fachverbände (IGhB): http://ighb.eu/
Internationales Archiv für Heilpädagogik: http://www.archiv-heilpaedagogik.de
Emil E. Kobi: https://de.wikipedia.org/wiki/Emil_E._Kobi

BHP auf dem Kinder- und Jugendhilfetag 2017 vertreten

Der BHP wird auf dem diesjährigen Kinder- und Jugendhilfetag mit einem Informationsstand vertreten sein und zu Fragen rund um das Thema Heilpädagogik beraten. Der 16. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) findet vom 28. – 30. März in Düsseldorf statt und steht unter dem Motto „22 MIO. Junge Chancen“.

Der Fachkongress wird von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und ihren Mitgliedsorganisationen durchgeführt und steht allen Interessierten offen. Mit seinen zahlreichen Veranstaltungen ist er die größte kostenlose Fortbildungsveranstaltung für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Der BHP ist seit Ende April 2016 Mitglied in der AGJ Mitgliedergruppe „Personal und Qualifizierung in der Jugendhilfe“ und setzt sich u. a. für die Qualitätsentwicklung und den vermehrten Einsatz von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in Kindertagesstätten ein.

Der BHP wird auf dem dreitägigen Treffen, welches nach Einschätzung der Veranstalter 40.000 bis 50.000 Besucher anziehen wird, mit einen Informationsstand im Bereich F79 vertreten sein. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich am Stand des BHP über die neuesten berufspolitischen wie fachlichen Entwicklungen der Heilpädagogik zu informieren.

Die genauen Messezeiten sind:

28.03.2017: 13:30 – 19:00 Uhr
29.03.2017: 09:00 – 19:00 Uhr
30.03.2017: 09:00 – 14:00 Uhr

Informationen zum Standort des BHP auf dem DJHT finden Sie hier: https://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/

Debatte zur Ausbildungsreform PsychThG

Der Fachbereichstag Heilpädagogik (FBT-HP) und der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. haben zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ausführlich Stellung bezogen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme treten FBT-HP und BHP dafür ein, (heil-)pädagogische Kompetenzen in einem zukünftigen Psychotherapeutengesetz (PsychThG) curricular und methodisch zu verankern sowie das Recht von Menschen mit Behinderungen (und ihren Familien) zur Teilhabe an der psychotherapeutischen Versorgung angemessen zu berücksichtigen.

An den bisherigen Überlegungen des Ministeriums zur Entwicklung einer modernen Psychotherapieausbildung kritisieren die Verbände u.a., den geringen Anteil pädagogischer Inhalte am Gesamtvolumen der Ausbildung (5%) sowie die fehlende Öffnung für Absolventinnen und Absolventen der Erziehungswissenschaften, der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik/ Inklusiven Bildung. Beide Verbände befürchten einen deutlichen Qualitätsverlust der Ausbildung zum „Psychologischen Psychotherapeuten“, wenn diese vorwiegend im Rahmen eines grundständigen Studiums erfolge und Berufs-, Leitungs- und Lebenserfahrungen in pädagogischen Institutionen und gesellschaftlich wichtigen Handlungsfeldern nicht mehr als hilfreiche oder bedeutsame Qualifikationen und Kompetenzen für die psychotherapeutische Arbeit gewertet würden.

Zudem kritisieren die Verbände, dass in der aktuellen Ausarbeitung des Eckpunktepapiers keine Aussagen zur Psychotherapie von Menschen mit Behinderungen getroffen würden. Nach Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention sei jedoch durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass behinderte Menschen Zugang zu Gesundheitsdiensten (einschließlich rehabilitativer und auch psychotherapeutischer Maßnahmen) haben. Um diesen Rechtsanspruch tatsächlich zu verwirklichen, seien – auch und gerade in der Psychotherapie von Menschen mit Behinderungen – dezidierte Erfahrungen mit diesem Personenkreis unerlässlich. Hier dürfe es keine Barrieren für Absolventinnen und Absolventen heilpädagogischer Studiengänge in die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung geben, um aktuelle Versorgungslücken in diesem Bereich nicht weiter zu vergrößern, argumentieren die Verbände in ihrer Stellungnahme an das BMG.

