Änderungsbedarfe in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe - Start der standardisierten Fachkräftebefragung
Wie soll die Kinder- und Jugendhilfe modernisiert werden? Mit „Mitreden – Mitgestalten“ hatte das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) im November 2018 einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet.
Neben den Erfahrungen von Betroffenen sollen auch die Sichtweisen der Fachkräfte dabei aktiv berücksichtigt werden. Hierzu hat das BMFSJ einen Fragebogen entwickelt, um in Erfahrung zu bringen, welche Änderungsbedarfe in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe gesehen werden. Neben den Schwerpunktthemen des Dialogprozess, liegt ein besonderes Augenmerk der Befragung auf Ihren Erfahrungen mit der bereichsübergreifenden Kooperation.
Der Online-Fragebogen ist zwischen dem 03.09.2019 und dem 04.10.2019 für Fachkräfte erreichbar.
Unter diesen Link gelangen Sie zur Befragung: Fragebogen zur Fachkräftebefragung.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung werden im Dezember auf der Abschlussveranstaltung des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ vorgestellt und anschließend unterwww.mitreden-mitgestalten.de veröffentlicht.
Weitere Landesrahmenverträge zur Eingliederungshilfe geschlossen
Im August wurden in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX geschlossen. Aufgabe der Landesrahmenverträge ist es, eine möglichst konkrete Beschreibung von Eingliederungshilfeleistungen in einem Bundesland vorzunehmen und einen Rahmen zur Ausgestaltung der verschiedenen Leistungen vorzugeben.
Schleswig-Holstein
Am 12. August 2019 wurde der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein zwischen den Kreisen und kreisfreien Städte, dem Land und Vereinigungen der Leistungserbringer unterschrieben.
Hier können Sie den Landesrahmenvertrag Schleswig-Holsteins herunterladen: [wpfilebase tag=file id=1219 tpl=download-button /]
Sachsen-Anhalt
Der Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde am 14. August 2019 vom Träger der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt (Sozialministerium / Sozialagentur) sowie von den Vereinigungen der Leistungserbringer unterzeichnet.
Hier können Sie den Landesrahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt herunterladen: [wpfilebase tag=file id=1220 tpl=download-button /]
Weitere Informationen zu den Landesrahmenverträgen
Informationen zum Landesrahmenvertrag Nordrhein-Westfalen erhalten Sie in der Rubrik Aktuell.
Eine übersichtliche Darstellung des Umsetzungszustandes in den einzelnen Bundesländern bietet die Website Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz.
Appell Exklusion beenden: Forderung für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht
Mit dem gemeinsamen Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien“ bekräftigen rund 30 Organisationen und Sozialverbände die Notwendigkeit einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Der BHP unterstützt diese Forderung und hat den Appell mitgezeichnet.
Zum zehnjährigen Jubiläum des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention machen die Verbände auf die Hilfeperspektive von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufmerksam und fordern die Aufhebung der hierzulande bestehenden und seit Jahrenzehnten kritisierten Aufteilung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedliche Zuständigkeiten je nach Behinderungsform. Diese rechtlich gezogenen Trennlinien seien laut Appell nicht nur Ursache für Zuständigkeitsstreitigkeiten auf Kosten der Leistungsberechtigten, sondern zudem mit einer ganzheitlichen Wahrnehmung des Menschen nicht vereinbar.
Die Appell unterzeichnenden Organisationen fordern Bund und Länder auf, eine seit Jahren in Politik und Fachwelt diskutierte inklusive Lösung umzusetzen, um allen Kindern und Jugendlichen - mit und ohne Behinderung beziehungsweise unabhängig von der Art der Behinderung - eine einheitliche gesetzliche Grundlage im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) zu geben. Nur so könnten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine gleichberechtigte Teilhabe an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht werden.
Mitzeichnungswünsche können bis spätestens 09.08.2019 an appell@socles.de gerichtet werden. Nach Ablauf der Frist werden die Mitzeichnenden unter dem Appell aufgelistet und dieser in Politik und Öffentlichkeit verbreitet. Zur Mitzeichnung sind Verbände und Institutionen, aber auch Einzelpersonen, die verdeutlichen, welchen Bezug sie zu dem Thema haben, aufgerufen.
Hier können Sie den Appell herunterladen: [wpfilebase tag=file id=1217 tpl=download-button /]
Landesrahmenvertrag (LRV) zur Eingliederungshilfe in NRW fertiggestellt
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des neuen Eingliederungshilferechtes (2. Teil SGB IX) zum 01.01.2020 sind alle 16 Bundesländer gehalten, neue Rahmenverträge zur Eingliederungshilfe abzuschließen beziehungsweise ihre bestehenden Rahmenverträge entsprechend anzupassen.
