Neue Themenseite zum Stand der Tarifverhandlungen 2022
Um die Thematik und die Ereignisse rund um die zurzeit laufenden Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst 2022 darstellen zu können, haben wir eine extra Seite mit den Meldungen dazu eingerichtet.
Dort finden Sie auch weiterführendes Material.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Gemäß § 20 a IfSG besteht ab dem 16.03.2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Rettungsdiensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen.
Betroffen ist somit auch ein großer Teil heilpädagogischer Handlungsfelder. Im folgenden PDF finden Sie die Beantwortung dreier Fragen, die uns zur bevorstehenden sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht erreicht haben:
Download PDF (261 KB)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die BHP Bundesgeschäftsstelle.
Jürgen Dusel bleibt Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Jürgen Dusel bleibt weiterhin Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung - so hat es das Bundeskabinett beschlossen.
Der Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil beschreibt Jürgen Dusel als "versierten und streitbaren Verfechter" der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen, der "(...) viele wichtige Impulse in die Politik und Gesellschaft gegeben und wichtige Prozesse mitgestaltet hat (...).".
In seiner Position sorgt der oder die Bundesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung dafür, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt: Gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. Januar 2022
Ergebnisse der Branchenkonferenzen von ver.di zur Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst - und Erziehungsdienst 2022 (VKA)
In den drei Branchenkonferenzen, die ver.di am 11.01.2022 für den Bereich Kita, Hort und Ganztag, am 12.01.2022 für die Sozialarbeit und am 17.01.2022 für die Behindertenhilfe durchführte, wurden umfassende Informationen zum derzeitigen Sachstand der Planungen und Vorbereitungen für die kommende Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst weitergebeben und diskutiert.
In der nachfolgenden PDF können Sie sich informieren über
- die zeitlichen Abläufe (Start am 25. Februar 2022 mit der 1. Verhandlungsrunde zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und den weiter geplanten Verhandlungsterminen am 21./22. März 2022 und 28./29. April 2022),
- die inhaltlichen Forderungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie den
- Möglichkeiten, sich zu beteiligen und diese Anliegen zu unterstützen (z.B. Beispiel Tarifbotschafter/in bei ver.di zu werden, Informationen sofort und aus erster Hand zu erhalten und selbst aktiv mitzugestalten: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++ac94e572-1ab3-11ec-b33f-001a4a160129)
Der BHP e.V. wird zeitnah persönlich Mitglieder, die sowohl bei ver.di als auch im BHP e.V. aktiv sind, zu einer nächsten Zoomkonferenz einladen, um gemeinsam nächste Schritte abzustimmen.
Weiterführende Informationen finden Sie in diesem PDF oder unter https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/
Neu im BHP Verlag: "Heilpädagogik in der Kita"
Mitte Dezember 2021 ist "Heilpädagogik in der Kita - Inklusive Konzepte zu Diagnostik, Methoden und Beratung im Elementarbereich" druckfrisch im BHP Verlag erschienen.
„Heilpädagogik in der Kita“ bietet einen Überblick über den Einsatz von heilpädagogischen Arbeitsansätzen und praxisnahen Methoden in Kindertagesstätten und reflektiert dabei die besondere Funktion und Bedeutung von HeilpädagogInnen für eine inklusive Betreuung und Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigung und (drohender) Behinderung im Elementarbereich.
Jetzt im BHP Verlag bestellen!
Neuregelungen im IFSG zur Impfung und Testung
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) beschlossen. Mit dieser Änderung wurden vor allem Regelungen zur Testpflicht und zum Nachweis einer Immunisierung gegen COVID-19 konkretisiert.
Zum Nachweis einer Immunisierung:
Unter § 20a Abs. 1 finden sich solche Einrichtungen, für deren Beschäftigte ab dem 15. März 2022 die Pflicht gilt, eine Immunisierung gegen COVID-19 nachzuweisen. Alle in diesen Einrichtungen tätigen Personen müssen also entweder geimpft sein oder einen Genesungsnachweis vorlegen, der nicht älter als 6 Monate ist. Falls eine Person weder genesen noch geimpft ist, so muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass für die entsprechende Person eine Kontraindikation gegen eine COVID-19-Impfung besteht.
