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Sozial- und Erziehungsdienst: Verhandlungsergebnis angenommen

Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst haben den Verhandlungsergebnissen vom 18. Mai 2022 zugestimmt, und auch die Mitgliedersammlung der VKA hat das Ergebnis angenommen. Für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die nach dem Sozial- und Erziehungsdienst bezahlt werden, tritt die erfreulichste Verbesserung zum 01. Oktober 2024 in Kraft: Bisher wurden HeilpädagogInnen in die S9 eingruppiert, deren Entgelte identisch waren mit den Entgelten der S 8b – und somit, abgesehen von verkürzten Stufenlaufzeiten von Stufe 4 nach 5 und von Stufe 5 nach 6, keine finanzielle Unterscheidung zwischen diesen beiden Entgeltgruppen getroffen wurde.

Neu ist: Mit der Binnendifferenzierung zwischen der S 8b und der S 9, für die der BHP und seine Mitglieder viele Jahre unermüdlich und mit großem Engagement gearbeitet und gekämpft haben, erfolgt ein erster Schritt in die richtige Richtung! Dieser erste Schritt zeigt deutlich, dass es noch viel zu tun gibt und dass es weiter eine verbandliche Aufgabe sein muss, für die angemessene, wertschätzende Entlohnung unserer Kolleginnen und Kollegen zu arbeiten. Der erzielte Erfolg – der durchaus auch maßgeblich den BHP-Mitgliedern, die bei ver.di aktiv sind, zu verdanken ist – motiviert uns als Mitarbeitende im Verband, für weitere Verbesserungen zu streiten und beharrlich in den Netzwerken klug zu intervenieren, auch wenn es manchmal einen sehr langen Atem braucht!

Hier die Ergebnisse der Tarifverhandlungen:

„Die Werte der Entgeltgruppe S 9 werden ab dem 1. Oktober 2024 neu gefasst. Dafür verändern sich die folgenden Tabellenwerte bis zum 1. Oktober 2024 bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe S 9 (in der bis zum 30. September 2024 geltenden Fassung) festgelegten Vomhundertsatz:“ (aus dem Einigungspapier):

Ab Oktober 2024 wird die S 9 sich von der S 8b – immer abhängig von den bis dahin zu erwirkenden Lohnerhöhungen und damit dann weiter nach oben angepasst – wie folgt abheben:

S 9 in Euro ab dem 01. Oktober 2024

EG Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
3.060,003.280,003.530,00 3.900,004.250,00 4.520,00

S 9, derzeitige Gültigkeit der Tabelle: 01.04.2022 – 31.12.2022

EG Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4 Stufe 5Stufe 6
2.995,63 3.211,183.463,08 3.831,49 4.179,824.446,86

Konkret bedeutet das, dass ab dem 01. Oktober 2024 die oben genannten erhöhten Grundentgeltwerte angesetzt werden und bis dahin gültige und dann über diesen Zeitpunkt hinaus weitere lineare Lohnerhöhungen, die alle im Sozial- und Erziehungsdienst Beschäftigten betreffen, dazuzurechnen sind.

Hier weitere wichtige Ergebnisse des Tarifabschlusses:

  1. Die Entgelttabelle mit den jeweiligen Stufenentgelten ist bis zum Abschluss der noch anstehenden Tarifrunde 2023 nach wie vor unverändert gültig.
  2. Es gibt zwei zusätzliche freie Tage mit Fortzahlung des Entgeltes als Regenerationstage für alle nach TVöD-SuE vergüteten Beschäftigten.
  3. Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro ab 01.07.2022.
  4. Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und S 15 (S 15 nur bestimmte Tätigkeiten der Fallgruppe 6!) erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro ab 01.07.2022.
  5. Andere Beschäftigte, KiTa-Leitungen und stellvertretende Leitungen, die nach S13, S15 (Fallgruppen 1-5), S 16, S 17 oder S 18 vergütet werden, erhalten keine monatliche SuE-Zulage.
  6. Auf Wunsch der Beschäftigten kann diese SuE-Zulage im Verhältnis 1:1 in einen oder zwei freie Arbeitstage pro Kalenderjahr umgewandelt werden (Diese Möglichkeit haben die unter Punkt 5 genannten anderen Beschäftigten und KiTa-Leitungen nicht!), wobei die Lage der freien Tage dienstlichen/betrieblichen Verhältnissen Rechnung zu tragen hat. Details werden von den Tarifvertragsparteien noch ausgearbeitet.
  7. Mehrere Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung sind überarbeitet beziehungsweise erweitert worden. Dazu muss die endgültige dann neugefasste durchgeschriebene Fassung der Entgeltordnung abgewartet werden – wir informieren Sie dazu. Vorab können Sie sich dazu hier informieren: 220518_Einigungspapier.pdf (dbb.de)
  8. Die von den Regelungen zur Stufenlaufzeit gemäß § 16 Absatz 2 TVöD-V abweichenden Stufenregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst werden ab 01.10.2024 harmonisiert. Die dann in den Stufen 2 oder 3 befindlichen Beschäftigten werden bei Erfüllung der Voraussetzungen der nächst höheren Stufe zugeordnet, die besonderen Stufenlaufzeiten von S4, S8b entfallen dann.
  9. Die Beschäftigten der Entgeltgruppen S 8a, S 8b, S 9 und S 11a, die als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit tätig sind, erhalten ab 01.07.2022 für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich.