In Nordrhein-Westfalen wurde am 23.07.2019 ein neuer Rahmenvertrag zur Eingliederungshilfe gemäß § 131 SGB IX abgeschlossen, der ab dem 01.01.2020 den alten Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII ablöst.
Der Landesrahmenvertrag wurde von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie durch den Städtetag, den Landkreistag und den Städte- und Gemeindebund NRW für die Seite der öffentlichen Leistungsträger und von einer Vielzahl von Verbänden und Vereinigungen der Leistungserbringerseite verhandelt und abgeschlossen.
Das Vertragswerk besteht aus dem eigentlichen Landesrahmenvertrag sowie den entsprechenden Anlagen. Aufgabe des Landesrahmenvertrages ist es, eine möglichst konkrete Beschreibung von Eingliederungshilfeleistungen vorzunehmen und einen Rahmen zur Ausgestaltung der verschiedenen Leistungen vorzugeben.
Ab dem 01.01.2020 sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe die für die Eingliederungshilfe zuständigen öffentlichen Leistungsträger in NRW. Zur Ausführung einzelner Leistungen können die Landschaftsverbände die Städte, Landkreise und Gemeinden heranziehen.
Individuelle Leistungsvereinbarungen können ab dem 01.01.2020 nur mit den beiden Landschaftsverbänden abgeschlossen werden. Jede Leistungsvereinbarung hat sich an den Maßgaben des Landesrahmenvertrages zu orientieren.
Zum Inhalt des Landesrahmenvertrages und seiner Anlagen
Im allgemeinen Teil (A) des LRV werden unter anderem die Grundlagen für den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen beschrieben. Zudem finden sich im allgemeinen Teil die Maßgaben zur Prüfung der Qualität, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Im besonderen Teil (B) des LRV werden 4 Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe aufgeführt:
- Leistungen für Kinder und Jugendliche
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe an Bildung
- Soziale Teilhabe
Heilpädagogische Leistungen im neuen Landesrahmenvertrag
Der Begriff der heilpädagogischen Leistungen findet sich namentlich im Bereich der Leistungen für Kinder und Jugendliche. Hier werden noch einmal drei wesentliche Leistungsbereiche aufgemacht:
Heilpädagogische Leistungen
- in Kombination mit pädagogischen Leistungen und bei Bedarf in Verbindung mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Tageseinrichtungen für Kinder,
- als heilpädagogische Leistung im Rahmen von Frühförderung (z. B durch Frühförderstellen, Autismus-Ambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren)
- in Kombination mit pädagogischen Leistungen in der Kindertagespflege.
Alle drei Leistungsbereiche beziehen sich auf § 79 SGB IX und damit vor allem auf Kinder, die noch nicht eingeschult wurden. In der Anlage zum LRV finden sich unter den Ziffern 2.1 bis 2.3 die entsprechenden ausführlichen Leistungsbeschreibungen samt Angaben zur personellen Ausstattung.
Kein Fachkraftstatus für die Kindertagespflege
Zu kritisieren ist aus Sicht des BHP, dass nur für die Leistungen, die vorgenannt unter den Ziffern 1 und 2 aufgeführt sind, Fachkräfte einzusetzen sind. Für den Bereich der Kindertagespflege ist kein Fachkraftstatus erforderlich.
Auch im Bereich der Leistungen für Kinder und Jugendliche werden die Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in besonderen Wohnformen, die Schulbegleitung und Autismusspezifische Fachleistungen beschrieben.
HeilpädagogInnen werden dabei insbesondere für die Betreuung und Erziehung in besonderen Wohnformen sowie bei den Autismusspezifischen Fachleistungen benannt. Bei letzteren sind HeilpädagogInnen mit B. A. oder M. A.-Abschlüssen als personelle Anforderung genannt.
Im Bereich der sozialen Teilhabe werden zentral die Assistenzleistungen näher beschrieben. Dabei wurde sich eng am Text des § 78 SGB IX orientiert. HeilpädagogInnen finden sich in der entsprechenden Beschreibung zur personellen Ausstattung sowohl für die unterstützende als auch für die qualifizierte Assistenz in den Anlagen unter der Ziffer 5.1. und 5.2.
Zudem werden HeilpädagogInnen im Fachmodul Wohnen in der Anlage unter Ziffer 5.3 genannt.
