Stammtisch Heilpädagogik am 18. März 2021
Aufgrund der guten Erfahrung mit dem ersten Stammtisch Heilpädagogik, der im November 2020 im Rahmen der BHP Online Bildungsreise stattgefunden hat, veranstaltet der BHP am 18. März 2021 von 18.30 bis etwa 20.00 Uhr erneut einen Stammtisch Heilpädagogik online über das Videokonferenztool Zoom.
Eine Anmeldung zu diesem Stammtisch ist nicht erforderlich. Alle BHP Mitglieder, von denen dem BHP eine E-Mail-Adresse vorliegt, bekommen den Link zum Stammtisch zu Beginn der 11. Kalenderwoche automatisch zugesandt.
Neben Mitgliedern des Vorstandes werden auch Geschäftsführer Kai-Raphael Timpe und die stellvertretende Geschäftsführerin Doris Albert am Stammtisch Heilpädagogik teilnehmen. Es gibt weder eine Themenvorgabe noch eine Tagesordnung von Seiten des BHP Vorstandes und der Geschäftsführung: Nach einer kurzen Darstellung der aktuellen Vorstandsarbeit des BHP haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Fragen und Anliegen einzubringen und dazu miteinander ins Gespräch zu kommen.
Der BHP Stammtisch dient somit dem direkten Austausch zwischen Vorstand und Mitgliedern und dem gemeinsamen Diskurs zur Arbeit und zu den Aufgaben des BHP.
Sollten Sie uns bis dato noch keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, so senden Sie uns diese gerne an die Adresse info@bhponline.de. Dann erhalten Sie die Einladung zum Stammtisch automatisch.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
BHP-Erklärvideo zur Weiterbildungsreihe Heilpädagogische Diagnostik
Diagnostische Fragestellungen, Überlegungen und Hypothesen bilden die Ausgangsbasis für heilpädagogische Handlungsstrategien. Sie identifizieren Ressourcen und Barrieren der Teilhabe von Klienten am Leben in der Gesellschaft. Die Europäische Akademie für Heilpädagogik im BHP bietet zu diesem zentralen Thema des heilpädagogischen Handelns seit vielen Jahren die Weiterbildungsreihe „Heilpädagogische Diagnostik“ an. Um die Angebote der Weiterbildungsreihe zu veranschaulichen, hat der BHP ein Erklärvideo erstellt.
Über die Weiterbildungsreihe können Sie sich hier informieren: https://eahonline.de/w-2/
Der BHP trauert um Wolfgang Köhn
Ein Nachruf von Heinrich Greving

Am 23.01.2021 verstarb nach langer Erkrankung, aber dennoch plötzlich, unser lieber Kollege Wolfgang Köhn. Wolfgang war bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2009 Kollege der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen. Er begann seine heilpädagogische Tätigkeit in der Lehre wenige Jahre nach der Gründung des Studiengangs Heilpädagogik an der Abteilung Köln der damaligen Katholischen Fachhochschule im Jahr 1974. Hier übernahm er die Stelle eines sogenannten „lehrenden Heilpädagogen“.
Wolfgangs Anliegen war es immer HeilpädagogInnen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darauf vorzubereiten, sowohl heilpädagogisch zu denken, als auch dieses Denken auf konkrete Handlungsweisen zu beziehen. So schrieb er schon auf den ersten Seiten seines grundlegenden Werkes zur Heilpädagogischen Erziehungshilfe und Entwicklungsförderung: „Das vorliegende Kompendium will in grundlegende heilpädagogische Denk- und Handlungsweisen einführen und diese zugleich zu einem anwendungsbezogenen Handlungskonzept verdichten.“ Ihm ging es somit darum, in allen Situationen pädagogischen Handelns Denkprozesse zu initiieren und diese auf konkrete Handlungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auszurichten. Bis kurz vor seiner Pensionierung war er auch mindestens einmal in der Woche in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe tätig und hat so den Kontakt zur pädagogischen Basis nie verloren. Seine Veröffentlichung zur heilpädagogischen Erziehungshilfe und Entwicklungsförderung kann als einige der wenigen originären heilpädagogischen Konzepte bezeichnet werden, welche seit vielen Jahren in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt wird. Des Weiteren hat er sich auch intensiv mit der Spielentwicklung beschäftigt – worauf sich sein zweites Standardwerk zur heilpädagogische Begleitung im Spiel (welches das Konzept zur Erziehungshilfe und Entwicklungsförderung grandios ergänzt) bezieht.