Dieser ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026. Er gilt für alle Bundesländer, ausgenommen Berlin.

Informieren Sie sich auch auf den Webseiten der Dienstleistungsgesellschaft ver.di:

FAQs zu den Forderungen und den erreichten Ergebnissen: Unsere Forderungen und was wir erreicht haben – ver.di (verdi.de)

Fragen und Antworten rund um die Regenerationstage: Regenerationstage – ver.di (verdi.de)

Fragen und Antworten für Beschäftigte in der Behindertenhilfe: Behindertenhilfe – ver.di (verdi.de)

Fragen und Antworten rund um die Zulagen: Zulage – ver.di (verdi.de)

Auch die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände VKA bestätigt in ihrer Mitgliederversammlung laut einer Presseerklärung vom 20. Juni 2022 die Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst:

https://www.vka.de/pressemitteilungen/2022-06-20-vka-mitgliederversammlung-bestaetigt-tarifeinigung-im-kommunalen-sozial-und-erziehungsdienst-1655

Einladung zum Fachtag MAKS-Therapie und Heilpädagogik

Die BHP-Landesfachgruppe Bayern – Arbeit mit alternden Menschen – lädt alle Interessierten zu einer Fachveranstaltung zum Thema „Entwicklung der MAKS-Therapie und ihre Verbindung zur Heilpädagogik“ am Samstag, den 16. Juli 2022, in das Sigmund-Faber-Haus in Hersbruck ein.

Um verbindliche Anmeldung bis spätestens zum 04. Juli wird gebeten.

Alle Informationen finden Sie hier:

GEMEINSAM ETWAS BEWEGEN – IGhB auf dem Internationalen Kongress

Bild: VertreterInnen der Heilpädagogischen Gesellschaft Österreichs und der IGhB

GEMEINSAM ETWAS BEWEGEN lautete das Motto des 24. Internationalen Heilpädagogischen Kongresses vom 27. – 28. Mai 2022, der in diesem Jahr von der Landesgruppe Burgenland (Österreich) als Online-Veranstaltung organisiert wurde.

VertreterInnen der Internationalen Gesellschaft heilpädagogischer Berufsverbände, IGhB, waren als Gäste in Präsenz vor Ort nach Baden bei Wien eingeladen und nutzen die Gelegenheit, die Verantwortlichen der verschiedenen Landesgruppen der Heilpädagogischen Gesellschaft Österreichs (HPG-Österreich) kennenzulernen und über europäische Anliegen zu diskutieren. Die HPG-Österreich ist seit Mai 2021 Mitglied der IGhB. Der Kongress war eine willkommene Möglichkeit, nach zwei Jahren ausschließlich digitaler Kontakte, ein erstes Treffen in Präsenz durchzuführen.

