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SGB VIII im Mittelpunkt

Grundlagen des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts stationärer und ambulanter Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe im Kinder- und Jugendhilferecht stehen im Zentrum des Seminars.

Insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels, alle erzieherischen und teilhabeorientierten Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ab 2028 unter dem Dach des SGB VIII zu bündeln, erhält dieses Sozialgesetzbuch eine hervorgehobene Rolle für Heilpädagog:innen. Die Onlineseminare bauen aufeinander auf und geben in drei Veranstaltungen einen vertieften Einblick in das SGB VIII, seine Begriffsbestimmungen, seine Systemlogik, sein Leistungsrecht hinsichtlich stationärer, teilstationärer und ambulanter Angebote (ausgewählte Leistungsbereiche) sowie sein Vereinbarungsrecht.

  • Termin 1: Begriffsbestimmungen, Hilfeplanung, Neuerungen durch das KJSG
  • Termin 2: Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII, Vereinbarungsrecht
  • Termin 3: Betriebserlaubnisverfahren, Sozialraumbudgets, Herausforderungen in der Praxis

  • Mögliche aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe werden berücksichtigt und inhaltlich mit in die Veranstaltungen einbezogen. Es besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen einzubringen und mit dem Referenten zu erörtern.


    Das Recht auf Teilhabe an Bildung - Handhabungen für die heilpädagogische Praxis

    Leistungen zur Teilhabe an Bildung stellen einen bedeutsamen Beitrag heilpädagogischen Handelns für inklusive Prozesse am Bildungsort Schule dar. Viele Heilpädagogische Praxen und selbstständige Heilpädagog:innen sowie heilpädagogische Schulintegrationsdienste sind in diesem Feld tätig. Gleichzeitig wird diese Tätigkeit jedoch vor dem Hintergrund der vielen Schnittstellen mit einem rechtlich undurchsichtigem „Dschungel“ als besonders anspruchsvoll erlebt.

    Das Seminar will hier in rechtlicher Hinsicht Orientierung bieten. Ausgangspunkt und Maßstab sind die Bedarfe des Kindes oder Jugendlichen und dessen Rechte auf Teilhabe an Bildung. Wesentlicher Leistungsanspruch sind dabei die Leistungen der Teilhabeassistenzen der Jugendhilfe (SGB VIII) oder der Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX). Dabei werden im Seminar zum einen die konkreten leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs dargestellt, die für die konkrete Durchsetzung des Teilhabeanspruchs des Kindes von Bedeutung sind. Zum anderen wird ein Überblick über die möglichen Leistungsinhalte geben, die weit mehr als die klassische Assistenz umfassen. Darüber hinaus werden aber auch etwaige in der Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren immer wieder auftauchende Abgrenzungs- und Kooperationsfragen (z.B. Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule) erörtert, die auch für die Rollenklärung von Schulbegleitungen immer wieder als bedeutsam erlebt werden.

    Dabei berücksichtigt das Seminar – und sortiert, soweit rechtliche Besonderheiten bestehen – grundsätzlich vor dem Hintergrund zwei verschiedener Einsatzmöglichkeiten in der Praxis:

  • Heilpädagog:in ist selbst als Schulbegleitung tätig.
  • Heilpädagog:in verantwortet ein Team von Schulbegleitungen und übernimmt Leitungsaufgaben wie Einsatzkoordination, Elternberatungen, Fachkraftberatungen oder Netzwerkpflege.

  • Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • Voraussetzungen der Leistungen zur Teilhabe an Bildung und mögliche Inhalte, sowie Rechtskreiszuordnung der jungen Menschen kennen,
  • Die Kernbereiche päd. Arbeit und Aufgaben von Schule identifizieren,
  • Rollenzuordnung, Weisungsrechte und Systembrüche der verschiedenen Akteure beschreiben,
  • rechtliche Zulässigkeiten des "Leistungspoolings" in der Schulbegleitung konzeptionelle Umsetzungen diskutieren,
  • die Bedeutung des Hilfe- oder Gesamtplans für die Ausgestaltung der Hilfe kennen,
  • Anforderungen an Qualifikation der Assistenzkräfte und vertragsrechtliche Grundlagen der Finanzierung erläutern,
  • sich aus dem Datenschutz ergebenden Rechte und Pflichten im Kontext der Schulbegleitung kennen,
  • Leistungen zur Ermöglichung und Erleichterung des Schulbesuchs bedarfsgerecht entwickeln und sozialrechtlich begründen.


