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Inklusion gelingt?! – BHP Fachgruppenveranstaltung in Rheinland-Pfalz/Saarland

(V.l.n.r.) Carina Wingender (Landesfachgruppensprecherin Frühförderung Rheinland-Pfalz|Saarland), Matthias Rösch (Landesbeauftragter für die Belange beeinträchtigter Menschen in Rheinland-Pfalz), Dieter Frank (Landesfachgruppensprecher Selbstständige Saarland|Rheinland-Pfalz), Claudia Rohde (Ambulante Dienste Betreuungs- und Beratungszentrum der Lebenshilfe Mayen-Koblenz).

Am 19. Oktober 2019 fand in der Julius-Wegeler-Schule in Koblenz die Fachveranstaltung „Inklusion gelingt?!?!“ der BHP Fachgruppenarbeit statt. Eingeladen hatten die Landesfachgruppensprecherin Frühförderung im BHP für Rheinland-Pfalz und Saarland, Carina Wingender, und Dieter Frank, Landesfachgruppensprecher der Selbstständigen für Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Teilnehmenden – darunter auch Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung zur HeilpädagogIn der Julius-Wegeler-Schule – verfolgten eine angeregte Podiumsdiskussion, die mit kurzen Impulsstatements der Diskutierenden eingeführt wurde:

Frau Schmid und Frau Rohde vom Netzwerk Inklusion Mayen-Koblenz zeigten in ihrem Statement die Veränderungen der Arbeit und Ausrichtung des Netzwerkes seit der Gründung von 2012 bis heute auf. Netzwerkarbeit definiert sich heute nicht mehr als Arbeit von Fachkräften für Menschen mit besonderen Bedarfen sondern bezieht alle im Sozialraum ein und entwickelt damit Lösungen.

Herr Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange beeinträchtigter Menschen in Rheinland-Pfalz, ging zunächst auf die beiden wesentlichen Schwerpunkte seiner Arbeit ein: einerseits Ansprechpartner zu sein für Menschen, die ein Anliegen haben und seine Unterstützung brauchen, andererseits in seiner Position das Land in der Ausgestaltung der Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beraten und kritisch zu begleiten.

Mit sehr individuellen Ansätzen und Finanzierungszugängen betreut Dieter Frank, Inhaber einer Mobilen heilpädagogischen Praxis mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt derzeit Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zu Regelbetreuungen mehr haben. Er plädiert dafür, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und im Zweifelfall im Gespräch mit Kostenträgern auch individuelle Lösungen im Interesse der Klienten „durchzusetzen“ und hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Der „Inklusionsfachdienst Westerwald“ ist ein zunächst auf drei Jahre angelegtes Projekt, das von der Aktion Mensch, dem Bistum Limburg und dem Evangelischen Dekanat Westerwald gefördert wird und das Carina Wingender leitet. Sie ist Ansprechpartnerin für über 100 Kindertagesstätten, die sich inklusiv aufstellen und berät dort Fachkräfte und Eltern.

In der Diskussion wurde immer wieder deutlich, dass es fortwährend um Grenzen und Chancen von Inklusion geht, dass individuelle und strukturelle Bedürfnisse, Forderungen, Gegebenheiten bestenfalls in Einklang, aber wenigstens in Bezug zueinander gebracht werden müssen und das es immer wieder kreativer Lösungen und umfassender Information bedarf, um wenigstens kleine Schritte zu gehen. Dabei kommt der Beratung und Aufklärung eine große Rolle zu – sowohl von Fachkräften als auch von Eltern. Es gibt ermutigende Beispiele gelingender Inklusion, wegweisende Projekte, aber es ist auch Realität, dass Ressourcen derzeit noch nicht ausreichend zur Verfügung stehen und dass es immer wieder auch die klare Haltung und das Bekenntnis zu inklusivem Denken und Arbeiten jeder einzelnen Person braucht, was auch konfrontativ und herausfordernd ist.