Zu den unter § 20a Abs. 1 genannten Einrichtungen gehören unter anderem:
- Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
- Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX
- Sozialpädiatrische Zentren
- Vollstationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- Teilstationäre Einrichtungen wie z.B. Heilpädagogische Tagesstätten
- Ambulante Dienste, die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX erbringen
- Interdisziplinäre Frühförderstellen, Frühförderstellen oder Praxen, die heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder nach § 79 SGB IX erbringen
Zur Testpflicht:
Unter § 28b Abs. 2 finden sich solche Einrichtungen, in denen für Beschäftigte und Besucher eine Testpflicht gilt. Dazu gehören unter anderem:
- Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
- Ambulant betreute Wohnformen
- Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX
- Einrichtungen und ambulante Dienste, die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX erbringen
- Familienentlastende Dienste in der sogenannten Behindertenhilfe
- Interdisziplinäre Frühförderstellen
Wichtig: Begleitpersonen, also auch Eltern von Kindern, die eine Einrichtung zur Bringung oder Abholung des Kindes betreten und sich in dieser nur für einen unerheblichen Zeitraum aufhalten, gelten nicht als Besucher. Für diese besteht keine Testpflicht.
Für geimpfte oder genesene Beschäftigte kann die Testung durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen. Das gilt entsprechend für geimpfte oder genese Besucher. Für geimpfte und genesene Beschäftigte muss eine Antigen-Testung mindestens zwei Mal pro Woche durchführt werden.
Zu einer Handreichung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg gelangen Sie hier (PDF, 231 KB):
Zum IFSG gelangen Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
"Natürlich über WhatsApp!" Befragung Jugendlicher mit ASS im Rahmen einer Masterarbeit
„Natürlich über WhatsApp!“
Befragung Jugendlicher mit ASS zu ihrem schriftlichen Kommunikationsverhalten am Smartphone
Im Rahmen ihrer Masterarbeit beschäftigt sich Aurelia Reichenberger damit, wie Jugendliche mit einer Diagnose aus dem Autismus Spektrum schriftlich mit dem Smartphone kommunizieren. Dazu bittet Frau Reichenberger um Mithilfe, in dem ihr Fragebogen an Jugendliche mit ASS im Alter von 12 - 19 Jahren weitergeleitet wird.
Im Folgenden finden Sie Frau Reichenbergers Anschreiben sowie den Link zur Umfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für einen kurzen Moment Ihrer Zeit.
Im Rahmen meiner Masterarbeit im Studiengang Klinische Heilpädagogik an der Katholischen Hochschule in Freiburg beschäftige ich mich damit, wie Jugendliche mit einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum WhatsApp (und andere Messenger-Dienste) nutzen. Ziel meiner Masterarbeit ist es, herauszufinden, welche Chancen und Hürden im Bereich der digitalen Kommunikation für diese Zielgruppe vorhanden sind und wie wir sie als Therapeutinnen/Helferinnen/Pädagog*innen bei der Überwindung etwaiger Hürden unterstützen können.
Dies möchte ich mit einer Online-Umfrage erforschen, die die Kinder und Jugendlichen selbst ausfüllen sollen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sie WhatsApp oder Ähnliches nutzen. Einzige Kriterien sind, dass sie den Fragebogen selbstständig oder mit geringer Hilfe beantworten können und von 12 bis 19 Jahre alt sind. Zugang zum Fragebogen erhalten Sie bzw. die Jugendlichen über folgenden Link: https://edusurvey.kh-freiburg.de/index.php/785414?lang=de
oder über diesen QR-Code (einfach mit Handy oder Tablet scannen). Meine Bitte an Sie: Bitte leiten Sie den Fragebogen an Kinder und Jugendliche mit ASS im Alter von 12 bis 19 Jahren weiter.
