Niedersachsen: Persönliche Zukunftsplanung als Leistung der persönlichen Lebensplanung nach dem SGB IX anerkannt
Das Landesamt Niedersachsen erkennt die Methode der Persönlichen Zukunftsplanung als Leistung nach dem SGB IX an. Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung ist aufgefordert, entsprechende Zukunftsplanerinnen und Zukuntsplaner zu nennen.
Der BHP und das Netzwerk PZP fordern mit einem gemeinsamen Schreiben das Landesamt Niedersachsen auf, die Absolventinnen und Absolventen der EAH-Weiterbildungsreihe „Personenzentrierte Teilhabeplanung“ ebenfalls anzuerkennen. In der Weiterbildungsreihe der EAH werden Elemente der Persönlichen Zukunftsplanung mit den sozialpolitischen Implikationen des Bundesteilhabegesetzes verknüpft und entwickelt.
Die Weiterbildungsreihe „Personenzentrierte Teilhabeplanung“ startet am 23. September 2022 in Berlin – noch sind Plätze frei! Hier finden Sie mehr Informationen: https://www.eahonline.de/22-w-5/
Masern-Impfpflicht ist verfassungskonform
Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde mehrerer Eltern ab
Die Pflicht einer Impfung gegen die Masern für Kitakinder ist verfassungskonform. So entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Eltern wurden abgewiesen (Beschl. v. 21.07.2022 Az. 1 BvR 469/20 u.a.).
Die Impfflicht berührt sowohl das Grundrecht auf elterliche Sorge aus Art. 6 Grundgesetz (GG) als auch das Recht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG. Beides erkannte der Erste Senat des BVerfG an, beide Eingriffe seien allerdings verfassungsrechtlich gerechtfertigt. In der Urteilsbegründung wurde dargelegt, dass durch die sehr hohe Ansteckungsgefahr und durch die mit einer Masernerkrankung verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs eine beträchtliche Gefährdung des Rechtsguts der körperlichen Unversehrtheit Dritter bestehe. Bei Verstößen besteht kein Recht auf Betreuung, bei schulpflichtigen Kindern drohen außerdem Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.
Masernimpflicht – Wichtiges im Überblick
Das Gesetz gilt seit dem 1. März 2020 und soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.
Damit müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen oder eine Masern-Immunität vorweisen.
Auch Personen, die nach 1970 geboren sind und die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, müssen einen Schutz gegen Masern aufweisen. Darunter fallen zum Beispiel ErzieherInnen, LehrerInnen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Zudem müssen AsylbewerberInnen und Geflüchtete vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen Masern-Impfschutz haben (www.masernschutz.de).
Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-072.html;jsessionid=0FB66E3D39A599268F4031DD3542BEC3.1_cid344
BVerfG: Masern-Impfpflicht ist verfassungskonform (lto.de)
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Bildungsreihe der EAH: SGB IX verstehen – Leistungsüberblick, Vereinbarungen schließen, Entgelte sicher verhandeln
Im September wird Reinhold Hohage in 3 Online-Modulen einen Überblick über die neuen Rahmenbedingungen des SGB IX geben und die damit verbundene Sichtweise auf Teilhabe und Eingliederung beleuchten.
In der Veranstaltung wird die notwendige Haltungsänderung auf Seiten der Mitarbeitenden der Leistungserbringer besprochen, und gleichzeitig werden Möglichkeiten aufgezeigt, die aus diesen neuen Rahmenbedingungen entstehen.
Während das erste Modul mit den neuen Rahmenbedingungen des SGB IX die Basis legt, widmen sich Modul 2 und 3 den Leistungsbereichen und Leistungstatbeständen des SGB IX sowie der Gestaltung von Leistungsvereinbarungen.
Sie sind an der digitalen Bildungsreihe interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an!
Alle Termine und ausführliche Infos zu den Modulen finden Sie unter https://www.eahonline.de/22-o-31/
Save the Date: Bundesweite Zoom-Konferenz für Vernetzung & Austausch am 27. September 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen im BHP e.V.!
Wir möchten alle BHP-Mitglieder, die in psychiatrischen Arbeitsfeldern tätig oder daran interessiert sind, zu einer bundesweiten Zoom-Konferenz einladen. Wir, das sind Stefan Gentz vom Vorstand berufener Landesfachgruppensprecher für diese Arbeitsfelder in Niedersachsen und Bremen, und Doris Albert, Mitarbeiterin der Bundesgeschäftsstelle.