Frau Apel-Jösch machte in ihrem sehr kurzweiligen, informativen und interaktiven Vortrag zum Thema Leichte Sprache anschaulich deutlich, dass der Köder dem Fisch und nicht dem Angler schmecken muss – und damit sei ihr an dieser Stelle – wie allen Beteiligten – ein ganz herzliches Danke gesagt! Leichte Sprache erleichtert allen Menschen das das miteinander Sprechen und damit das miteinander Leben und ist damit zutiefst inklusiv!

Abschließend verständigten sich die Teilnehmenden noch über ein weiteres Vorgehen, um mögliche nächste Landesfachgruppen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland zu einzelnen Handlungsfeldern zu etablieren.

Genauere Informationen dazu versenden wir an die BHP Mitglieder der beiden Länder. Weitere Informationen zur Landesfachgruppenarbeit des BHP erhalten Sie hier: bhponline.de/fachgruppen/

Herbstsitzung des Exekutivkomitees der IGhB in Bratislava

Das Exekutivkomitee der Internationalen Gesellschaft heilpädagogischer Berufs- und Fachverbände (IGhB) traf sich vom 11. –13. Oktober 2019 zur Herbstsitzung im Hotel Bivio, einem inklusiv geführten Haus in Bratislava.

Als stellvertretende Präsidentin führte Annette van der Put durch die Agenda der Sitzung, an welcher auch BHP Vorstandsmitglied Sandra Kapinsky teilnahm, die seit Mai 2019 die Interessen des BHP in der IGhB vertitt. Thomas Göschl, Heilpädagogische Gesellschaft Österreich, aus dem Landesverband Niederösterreich, nahm als Gast der IGhB am Samstag und Sonntag an der Sitzung teil. Arbeitsschwerpunkte waren die Planungen der nächsten Veranstaltungen der IGhB, wie zum Beispiel die Beteiligung an der Bundesfachtagung des BHP im November 2019 sowie am Kongress der Heilpädagogischen Gesellschaft Österreich im Mai 2020 in Baden.

Gemeinsam entschieden wurde, dass sich die IGhB künftig auch Verbänden öffnen wird, die nicht ausschließlich Berufsverbände der Heilpädagogik sind – wie zum Beispiel die Heilpädagogische Gesellschaft Österreichs. Damit stellt die IGhB neben der berufsverbandlichen auch die fachlich-interdisziplinäre Ausrichtung stärker in den Vordergrund. Ein Arbeitsschwerpunkt für die kommenden Sitzungen liegt in der Erstellung einer Übersicht, in welchen Handlungsfeldern und mit welchem Klientel HeilpädagogInnen in den unterschiedlichen Ländern arbeiten. Diese Ergebnisse fließen in die anstehende Überarbeitung der Leitlinien der IGhB ein. Zudem wurde Pavol Janosko (Slowakei) für das Jahr 2020 zum Präsidenten der IGhB gewählt.

Doris Albert
Stv. BHP Geschäftsführerin

Weitere Informationen zur IGhB finden Sie hier: www.ighb.eu/

BHP Vorstand und Geschäftsführung führen Fachgespräch mit ver.di und GEW

Im Rahmen der Vorstandssitzung des BHP e.V. fand am 20.09.2019 in der BHP Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Lichtenberg ein Fachgespräch mit Björn Köhler, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand und Leiter des Organisationsbereiches Jugendhilfe und Sozialarbeit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), und Michael Dehmlow, Gewerkschaftssekretär für den Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen der Gewerkschaft ver.di, statt.

Im Mittelpunkt des Gespräches stand die Frage nach einer Aufwertung des TVÖD – Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) im kommenden Jahr 2020. Dabei stellte der BHP Vorstand dar, dass es Ziel sein müsse, Erhöhungen im gesamten Entgeltsystem des Tarifwerkes zu erreichen. Ein für den BHP wesentlicher Punkt jedoch ist die Aufwertung der Entgeltgruppe S 9, in der HeilpädagogInnen ohne Leitungstätigkeiten in der Regel eingruppiert würden. Hier findet hinsichtlich der Entgeltwerte keine Differenzierung statt zwischen ErzieherInnen mit schwierigen Tätigkeiten und staatlich anerkannten HeilpädagogInnen. Der BHP fordert, dass dieses Thema in die kommenden Tarifverhandlungen aufgenommen wird, um den Qualifikationsmehraufwand von HeilpädagogInnen gegenüber ErzieherInnen gerecht zu werden.

