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Mitbestimmung strategisch gestalten

Mitbestimmung ist ein menschenrechtlicher Auftrag und ein wesentlicher Bestandteil personenzentrierter Unterstützung. Die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des SGB IX machen deutlich, dass Menschen mit Behinderungen an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden sollen.

Der digitale Workshop unterstützt Führungskräfte dabei, Mitbestimmung als Führungs- und Organisationsaufgabe zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen die strategische Verankerung von Beteiligung, die Reflexion des eigenen Führungsverständnisses sowie erste Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der Organisation.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • Mitbestimmung als Führungs- und Organisationsaufgabe einordnen,
  • das eigene Führungsverständnis im Hinblick auf Beteiligung und New Leadership reflektieren,
  • Führung als Ermöglichen, Moderieren und Teilen von Verantwortung einordnen,
  • Ansatzpunkte zur strukturellen Verankerung von Beteiligung entwickeln.


  • Heilpädagogik wirkt in Leitungsfunktionen: Führung konkret - Coaching für Führungskräfte

    Heilpädagogik wirkt in Leitungsfunktionen - ausgehend von diesem Leitgedanken führt die EAH seit vielen Jahren sehr erfolgreich Seminare für heil- und sozialpädagogische Fachkräfte in Leitungsfunktionen durch. Entsprechend und ergänzend zu den bewährten zweitägigen Seminarblöcken wird online ein praxisnahes Coaching zu zentralen Aspekten eines zeitgemäßen Leitungshandelns aus heilpädagogischer Perspektive angeboten.

    Die fachlich-inhaltlichen Schwerpunkte werden gemeinsam mit der Gruppe gesetzt.
    In diesem Seminar vertiefen die Teilnehmenden ihre Kompetenzen zur Anwendung von Führungstechniken bezugnehmend auf Beispiele aus ihrer Führungspraxis, indem diese gemeinsam mit der Seminargruppe erprobt und mithilfe kollegialer Beratung evaluiert werden. Das breite Spektrum der Führungstechniken (Delegieren, Kontrollieren, Feedback geben, Motivieren, Moderieren, Teamführung etc.) wird praxisrelevant entfaltet und die entsprechenden Kompetenzen eingeübt und reflektiert.

    Die vier Coachingtreffen werden im Verbund angeboten. Sie richten sich primär an Führungskräfte und an Fachkräfte, die sich auf eine Leitungsaufgabe vorbereiten. Vorrangig erfolgt die Orientierung an den Praxisbeispielen der Teilnehmenden, die systematisch unter Berücksichtigung personaler, interaktiver und organisationaler Aspekte analysiert werden.


    "Erst verstehen, dann erziehen" - Person, Rolle, Funktion

    Eine wesentliche Aufgabe der Leitenden besteht in Entscheidungen, deren Auswirkungen andere Menschen betreffen. Weiterhin beinhaltet Leitungshandeln: Richtung vorgeben, Anweisen, Kontrollieren, verantwortlich sein. Auch wenn dies keine abschließende Aufzählung ist, gehört es zur Rolle, diese zu bejahen und zu gestalten.

    Leitende stehen in besonderer Weise im Konfliktfeld gegensätzlicher Erwartungen seitens der Klientel, des Trägers, der KollegInnen und weiterer Bezugsgruppen.

    In Analogie zu dem o. g. Leitsatz des Heilpädagogen Paul Moor wird gesagt, dass Leitung primär eine Frage der Haltung ist. Auch in Leitungsfunktionen bleibt, auf der Basis dialogischer Bezüge, das Bemühen um ein mehrdimensionales Verstehen der Menschen, der Prozesse und der Strukturen die Grundlage des Handelns.
    Bei der Erarbeitung von Erklärungs- und Handlungsansätzen steht das Erkennen des Positiven im Vordergrund bzw. zu verstehen, was zu dessen Wachstum fehlt und wie es unterstützt werden kann.

    So entstehen fruchtbare Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung von Führungsaufgaben.

