Am Dienstag, den 22.11.2022, verabschiedeten die Bischöfe in Würzburg eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts. Vor allem ist neu, dass die private Lebensführung keinen Einfluss mehr darauf hat, ob Mitarbeitende gekündigt werden können. Und das selbst, wenn diese Lebensführung nicht der „offiziellen katholischen Sittenlehre“ entspricht.

Mitarbeitende, die geschieden werden und dann neu heiraten oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, konnten bisher deswegen vom Arbeitgeber Kirche gekündigt werden oder dadurch in einen Rechtsstreit geraten. Das ist mit der Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts nicht mehr möglich. Damit stärkt die Kirche 800.000 Mitarbeitende.

Die Caritas beschreibt diese Änderungen als „grundlegende Modernisierung“. Zudem wird Vielfalt wird in der neuen Grundordnung ausdrücklich als Bereicherung anerkannt.

Der Austritt aus der katholischen Kirche oder eine kirchenfeindliche Haltung bleiben weiterhin ein Einstellungshindernis oder Kündigungsgrund. Als nächstes muss die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes von den einzelnen (Erz-)Bistümern rechtswirksam umgesetzt werden.

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Neufassung Kirchliches Arbeitsrecht: Deutsche Bischofskonferenz (dbk.de)
Bischöfe einigen sich auf neues kirchliches Arbeitsrecht | BR24