Zudem wurde thematisiert, dass die Eingruppierung von HeilpädagogInnen im Schuldienst nach dem TV-L und der Lehrkräfteentgeltordnungen nicht qualifikationsgemäß ist. Und abschließend wurde der Aspekt der schwierigen Tätigkeiten besprochen, die kennzeichnend sind für die Entgeltgruppe S 12 im TVÖD SuE. Hier müssen nach Ansicht des BHP zeitgemäße Beispiele erarbeitet werden, um entsprechend schwierige Tätigkeiten charakterisierbar zu machen.

Der BHP versteht sich in Tariffragen als Partner der Gewerkschaften und setzt sich für eine Aufwertung der Vergütung von HeilpädagogInnen in den Tarifwerken des Öffentliches Dienstes und daran orientierter Dienste ein. Das Fachgespräch am 20.09.2019 fügte sich in eine Reihe von Gesprächen mit den Arbeitnehmervertretungen der Caritas und der Diakonie sowie mit dem Geschäftsführer der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ein. In den kommenden Monaten wird der BHP weitere Gespräche führen, um auf die Bewandtnis einer tariflichen Aufwertung von HeilpädagogInnen aufmerksam zu machen und diese einzufordern.

Änderungsbedarfe in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe – Start der standardisierten Fachkräftebefragung

Wie soll die Kinder- und Jugendhilfe modernisiert werden? Mit „Mitreden – Mitgestalten“ hatte das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) im November 2018 einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet.

Neben den Erfahrungen von Betroffenen sollen auch die Sichtweisen der Fachkräfte dabei aktiv berücksichtigt werden. Hierzu hat das BMFSJ einen Fragebogen entwickelt, um in Erfahrung zu bringen, welche Änderungsbedarfe in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe gesehen werden. Neben den Schwerpunktthemen des Dialogprozess, liegt ein besonderes Augenmerk der Befragung auf Ihren Erfahrungen mit der bereichsübergreifenden Kooperation.

Der Online-Fragebogen ist zwischen dem 03.09.2019 und dem 04.10.2019 für Fachkräfte erreichbar.

Unter diesen Link gelangen Sie zur Befragung: Fragebogen zur Fachkräftebefragung.

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung werden im Dezember auf der Abschlussveranstaltung des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ vorgestellt und anschließend unter www.mitreden-mitgestalten.de veröffentlicht.

Weitere Landesrahmenverträge zur Eingliederungshilfe geschlossen

Im August wurden in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX geschlossen. Aufgabe der Landesrahmenverträge ist es, eine möglichst konkrete Beschreibung von Eingliederungshilfeleistungen in einem Bundesland vorzunehmen und einen Rahmen zur Ausgestaltung der verschiedenen Leistungen vorzugeben.

Schleswig-Holstein

Am 12. August 2019 wurde der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein zwischen den Kreisen und kreisfreien Städte, dem Land und Vereinigungen der Leistungserbringer unterschrieben.

Hier können Sie den Landesrahmenvertrag Schleswig-Holsteins herunterladen:

2019-08-15 Schleswig Holstein-unterzeichneter-landesrahmenvertrag-plus-anlagen (4.4 MiB, 486 downloads)

Sachsen-Anhalt

Der Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde am 14. August 2019 vom Träger der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt (Sozialministerium / Sozialagentur) sowie von den Vereinigungen der Leistungserbringer unterzeichnet.

