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Neues Angebot für selbstständige Heilpädagog:innen: Das BHP-Unternehmer:innencoaching

Ab dem 22. März 2025 startet das BHP Unternehmer:innencoaching als neues Angebot für selbstständige Heilpädagog:innen. Das Coaching-Angebot der BHP Agentur für heilpädagogische Unternehmer:innen vereint zwei Prozesse: Die persönliche Weiterentwicklung der unternehmerischen Rolle sowie die Vermittlung von Fachinformationen zu grundlegenden unternehmerischen Fragestellungen. In dem hybriden Veranstaltungsformat mit sechs Terminen innerhalb von acht Monaten stehen diese beiden Prozesse im Mittelpunkt.

Das Coaching besteht sowohl aus Präsenzveranstaltungen mit Coachinginhalten als auch aus Online-Fachvorträgen zu den Themen Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht, Reform des SGB VIII und Inklusion.

Weitere Informationen zu den Inhalten und Terminen finden Sie hier.


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Bundeskabinett beschließt IKJHG-Entwurf

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 27.11.2024, den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen. Der Weg ins Gesetzgebungsverfahren ist für das IKJHG damit überraschend doch hergestellt. Ob eine Verabschiebung des Gesetzes vor dem vorgezogenen Ende der 20. Legislaturperiode gelingen kann, ist aktuell nicht abzusehen. Der Zeitdruck bei allen Beteiligten ist hoch.

Ebenfalls am 27.11. wurde der Gesetzesentwurf (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) veröffentlicht. Dieser unterscheidet sich in einigen Punkten von dem vorab erarbeiteten Referentenentwurf. Eine Analyse des DIJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) der Unterschiede zwischen Referentenentwurf und Gesetzesentwurf finden Sie hier. Der BHP steht im Austausch mit weiteren Verbänden und wird sich in Kürze zum Gesetzesentwurf positionieren.

Weiterführende Informationen:


Förderpreisverleihung auf 55. Bundesfachtagung

Im Rahmen der diesjährigen Bundesfachtagung wurde am 17. November in Erfurt der Förderpreis für herausragende Abschlussarbeiten der Heilpädagogik des Internationalen Archivs für Heilpädagogik in Kooperation mit dem BHP verliehen. Dieses Jahr erhielt den Preis für die beste Hochschularbeit Mara Niedling für ihre Bachelorarbeit zum Thema „Der Zusammenhang von Selbstmitgefühl und empathischem Stress beziehungsweise Empathieermüdung im Hinblick auf das professionelle Handeln von Heilpädagog*innen“.

Die Heilpädagogin befasst sich mit der Frage, inwieweit die Kultivierung von Selbstmitgefühl und dessen Implikationen in der Ausbildung und Praxis heilpädagogischer Fachkräfte als Unterstützung für professionelles Handeln im Umgang mit empathischem Stress sowie Empathieermüdung dienen kann. Dabei zeige Frau Niedling in ihrer Arbeit, dass die Aspekte des Selbstmitgefühls und des empathischen Stresses die Basis qualitativ hochwertiger heilpädagogischer Arbeit seien, so Frau Prof. Dr. Reichenbach in ihrer Laudatio zur Preisverleihung. Dabei verdeutliche die herausragende Arbeit nicht nur die Relevanz bezogen auf eine individuelle, professionelle berufliche Entwicklung von Heilpädagog:innen, sondern auch, inwiefern diese Parameter zu einer wirkungsorientierten heilpädagogischen Arbeit führen können.

Der Förderpreis für herausragende Abschlussarbeiten der Heilpädagogik wird alle zwei Jahre verliehen. Er dient der Nachwuchsförderung und unterstützt Recherche- und Forschungsmöglichkeiten zu Themen der Heilpädagogik im Internationalen Archiv für Heilpädagogik. Die aktuelle Ausschreibung für den Förderpreis 2026 finden Sie auf der Webseite des Internationalen Archivs: www.archiv-heilpaedagogik.de.


Rückblick. BHP-Bundesfachtagung 2024: Mit Anerkennung – Heilpädagogik in der Erkundung von Potentialen

Zum 55. Mal fand Mitte November die Bundesfachtagung des BHP e.V. statt. Als zentrale berufsständische Veranstaltung für Heilpädagog:innen in Deutschland zog der Fachkongress auch in diesem Jahr Besucher:innen aus dem gesamten Bundesgebiet an, die sich zur Vernetzung, Weiterbildung und zum fachlichen Diskurs in Erfurt trafen.