    Fallbeispiele der Teilnehmenden bilden die Basis für die Entwicklung von praxisnahen Handlungsansätzen. Im Vordergrund steht die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenverständnis als Fachkraft in einer Leitungsfunktion:

  • Biographische Aspekte, Rollenklärung
  • Unbewusste Prozesse im Umfeld von Führung
  • Heilpädagogische Leitideen
  • Psychohygiene, Umgang mit Grenzerfahrungen

  • Ergänzend zu den theoretischen Grundlagen werden bewährte Arbeitshilfen zu Führungstechniken einbezogen und verschiedene Methoden genutzt.

    Es werden Wege aufgezeigt, die Leitungsrolle kreativ zu nutzen, um die Mitarbeitenden fachlich und persönlich zu begleiten und Impulse zur Weiterentwicklung zu geben.
    Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • Dimensionen einer Leitungsrolle im heilpädagogischen Feld beschreiben,
  • Wege der Begleitung von Mitarbeitenden diskutieren,
  • die kreativen Möglichkeiten einer Leitungsrolle erkennen,
  • sich selbst im Prozess reflektieren.


  • Haltung und Kultur in Organisationen: wie geht Personalentwicklung?

    Jede Organisation agiert in sich sinnvoll, systemhaft und logisch. Der Aufbau, die Prozesse, das Personal … alles ist so aufeinander abgestimmt, dass ein zentrales Ziel verfolgt wird: sich selbst zu erhalten. Dieses Ziel hinter den fachlichen Zielen (z. B. inklusive Prozesse voranzutreiben, personenzentriert zu handeln, Selbstbestimmung und Selbständigkeit zu ermöglichen) zu kennen, ist besonders für Veränderungsprozesse hilfreich.
    Denn: wenn Organisationen sich heute auf die Reise machen und sich, nicht nur ganz der UN-BRK und dem BTHG entsprechend, sondern auch aus fachlichen Gründen immer mehr personenzentriert und sozialraumorientiert ausrichten, geht es im Kern sehr oft um die Frage, wie man bei Mitarbeitenden eine entsprechende Haltung entwickeln und etablieren kann.

    Der Vortrag führt in diese Zusammenhänge ein und bietet eine Orientierung für Inhaber:innen von kleinen und mittleren Organisationen sowie Mitarbeitende in Leitungspositionen bzw. mit Gestaltung- und Entwicklungsaufgaben, Organisationslogiken gezielt für Veränderungsprozesse zu nutzen.


    Fortbildung allein verändert noch keine Organisation - Wie Wissen, Kompetenzen und Erfahrungen in heilpädagogischen Praxen wirksam werden können

    Heilpädagogische Praxen investieren Zeit, Geld und Energie in Fortbildungen, externe Seminare und zusätzliche Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden. Dennoch zeigt sich im Alltag häufig: Das neu erworbene Wissen bleibt bei einzelnen Personen – ohne nachhaltig in der Organisation wirksam zu werden.

    Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Wissen innerhalb kleiner Organisationen und Praxen sinnvoll weitergegeben, genutzt und verankert werden kann.

    Dabei geht es nicht nur um methodisch-didaktische Aspekte der Wissensvermittlung, sondern vor allem um organisatorische und leitungsbezogene Fragen:

  • Welche Kompetenzen und Erfahrungen sind in unserer Organisation bereits vorhanden?
  • Welche davon benötigen wir für unsere Arbeit – und welche fehlen?
  • Mit welchem Ziel werden Mitarbeitende in externe Fortbildungen geschickt?
  • Wie kann neu erworbenes Wissen so eingebunden werden, dass es in Prozesse, Zusammenarbeit und Praxis wirksam einfließt?
  • Welche Rolle spielen Multiplikator:innen – und welche Rahmenbedingungen brauchen sie?

  • Im Mittelpunkt steht die Perspektive, Wissen nicht zufällig oder personenbezogen zu behandeln, sondern als Teil von Organisationsentwicklung und Leadership zu verstehen.