Hier können Sie den Landesrahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt herunterladen:

Sachsen-Anhalt Rahmenvertrag-nach-c-131-sgb-ix (1.1 MiB, 558 downloads)

Weitere Informationen zu den Landesrahmenverträgen

Informationen zum Landesrahmenvertrag Nordrhein-Westfalen erhalten Sie in der Rubrik Aktuell.

Eine übersichtliche Darstellung des Umsetzungszustandes in den einzelnen Bundesländern bietet die Website Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz.

Appell Exklusion beenden: Forderung für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht

Mit dem gemeinsamen Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien“ bekräftigen rund 30 Organisationen und Sozialverbände die Notwendigkeit einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Der BHP unterstützt diese Forderung und hat den Appell mitgezeichnet.

Zum zehnjährigen Jubiläum des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention machen die Verbände auf die Hilfeperspektive von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufmerksam und fordern die Aufhebung der hierzulande bestehenden und seit Jahrenzehnten kritisierten Aufteilung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedliche Zuständigkeiten je nach Behinderungsform. Diese rechtlich gezogenen Trennlinien seien laut Appell nicht nur Ursache für Zuständigkeitsstreitigkeiten auf Kosten der Leistungsberechtigten, sondern zudem mit einer ganzheitlichen Wahrnehmung des Menschen nicht vereinbar.

Die Appell unterzeichnenden Organisationen fordern Bund und Länder auf, eine seit Jahren in Politik und Fachwelt diskutierte inklusive Lösung umzusetzen, um allen Kindern und Jugendlichen – mit und ohne Behinderung beziehungsweise unabhängig von der Art der Behinderung – eine einheitliche gesetzliche Grundlage im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) zu geben. Nur so könnten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine gleichberechtigte Teilhabe an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht werden.

Mitzeichnungswünsche können bis spätestens 09.08.2019 an appell@socles.de gerichtet werden. Nach Ablauf der Frist werden die Mitzeichnenden unter dem Appell aufgelistet und dieser in Politik und Öffentlichkeit verbreitet. Zur Mitzeichnung sind Verbände und Institutionen, aber auch Einzelpersonen, die verdeutlichen, welchen Bezug sie zu dem Thema haben, aufgerufen.

Hier können Sie den Appell herunterladen:

Appell Jugendhilfe-fuer-alle Erstunterzeichnung Juni-2019 (576.4 KiB, 351 downloads)

Landesrahmenvertrag (LRV) zur Eingliederungshilfe in NRW fertiggestellt

Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des neuen Eingliederungshilferechtes (2. Teil SGB IX) zum 01.01.2020 sind alle 16 Bundesländer gehalten, neue Rahmenverträge zur Eingliederungshilfe abzuschließen beziehungsweise ihre bestehenden Rahmenverträge entsprechend anzupassen.

In Nordrhein-Westfalen wurde am 23.07.2019 ein neuer Rahmenvertrag zur Eingliederungshilfe gemäß § 131 SGB IX abgeschlossen, der ab dem 01.01.2020 den alten Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII ablöst.

Der Landesrahmenvertrag wurde von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie durch den Städtetag, den Landkreistag und den Städte- und Gemeindebund NRW für die Seite der öffentlichen Leistungsträger und von einer Vielzahl von Verbänden und Vereinigungen der Leistungserbringerseite verhandelt und abgeschlossen.

Das Vertragswerk besteht aus dem eigentlichen Landesrahmenvertrag sowie den entsprechenden Anlagen. Aufgabe des Landesrahmenvertrages ist es, eine möglichst konkrete Beschreibung von Eingliederungshilfeleistungen vorzunehmen und einen Rahmen zur Ausgestaltung der verschiedenen Leistungen vorzugeben.

Ab dem 01.01.2020 sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe die für die Eingliederungshilfe zuständigen öffentlichen Leistungsträger in NRW. Zur Ausführung einzelner Leistungen können die Landschaftsverbände die Städte, Landkreise und Gemeinden heranziehen.