Neu im Vergleich zum alten LRV in NRW ist die Beschreibung des Fachmoduls Qualifizierte Elternassistenz unter der Ziffer 5.5 in der Anlage. Auch hier werden HeilpädagogInnen unter dem Punkt der personellen Anforderungen genannt.
Die hier benannten Bereiche stellen eine Auswahl einzelner Leistungen aus dem LRV dar. Darüber hinaus werden HeilpädagogInnen noch in einigen weiteren Leistungsmodulen aufgeführt.
In den kommenden Wochen wird der BHP weitere Treffen mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe veranstalten, um eine gute und nahtlose Erbringung heilpädagogischer Leistungen in den verschiedenen Eingliederungshilfebereichen ab 2020 sicherzustellen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die BHP Bundesgeschäftsstelle wenden.
Hier können Sie den Landesrahmenvertrag und die Anlage zu LVR herunterladen: [wpfilebase tag=file id=1215 tpl=download-button /]
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Ausgabe 3/2019: BHP Fachzeitung heilpaedagogik.de erschienen
Wie gewohnt in der dritten Juliwoche erschien die Ausgabe 3/2019 der BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de. Die Ausgabe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema "Bundesteilhabegesetz und die neue Eingliederungshilfe".
Die heilpaedagogik.de erscheint viermal jährlich und ist für Mitglieder des BHP kostenlos. Als Nichtmitglied können Sie die Fachzeitung abonnieren oder im Einzelheft erwerben. Schwerpunkte der kommenden Ausgaben sind das Thema "Schule" sowie das Thema "Zukunft der Kindertagespflege".
Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe sowie eine Bestellmöglichkein finden Sie hier.
E-Mail statt Brief: Umstellung der Kommunikation in den Landesfachgruppen
Der BHP stellt seine Kommunikation innerhalb der ehrenamtlichen Strukturen des BHP, organisiert in den BHP Fachgruppen, auf den digitalen Kommunikationsweg um. BHP Mitglieder erhalten ab sofort Einladungen zu Veranstaltungen der Landesfachgruppen sowie Informationen zur Landesfachgruppenarbeit ausschließlich per E-Mail.
Weiterhin auf dem Postweg erhalten BHP Mitglieder die Einladung zur Bundesfachtagung, das Weiterbildungssprogramm der EAH sowie die BHP Fachzeitung.
BHP Mitglieder, die dem Verband noch keinen E-Mail-Kontakt zur Verfügung gestellt haben oder eine geänderte E-Mailanschrift noch nicht mitgeteilt haben, können diese gerne an den Mitgliederservice des BHP übermitteln: Schreiben Sie einfach eine formlose E-Mail unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an Gudrun.Krahmann@bhponline.de oder verwenden Sie unser Änderungsformular.
Termine der BHP Fachgruppenarbeit finden Sie außerdem auf unserer Website unter den verschiedenen Handlungsfeldern.
BHP bezieht neue Geschäftsräume in Berlin-Lichtenberg
Die BHP Geschäftsstelle hat seit 27. Juni 2019 einen neuen Geschäftssitz in Berlin-Lichtenberg. Die neuen Geschäftsräume befinden sich auf dem Herzberg-Campus in der Herzbergstrasse 84, (Aufgang C, 3. Obergeschoss) in 10365 Berlin. Die BHP Geschäftsstelle liegt hier in guter Nachbarschaft verschiedener sozialer und Bildungsorganisationen.
Mit dem Entschluss zu einem Umzug in neue Geschäftsräume in Berlin-Lichtenberg hat der Vorstand des BHP eine Grundsatzentscheidung getroffen, die die Verbandsarbeit für die nächsten neun Jahre sichert und eine gute Grundlage für die weitere berufs- und fachpolitische Professionalisierung des BHP darstellt. Ganz wesentlich ist dabei, dass Berlin als Ort der politischen Vernetzung und Entscheidungsfindung auch weiterhin der Standort der BHP Bundesgeschäftsstelle bleibt.