Wolfgang Köhn war Zeit seines Lebens ein von allen KollegInnen geschätzter Heilpädagoge, welcher durch eine exorbitante Genauigkeit seiner Aussagen, aber gleichzeitig auch durch sein humorvolles und zugewandtes Leben dazu beitrug zu verdeutlichen wie eine gelebte Heilpädagogik gestaltet werden kann. Er war in vielerlei Hinsicht ein Vorbild für Generationen von Studierenden, aber auch für seine KollegInnen, da er durch seine eindrucksvolle und authentische Art und Weise Heilpädagogik dialogisch gestaltet und gelebt hat. Selbst wenige Wochen vor seinem Tod hat er noch in einer Organisation für Menschen mit Demenzerkrankungen Lieder auf der Gitarre begleitet und den dort wohnenden Menschen Geschichten vorgelesen. Wolfgang war ein zutiefst von der heilpädagogischen Idee der Beziehungsgestaltung durchdrungener Kollege, welcher dieses aber auch in vielfältiger Hinsicht im Bereich der politischen Bildungsarbeit umgesetzt hat. So war er kurz nach der Begründung des Fachbereichstages Heilpädagogik (FBT-HP) in diesem tätig und hat ebenfalls bis zu seiner Pensionierung an einer Ausgestaltung und kreativen Gestaltung der Studiengänge Heilpädagogik auf Bundesebene mitgewirkt. Auch hierbei war er ein geschätzter politisch denkender Heilpädagoge, dessen Ziel auch immer die profunde und konsequente Weiterentwicklung der Profession und Disziplin der Heilpädagogik war.
Auch in den Lehrveranstaltungen von Wolfgang Köhn erfuhren die Zuhörenden eine Einführung in und eine Gestaltung des heilpädagogischen Denkens, welches ausgespannt war zwischen Zuwendung und Dialog, zwischen Diagnostik und Planung – aber vor allem zwischen den unterschiedlichen Polen der menschlichen Begegnung. Man konnte sich im Kontakt und in der Beziehung zu Wolfgang immer sicher sein, dass es ihm in diesem Moment um den vor ihm stehenden und mit ihm lebenden Menschen ging. Er war als Mensch und als Heilpädagoge immer ganz da. Aufmerksam, dialogorientiert, zentriert auf das, was die gegebene Situation, das Antlitz des anderen in diesem Augenblick, erforderte. In einem seiner letzten theoretischen und methodologischen Beiträge hat er sich noch einmal grundsätzlich mit der Beziehung auseinandergesetzt. Diese war für ihn Grundlage und Ziel des heilpädagogischen Konzeptes zur Erziehungshilfe und Entwicklungsförderung. Es war für ihn aber auch das bedeutsame Fundament der Begleitung und der Beziehungsgestaltung des Menschen – und hier vor allem des Kindes. Für ihn war die Beziehung Grundlegung und Voraussetzung aller Pädagogik, allen Unterrichtes und aller Erziehung, welche unter erschwerten Bedingungen gestaltet werden kann und muss. Er selbst war der bezogene Heilpädagoge schlechthin – in einer umfassenden Wahrnehmung des anderen in Bezug auf dessen Denken, Fühlen und Handeln. Beziehung bedeutete für Wolfgang Köhn grundsätzlich Zuwendung und Aufmerksamkeit, Einfühlung und vor allem Zeit und Einsatz für den je anderen Menschen. Diese Zuwendung hat er all denjenigen zukommen lassen, mit denen er tätig war. Abschließen werde ich diese kurze Würdigung mit einem Wort von ihm selbst: „Bildlich gesprochen ist Beziehung ein Seil, dass an einer wackeligen, hölzernen Brücke über eine tiefe Schlucht führt.“ – Wolfgang ist vielen Menschen im Verlauf seines beruflichen und privaten Lebens ein solches Seil gewesen – und wird es in seinen Schriften auch weit über seinen Tod hinaus sein.
Prof. Dr. Heinrich Greving
heilpaedagogik.de: Themenheft Altenhilfe erschienen
Die neue Ausgabe der BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de ist erschienen. Das aktuelle Themenheft setzt einen Fokus auf das Thema Altenhilfe. Außerdem informiert die heilpaedagogik.de über aktuelle berufspolitische Themen sowie über die verbandliche Arbeit des BHP.