Individuelle Leistungsvereinbarungen können ab dem 01.01.2020 nur mit den beiden Landschaftsverbänden abgeschlossen werden. Jede Leistungsvereinbarung hat sich an den Maßgaben des Landesrahmenvertrages zu orientieren.

Zum Inhalt des Landesrahmenvertrages und seiner Anlagen

Im allgemeinen Teil (A) des LRV werden unter anderem die Grundlagen für den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen beschrieben. Zudem finden sich im allgemeinen Teil die Maßgaben zur Prüfung der Qualität, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Im besonderen Teil (B) des LRV werden 4 Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe aufgeführt:

  • Leistungen für Kinder und Jugendliche
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe an Bildung
  • Soziale Teilhabe

Heilpädagogische Leistungen im neuen Landesrahmenvertrag

Der Begriff der heilpädagogischen Leistungen findet sich namentlich im Bereich der Leistungen für Kinder und Jugendliche. Hier werden noch einmal drei wesentliche Leistungsbereiche aufgemacht:

Heilpädagogische Leistungen

  1. in Kombination mit pädagogischen Leistungen und bei Bedarf in Verbindung mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Tageseinrichtungen für Kinder,
  2. als heilpädagogische Leistung im Rahmen von Frühförderung (z. B durch Frühförderstellen, Autismus-Ambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren)
  3. in Kombination mit pädagogischen Leistungen in der Kindertagespflege.

Alle drei Leistungsbereiche beziehen sich auf § 79 SGB IX und damit vor allem auf Kinder, die noch nicht eingeschult wurden. In der Anlage zum LRV finden sich unter den Ziffern 2.1 bis 2.3 die entsprechenden ausführlichen Leistungsbeschreibungen samt Angaben zur personellen Ausstattung.

Kein Fachkraftstatus für die Kindertagespflege

Zu kritisieren ist aus Sicht des BHP, dass nur für die Leistungen, die vorgenannt unter den Ziffern 1 und 2 aufgeführt sind, Fachkräfte einzusetzen sind. Für den Bereich der Kindertagespflege ist kein Fachkraftstatus erforderlich.

Auch im Bereich der Leistungen für Kinder und Jugendliche werden die Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in besonderen Wohnformen, die Schulbegleitung und Autismusspezifische Fachleistungen beschrieben.
HeilpädagogInnen werden dabei insbesondere für die Betreuung und Erziehung in besonderen Wohnformen sowie bei den Autismusspezifischen Fachleistungen benannt. Bei letzteren sind HeilpädagogInnen mit B. A. oder M. A.-Abschlüssen als personelle Anforderung genannt.

Im Bereich der sozialen Teilhabe werden zentral die Assistenzleistungen näher beschrieben. Dabei wurde sich eng am Text des § 78 SGB IX orientiert. HeilpädagogInnen finden sich in der entsprechenden Beschreibung zur personellen Ausstattung sowohl für die unterstützende als auch für die qualifizierte Assistenz in den Anlagen unter der Ziffer 5.1. und 5.2.

Zudem werden HeilpädagogInnen im Fachmodul Wohnen in der Anlage unter Ziffer 5.3 genannt.

Neu im Vergleich zum alten LRV in NRW ist die Beschreibung des Fachmoduls Qualifizierte Elternassistenz unter der Ziffer 5.5 in der Anlage. Auch hier werden HeilpädagogInnen unter dem Punkt der personellen Anforderungen genannt.

Die hier benannten Bereiche stellen eine Auswahl einzelner Leistungen aus dem LRV dar. Darüber hinaus werden HeilpädagogInnen noch in einigen weiteren Leistungsmodulen aufgeführt.

In den kommenden Wochen wird der BHP weitere Treffen mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe veranstalten, um eine gute und nahtlose Erbringung heilpädagogischer Leistungen in den verschiedenen Eingliederungshilfebereichen ab 2020 sicherzustellen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die BHP Bundesgeschäftsstelle wenden.