Vom 15. – 17. November stand das Congress Center Erfurt ganz unter dem Tagungsthema „Mit Anerkennung – Heilpädagogik in der Erkundung von Potentialen“ und zog etwa 610 Teilnehmende an, denen auch in diesem Jahr wieder eine gelungene Mischung aus plenaren Vorträgen, Podiumsdiskussionen und einer Vielzahl an Workshops und Aktionsräumen geboten wurde. In den über dreißig Veranstaltungen verschiedenster Formate konnten sich die Teilnehmenden zum neuesten Stand des Fachdiskurses informieren, sich miteinander zu berufspolitischen Themen austauschen und den BHP kennenlernen. Dabei wurde das Thema Anerkennung im Rahmen der Vorträge und Podiumsgespräche von unterschiedlichsten Gästen und Referent:innen beleuchtet, darunter die Autorin und Journalistin Jana Hensel („Zonenkinder“), die mit Fabian Riemen den Begriff in Verbindung mit der Wiedervereinigung diskutierte, Frau Professorin Annedore Prengel, die zur Pädagogikethik referierte, die Juniorprofessorin Dr. Tine Haubner, die einen erhellenden Vortrag zur gesellschaftlichen Anerkennung von Sorgeberufen hielt, sowie Prof. Dr. Markus Dederich, der im Abschlussvortrag Anerkennung mit Teihabe und Zugehörigkeit verband. Durch die Tagung leitete der Diplom-Heilpädagoge und Moderator des Heilpädagogik-Podcast Philipp Bryant.

In den Pausen informierten ein vielfältiges Angebot an Informations- und Verkaufsständen zu fachspezifischen Materialien, aktueller Fachliteratur, pädagogischem Spielmaterial und digitalen Neuigkeiten im Bereich von Softwarelösungen für Anbieter (heil-)pädagogischer Leistungen. Das Improvisationstheater Teatra Pak unterhielt am Samstagabend mit spontanem Theaterspiel nach den Wünschen des Publikums.

Auch für das nächste Jahr laden wir Sie wieder herzlich in das Congress Center Erfurt ein zur 56. Bundesfachtagung des BHP vom 07. – 09. November 2025: Wer gehört dazu? Heilpädagogik bewegt Gesellschaft!

Weitere Informationen zu den Bundesfachtagungen des BHP finden Sie auf: www.bhponline.de/bundesfachtagungen

Impressionen von der 55. Bundesfachtagung in Erfurt. Alle Fotos von Marcus Andreas Mohr: marcus-andreas-mohr.de


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BHP und der Verband für Sonderpädagogik (VDS) vereinbaren engere Zusammenarbeit

Im Rahmen der diesjährigen Bundesfachtagung in Erfurt fand ein Podiumsgespräch zwischen dem BHP-Vorsitzenden, Prof. Dr. Heinrich Greving, und der Bundesvorsitzenden des Verbands Sonderpädagogik (VDS), Dr. Angela Ehlers, statt. Was als kritisches Gespräch zwischen Heilpädagogik und schulischer Sonderpädagogik geplant war, entwickelte sich schnell zu einem Austausch zu den Herausforderungen des Schulsystems, welches deutlich mehr Übereinstimmungen und Schnittmengen als Dissonanzen zwischen den Positionen der Verbände aufzeigte.

Einigkeit herrschte unter anderem dazu, dass es in Schulen zur Sicherung der Inklusion dringend mehr Multiprofessioneller Teams bedarf und in diesen die Profession der Heilpädagog:innen besonders gefragt sind. Auch über die Notwendigkeit einer verbesserten Anerkennung des Studiums der Heilpädagogik für einen Einstieg ins Lehramt Sonderpädagogik gab es Konsens.

Zum Abschluss des Gespräches vereinbarten beide Verbände ein gemeinsames Positionspapier zur inklusiven Schule zu erarbeiten. Die Gespräche dazu sollen ab Anfang des kommenden Jahres aufgenommen werden.

Foto: Dr. Angela Ehlers und Prof. Dr. Heinrich Greving


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BHP tritt Bündnis für Zeugnisverweigerungsrecht bei

Der BHP ist seit Anfang November 2024 Mitglied im Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss verschiedener Vereine, Verbände und Einzelpersonen, die sich für eine Reform des § 53 StPO einsetzen. Ziel des Bündnisses ist es, Mitarbeitende der sozialen Professionen in die geschützten Berufsgruppen des § 53 (1) StPO aufzunehmen.

