SGB VIII im Mittelpunkt
Grundlagen des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts stationärer und ambulanter Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendhilferecht stehen im Zentrum des Seminars.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels, alle erzieherischen und teilhabeorientierten Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ab 2028 unter dem Dach des SGB VIII zu bündeln, erhält dieses Sozialgesetzbuch eine hervorgehobene Rolle für Heilpädagog:innen. Die Onlineseminare bauen aufeinander auf und geben in drei Veranstaltungen einen vertieften Einblick in das SGB VIII, seine Begriffsbestimmungen, seine Systemlogik, sein Leistungsrecht hinsichtlich stationärer, teilstationärer und ambulanter Angebote (ausgewählte Leistungsbereiche) sowie sein Vereinbarungsrecht.
Mögliche aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe werden berücksichtigt und inhaltlich mit in die Veranstaltungen einbezogen. Es besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen einzubringen und mit dem Referenten zu erörtern.
Das Recht auf Teilhabe an Bildung - Handhabungen für die heilpädagogische Praxis
Leistungen zur Teilhabe an Bildung stellen einen bedeutsamen Beitrag heilpädagogischen Handelns für inklusive Prozesse am Bildungsort Schule dar. Viele Heilpädagogische Praxen und selbstständige Heilpädagog:innen sowie heilpädagogische Schulintegrationsdienste sind in diesem Feld tätig. Gleichzeitig wird diese Tätigkeit jedoch vor dem Hintergrund der vielen Schnittstellen mit einem rechtlich undurchsichtigem „Dschungel“ als besonders anspruchsvoll erlebt.
Das Seminar will hier in rechtlicher Hinsicht Orientierung bieten. Ausgangspunkt und Maßstab sind die Bedarfe des Kindes oder Jugendlichen und dessen Rechte auf Teilhabe an Bildung. Wesentlicher Leistungsanspruch sind dabei die Leistungen der Teilhabeassistenzen der Jugendhilfe (SGB VIII) oder der Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX). Dabei werden im Seminar zum einen die konkreten leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs dargestellt, die für die konkrete Durchsetzung des Teilhabeanspruchs des Kindes von Bedeutung sind. Zum anderen wird ein Überblick über die möglichen Leistungsinhalte geben, die weit mehr als die klassische Assistenz umfassen. Darüber hinaus werden aber auch etwaige in der Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren immer wieder auftauchende Abgrenzungs- und Kooperationsfragen (z.B. Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule) erörtert, die auch für die Rollenklärung von Schulbegleitungen immer wieder als bedeutsam erlebt werden.
Dabei berücksichtigt das Seminar – und sortiert, soweit rechtliche Besonderheiten bestehen – grundsätzlich vor dem Hintergrund zwei verschiedener Einsatzmöglichkeiten in der Praxis:
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
SGB IX verstehen - Leistungsüberblick, Vereinbarungen schließen, Entgelte sicher verhandeln
Die Bildungsreihe hat zum Ziel, zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen des SGB IX zu vermitteln und die damit verbundene Sichtweise auf Teilhabe und Eingliederung. Die notwendige Haltungsänderung auf Seiten der Mitarbeitenden der Leistungserbringer wird besprochen, gleichzeitig jedoch auch die Möglichkeiten, die aus diesen neuen Rahmenbedingungen entstehen.
Termin 1 stellt die Basis für das Verständnis der Termine 2 und 3 dar. Im Termin 2 wird konkret auf die Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen in den Leistungstatbeständen eingegangen. Die alten und die neuen Leistungstatbestände werden einander gegenübergestellt. Es werden die Leistungen der sozialen Teilhabe, die Leistungen Teilhabe zur Bildung, sowie Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Berufsausbildung angesprochen. Im Termin 3 wird die Umsetzung der Leistungstatbestände Umsetzung in Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen besprochen. Hier werden ebenfalls die zwingenden Anforderungen als auch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten sowie Fallstricke aufgezeigt. Für die Zeit zwischen den Terminen erhalten Sie Aufgaben zur Nachbereitung und Vorbereitung auf den Folgetermin.
Sie haben somit die Möglichkeit, sich mit Abschluss der drei Termine einen Gesamtüberblick über den Kreislauf des SGB IX von den allgemeinen Rahmenbedingungen bis hin zu deren Abbildung in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu erarbeiten.