Damit möchten wir Ihnen eine Plattform des Austausches anbieten. Hier möchten wir ausloten, wie wir die Vernetzung unter KollegInnen in diesen Arbeitsfeldern (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) aufbauen können.
Wann: Die digitale Sitzung findet am Dienstag, den 27. September 2022 um 18:00 Uhr statt.
Für wen: Die Einladung richtet sich an alle BHP-Mitglieder, die mit diesem Thema befasst sind oder sich dafür interessieren.
Anmeldung: Bei Interesse melden Sie gerne formlos mit einer Mail unter doris.albert@bhponline.de an. Den Link zur Veranstaltung bekommen Sie von uns zugeschickt. Wir nutzen Ihre Rückmeldung auch für den Aufbau eines Verteilers, den wir für zukünftige Veranstaltungen nutzen wollen. Bitte geben Sie in der E-Mail kurz an, falls Sie nicht in diesen Verteiler aufgenommen werden möchten.
Thematische Übersicht:
Diese erste digitale Sitzung wird eher formlos durchgeführt. Es geht uns vor allem darum, mit Ihnen zu folgenden Themen ins Gespräch zu kommen:
- Wo genau arbeiten Sie in welcher Funktion und Anstellung?
- Was sind die größten Herausforderungen in Ihrem Arbeitsfeld?
- Welche Bedarfe haben Sie an den Aufbau/die Treffen einer Bundesfachgruppe?
- Vielleicht auch: gibt es aus einem Bundesland mehrere Interessierte und wir können weitere Landesfachgruppen aufbauen?
- Welche Informationen können Sie uns über die Personalrichtlinien in Ihrem Bundesland geben?
- Zukünftige Themen und Arbeitsweise der Gruppe
- Sonstiges
Auch zukünftig planen wir, digital zu arbeiten - vor allem, wenn die Treffen zunächst bundesweit organisiert werden. Das schließt Präsenz-Veranstaltungen, oder solche, die beispielsweise an unsere Bundesfachtagung (2023 in Würzburg) in Präsenz angedockt werden, natürlich nicht aus.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf den Austausch mit Ihnen!
Ihr Team des BHP
BHP-Fachzeitung heilpaedagogik.de: Themenheft "Gewalt und Verletzlichkeit" erschienen
Die neue Ausgabe der BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de ist erschienen. Das aktuelle Themenheft setzt einen Fokus auf das Thema Gewalt und Verletzlichkeit. Außerdem informiert die heilpaedagogik.de über aktuelle berufspolitische Themen sowie über die verbandliche Arbeit des BHP.
Mitglieder des BHP erhalten die BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de vierteljährlich kostenfrei frei Haus. Nichtmitglieder können die Fachzeitschrift als Einzelexemplar oder im Abonnement beziehen.
Jetzt das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe anschauen und die BHP Fachzeitschrift online kaufen!
Nicht-invasiver Pränataltest seit dem 1. Juli Kassenleistung
Seit dem 1. Juli ist der nicht-invasive Pränataltest (NiPT) Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien und wird somit von den Krankenkassen finanziert. NiPT sind vorgeburtliche, nicht-invasive molekulargenetische Pränataltests, die chromosomale Veränderungen, insbesondere die Trisomien 13, 18 und 21, erkennen lassen. Die Einführung als Kassenleistung wird insbesondere von Interessenverbänden kritisiert.
Die politische Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e.V. bezeichnet die Kassenfinanzierten Bluttests als "Ableismus par excellence" und kritisiert unter anderem, dass die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom August 2021, mit diesem Bluttest den Regelkatalog pränataler Untersuchungen zu erweitern, trotz des Protestes aus Reihen der Zivilgesellschaft, ohne Debatte im Bundestag getroffen wurde. Auch CDU-Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe kritisiert die Einführung von NiPT als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen scharf als "humanitären Rückschritt." Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) befürchtet mögliche negative ethische und gesellschaftliche Implikationen.
Befürworter der NiPT verweisen vor allem darauf, dass die Tests – im Gegensatz beispielsweise zur Fruchtwasseruntersuchung – völlig ungefährlich seien.
Weitere Informationen:
Gemeinsamer Bundesausschuss: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum NIPT auf Trisomien
FAZ-Wissen: Wenn Wissen verunsichern kann - Debatte über Pränataltests
Sozial- und Erziehungsdienst: Verhandlungsergebnis angenommen
Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst haben den Verhandlungsergebnissen vom 18. Mai 2022 zugestimmt, und auch die Mitgliedersammlung der VKA hat das Ergebnis angenommen. Für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die nach dem Sozial- und Erziehungsdienst bezahlt werden, tritt die erfreulichste Verbesserung zum 01. Oktober 2024 in Kraft: Bisher wurden HeilpädagogInnen in die S9 eingruppiert, deren Entgelte identisch waren mit den Entgelten der S 8b – und somit, abgesehen von verkürzten Stufenlaufzeiten von Stufe 4 nach 5 und von Stufe 5 nach 6, keine finanzielle Unterscheidung zwischen diesen beiden Entgeltgruppen getroffen wurde.
Neu ist: Mit der Binnendifferenzierung zwischen der S 8b und der S 9, für die der BHP und seine Mitglieder viele Jahre unermüdlich und mit großem Engagement gearbeitet und gekämpft haben, erfolgt ein erster Schritt in die richtige Richtung! Dieser erste Schritt zeigt deutlich, dass es noch viel zu tun gibt und dass es weiter eine verbandliche Aufgabe sein muss, für die angemessene, wertschätzende Entlohnung unserer Kolleginnen und Kollegen zu arbeiten. Der erzielte Erfolg – der durchaus auch maßgeblich den BHP-Mitgliedern, die bei ver.di aktiv sind, zu verdanken ist - motiviert uns als Mitarbeitende im Verband, für weitere Verbesserungen zu streiten und beharrlich in den Netzwerken klug zu intervenieren, auch wenn es manchmal einen sehr langen Atem braucht!
Hier die Ergebnisse der Tarifverhandlungen:
„Die Werte der Entgeltgruppe S 9 werden ab dem 1. Oktober 2024 neu gefasst. Dafür verändern sich die folgenden Tabellenwerte bis zum 1. Oktober 2024 bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe S 9 (in der bis zum 30. September 2024 geltenden Fassung) festgelegten Vomhundertsatz:“ (aus dem Einigungspapier):
Ab Oktober 2024 wird die S 9 sich von der S 8b – immer abhängig von den bis dahin zu erwirkenden Lohnerhöhungen und damit dann weiter nach oben angepasst – wie folgt abheben:
S 9 in Euro ab dem 01. Oktober 2024
EG Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
3.060,00 | 3.280,00 | 3.530,00 | 3.900,00 | 4.250,00 | 4.520,00 |
S 9, derzeitige Gültigkeit der Tabelle: 01.04.2022 - 31.12.2022
EG Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
2.995,63 | 3.211,18 | 3.463,08 | 3.831,49 | 4.179,82 | 4.446,86 |
Konkret bedeutet das, dass ab dem 01. Oktober 2024 die oben genannten erhöhten Grundentgeltwerte angesetzt werden und bis dahin gültige und dann über diesen Zeitpunkt hinaus weitere lineare Lohnerhöhungen, die alle im Sozial- und Erziehungsdienst Beschäftigten betreffen, dazuzurechnen sind.
Hier weitere wichtige Ergebnisse des Tarifabschlusses:
- Die Entgelttabelle mit den jeweiligen Stufenentgelten ist bis zum Abschluss der noch anstehenden Tarifrunde 2023 nach wie vor unverändert gültig.
- Es gibt zwei zusätzliche freie Tage mit Fortzahlung des Entgeltes als Regenerationstage für alle nach TVöD-SuE vergüteten Beschäftigten.
- Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro ab 01.07.2022.
- Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und S 15 (S 15 nur bestimmte Tätigkeiten der Fallgruppe 6!) erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro ab 01.07.2022.
- Andere Beschäftigte, KiTa-Leitungen und stellvertretende Leitungen, die nach S13, S15 (Fallgruppen 1-5), S 16, S 17 oder S 18 vergütet werden, erhalten keine monatliche SuE-Zulage.
- Auf Wunsch der Beschäftigten kann diese SuE-Zulage im Verhältnis 1:1 in einen oder zwei freie Arbeitstage pro Kalenderjahr umgewandelt werden (Diese Möglichkeit haben die unter Punkt 5 genannten anderen Beschäftigten und KiTa-Leitungen nicht!), wobei die Lage der freien Tage dienstlichen/betrieblichen Verhältnissen Rechnung zu tragen hat. Details werden von den Tarifvertragsparteien noch ausgearbeitet.