Wichtig sind mir die persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen. Es gibt keine richtigen und falschen Antworten. Alle Angaben erfolgen anonym und dienen rein wissenschaftlichen Zwecken. Die Teilnahme ist freiwillig. Bei Kindern unter 14 Jahren ist das Einverständnis der Eltern erforderlich. Es genügt, dies vor der Bearbeitung des Fragebogens mündlich einzuholen.

Am Ende des Fragebogens erwartet die Teilnehmer*innen als Dankeschön ein witziges Video.
Bei meiner Masterarbeit werde ich betreut durch Prof. Dr. Florian Kiuppis und Frau Verena Wahl. Falls Sie Fragen zu meiner Forschung oder Interesse an den Ergebnissen haben, wenden Sie sich bitte an mich. Auch Herr Prof. Dr. Florian Kiuppis (florian.kiuppis@kh-freiburg.de) steht für etwaige Fragen zur Verfügung.
Das Anschreiben als PDF:
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Online-Bildungsreise 2021: Das waren die Highlights
Rückblick zur BHP-Online-Bildungsreise 2021 - von Dr. Michaela Menth
Die BHP Online-Bildungsreise „Verletzlichkeit anerkennen – Beziehung zulassen. Für eine Heilpädagogik in Resonanz!“ fand vom 15.-26. November 2021 mit insgesamt 23 Reisestationen statt. Der Reisebeginn wurde von Dr. Margot Käßmann gestaltet, die sich dem Begriff der Verletzlichkeit aus theologischer und persönlicher Perspektive annäherte und die Teilnehmenden an ihren Überlegungen mit biographischen Bezügen teilhaben ließ.
Der Reiseweg gestaltete sich vielfältig mit mäandernden Bewegungen durch die Landschaft der heilpädagogischen Diskurse in Theorie und Praxis. Es wurden beispielsweise Einblicke in die Persönliche Zukunftsplanung ermöglicht, ebenso wie in Gestaltung palliativer Begleitung, die Zusammenhänge von Eingliederungshilfe und Pflegeleistung aus sozialrechtlicher Perspektive beleuchtet sowie Einsamkeit und Freundschaft für den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung betrachtet. Wir durften einer konstruktiv-kritischen Auseinandersetzung zwischen Heilpädagogik und Kindheitspädagogik lauschen, ebenso wie einem Gespräch über die Herausforderungen eines Lebens mit einer nicht-sichtbaren Beeinträchtigung. BHP-Mitglieder hatten die Möglichkeit, verbandliche Beiträge kostenfrei zu besuchen (z. B. Existenzgründung, Verzahnung beruflicher und akademischer Bildung, Stammtisch Heilpädagogik).
Darüber hinaus fanden verschiedene Reisestationen Platz, die mit der Intention konzipiert wurden, das Setting der digitalen Bildung kreativ und offen auszuloten. Das geschah in verschiedenen Formen und begann im Kontext einer Lesung, für die die langjährige Kinderschutz-Expertin Frau Kühn-Velten Auszüge ihres Buches „Zwischen Welten. Eine literarische Annäherung an Kinderschutz und belastete Lebensläufe“ (Veröffentlichung im ersten Quartal 2022) vorgetragen hat. An einem anderen Tag zeigte das Playback Theater Berlin eindrucksvoll, wie intensiv Theateratmosphäre online entwickelt werden kann, indem Impulse der Teilnehmenden als Initial von vier Theaterspielenden aufgegriffen wurde. Die Thematik der digitalen Spielwelten wiederum hat die Referentin Cäcilia Eming im Kontext ihres Beitrages interaktiv erfahrbar zugänglich gemacht. Des Weiteren fand eine kunsttherapeutische Intervention Raum in der Bildungsreise, indem die Teilnehmenden zur Gestaltung eines Bildes angeleitet und die Werke über „Padlet“, einer digitalen Pinnwand, allen zur Schau gebracht wurden.