    Das Recht auf Teilhabe an Bildung - Handhabungen für die heilpädagogische Praxis

    Leistungen zur Teilhabe an Bildung stellen einen bedeutsamen Beitrag heilpädagogischen Handelns für inklusive Prozesse am Bildungsort Schule dar. Viele Heilpädagogische Praxen und selbstständige Heilpädagog:innen sowie heilpädagogische Schulintegrationsdienste sind in diesem Feld tätig. Gleichzeitig wird diese Tätigkeit jedoch vor dem Hintergrund der vielen Schnittstellen mit einem rechtlich undurchsichtigem „Dschungel“ als besonders anspruchsvoll erlebt.

    Das Seminar will hier in rechtlicher Hinsicht Orientierung bieten. Ausgangspunkt und Maßstab sind die Bedarfe des Kindes oder Jugendlichen und dessen Rechte auf Teilhabe an Bildung. Wesentlicher Leistungsanspruch sind dabei die Leistungen der Teilhabeassistenzen der Jugendhilfe (SGB VIII) oder der Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX). Dabei werden im Seminar zum einen die konkreten leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs dargestellt, die für die konkrete Durchsetzung des Teilhabeanspruchs des Kindes von Bedeutung sind. Zum anderen wird ein Überblick über die möglichen Leistungsinhalte geben, die weit mehr als die klassische Assistenz umfassen. Darüber hinaus werden aber auch etwaige in der Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren immer wieder auftauchende Abgrenzungs- und Kooperationsfragen (z.B. Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule) erörtert, die auch für die Rollenklärung von Schulbegleitungen immer wieder als bedeutsam erlebt werden.

    Dabei berücksichtigt das Seminar – und sortiert, soweit rechtliche Besonderheiten bestehen – grundsätzlich vor dem Hintergrund zwei verschiedener Einsatzmöglichkeiten in der Praxis:

  • Heilpädagog:in ist selbst als Schulbegleitung tätig.
  • Heilpädagog:in verantwortet ein Team von Schulbegleitungen und übernimmt Leitungsaufgaben wie Einsatzkoordination, Elternberatungen, Fachkraftberatungen oder Netzwerkpflege.

  • Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • Voraussetzungen der Leistungen zur Teilhabe an Bildung und mögliche Inhalte, sowie Rechtskreiszuordnung der jungen Menschen kennen,
  • Die Kernbereiche päd. Arbeit und Aufgaben von Schule identifizieren,
  • Rollenzuordnung, Weisungsrechte und Systembrüche der verschiedenen Akteure beschreiben,
  • rechtliche Zulässigkeiten des "Leistungspoolings" in der Schulbegleitung konzeptionelle Umsetzungen diskutieren,
  • die Bedeutung des Hilfe- oder Gesamtplans für die Ausgestaltung der Hilfe kennen,
  • Anforderungen an Qualifikation der Assistenzkräfte und vertragsrechtliche Grundlagen der Finanzierung erläutern,
  • sich aus dem Datenschutz ergebenden Rechte und Pflichten im Kontext der Schulbegleitung kennen,
  • Leistungen zur Ermöglichung und Erleichterung des Schulbesuchs bedarfsgerecht entwickeln und sozialrechtlich begründen.


  • SGB IX verstehen - Leistungsüberblick, Vereinbarungen schließen, Entgelte sicher verhandeln

    Die Bildungsreihe hat zum Ziel, zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen des SGB IX zu vermitteln und die damit verbundene Sichtweise auf Teilhabe und Eingliederung. Die notwendige Haltungsänderung auf Seiten der Mitarbeitenden der Leistungserbringer wird besprochen, gleichzeitig jedoch auch die Möglichkeiten, die aus diesen neuen Rahmenbedingungen entstehen.