Das Bundesministerium für Gesundheit hält eine Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), das die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten regelt, für dringend geboten und legte im Oktober 2016 ein Eckpunktepapier vor. In diesem sprach sich das Ministerium für das Modell einer Direktausbildung im Rahmen eines fünfjährigen Hochschulstudiums der Psychotherapie aus. Der Fachbereichstag Heilpädagogik (FBT-HP) und der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. sind an den vielfältigen Überlegungen zur Novellierung der psychotherapeutischen Ausbildung durch die Teilnahme an Gremien und Anhörungen sowie durch Stellungnahmen am aktuellen Diskurs aktiv beteiligt.

FBT-HP und BHP: Stellungnahme zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Eckpunktepapier des BMG zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

EAH startet Weiterbildungsreihe „Personenzentrierte Teilhabeplanung“

Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kommt gesellschaftlicher Teilhabe und Personenzentrierung für Menschen mit Behinderung ein neues Gewicht zu. Die strukturelle Auflösung der Kategorien stationär, teilstationär und ambulant der Leistungen für Menschen mit Eingliederungshilfebedarf geht einher mit der Notwendigkeit zur Unterscheidung von Leistungen zur Existenzsicherung von Fachleistungen. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.

Das Entwickeln personenzentrierter Leistungen und die Begleitung in personenzentrierten Planungen und Prozessen erfordern eine gute Methodenkenntnis. Diese werden in der umfassenden Weiterbildungsreihe der Europäischen Akademie für Heilpädagogik (EAH) vermittelt. In insgesamt 8 Modulen erwerben die Teilnehmenden umfassende Kompetenzen für die Umsetzung Personenzentrierter Teilhabeplanung, darunter u. a.:

  • den Begriff der Personenzentrierten Teilhabeplanung darzulegen,
  • das Recht auf Beratung im Teilhabeplanungsprozess im BTHG zu verorten,
  • Leistungsansprüche von Menschen mit Beeinträchtigungen zu beschreiben, die sich aus dem BTHG ergeben,
  • Instrumente der Hilfebedarfsermittlung auf der Grundlage der ICF und der Personenzentrierung zu analysieren,
  • Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung von Informationen zu beschreiben,
  • einen Teilhabeplanungsprozess personenzentriert durchzuführen,
  • die eigene Person im Beratungsprozess zu reflektieren,
  • sich als Person sowie die Institution im Kontext örtlicher Teilhabeplanung zu verorten sowie
  • ein eigenes Beratungskonzept für Personenzentrierte Teilhabeplanung zu entwickeln und erste Praxiserfahrungen zu reflektieren.

Start der Weiterbildungsreihe ist im März. Weitere Informationen und Anmeldung unter: EAH Weiterbildung Personenzentrierte Teilhabeplanung

Internationale Zusammenarbeit wechselt den Geschäftsbereich

Der Vorstand des BHP hat in seiner Januarsitzung beschlossen, fortan die verbandliche Arbeit im Bereich der Internationalen Zusammenarbeit dem Geschäftsbereich 2 anzugliedern. Zugleich werden die Teilhabe- und Handlungsfelder der Heilpädagogik (vormals Geschäftsbereich 2) dem Geschäftsbereich 1 zugeordnet.

Damit geht der Geschäftsbereich Teilhabe- und Handlungsfelder der Heilpädagogik wieder zurück in die Verantwortung der BHP Vorsitzenden Dagmar Gumbert, die diesen bereits von 2006 bis 2014 leitete und ihn nun in neuer Funktion weiter als Beratungs- und Fachgremium des BHP Vorstandes stärken wird. Neu zuständig für den Geschäftsbereich Internationale Zusammenarbeit ist der stellvertretende BHP Vorsitzende Prof. Dr. Erik Weber. Erik Weber ist Studienleiter des international ausgerichteten Studienganges „Inclusive Education/Integrative Heilpädagogik“ an der Evangelischen Hochschule Darmstadt und verfügt über vielfältige internationale Kontakte, um den Geschäftsbereich Internationale Zusammenarbeit innerhalb der verbandlichen Arbeit weiter zu profilieren.