Den Abschluss der Bildungsreise hat Frau Prof. Dr. Sabine Schäper gestaltet, indem sie Gedanken und Überlegungen zur Heilpädagogik in Disziplin, Profession und Praxis mit den Zuhörenden geteilt und dabei insbesondere Spannungsfelder, Dilemmata, Paradoxien und Antinomien des Feldes entfaltet und erörtert hat, um stetig Brücken zu Verletzlichkeit und Resonanz für die Heilpädagogik aufzuzeigen.
Die Beiträge haben in Vielfalt und Qualität gutes und sehr gutes Feedback erhalten, ebenso wie die Organisation und technische Begleitung durch die Geschäftsstelle.
Wir danken allen Referentinnen und Referenten sowie den zahlreichen Mitreisenden für aktive Beteiligung und wertschätzendes Miteinander im Kontext der BHP-Online-Bildungsreise 2021.
Prof. Dr. phil. Marta Horňáková mit dem Ehrenpreis Heilpädagogik des BHP ausgezeichnet
Alle zwei Jahre verleiht der BHP e.V. den Ehrenpreis Heilpädagogik an Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um die Heilpädagogik verdient gemacht haben.
Am 26. November 2021 wurde im Rahmen der der BHP-Online-Bildungsreise Frau Prof. Dr. phil. Marta Horňáková, PhD., Lehrstuhl für Heilpädagogik, Pädagogische Fakultät, Comenius Universität in Bratislava, mit diesem Preis geehrt.
Seit mehr als 50 Jahren tritt sie für die Heilpädagogik in der Slowakei ein, hat den Studiengang nach der sanften Revolution im Jahr 1989 wieder mit aufgebaut, dutzende Lehrbücher verfasst, Bachelor- und Masterprogramme aufgelegt und immer um die Existenz und das Weiterbestehen der Heilpädagogik in Praxis und Lehre gerungen. Dabei hat sie früh Kontakte ins Ausland – und nicht nur nach Deutschland - gesucht, gefunden und ausgebaut und sich so immer auch um europäischen Austausch, gegenseitiges (Kennen-) Lernen und wechselseitige Unterstützung bemüht.
Unter anderem ist Marta Horňáková Gründungsmitglied der Internationalen Gesellschaft europäischer Berufs- und Fachverbände und des slowakischen Berufsverbandes Heilpädagogik.
Mit diesem Preis ehrt der BHP Marta Horňáková für das Eintreten der Heilpädagogik in ihrem Land, aber auch für ihr solidarisches europäisches Engagement.
Prof. Dr. Dieter Lotz überbrachte als Botschafter des BHP am 08. November 2021 die Urkunde und den Ehrenpreis persönlich zu Marta Horňáková nach Bratislava.
Wir danken Dr. Lotz für die persönliche Laudatio und wünschen Dr. Horňáková für ihre weitere Arbeit – besonders für die geplante Akkreditierung ihres Masterstudiengang – alles Gute!
Lesen Sie die Laudatio von Dieter Lotz und den Dank, verbunden mit vielen interessanten Einblicken in ihr Leben, von Marta Horňáková hier nach:
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Frau Horňáková's Antwort auf die Laudatio finden Sie hier:
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3. Dezember: "Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen"
Der 3. Dezember ist der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen". Es lohnt sich deshalb, den Themen, die Menschen mit Beeinträchtigungen betreffen - natürlich nicht nur heute, aber heute vielleicht heute noch etwas mehr als sonst - unsere Aufmerksamkeit zu schenken.
Heute vor 5 Jahren wurde die Schlichtungsstelle BGG gegründet und feiert nun 5-jährigen Geburtstag. Ein schöner Anlass, sich die Institution genauer anzusehen, die Menschen mit Beeinträchtigungen hilft, wenn es (unter anderem) um Konflikte zur Barrierefreiheit oder Benachteiligung dieser Menschen durch Bundesbehörden geht.
Mehr Informationen zur Schlichtungsstelle BGG finden Sie unter diesenm Link.