Besagter Paragraf definiert das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger:innen: Jurist:innen, Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Journalist:innen, und andere. Diese dürfen vor Gericht Zeugnis verweigern, zum Beispiel über Autorenschaften und Gesprächsinhalte. Da die sozialen Professionen, wie Sozialarbeiter:innen und Heilpädagog:innen, nicht in § 56 StPO genannt sind, müssen sie vor Gericht aussagen, auch wenn dies nicht im Sinne ihrer Klient:innen ist. Dieser Umstand kann das Vertrauensverhältnis zwischen Fachkraft und Klient:in in wesentlichem Maße beeinträchtigen. Daraus resultiert ein erhebliches Dilemma für die Fachkräfte.

Jüngst zeigte sich dies im Falle der Mitarbeitenden eines Fanprojektes in Karlsruhe, die Ende Oktober 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrags verurteilt wurden. Diese planen nun, Berufung einzulegen. Bleibt die Höhe der Strafe bestehen, würden die Sozialarbeiter:innen als vorbestraft gelten. Dem Urteil ging folgendes Geschehen voraus: 2022 ereignete sich im Fußballstadion des Karlsruher Sportclubs ein Vorfall, bei dem Pyrotechnik in erheblichem Ausmaß zum Einsatz kam. Durch den entstandenen Rauch kamen mehrere Personen zu Schaden; eine Person wurde schwer verletzt. Zur Aussprache und Aufarbeitung fand ein Gespräch zwischen Verein, Betroffenen, Ultras und Fanprojekt statt. Die Mitarbeitenden des Karlsruher Fanprojekts wurden daraufhin vor Gericht geladen. Diese verweigerten die Aussage und argumentierten mit einem besonders zu schützenden Vertrauensverhältnis mit ihren Klient:innen, die aus jugendlichen Fans und zum Teil aus Ultras bestehe. Dabei gehe es nicht darum, die Täter:innen zu schützen, sondern die pädagogische Arbeit. Seitens der Staatsanwaltschaft wird ihnen jedoch Strafvereitelung vorgeworfen.

Das Urteil des Karlsruher Amtsgerichts erneuert die Prekarität des Vertrauensverhältnisses von Mitarbeitenden sozialer Professionen zu Klient:innen, die delinquentes Verhalten zeigen. Präventive Arbeit sowie die Schaffung von Vertrauensverhältnissen, um konstruktiv an Verhaltensänderungen arbeiten zu können, werden so erschwert.

Der BHP unterstützt mit seiner Mitgliedschaft die Bestrebungen und Aktivitäten des Bündnisses Zeugnisverweigerungsrecht, die rechtlichen Rahmenbedingungen sozialer Professionen so zu gestalten, dass eine vertrauensvolle, konstruktive und demokratieförderliche Tätigkeit gewährleistet ist.

Weitere Informationen zum Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht: www.zeugnis-verweigern.de


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Inklusive Kinder- und Jugendhilfe vom Ende der Bundesregierung betroffen

Mit dem Bruch der Regierungskoalition bestehend aus SPD, Die Grünen und der FDP, der am 06. November 2024 durch die Entlassung des Bundesministers für Finanzen durch den Bundeskanzler zustande kam, wurden alle Gesetzesvorhaben, die sich noch in Abstimmung befanden, gestoppt. Zu unserem Bedauern und zur Enttäuschung vieler Fachverbände ist davon auch das Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) betroffen.

Zum Zeitpunkt Anfang November 2024 befand sich der sogenannte Referentenentwurf des IKJHG in der Kabinettsabstimmung zwischen den Ministerien der Bundesregierung. Plan war es, das Gesetz bis zur parlamentarischen Sommerpause 2025 zu verabschieden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, bis das Gesetz am 01.01.2028 in Kraft tritt. Dazu wird es so nun nicht kommen. Wichtig ist, dass eine große Mehrzahl aller beteiligten Akteure den Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe weitergehen möchte. Dem jetzigen Referentenentwurf ist ein langjähriger Beteiligungsprozess vorausgegangen und der Entwurf aus dem September 2024 wurde von der überwiegenden Zahl der Verbände als Kompromiss in den meisten Fragen anerkannt. Zu klären war unter anderem noch die zuständige Gerichtsbarkeit, die Kostenbeteiligung und die Frage des Leistungserbringungsrechts, insbesondere für die Anbieter ambulanter Leistungen.

Es bleibt nun das Ergebnis der Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 abzuwarten. Danach wird es Aufgabe einer neuen Bundesregierung sein, das Vorhaben zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wieder aufzugreifen. Der BHP wird sich im kommenden Jahr wieder in den Prozess einbringen und seine Mitglieder regelmäßig über den Stand der Dinge informieren.

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Manfred Berger zum 80. Geburtstag

Manfred Berger, der am 16.11.1944 in München geboren wurde, ist vielen Heilpädagog:innen durch zahlreiche biographische Artikel zur Heilpädagogik, die in der BHP-Fachzeitschrift heilpaedagogik.de veröffentlicht wurden, bestens bekannt. Beispielsweise hat er in der Zeitschrift das Leben und Wirken von Heilpädagogen wie z.B. Theodor Heller (Jahr 2000), Josef Spieler (Jahr 2004), Hans Würtz (Jahr 2011), Max Kirmsse (Jahr 2012), Karl König (Jahr 2016), Carl Ferdinand Kern (Jahr 2018), Heinrich Hanselmann (Jahr 2019) u.a. beschrieben. Im Internet findet man auch zahlreiche Artikel wie über Hans Asperger in „socialnet“ (Jahr 2023) oder Maria Montessori im „Kita-Handbuch“ (Jahr 2021). Daneben hat Manfred Berger auch zahlreiche Fachbücher beispielsweise über Alice Salomon (veröffentlicht im Jahr 2005) publiziert.

Berger hatte zunächst eine Ausbildung als Starkstromelektriker absolviert, bevor er eine Ausbildung als Jugend- und Heimerzieher begann und anschließend Heil- und Sozialpädagogik an der Fachhochschule in München sowie Diplom-Pädagogik an der Augsburger Universität studiert hat. Beruflich war Berger in der Heimerziehung, der Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften und als Supervisor in der Beratung tätig. Mit seinem Engagement in dem von ihm mitgegründeten Ida-Seele-Archiv in Dillingen/Donau, leistet er, trotz Ruhestand, noch immer einen wertvollen Beitrag zur Erforschung des Kindergartens und der Heilpädagogik als Bezugswissenschaft. In Vorträgen, Artikeln und Büchern gibt er diese Erkenntnisse an ein interessiertes Fachpublikum weiter.

Herzlichen Glückwunsch zum runden Geburtstag und noch viele gesunde Jahre für Forschung und Publikation.
Werner Eitle


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Regelungen zur E-Rechnung ab 1. Januar 2025 im B2B

Ab 1. Januar 2025 müssen inländische Betriebe untereinander (B2B oder business-to-business) elektronische Rechnungen annehmen können. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Wachstumschancengesetz, welches die gesetzlichen Pflichten zur Rechnungsausstellung umfassend neu formuliert und inhaltlich anpasst. Bisher war die E-Rechnung nur im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen (B2G „Business to Government“, Leistungen an die öffentliche Hand) Pflicht. Nicht Gegenstand der neuen Regelungen ist die Rechnungsstellung an Privatkunden (B2C, Buisness to Consumer, nicht juristische Personen).

Was ist eine elektronische Rechnung?

Für bis zum 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze gilt als elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z. B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail mit den Rechnungspflichtangaben, § 14 Absatz 1 Satz 8 UstG). Dies ändert sich zum 1. Januar 2025. Ab dem 1. Januar 2025 wird durch § 14 Absatz 1 UStG der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine E-Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Absatz 1 Satz 3 UStG). Unternehmen versenden somit in Zukunft Rechnungen, bestehend aus strukturierten Datensätzen, wie beispielsweise in den teilweise schon bekannten Formaten XRechnung, ZUGFeRD oder EDI (Electronic Data Interchange).
Als „sonstige Rechnungen“ gelten ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten, die nicht den Vorgaben von § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG entsprechen. Dazu zählen auch alle nicht strukturierten elektronischen Dateien, zum Beispiel PDF-Dateien ohne integrierte Datensätze, Bilddateien oder E-Mails.

Welche Formate der elektronischen Rechnung gibt es?

Für die elektronische Rechnungsausstellung gemäß der Richtlinie 2014/55/EU gibt es in Deutschland zwei führende Formate, die auch in den DATEV-Programmen integriert sind.

  •  das Format XRechnung besteht aus einer XML-Datei ohne visuelle Komponente. Da sie kein Bild der Rechnung beinhaltet, müssen die Inhalte für den Anwender visualisiert werden. Dies geschieht durch einen sogenannten Viewer in der empfangenden Software, der den „strukturierten Datensatz“ der E-Rechnung über ein Sichtdokument für das menschliche Auge lesbar macht.
  • Das Hybridformat ZUGFeRD besteht aus einer Sichtkomponente (PDF-Datei) und dem strukturierten Datensatz, der XML-Datei. Es ist damit maschinell auslesbar und zugleich für die Betrachter:innen auch ohne zusätzliche Software lesbar.

Übergangsregelungen

Zu der in § 14 Absatz 1 und 2 UStG normierten Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gelten nach § 27 Absatz 38 UStG verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine "sonstige Rechnung2 ausstellen kann. Somit kann bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 eine Rechnung für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch als sonstige Rechnung (zum Beispiel PDF-Dateien, Papierrechnung, E-Mail) ausgestellt und übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle inländischen Unternehmen, ohne Berücksichtigung der Umsatzhöhe, elektronische Rechnungen an inländische Geschäftskunden ausstellen. Die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung gelten für Unternehmen jeder Größe (Umsatz und/oder Anzahl der Mitarbeiter) und Rechtsform. Kleine und mittlere Unternehmen müssen sich also ebenso auf die Umstellung vorbereiten.

Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1. Januar 2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten.

Möglichkeit zur Ausstellung einer sonstigen Rechnung: Umsatzsteuerbefreiung

Bei Rechnungen für einen Umsatz an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist (private Endverbraucher), und für Umsätze, bei denen trotz fehlender Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung (z. B. bei Umsätzen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind) eine solche ausgestellt wird, kann eine „sonstige Rechnung“ ausgestellt werden.
Für steuerfreie Lieferungen und Leistungen nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie Fahrausweise gilt weiterhin, dass diese als sonstige Rechnungen (also auch in Papierform) übermittelt werden können. Dies ist für heilpädagogische Praxen und Einrichtungen relevant, die häufig mit den Leistungsträgern der Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe kooperieren und deren Leistungen in diesem Zusammenhang in der Regel umsatzsteuerbefreit sind.

Weiterführende Informationen

Unternehmen können davon profitieren, sich trotz der Übergangsphasen bereits frühzeitig auf eine umfassendere Umstellung für die elektronische Rechnungsstellung einzustellen. Denn die E-Rechnung ist nur der erste Schritt der weiteren Digitalisierung im Umsatzsteuerrecht. Absehbar wird noch eine Verpflichtung zur Nutzung eines nationalen beziehungsweise europäischen Meldesystems hinzukommen, für die laut Bundesregierung E-Rechnungsplattformen von Bedeutung sein werden. Damit soll Umsatzsteuerbetrug verhindert und eine Effizienzsteigerung in Unternehmen gefördert werden.

Hier finden Sie das Schreiben des Finanzministeriums „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“

Eine hilfreiche Zusammenfassung bietet der IHK-Leitfaden „Die elektronische Rechnung im Betrieb sicher umsetzen“, den Sie hier abrufen können.


Cover des Buches Elternberatung

Neu im BHP-Verlag: „Elternberatung im heilpädagogisch-inklusiven Kontext“

Im BHP-Verlag ist ab sofort die zweite aktualisierte und erweiterte Auflage der Publikation „Elternberatung im heilpädagogisch-inklusiven Kontext“ erhältlich.

Das Buch beschreibt eine Eltern- und Erziehungsberatung aus heilpädagogisch-inklusiver Perspektive, die nicht an medizinisch diagnostizierbaren Krankheiten ansetzt, sondern Beeinträchtigung und drohende Behinderung als Lern- und Entwicklungsaufgabe für das einzelne Kind, dessen Eltern und das soziale Umfeld auffasst. Ausgehend von den Grundlagen der Entwicklungstheorie und -psychologie wird das Kind mit Lebenserschwernissen in seinen bio-psycho-sozialen Zusammenhängen gesehen und unterschiedliche Beratungskonzepte vorgestellt.

Die zweite Auflage enthält neben einem Beratungsleitfaden u. a. eine rechtliche Erweiterung in Form von Gastbeiträgen zum Bundesteilhabegesetz und zu Rechtsansprüchen sowie Anhänge zur kollegialen Beratung und Teambesprechung.

Weitere Informationen: Im BHP-Verlag bestellen.