Hier finden Sie Informationen zur IGhB: ighb.eu

Zur Webseite der HPG-Österreich: www.heilpaedagogik.at

Denkwerkstatt Heilpädagogik NachwuchswissenschaftlerInnen im Gespräch

Zur Stärkung der Idee wissenschaftlicher Wege in der Heilpädagogik und als Format für Austausch und Vernetzung von NachwuchswissenschaftlerInnen hat der BHP eine „Denkwerkstatt Heilpädagogik – NachwuchswissenschaftlerInnen im Gespräch“ initiiert. Am 16. Mai 2022 fand das erste Treffen statt. Die Idee einer selbstverwalteten Gruppe fand rege Resonanz; die Gruppe intendiert Auseinandersetzungen zu fachlichen Fragestellungen des jeweiligen Forschungsvorhabens, zu methodologischen Fragen sowie zu Themen der Psychohygiene und der Finanzierung.
Das nächste Treffen findet am 11. Juli 2022, 17.00-19.00 Uhr statt.

Anmeldung und Kontakt: michaela.menth@eahonline.de

Ausführliche Informationen zur Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Tarifeinigung erzielt – und für die HeilpädagogInnen ging noch was!

ver.di hat in der dritten Verhandlungsrunde am 18. Mai 2022 für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst ein Verhandlungsergebnis erreicht. Die Einigung wertet sowohl die Arbeit der KollegInnen auf und schafft auch Entlastung. Damit wurde ein wesentlicher Schritt für dauerhaft bessere Bedingungen gemacht.

„Dieses Ergebnis ist den Kolleginnen und Kollegen in den Sozial- und Erziehungsdiensten zu verdanken, die in den vergangenen Tagen und Wochen gekämpft und gestreikt haben. Der Einstieg in Entlastung und die weitere Aufwertung ist gegen die erheblichen Widerstände der kommunalen Arbeitgeber gelungen. Das ist ein weiterer maßgeblicher Schritt, um die Berufe im Sozial- und Erziehungswesen attraktiver zu machen und wirksam gegen Fachkräftemangel vorzugehen.“ Frank Werneke (ver.di-Vorsitzender)

Die Verantwortlichen im BHP e.V. auf Seite des Vorstandes und der Geschäftsführung betrachten es als einen Erfolg ihrer jahrelangen Bemühungen, eine tarifliche Besserstellung für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen, ausgebildet auf Fachschul-/Fachakademieebene, zu erwirken: das ist mit einer Binnendifferenzierung zur S 8 b und damit dem höheren Tabellenentgelt in der S 9, auf der diese Personengruppe eingruppiert ist, ab dem 01. Oktober 2024 erreicht. So wird auch noch einmal aus tariflicher Sicht deutlich, dass die Ausbildung zur HeilpädagogIn eine Weiterbildung auf der Basis eines staatlich anerkannten Erstberufes ist. Dies wird die Attraktivität dieser Fachschulausbildung stärken. Wichtig für unsere KollegInnen ist auch eine Verkürzung der Stufenlaufzeiten, die hochgerechnet auf die Lebensarbeitszeit ebenfalls grundsätzliche Verbesserungen bringt.

Hier die Ergebnisse in den Entgeltgruppen S 8a, S 8b und S 9

  • KollegInnen im schulischen Ganztag sind nun genauso einzugruppieren, wie die KollegInnen in den Kindertageseinrichtungen.
  • Über die Eingruppierung der Leitungsaufgaben im Ganztag ist noch zu sprechen.

Finanzielle Aufwertung:

  • Einführung einer Zulage von 130 € für die Entgeltgruppen S 8a, S 8b, S 9.
  • Erweiterung der Protokollerklärung zur „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit“ durch die Aufnahme von FacherzieherInnen, Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und die Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII. Damit besteht die Möglichkeit sehr viel mehr KollegInnen in die S 8b einzugruppieren.
  • Praxisanleitungen, die in den Entgeltstufen  S 8a, S 8b, S 9 und S 11a eingruppiert sind, erhalten erstmals für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage von 70 €,
  • Erhöhung der Werte in der S 9 ab dem 01.10.2024 – das heißt konkret: Ab dem 01. Oktober 2024 – also mit dem Zeitpunkt der Stufenlaufzeitanpassung – wird es eine Binnendifferenzierung zwischen der S 8b und der S 9 geben!