    Termin 1 stellt die Basis für das Verständnis der Termine 2 und 3 dar. Im Termin 2 wird konkret auf die Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen in den Leistungstatbeständen eingegangen. Die alten und die neuen Leistungstatbestände werden einander gegenübergestellt. Es werden die Leistungen der sozialen Teilhabe, die Leistungen Teilhabe zur Bildung, sowie Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Berufsausbildung angesprochen. Im Termin 3 wird die Umsetzung der Leistungstatbestände Umsetzung in Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen besprochen. Hier werden ebenfalls die zwingenden Anforderungen als auch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten sowie Fallstricke aufgezeigt. Für die Zeit zwischen den Terminen erhalten Sie Aufgaben zur Nachbereitung und Vorbereitung auf den Folgetermin.

    Sie haben somit die Möglichkeit, sich mit Abschluss der drei Termine einen Gesamtüberblick über den Kreislauf des SGB IX von den allgemeinen Rahmenbedingungen bis hin zu deren Abbildung in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu erarbeiten.

    Die Teilnehmenden sind aufgefordert, konkrete Beispiele und Fragen ihrer heilpädagogischen Praxis in die Veranstaltung einzubringen.

    Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • Bedeutung des neuen Behinderungsbegriffs für die Leistungsgestaltung und den Leistungsumfang beschreiben,
  • Personenzentrierung in der Leistungsgestaltung und Gesamtplanung erläutern,
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben kennen,
  • Grundsätze für die Leistungsvereinbarung diskutieren,
  • Gestaltungsspielräume identifizieren,
  • Vergütungsformen darlegen,
  • Kenntnis sozialrechtlicher Zusammenhänge für heilpädagogisches Handeln reflektieren.


  • Leistungen der Eingliederungshilfe für bereits eingeschulte Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen - Zuständigkeiten, Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsumfang

    Das Online-Seminar macht die Teilnehmenden mit der Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe für bereits eingeschulte Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen vertraut. Hierbei werden insbesondere die Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX und die sich aus ihr ergebenden Rechtsfolgen vorgestellt und diskutiert. Ferner werden die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe geklärt. Dieser wird von einer ermessensgesteuerten Leistungsgewährung abgegrenzt. Den Teilnehmenden werden die unterschiedlichen Leistungen der Eingliederungshilfe vorgestellt. Hierbei stehen die heilpädagogischen Leistungen und ihre Abgrenzung zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Fokus. Abschließend erhalten die Teilnehmenden Hinweise zur erfolgreichen Rechtsdurchsetzung.


    Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im SGB VIII und (SGB IX)

    Die Reform des SGB VIII führt die Leistungen für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig einer Behinderung bzw. deren Art, zusammen. Daraus erwächst die Aufgabe, um die für Leistung und Leistungserbringung relevanten Gesetzestexte zu wissen, deren Systematik zu kennen und so Sorge- und Anspruchsberechtigte kompetent beraten zu können.

    Hilfen zur Erziehung und Leistungen zur Teilhabe sind (voraussichtlich) in einem Gesetzesbuch vereint und konturieren gleichzeitig zwei grundlegend unterschiedliche Bedarfslagen und Systematiken: erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe werden nach wie vor als getrennte Leistungstatbestände gefasst.

    Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Leistungserbringung, die Maßnahmen für erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe anbieten kann, an Bedeutung. Inwiefern diese gemeinschaftliche Leistungserbringung rechtlich gefasst werden kann, wird Schritt für Schritt erprobt und gelernt.

    Das Modul wird von einem umfangreichen Skript begleitet, das Inhalte und Impulse zum Selbstlernen beinhaltet. Die Teilnehmenden sind explizit zum Selbststudium aufgefordert.

    Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:

  • die grundlegende Aufbaustruktur des SGB als Ganzes kennen,
  • das SGB VIII und SGB IX mit Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen für eine inklusive Lösung nachvollziehen,
  • erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe sozialrechtlich verorten,
  • Sorge- und Anspruchsberechtigte für Fragen der Leistungsansprüche und Leistungsarten beraten,
  • die eigene Rolle und Aufgaben als Verfahrenslots:in vor dem Hintergrund sozialrechtlicher Fragen reflektieren.

  • Abschließend ist Raum für Fragen, Hinweise und Möglichkeit zur deutschlandweiten Vernetzung von Verfahrenslots:innen.