Mitglieder des BHP erhalten die BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de vierteljährlich kostenfrei frei Haus. Nichtmitglieder können die Fachzeitschrift als Einzelexemplar oder im Abonnement beziehen.
Jetzt das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe anschauen und die BHP Fachzeitschrift online kaufen!
BHP-Gebührenempfehlung aktualisiert
Der BHP hat zum 15. Januar 2021 die BHP-Gebührenempfehlung für zertifizierte heilpädagogische Leistungsanbieter aktualisiert. Der Gebührensatz wurde entsprechend aktualisiert, um die tariflichen Entwicklungen sowie die Preisänderungen für Sachkosten in den vergangenen zwei Jahren abzubilden.
Für heilpädagogische Leistungen beträgt der Entgeltsatz pro Behandlungseinheit 66,50 EUR. Für mobile heilpädagogische Leistungen sind laut Gebührenempfehlung 81,60 EUR angesetzt. Die BHP Gebührenempfehlung wird anhand von gemittelten Werten berechnet und dient als Richtwert für die Vergütung heilpädagogischer Leistungen in ambulanten heilpädagogischen Praxen. Sie wird alle zwei Jahre aktualisiert und zertifizierten heilpädagogischen Praxen sowie Leistungsträgern der Eingliederungshilfe zur Orientierung zur Verfügung gestellt.
Die aktuelle Gebührenempfehlung können Sie hier herunterladen: [wpfilebase tag=file id=1420 tpl=download-button /]
StK wählt neuen Vorstand
Die Ständige Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in Deutschland (StK) hat auf ihrer diesjährigen Online-Mitgliederversammlung am 14. Januar Marlene Andress in ihrer Funktion als Vorsitzende bestätigt. Marlene Andress ist Diplom-Psychologin und Schulleiterin der Fachakademie für Heilpädagogik der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. und der Fachschulen für Heilerziehungspflege in Augsburg und Kempten. Das Amt als Vorsitzende hat sie seit März 2019 als Nachfolgerin von Heidi Fischer inne. René Wenk ist neuer stellvertretender Vorsitzender. Zudem wählte die Mitgliederversammlung zwei neue Mitglieder in den Vorstand der StK: Ramona Seefeld, Diplom-Pädagogin, und Elisabeth Franz, Heilerziehungspflegerin und Sozialpädagogin. Der BHP gratuliert der neuen Vorsitzenden sowie den weiteren Vorstandsmitgliedern zur Wahl und freut sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit.
Die Ständige Konferenz ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Fachschulen und Fachakademien, die eine Ausbildung mit Abschluss "Staatlich anerkannte Heilpädagogin" oder "Staatlich anerkannter Heilpädagoge" anbieten.
Weitere Informationen: http://www.stk-heilpaedagogik.de/
Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern schnelleren Zugang zu Impfungen und Schnelltests
Menschen mit Behinderung und das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich schnellstmöglich gegen das Coronavirus impfen lassen können. Das fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die hohe Zahl an schweren Verläufen und Todesfällen bei Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung zeige, dass bei dieser Personengruppe ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung mit schwerem Verlauf durch SARS-CoV-2 vorliege, so die Fachverbände.
Das gleiche gelte auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Auch für diese Gruppe ließ sich in Studien eine erhöhte Mortalitätsrate belegen, so dass ein vorrangiger Anspruch auf Impfung auch für diesen Personenkreis notwendig sei, insbesondere wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen leben oder in Einrichtungen betreut werden oder arbeiten. Zudem fordern die Fachverbände eine unbürokratische Kostenübernahme von Schnelltests in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.
Hier können Sie die Stellungnahme herunterladen: [wpfilebase tag=file id=1419 tpl=download-button /]
Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
Neue Gebührenempfehlung des Landkreistages Baden-Württemberg
Der Landkreistag Baden-Württemberg hat eine aktualisierte Fassung seiner Gebührenempfehlung für heilpädagogische Behandlungen bei selbstständigen HeilpädagogInnen veröffentlicht. Nach Abstimmung mit dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) und auf Antrag von BHP und DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.) wurde die Empfehlung über die Höhe der Vergütungssätze in Anlehnung an die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst angepasst.