Hier die Ergebnisse für SozialarbeiterInnen und andere Berufsgruppen, also auch akademisch ausgebildete HeilpädagogInnen:

Finanzielle Aufwertung:

  • In den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 (Fallgruppe 6) wird  eine Zulage von 180 Euro monatlich bezahlt.
  • Aufwertung der Schulsozialarbeit durch die Aufnahme in die Protokollerklärung Nr. 12 als „schwierige Tätigkeit“

Für alle oben genannten Entgeltstufen gelten die Verbesserungen von Arbeitsbedingungen durch Entlastung:

  • Zwei Regenerationstage pro Jahr pauschal für alle,
  • die Möglichkeit der Umwandlung von Teilen der Zulage in zwei weitere Regenerationstage, d. h. ein Teil der Zulage kann in diese beiden Entlastungstage umgewandelt werden, die dadurch reduzierte Zulage wird ausbezahlt. Die genauen Modalitäten dafür sind zwischen den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden auszuhandeln. Es ist davon auszugehen, dass diese Entlastungstage im Kalenderjahr zu nehmen sind.
  • mehr Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit durch die Ausdehnung der tarifvertraglich abgesicherten Vorbereitungszeiten auf 30 Stunden im Jahr (bisher im Westen 19,5 Stunden).

Weiter gelten für genannten Entgeltstufen die Anpassungen der Stufenlaufzeiten

  • Ab dem 01. Oktober 2024 verändern sich die Stufenlaufzeiten wie folgt.
  • Alle genannten Entgeltgruppen, die am 01. Oktober 2024 in der Stufe 2 eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren (statt 3 Jahren) absolviert haben, werden ab diesem Zeitpunkt der Stufe 3 zugeordnet.
  • Beschäftigte, die am 01. Oktober 2024 in der Stufe 3 eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren (statt 4 Jahren) erreicht haben, werden der Stufe 4 zugeordnet.

Für die S 8b gilt:

  • Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten in der Fallgruppe 3, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet.
  • Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet
  • Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 5 eine Stufenlaufzeit von mehr als fünf Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 6 zugeordnet.

Für alle Stufen gilt:

Die Stufenlaufzeiten beginnen in den jeweiligen Stufen dann neu zu laufen.

Und noch einige weitere Informationen:

  • Wohnzulage: Die Beschäftigten – ausgenommen die in Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppe 2 eingruppierten Beschäftigten – erhalten für die Dauer der Tätigkeit in einer besonderen Wohnform (insbesondere stationäre Einrichtungen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung im Sinne von SGB IX, Kinder- und Jugendwohnheimen oder vergleichbaren Einrichtungen [Heim]) oder in der ambulant unterstützten Einzelbetreuung, wenn diese als Präsenzleistung durchgängig für 24 Stunden täglich erfolgt, sowie in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII eine Zulage in Höhe 100,00 Euro, wenn dort ein überwiegender Teil der Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf untergebracht ist beziehungsweisse betreut wird.
  • Alle Zulagen sind rentenanrechnungsfähig.
  • Sie können nicht einseitig von den Arbeitgebenden während der Laufzeit des Vertrages gekündigt werden, sondern nur gemeinsam mit dem Tarifvertrag, dessen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 reicht.
  • Diese Tarifaushandlung gilt für alle Bundesländer, ausgenommen Berlin.

Wie geht es weiter:

Aus der Schlusserklärung vom 18. Mai 2022:

„Die betroffenen Tarifverträge werden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 (Entlastungstage und Erhöhung der Vorbereitungszeit) in Kraft gesetzt. Abweichend davon treten die Nummer I. 2, II bis VIII, IX.1 und 2, X und XI zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die vorstehenden Regelungen laufen mindestens bis zum 31. Dezember 2026. Die Arbeitgebervertreter erklären, dass von Maßregelungen (Abmahnungen, Entlassungen o.ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen, die bis einschließlich 18. Mai 2022 durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat. Die Erklärungsfrist endet am 17. Juni 2022“

Nun haben die ver.di-Mitglieder das Wort. Sie diskutieren in den kommenden Wochen das Einigungspapier. Bis Mitte Juni läuft die Mitgliederbefragung: sie endet am 17. Juni 2022. Entscheiden die ver.di-Mitglieder, diesen Aushandlungen zuzustimmen, unterschreiben die beteiligten Verantwortlichen der Verhandlungsgruppe den Tarifvertrag und er wird voraussichtlich zum 01. Juli 2022 gültig.

Die Vereinbarung hat, wenn sie angenommen wird, eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026.