  • SGB IX verstehen - Leistungsüberblick, Vereinbarungen schließen, Entgelte sicher verhandeln

    Die Bildungsreihe hat zum Ziel, zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen des SGB IX zu vermitteln und die damit verbundene Sichtweise auf Teilhabe und Eingliederung. Die notwendige Haltungsänderung auf Seiten der Mitarbeitenden der Leistungserbringer wird besprochen, gleichzeitig jedoch auch die Möglichkeiten, die aus diesen neuen Rahmenbedingungen entstehen.

    Termin 1 stellt die Basis für das Verständnis der Termine 2 und 3 dar. Im Termin 2 wird konkret auf die Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen in den Leistungstatbeständen eingegangen. Die alten und die neuen Leistungstatbestände werden einander gegenübergestellt. Es werden die Leistungen der sozialen Teilhabe, die Leistungen Teilhabe zur Bildung, sowie Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Berufsausbildung angesprochen. Im Termin 3 wird die Umsetzung der Leistungstatbestände Umsetzung in Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen besprochen. Hier werden ebenfalls die zwingenden Anforderungen als auch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten sowie Fallstricke aufgezeigt. Für die Zeit zwischen den Terminen erhalten Sie Aufgaben zur Nachbereitung und Vorbereitung auf den Folgetermin.

    Sie haben somit die Möglichkeit, sich mit Abschluss der drei Termine einen Gesamtüberblick über den Kreislauf des SGB IX von den allgemeinen Rahmenbedingungen bis hin zu deren Abbildung in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu erarbeiten.

    Die Teilnehmenden sind aufgefordert, konkrete Beispiele und Fragen ihrer heilpädagogischen Praxis in die Veranstaltung einzubringen.

    Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • Bedeutung des neuen Behinderungsbegriffs für die Leistungsgestaltung und den Leistungsumfang beschreiben,
  • Personenzentrierung in der Leistungsgestaltung und Gesamtplanung erläutern,
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben kennen,
  • Grundsätze für die Leistungsvereinbarung diskutieren,
  • Gestaltungsspielräume identifizieren,
  • Vergütungsformen darlegen,
  • Kenntnis sozialrechtlicher Zusammenhänge für heilpädagogisches Handeln reflektieren.


  • Leistungen der Eingliederungshilfe für bereits eingeschulte Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen - Zuständigkeiten, Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsumfang

    Das Online-Seminar macht die Teilnehmenden mit der Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe für bereits eingeschulte Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen vertraut. Hierbei werden insbesondere die Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX und die sich aus ihr ergebenden Rechtsfolgen vorgestellt und diskutiert. Ferner werden die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe geklärt. Dieser wird von einer ermessensgesteuerten Leistungsgewährung abgegrenzt. Den Teilnehmenden werden die unterschiedlichen Leistungen der Eingliederungshilfe vorgestellt. Hierbei stehen die heilpädagogischen Leistungen und ihre Abgrenzung zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Fokus. Abschließend erhalten die Teilnehmenden Hinweise zur erfolgreichen Rechtsdurchsetzung.


    Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im SGB VIII und (SGB IX)

    Die Reform des SGB VIII führt die Leistungen für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig einer Behinderung bzw. deren Art, zusammen. Daraus erwächst die Aufgabe, um die für Leistung und Leistungserbringung relevanten Gesetzestexte zu wissen, deren Systematik zu kennen und so Sorge- und Anspruchsberechtigte kompetent beraten zu können.

    Hilfen zur Erziehung und Leistungen zur Teilhabe sind (voraussichtlich) in einem Gesetzesbuch vereint und konturieren gleichzeitig zwei grundlegend unterschiedliche Bedarfslagen und Systematiken: erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe werden nach wie vor als getrennte Leistungstatbestände gefasst.

    Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Leistungserbringung, die Maßnahmen für erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe anbieten kann, an Bedeutung. Inwiefern diese gemeinschaftliche Leistungserbringung rechtlich gefasst werden kann, wird Schritt für Schritt erprobt und gelernt.

    Das Modul wird von einem umfangreichen Skript begleitet, das Inhalte und Impulse zum Selbstlernen beinhaltet. Die Teilnehmenden sind explizit zum Selbststudium aufgefordert.

    Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • die grundlegende Aufbaustruktur des SGB als Ganzes kennen,
  • das SGB VIII und SGB IX mit Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen für eine inklusive Lösung nachvollziehen,
  • erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe sozialrechtlich verorten,
  • Sorge- und Anspruchsberechtigte für Fragen der Leistungsansprüche und Leistungsarten beraten,
  • die eigene Rolle und Aufgaben als Verfahrenslots:in vor dem Hintergrund sozialrechtlicher Fragen reflektieren.

  • Abschließend ist Raum für Fragen, Hinweise und Möglichkeit zur deutschlandweiten Vernetzung von Verfahrenslots:innen.


    Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf

    Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf haben das Recht, am Arbeitsleben teilzuhaben. Aber wer kann diesen Anspruch umsetzen?

    Werkstätten für behinderte Menschen sind vielfach konzeptionell und fachlich nicht dafür ausgerichtet. Außerdem fehlen meist die rechtlichen Rahmenbedingungen, diesen Personenkreis überhaupt aufzunehmen.

    Tagesstätten und Fördergruppen haben viel Erfahrung mit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Das Angebot dieser Einrichtungen ist leider nur selten auf Teilhabe, noch seltener auf Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet.

    "Es geht nicht darum, jetzt Einrichtungen wie Werkstätten oder Tagesstätten abzuschaffen, sondern durch deren veränderte Praxis die Ideologie der Exklusion zu überwinden." schreibt die DHG in ihren Standards. Aber wie können Haltung und Praxis in Förderstätten verändert werden? Hierzu sollen Anregungen und Beispiele aufgezeigt und diskutiert werden.


    Assistenz zur Teilhabe

    Assistenz ist durch das Bundesteilhabegesetz zu einer zentralen Leistungskategorie geworden. Assistenzleistungen sollen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum befähigen und unterstützen (§ 113 SGB IX).

    In der Praxis bleibt der Assistenzbegriff häufig unscharf oder wird je nach Interesse interpretiert. Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) hat im Rahmen ihrer 2021 vorgestellten Standards zur Teilhabe auch fachliche Standards zur Assistenz bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf entwickelt.

    „Assistent:in“ ist nicht gleich „Ausführungsgehilf:in“, sondern verantwortungsvolle Bezugsperson in Bezug auf die Unterstützung einer hilfebedürftigen Person mit persönlicher Integrität. Die Befähigung der Menschen mit Behinderung zur Selbstbestimmung, auch derjenigen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf, erfordert höhere Reflexion und Abstimmung der professionellen Verantwortung mit den Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung. Die neu gewonnenen Freiräume der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung erfordern ein eindeutiges, verlässliches Verhalten der professionellen Begleitperson, die Wahlmöglichkeiten und Handlungsspielräume offeriert.

    Im Online-Seminar werden die fachlichen Standards zur Assistenz vorgestellt und die Schwierigkeiten, Möglichkeiten und Chancen bei der Umsetzung in die Praxis reflektiert. Das Seminar bietet eine Plattform, um die sich daraus ergebenden Fragestellungen zu diskutieren.


    Menschen mit Behinderung im Alter begleiten: Umgang mit Demenz, physischen und psychischen Alterserscheinungen

    Das menschliche Leben umfasst verschiedene Phasen und Altersspannen; Jugend und Erwachsenenalter werden in der Regel freudig begrüßt, wohingegen dem Alter und dem Ruhestand meist mit mehr Vorbehalten begegnet werden. Vielfältige Gründe bedingen diese Unterschiede; in allen Lebensphasen hilft ein positiver Blick auf das, was kommt.

    In der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Wohnen sehen sich die Mitarbeitenden mit altersbezogenen Herausforderungen konfrontiert. In der Betrachtung der Veränderungen stellt sich die Frage, welche besonderen Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe die Bewohner:innen unter Berücksichtigung physischer, psychischer und biografischer Aspekte in diesem Lebensabschnitt haben und wie diesen aus heilpädagogischer Perspektive und für eine konstruktive Auseinandersetzung begegnet werden kann. Dabei werden sowohl das eigene Älterwerden als auch das der Bewohner:innen in den Blick genommen.

    Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • physische und psychische Alterungsprozesse bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen beschreiben,
  • Besonderheiten in der Kommunikation bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Demenz kennenlernen,
  • die Bedeutung von Ritualen im Tagesablauf kennen
  • Wechseljahre (aller Geschlechter) und Menopause besser verstehen; partizipative Überlegungen und Strategien entwickeln, mit dem Älterwerden und den damit einhergehenden Herausforderungen umzugehen,
  • „Ich werde alt und meine Eltern noch älter…“ Erleben und Wahrnehmen der elterlichen Alterungsprozesse begleiten,
  • medizinische Grundlagen von Demenz sowie die demographische Entwicklung beschreiben,
  • Möglichkeiten Heilpädagogischer Diagnostik für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Demenz darlegen
  • Besonderheiten der dementiellen Erkrankung für Menschen mit Trisomie 21 erläutern,
  • eine demenzsensible Umgebung gestalten,
  • Kommunikations- und Handlungskonzept von Erich Schützendorf kennen,
  • eine Biographiearbeit durchführen,
  • das eigene Älterwerden und die damit einhergehenden Änderungen des eigenen Belastungserlebens vor dem Hintergrund der professionellen Rolle und heilpädagogischer Professionalität reflektieren.


  • Zwischen Einsamkeit und sozialer Eingebundenheit. Soziale Beziehungen im Gemeinwesen professionell begleiten und entwickeln

    Die Leitprinzipien Ambulantisierung und Sozialraumorientierung prägen das Feld der Eingliederungshilfe seit vielen Jahren. Pädagogische Fachkräfte begleiten Menschen mit Behinderungen im eigenen Wohnsetting; das umfasst professionelle Assistenz im Wohnraum, aber auch im Nah- und Sozialraum. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Menschen mit Behinderungen (insbesondere mit kognitiven Beeinträchtigungen) über wenige soziale Beziehungen außerhalb des Kreises professioneller Unterstützer:innen und außerhalb der Familie verfügen. Daraus resultiert ein erhöhtes Risiko der Vereinsamung, sozialen Isolation und damit einhergehender Verhaltensproblematiken wie psychische Erkrankungen oder Suchtproblemen.

    Diese Herausforderungen greift die Weiterbildung auf und geht der Frage nach, wie Personen professionell darin unterstützt werden können, ihr Leben im Gemeinwesen eigenständig und sozial eingebunden zu führen. Die neu entwickelte Methode der Personenorientierten Schnittstellenarbeit (POS) berücksichtigt allgemeine Wirkweisen menschlicher Bindungs-, Beziehungs- und Kontaktstrukturen. In den Schnittstellen bestehender sozialer Netzwerke können soziale Bedarfslagen von Adressat:innen partizipativ und rollenkongruent aufgegriffen werden. Neben dem Wissen über soziale Handlungsstrukturen und soziale Exklusionsrisiken werden Beratungssettings zu Fragen der alltäglichen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen professionalisiert:

  • Wie führe ich mein Leben?
  • Wer unterstützt mich bei welchen Themen?
  • Wie stelle ich Sozialkontakte her?
  • Wie finde ich Freund:innen und was macht Freundschaft aus?
  • Wie streite ich mich und versöhne mich im Anschluss wieder?
  • Wie pflege ich soziale Beziehungen?

  • Der erste Teil wird sich mit Handlungsstrukturen in Sozialräumen. Der zweite Teil widmet sich dem Thema Exklusionsrisiken und Teilhabepotenziale in Sozialräumen. Dabei werden mit der Methode Personenorientierte Schnittstellenarbeit Grundlagen einer ent-hindernden gemeindeintegrierten Praxis vermittelt und diskutiert.

    Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • Die Leitprinzipien Ambulantisierung und Sozialraumorientierung in ihrer Bedeutung für die Eingliederungshilfe beschreiben,
  • die Entstehungsbedingungen sozialer Isolation in ihrer Wechselwirkung darlegen,
  • Exklusionsrisiken und Teilhabepotenziale in Sozialräumen identifizieren,
  • Maßnahmen der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen entlang der Methode Personenorientierte Schnittstellenarbeit gestalten,
  • die Personenorientierte Schnittstellenarbeit für die heilpädagogische Praxis reflektieren.


  • Rehistorisierung. Das Gewordensein verstehen und das Werden begleiten

    Jedes Verhalten ist sinnvoll, entwicklungslogisch und systemhaft. Hinter dieser Aussage steckt ein theoretisches Gerüst, eine Haltung, sich berühren lassen, ein prozesshaftes Verstehen und Begleiten von Menschen. In einem Wort: Rehistorisierung. 

    Der Vortrag führt in diese Zusammenhänge in ihrer Bedeutung für die heilpädagogische Diagnostik ein.