Die Teilnehmenden sind aufgefordert, konkrete Beispiele und Fragen ihrer heilpädagogischen Praxis in die Veranstaltung einzubringen.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
Leistungen der Eingliederungshilfe für bereits eingeschulte Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen - Zuständigkeiten, Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsumfang
Das Online-Seminar macht die Teilnehmenden mit der Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe für bereits eingeschulte Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen vertraut. Hierbei werden insbesondere die Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX und die sich aus ihr ergebenden Rechtsfolgen vorgestellt und diskutiert. Ferner werden die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe geklärt. Dieser wird von einer ermessensgesteuerten Leistungsgewährung abgegrenzt. Den Teilnehmenden werden die unterschiedlichen Leistungen der Eingliederungshilfe vorgestellt. Hierbei stehen die heilpädagogischen Leistungen und ihre Abgrenzung zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Fokus. Abschließend erhalten die Teilnehmenden Hinweise zur erfolgreichen Rechtsdurchsetzung.
Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im SGB VIII und (SGB IX)
Die Reform des SGB VIII führt die Leistungen für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig einer Behinderung bzw. deren Art, zusammen. Daraus erwächst die Aufgabe, um die für Leistung und Leistungserbringung relevanten Gesetzestexte zu wissen, deren Systematik zu kennen und so Sorge- und Anspruchsberechtigte kompetent beraten zu können.
Hilfen zur Erziehung und Leistungen zur Teilhabe sind (voraussichtlich) in einem Gesetzesbuch vereint und konturieren gleichzeitig zwei grundlegend unterschiedliche Bedarfslagen und Systematiken: erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe werden nach wie vor als getrennte Leistungstatbestände gefasst.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Leistungserbringung, die Maßnahmen für erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe anbieten kann, an Bedeutung. Inwiefern diese gemeinschaftliche Leistungserbringung rechtlich gefasst werden kann, wird Schritt für Schritt erprobt und gelernt.
Das Modul wird von einem umfangreichen Skript begleitet, das Inhalte und Impulse zum Selbstlernen beinhaltet. Die Teilnehmenden sind explizit zum Selbststudium aufgefordert.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
Abschließend ist Raum für Fragen, Hinweise und Möglichkeit zur deutschlandweiten Vernetzung von Verfahrenslots:innen.
Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf haben das Recht, am Arbeitsleben teilzuhaben. Aber wer kann diesen Anspruch umsetzen?
Werkstätten für behinderte Menschen sind vielfach konzeptionell und fachlich nicht dafür ausgerichtet. Außerdem fehlen meist die rechtlichen Rahmenbedingungen, diesen Personenkreis überhaupt aufzunehmen.
Tagesstätten und Fördergruppen haben viel Erfahrung mit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Das Angebot dieser Einrichtungen ist leider nur selten auf Teilhabe, noch seltener auf Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet.
"Es geht nicht darum, jetzt Einrichtungen wie Werkstätten oder Tagesstätten abzuschaffen, sondern durch deren veränderte Praxis die Ideologie der Exklusion zu überwinden." schreibt die DHG in ihren Standards. Aber wie können Haltung und Praxis in Förderstätten verändert werden? Hierzu sollen Anregungen und Beispiele aufgezeigt und diskutiert werden.
Assistenz zur Teilhabe
Assistenz ist durch das Bundesteilhabegesetz zu einer zentralen Leistungskategorie geworden. Assistenzleistungen sollen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum befähigen und unterstützen (§ 113 SGB IX).
In der Praxis bleibt der Assistenzbegriff häufig unscharf oder wird je nach Interesse interpretiert. Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) hat im Rahmen ihrer 2021 vorgestellten Standards zur Teilhabe auch fachliche Standards zur Assistenz bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf entwickelt.
„Assistent:in“ ist nicht gleich „Ausführungsgehilf:in“, sondern verantwortungsvolle Bezugsperson in Bezug auf die Unterstützung einer hilfebedürftigen Person mit persönlicher Integrität. Die Befähigung der Menschen mit Behinderung zur Selbstbestimmung, auch derjenigen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf, erfordert höhere Reflexion und Abstimmung der professionellen Verantwortung mit den Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung. Die neu gewonnenen Freiräume der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung erfordern ein eindeutiges, verlässliches Verhalten der professionellen Begleitperson, die Wahlmöglichkeiten und Handlungsspielräume offeriert.