Informieren Sie sich umfassend auf den Seiten von ver.di: Sozial- und Erziehungsberufe – ver.di

Einigung nach Tarifverhandlungen

Bei der dritten Verhandlungsrunde zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) vom 16. bis 19. Mai in Potsdam wurde eine Einigung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt. Ver.di Vorsitzender Frank Werneke zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen und dankte den Beschäftigten für ihr Streikengagement: „Dieses Ergebnis ist den Kolleginnen und Kollegen in den Sozial- und Erziehungsdiensten zu verdanken, die in den vergangenen Tagen und Wochen gekämpft und gestreikt haben. Der Einstieg in Entlastung und die weitere Aufwertung ist gegen die erheblichen Widerstände der kommunalen Arbeitgeber gelungen. Das ist ein weiterer maßgeblicher Schritt, um die Berufe im Sozial- und Erziehungswesen attraktiver zu machen und wirksam gegen Fachkräftemangel vorzugehen“.

Entlastung und finanzielle Aufwertung

Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst erhalten laut ver.di zwei Entlastungstage pauschal sowie die Option zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen in zwei weitere Entlastungstage. Damit ist es ver.di zumindest zum Teil gelungen, dass für die Beschäftigten so wichtige Thema der Arbeitsentlastung umzusetzen.

Auch bei den Forderungen zur finanziellen Aufwertung konnte ein Ergebnis erzielt werden: ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen erhalten ab dem 1. Juli 2022 in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 eine Zulage von 130 Euro und in den Entgeltgruppen S 11b bis S 15 von 180 Euro. Zudem konnten für verschiedene Tätigkeiten Merkmale ergänzt werden, die zu einer höheren Eingruppierung führen können, zum Beispiel für SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen und HeilpädagogInnen sowie KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen.

In der Behindertenhilfe wird die Wohnzulage auf 100 Euro erhöht und auch für Beschäftigte in gemeinschaftlich ambulanten Wohnformen gezahlt. Künftig rücken die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zudem schneller in höhere Entgeltstufen auf: Die Stufenlaufzeiten werden den teilweise kürzeren Laufzeiten im TVöD angeglichen.

Das Flugblatt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse kann hier heruntergeladen werden.

Das detaillierte Protokoll der Verhandlungsergebnisse finden Sie hier.

Selbstvertretungs- und Fachverbände diskutieren BHP-Berufsbild Heilpädagogin/Heilpädagoge

Seit Beginn des Jahres 2020 arbeiten Vorstand und Geschäftsführung des BHP in enger Zusammenarbeit mit den Gremien und Mitgliedern an einer novellierten Fassung des BHP-Berufsbildes Heilpädagogin/Heilpädagoge. Am vergangenen Freitag, den 06. Mai, hatten nun auch VertreterInnen von Selbstvertretungs- und Fachverbänden die Möglichkeit, das Berufsbild mit dem Vorstand und der Geschäftsführung zu diskutieren und ihre Anregungen einzubringen.

Der Einladung des BHP gefolgt waren: Christiane Rischer vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe e. V.), Martina Puschke vom Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung, Britta Schade vom Zentrum selbstbestimmt Leben (ZsL e. V.), Prof. Dr. Dino Capovilla, Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogik bei Sehbeeinträchtigung sowie allgemeine Heil- , Sonder- und Inklusionspädagogik der Universität Würzburg, Josef Ströbl von Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e. V., Janina Bessenich und Ute Dohmann-Bannenberg vom Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), Sarah Bormann von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Reinhold Gravelmann vom AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Die Teilnehmenden hatten die aktuelle Fassung des Berufsbildes im Vorfeld erhalten und konnten in verschiedenen Breakout-Räumen via Zoom ihre Rückmeldungen und Fragen einbringen. Aus den verschiedenen Perspektiven der ExpertInnen zeigten sich Stärken aber auch Schwachpunkte des aktuellen Entwurfes, die Vorstand und Geschäftsführung für die weitere Arbeit aufgreifen können. Der Vorstand des BHP sowie die BHP-Geschäftsführung danken allen Teilnehmenden herzlich für die wertvollen Anregungen und den gewinnbringenden Austausch.

Bevor die novellierte Fassung am 04. November der Mitgliederversammlung zur Verabschiedung vorgeschlagen werden soll, laden Vorstand und Geschäftsführung des BHP alle BHP-Mitglieder dazu ein, am 21. Juni von 17:00 bis ca. 20:00 Uhr gemeinsam die aktuelle Fassung des Berufsbildes zu diskutieren.

