Der BHP unterstützt die Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) auch für die Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus genutzt wird.

Die Finanzierung der Assistenz für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus ist nicht geregelt. Das führt dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder gar ganz unterbleiben. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode zur Lösung dieses Problems einen Vorschlag zu unterbreiten.

Zudem fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass mit diesem Gesetzgebungsvorhaben in den letzten Sitzungen des Bundestages in dieser Legislaturperiode auch die Leistungsgerechtigkeit der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung in den Blick genommen wird.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie u. a. auf den Seiten des Bundesverbandes für körper-und mehrfachbehinderte Menschen: https://bvkm.de/wp-content/uploads/2021/06/20210607-mm-fachverbaende-blitz-pflegereform.pdf

Informationen zu den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung finden Sie hier: https://diefachverbaende.de