Zur Erlauterung:
Die Stundensätze werden in drei Stufen bis zum 31.12.2022 angepasst. In der ersten Stufe (01.12.2020 - 31.03.2021) wurde die im Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vorgesehene Einmalzahlung pauschal berücksichtigt. Für die Erhöhung im Rahmen der zweiten Stufe (01.04.2021 - 31.3.2022) wurde die in Stufe 1 berücksichtigte Einmalzahlung wieder entnommen, so dass der Vergütungssatz hier geringer ausfällt als während der ersten Stufenerhöhung. Die Steigerungen in der zweiten und dritten Stufe (01.04.2022 - 31.12.2023) von 1,5 % und 1,7 % beinhalten im Wesentlichen lineare Tarifsteigerungen und anteilige Sachkostensteigerungen.
Die einzelnen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Tabellen im Schreiben des Landkreistages, welches Sie hier herunterladen können:
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#ZuversichtAlsHaltung - Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf WfbMs
In diesem Video aus unserer Reihe #ZuversichtAlsHaltung geht es um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Heinz Becker, Diplom-Sozialpädagoge, zuletzt tätig als Bereichsleiter der ASB-Tagesförderstätte in Bremen und Lehrbeauftragter an der HS-Bremen und PH-Heidelberg, diskutiert mit Antje Kronberg, Martin Simmich und Doris Albert (stv. BHP-Geschäftsführerin).
Antje Kronberg ist Diplom-Heilpädagogin und tätig als Bereichsleitung "Ausgelagerte Arbeit" der Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH in Berlin.
Martin Simmich ist Diplom Heilpädagoge, Prokurist und Leiter des Fachbereichs Werkstatt und Personal der Werkstätten Hainbachtal gemeinnützige GmbH in Offenbach, Hessen.
Im Rahmen unserer Kampagne #ZuversichtAlsHaltung sprechen wir regelmäßig mit unseren Mitgliedern, HeilpädagogInnen und KooperationspartnerInnen über ihre Erfahrungen in der Corona-Pandemie. Dabei steht im Vordergrund, welche Auswirkungen das Virus auf die verschiedensten Aspekte der Arbeit von HeilpädagogInnen genommen hat und weiterhin haben wird.
Sie möchten sich an #ZuversichtAlsHaltung beteiligen und aus Ihrem neuen Arbeitsallltag berichten? Melden Sie sich gerne bei uns unter presse@bhponline.de.
Informationen zur Corona-Pandemie für HeilpädagogInnen finden Sie auf unserer Themenseite Corona.
Neuerungen in 2021 für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger
Im neuen Jahr 2021 gibt es einige Änderungen, die ArbeitnehmerInnen, Versicherte und LeistungsempfängerInnen betreffen: der gesetzliche Mindestlohn und die Regelsätze beim ALG-II-Bezug steigen ebenso wie das Kindergeld. Auch der Solidaritätszuschlag enfällt für den Großteil der Beschäftigten.
Lesen Sie hier einige Neuerungen im Überblick:
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung steigt und liegt ab 1. Januar 2021 bei 7.100 Euro pro Monat (West). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.700 Euro pro Monat.
- Die Hartz-IV-Regelsätze steigen: Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab diesem Jahr 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf 283 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten monatlich einen Euro mehr (309 Euro). Weitere Informationen: www.bundesregierung.de
- Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer in 2021: er liegt dann bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57919 Euro. Alleinerziehende können höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
- Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021: Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro im Jahr - auch dann, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Weitere Informationen: www.bundesregierung.de
- Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag werden erhöht: Im Jahr 2021 bekommen Familien eine Erhöhung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro. Die Beträge sind künftig: 219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder, 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind, 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind. Auch der Kinderfreibetrag für Eltern erhöht sich auf insgesamt 8388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 insgesamt 4008 Euro und bleibt auch 2021 so bestehen. Für Familien mit geringem Einkommen erhöht sich der Maximalbetrag für den Kinderzuschlag ab 1. Januar auf 205 Euro im Monat.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 folgen 9,60 Euro. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden.
- Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen: Menschen mit Behinderungen können ab 2021 bei der Steuererklärung höhere Pauschbeträge geltend machen. Bei einem Grad der Behinderung von 50 gilt künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.
- Selbstständige erhalten (seit Oktober 2020) einen Freibetrag für die Altersvorsorge von 8000 Euro im Jahr.
- Für etwa 90 Prozent der steuerpflichtigen BürgerInnen entfällt der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 komplett. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61 717 Euro jährlich wird zukünftig kein "Soli" mehr fällig. Für Paare gelten jeweils die doppelten Beträge.
Weitere Informationen und eine Zusammenfassung zu den Änderungen ab diesem Jahr finden Sie u.a. auch auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes.