Die Vergütung von HeilpädagogInnen kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Arbeitgeber und Tätigkeit. Eine Orientierung kann der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Sozial- und Erziehungsdienste (TVöD-SuE) geben. Hier ist die Vergütung von HeilpädagogInnen geregelt, deren Arbeitgeber an diesen Tarifvertrag gebunden sind. Häufig nutzen auch nicht Tarifgebunde Arbeitgeber die Möglichkeit und vereinbaren im Arbeitsvertrag, dass sie Teile des TVöD-SuE anwenden, ohne alle Regelungen zu übernehmen.

Der BHP hat in Zusammenarbeit mit ver.di einen Flyer mit den wesentlichen Tarifinformationen zum TVöD-SuE erarbeitet. Der Flyer kann hier heruntergeladen werden:

BHP Flyer Tarifinfo Screen (495.8 KiB, 1515 downloads)