Sie erreichen uns ab sofort unter der folgenden Postadresse.:
Berufs- und Fachverband für Heilpädagogik (BHP) e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Herzbergstrasse 84
10365 Berlin
Europäische Akademie für Heilpädagogik im BHP e.V. | Herzbergstrasse 84| 10365 Berlin
Berufs- und Fachverbands GmbH | Herzbergstrasse 84| 10365 Berlin
An der telefonischen und digitalen Erreichbarkeit ändert sich nichts. Sie erreichen Sie uns wie gewohnt unter den bekannten Kontaktdaten:
Telefon: 0 30 – 40 60 50 60
Fax: 0 30 – 40 60 50 69
E-Mail: info@bhponline.de
Fachbereichstag Heilpädagogik wählt neuen Vorstand

Am 05. Juni wurde Frau Prof. Dr. Sabine Schäper zur neuen Vorsitzenden des Fachbereichstages Heilpädagogik (FBT-HP) gewählt. Sie löst damit Frau Prof. Dr. Anne-Dore Stein (EH-Darmstadt) ab, die weiterhin als Mitglied des Vorstandes tätig sein wird. Zu den vier KandidatInnen zählten außerdem Herr Prof. Dr. Bernhard Schmalenbach (Alanus Hochschule Alfter) und Frau Prof. Dr. Monika Willenbring, die für die kommenden zwei Jahre gemeinsam mit Anne-Dore Stein den erweiterten Vorstand bilden.
Sabine Schäper ist seit 2006 Professorin für Heilpädagogik an der Katholischen Hochschule NRW am Standort Münster. Zuvor arbeitete sie viele Jahre in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, mit einem Schwerpunkt im Bereich Wohnangebote für Erwachsene. Zudem war sie als Referatsleitung Alten-, Gesundheits- und Behindertenhilfe und Referentin für Behindertenhilfe und Psychiatrie bei einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege tätig.
Zwei wesentliche Arbeitsschwerpunkte der zukünftigen Vorstandesarbeit des Fachbereichstages wird die Gestaltung von Lebenswelten für und mit Menschen mit Behinderungen und die politische Lobby-Arbeit sein. Die kritische Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und anderer sozial- und gesundheitspolitischer Entwicklungen sollen dabei ebenso im Zentrum der Vorstandsarbeit stehen wie berufspolitische Fragestellungen und eine Weiterentwicklung des Berufsbildes Heilpädagogik. Als Fachbereichstag der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften will sich der FBT-HP zudem aktiv in die Weiterentwicklung der Teilhabeforschung einbringen und zur Entwicklung von forschungsstarken Hochschulen beitragen.
Nicht mehr angetreten war Prof. Dr. Jens Clausen (KH Freiburg), der sich nach vierjähriger Vorstandsarbeit aus dem Vorstand des FBT-HP verabschiedete.
Der BHP freut sich auf die weiterhin enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Fachbereichstag Heilpädagogik.
Weitere Informationen: www.fbt-hp.de/
Stellungnahme zum Richtlinienentwurf des GKV-Spitzenverbandes
Der BHP und der Fachbereichstag Heilpädagogik (FBT-HP) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Richtlinienentwurf des GKV-Spitzenverbandes nach § 71 Abs. 5 SGB XI veröffentlicht.
Gemeinsames Anliegen der Verbände ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Fachkräften u.a. in der sogenannten Behindertenhilfe und damit eine fachlich hochwertige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und den Grundgedanken der Personzentrierung und Sicherung der Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen entspricht.
Hier können Sie die gemeinsame Stellungnahme herunterladen: [wpfilebase tag=file id=1206 tpl=download-button /]
Zuständigkeitswechsel der Eingliederungshilfe in NRW: Fachgespräch mit den Landschaftsverbänden
Am 24.05.2019 fand in der Anna-Zillken-Berufsschule in Dortmund ein moderiertes Gespräch mit Vertretern des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) sowie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) statt. Thema der Veranstaltung war der Zuständigkeitswechsel für Leistungen der Eingliederungshilfe, die in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie im Rahmen der Frühförderung erbracht werden. Ab 01.01.2020 liegt die Zuständigkeit für diese Leistungen in Nordrhein-Westfalen bei den Landschaftverbänden.
Im Anschluss an das konstruktive Gespräch wurden mit den etwa 70 anwesenden heilpädagogischen AnbieterInnen sowie Angestellten in der Frühförderung gemeinsame Punkte für die weiteren Gespräche des BHP mit den Landschaftsverbänden abgestimmt. Initiiert wurde die Veranstaltung vom BHP e.V., vertreten durch die Landesfachgruppensprecherinnen Stefanie Zell (Frühförderung/NRW) und Eva-Maria Vogelheim (Selbstständige/NRW).
Mitglieder des BHP in NRW haben das Protokoll der Veranstaltung per E-Mail erhalten. BHP Mitglieder aus anderen Bundesländern können die Informationen bei Interesse per E-Mail an info@bhpagentur.de anfordern.