Alle Mitglieder des BHP erhalten eine Einladung per E-Mail. Das Treffen findet online via Zoom statt.

Tarifverhandlungen im SUE: Kita-Streiks treffen ganz Bayern

Viele Kitas in Bayern blieben gestern geschlossen, da die MitarbeiterInnen sich Streik- und Aktionstag der Kitas und des schulischen Ganztags beteiligten. Die Warnstreiks von ErzieherInnen, HeilpädagogInnen und KinderpflegerInnen fanden bundesweit, aber auch besonders in Bayern große Resonanz. Weitere Aktionen sind geplant.

Lutz Richter, Mitglied des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik und langjähriges ver.di-Mitglied, vertrat am gestrigen Streiktag in München auf dem Odeonsplatz gemeinsam mit KollegInnen die Forderungen von HeilpädagogInnen. Etwa 1000 Kolleginnen und Kollegen nahmen an der Kundgebung teil, um für ihre Forderungen lautstark einzutreten.

Hier finden Sie Berichte zu den Kundgebungen und Streiks vom 04. Mai:

Bildergalerie zum Streiktag auf der ver.di-Webseite.

BR Video-Beitrag „Kitastreik treffen ganz Bayern – und sind wohl nur der Anfang

Stuttgarter Zeitung: Verdi: Streik-Ausweitung im Sozial- und Erziehungsdienst angedroht

Nächste große Streikaktion in München am 12.05.

Die nächste Streik-Aktion in München findet am Donnerstag, den 12.05.2022, mit einer zentralen Kundgebung um 11:15 Uhr auf dem Marienplatz statt. Alle Berufsgruppen sind aufgerufen, sich an dieser Kundgebung zu beteiligen: es werden Delegationen aus allen großen Städten Bayerns wie Nürnberg, Regensburg, Augsburg und anderen erwartet. Der Treffpunkt für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ist um 10:30 Uhr vor dem Sporthaus Schuster/Rosenstraße.
Bringen Sie bitte kleine Pappen (Größe ca. 30 x 40 cm) o. ä. und Klebestifte mit, um damit die Plakate bekleben zu können und sie auf der Kundgebung zu verwenden.

Weitere Informationen zu den Streik-Aktionen finden Sie hier.

Ver.di-Streikaktionen zu den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst

Am 16. Mai startet der dritte, möglicherweise entscheidende Verhandlungstermin in der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst. Noch immer liegen keine angemessenen Angebote der Arbeitgeberseite vor. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di plant für die nächsten Tage folgende Aktionen, um den Druck auf die Arbeitgeberseite im Ringen um verbesserte Arbeits- und Tarifbedingungen für die Beschäftigten zu erhöhen.

– wir informieren Sie und bitten um Ihre Unterstützung!

Folgende Aktionstage sind zu den nachfolgenden Terminen geplant:

  • Am Donnerstag, den 12.05.2022, ruft ver.di alle, die die Tarifverhandlungen betreffen, zum großen Streiktag (bundesweit) auf.

Infos zu den Streikaktionen in München gibt es hier.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an den Aktionen zu beteiligen und für angemessene Verhandlungsergebnisse einzutreten! Beteiligen Sie sich an den Aktionstagen am 2., 4. und 5. Mai, sprechen Sie mit Ihren KollegInnen, Eltern, FreundInnen und Bekannten und werben Sie für Unterstützung!

Mit den digitalen Aktionsmaterialien von ver.di rund um die Kampagne zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe kann das Thema außerdem in den Sozialen Medien sichbar gemacht werden: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/aktionsmaterial

Alle Informationen zu den Aktionstagen gibt es hier: mehr-braucht-mehr.verdi.de/aktionstage

Zur BHP-Themenseite Tarifverhandlungen

Internationaler Heilpädagogischer Kongress im Online-Format

Die Heilpädagogische Gesellschaft Burgenland veranstaltet den diesjährigen 24. Internationalen Heilpädagogischen Kongress als Online-Veranstaltung. Vom 27. bis 28. Mai erwarten die Teilnehmenden achtzehn Veranstaltungen zum Motto der Tagung „Gemeinsam etwas bewegen“.

Hier können Sie das Programm im Veranstaltungsflyer einsehen:  

Eine Anmeldung erfolgt über die Webseite der Heilpädagogischen Gesellschaft Burgenland: Veranstaltungen | HGÖ-Burgenland