Im Online-Seminar werden die fachlichen Standards zur Assistenz vorgestellt und die Schwierigkeiten, Möglichkeiten und Chancen bei der Umsetzung in die Praxis reflektiert. Das Seminar bietet eine Plattform, um die sich daraus ergebenden Fragestellungen zu diskutieren.
Menschen mit Behinderung im Alter begleiten: Umgang mit Demenz, physischen und psychischen Alterserscheinungen
Das menschliche Leben umfasst verschiedene Phasen und Altersspannen; Jugend und Erwachsenenalter werden in der Regel freudig begrüßt, wohingegen dem Alter und dem Ruhestand meist mit mehr Vorbehalten begegnet werden. Vielfältige Gründe bedingen diese Unterschiede; in allen Lebensphasen hilft ein positiver Blick auf das, was kommt.
In der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Wohnen sehen sich die Mitarbeitenden mit altersbezogenen Herausforderungen konfrontiert. In der Betrachtung der Veränderungen stellt sich die Frage, welche besonderen Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe die Bewohner:innen unter Berücksichtigung physischer, psychischer und biografischer Aspekte in diesem Lebensabschnitt haben und wie diesen aus heilpädagogischer Perspektive und für eine konstruktive Auseinandersetzung begegnet werden kann. Dabei werden sowohl das eigene Älterwerden als auch das der Bewohner:innen in den Blick genommen.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
Zwischen Einsamkeit und sozialer Eingebundenheit. Soziale Beziehungen im Gemeinwesen professionell begleiten und entwickeln
Die Leitprinzipien Ambulantisierung und Sozialraumorientierung prägen das Feld der Eingliederungshilfe seit vielen Jahren. Pädagogische Fachkräfte begleiten Menschen mit Behinderungen im eigenen Wohnsetting; das umfasst professionelle Assistenz im Wohnraum, aber auch im Nah- und Sozialraum. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Menschen mit Behinderungen (insbesondere mit kognitiven Beeinträchtigungen) über wenige soziale Beziehungen außerhalb des Kreises professioneller Unterstützer:innen und außerhalb der Familie verfügen. Daraus resultiert ein erhöhtes Risiko der Vereinsamung, sozialen Isolation und damit einhergehender Verhaltensproblematiken wie psychische Erkrankungen oder Suchtproblemen.
Diese Herausforderungen greift die Weiterbildung auf und geht der Frage nach, wie Personen professionell darin unterstützt werden können, ihr Leben im Gemeinwesen eigenständig und sozial eingebunden zu führen. Die neu entwickelte Methode der Personenorientierten Schnittstellenarbeit (POS) berücksichtigt allgemeine Wirkweisen menschlicher Bindungs-, Beziehungs- und Kontaktstrukturen. In den Schnittstellen bestehender sozialer Netzwerke können soziale Bedarfslagen von Adressat:innen partizipativ und rollenkongruent aufgegriffen werden. Neben dem Wissen über soziale Handlungsstrukturen und soziale Exklusionsrisiken werden Beratungssettings zu Fragen der alltäglichen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen professionalisiert:
Der erste Teil wird sich mit Handlungsstrukturen in Sozialräumen. Der zweite Teil widmet sich dem Thema Exklusionsrisiken und Teilhabepotenziale in Sozialräumen. Dabei werden mit der Methode Personenorientierte Schnittstellenarbeit Grundlagen einer ent-hindernden gemeindeintegrierten Praxis vermittelt und diskutiert.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
Rehistorisierung. Das Gewordensein verstehen und das Werden begleiten
Jedes Verhalten ist sinnvoll, entwicklungslogisch und systemhaft. Hinter dieser Aussage steckt ein theoretisches Gerüst, eine Haltung, sich berühren lassen, ein prozesshaftes Verstehen und Begleiten von Menschen. In einem Wort: Rehistorisierung.
Der Vortrag führt in diese Zusammenhänge in ihrer Bedeutung für die heilpädagogische Diagnostik ein.