Hier können Sie den Landesrahmenvertrag und die Anlage zu LVR herunterladen:

Landesrahmenvertrag 131 SGB IX (541.5 KiB, 2905 downloads)

Anlagen Landesrahmenvertrag 131 SGB IX (2.4 MiB, 13123 downloads)

Ausgabe 3/2019: BHP Fachzeitung heilpaedagogik.de erschienen

Wie gewohnt in der dritten Juliwoche erschien die Ausgabe 3/2019 der BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de. Die Ausgabe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Bundesteilhabegesetz und die neue Eingliederungshilfe“.

Die heilpaedagogik.de erscheint viermal jährlich und ist für Mitglieder des BHP kostenlos. Als Nichtmitglied können Sie die Fachzeitung abonnieren oder im Einzelheft erwerben. Schwerpunkte der kommenden Ausgaben sind das Thema „Schule“ sowie das Thema „Zukunft der Kindertagespflege“.

Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe sowie eine Bestellmöglichkein finden Sie hier.

E-Mail statt Brief: Umstellung der Kommunikation in den Landesfachgruppen

Der BHP stellt seine Kommunikation innerhalb der ehrenamtlichen Strukturen des BHP, organisiert in den BHP Fachgruppen, auf den digitalen Kommunikationsweg um. BHP Mitglieder erhalten ab sofort Einladungen zu Veranstaltungen der Landesfachgruppen sowie Informationen zur Landesfachgruppenarbeit ausschließlich per E-Mail.

Weiterhin auf dem Postweg erhalten BHP Mitglieder die Einladung zur Bundesfachtagung, das Weiterbildungssprogramm der EAH sowie die BHP Fachzeitung.

BHP Mitglieder, die dem Verband noch keinen E-Mail-Kontakt zur Verfügung gestellt haben oder eine geänderte E-Mailanschrift noch nicht mitgeteilt haben, können diese gerne an den Mitgliederservice des BHP übermitteln: Schreiben Sie einfach eine formlose E-Mail unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an Gudrun.Krahmann@bhponline.de oder verwenden Sie unser Änderungsformular.

Termine der BHP Fachgruppenarbeit finden Sie außerdem auf unserer Website unter den verschiedenen Handlungsfeldern.

BHP bezieht neue Geschäftsräume in Berlin-Lichtenberg

Die BHP Geschäftsstelle hat seit 27. Juni 2019 einen neuen Geschäftssitz in Berlin-Lichtenberg. Die neuen Geschäftsräume befinden sich auf dem Herzberg-Campus in der Herzbergstrasse 84, (Aufgang C, 3. Obergeschoss) in 10365 Berlin. Die BHP Geschäftsstelle liegt hier in guter Nachbarschaft verschiedener sozialer und Bildungsorganisationen.

Mit dem Entschluss zu einem Umzug in neue Geschäftsräume in Berlin-Lichtenberg hat der Vorstand des BHP eine Grundsatzentscheidung getroffen, die die Verbandsarbeit für die nächsten neun Jahre sichert und eine gute Grundlage für die weitere berufs- und fachpolitische Professionalisierung des BHP darstellt. Ganz wesentlich ist dabei, dass Berlin als Ort der politischen Vernetzung und Entscheidungsfindung auch weiterhin der Standort der BHP Bundesgeschäftsstelle bleibt.

Sie erreichen uns ab sofort unter der folgenden Postadresse.:

Berufs- und Fachverband für Heilpädagogik (BHP) e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Herzbergstrasse 84
10365 Berlin

Europäische Akademie für Heilpädagogik im BHP e.V. | Herzbergstrasse 84| 10365 Berlin

Berufs- und Fachverbands GmbH | Herzbergstrasse 84| 10365 Berlin

An der telefonischen und digitalen Erreichbarkeit ändert sich nichts. Sie erreichen Sie uns wie gewohnt unter den bekannten Kontaktdaten:

Telefon: 0 30 – 40 60 50 60
Fax: 0 30 – 40 60 50 69
E-Mail: info@bhponline.de