- Mehrere Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung sind überarbeitet beziehungsweise erweitert worden. Dazu muss die endgültige dann neugefasste durchgeschriebene Fassung der Entgeltordnung abgewartet werden – wir informieren Sie dazu. Vorab können Sie sich dazu hier informieren: 220518_Einigungspapier.pdf (dbb.de)
- Die von den Regelungen zur Stufenlaufzeit gemäß § 16 Absatz 2 TVöD-V abweichenden Stufenregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst werden ab 01.10.2024 harmonisiert. Die dann in den Stufen 2 oder 3 befindlichen Beschäftigten werden bei Erfüllung der Voraussetzungen der nächst höheren Stufe zugeordnet, die besonderen Stufenlaufzeiten von S4, S8b entfallen dann.
- Die Beschäftigten der Entgeltgruppen S 8a, S 8b, S 9 und S 11a, die als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit tätig sind, erhalten ab 01.07.2022 für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich.
Dieser ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026. Er gilt für alle Bundesländer, ausgenommen Berlin.
Informieren Sie sich auch auf den Webseiten der Dienstleistungsgesellschaft ver.di:
FAQs zu den Forderungen und den erreichten Ergebnissen: Unsere Forderungen und was wir erreicht haben – ver.di (verdi.de)
Fragen und Antworten rund um die Regenerationstage: Regenerationstage – ver.di (verdi.de)
Fragen und Antworten für Beschäftigte in der Behindertenhilfe: Behindertenhilfe – ver.di (verdi.de)
Fragen und Antworten rund um die Zulagen: Zulage – ver.di (verdi.de)
Auch die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände VKA bestätigt in ihrer Mitgliederversammlung laut einer Presseerklärung vom 20. Juni 2022 die Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst:
Einladung zum Fachtag MAKS-Therapie und Heilpädagogik
Die BHP-Landesfachgruppe Bayern - Arbeit mit alternden Menschen - lädt alle Interessierten zu einer Fachveranstaltung zum Thema "Entwicklung der MAKS-Therapie und ihre Verbindung zur Heilpädagogik" am Samstag, den 16. Juli 2022, in das Sigmund-Faber-Haus in Hersbruck ein.
Um verbindliche Anmeldung bis spätestens zum 04. Juli wird gebeten.
Alle Informationen finden Sie hier: [wpfilebase tag=file id=1560 tpl=download-button /]
GEMEINSAM ETWAS BEWEGEN – IGhB auf dem Internationalen Kongress
Bild: VertreterInnen der Heilpädagogischen Gesellschaft Österreichs und der IGhB
GEMEINSAM ETWAS BEWEGEN lautete das Motto des 24. Internationalen Heilpädagogischen Kongresses vom 27. - 28. Mai 2022, der in diesem Jahr von der Landesgruppe Burgenland (Österreich) als Online-Veranstaltung organisiert wurde.
VertreterInnen der Internationalen Gesellschaft heilpädagogischer Berufsverbände, IGhB, waren als Gäste in Präsenz vor Ort nach Baden bei Wien eingeladen und nutzen die Gelegenheit, die Verantwortlichen der verschiedenen Landesgruppen der Heilpädagogischen Gesellschaft Österreichs (HPG-Österreich) kennenzulernen und über europäische Anliegen zu diskutieren. Die HPG-Österreich ist seit Mai 2021 Mitglied der IGhB. Der Kongress war eine willkommene Möglichkeit, nach zwei Jahren ausschließlich digitaler Kontakte, ein erstes Treffen in Präsenz durchzuführen.
Hier finden Sie Informationen zur IGhB: ighb.eu
Zur Webseite der HPG-Österreich: www.heilpaedagogik.at
Denkwerkstatt Heilpädagogik NachwuchswissenschaftlerInnen im Gespräch
Zur Stärkung der Idee wissenschaftlicher Wege in der Heilpädagogik und als Format für Austausch und Vernetzung von NachwuchswissenschaftlerInnen hat der BHP eine „Denkwerkstatt Heilpädagogik – NachwuchswissenschaftlerInnen im Gespräch“ initiiert. Am 16. Mai 2022 fand das erste Treffen statt. Die Idee einer selbstverwalteten Gruppe fand rege Resonanz; die Gruppe intendiert Auseinandersetzungen zu fachlichen Fragestellungen des jeweiligen Forschungsvorhabens, zu methodologischen Fragen sowie zu Themen der Psychohygiene und der Finanzierung.
Das nächste Treffen findet am 11. Juli 2022, 17.00-19.00 Uhr statt.
Anmeldung und Kontakt: michaela.menth@eahonline.de