"Die Qualifikation wird sehr geschätzt." BHP im Gespräch mit Berliner Morgenpost
Im Interview für die Sonderbeigabe "Karriere" der Tageszeitung Berliner Morgenpost äußerte sich der Berufs- und Fachverband für Heilpädagogik e.V. kürzlich über die Arbeitsmarktsituation für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in Deutschland. Kai-Raphael Timpe, Geschäftsführer des BHP, sieht eine wachsende Nachfrage nach qualifiziertem heilpädagogischem Fachpersonal und eine Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Heilpädagogik.
"Die Qualifikation wird im sozialen Dienstleistungsbereich sehr geschätzt", urteilt der BHP Geschäftsführer, der den Bedarf an heilpädagogischen Fachpersonal aktuell als hoch bewertet, im Gespräch mit Adrienne Kömmler. Neben den klassischen Einsatzfeldern in der Frühförderung, in Kindertageseinrichtungen, in Einrichtungen der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Begleitung, Beratung und Unterstützung von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung entwickelten sich nach Einschätzung des BHP weitere berufliche Möglichkeiten für die Profession im Schuldienst, wo Heilpädagogen und Heilpädagoginnen vermehrt als nicht lehrendes Personal eingesetzt würden. Auch in der Arbeit mit Menschen mit Demenz seien Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zunehmend gefragt.
Das Interview mit Kai-Raphael Timpe sowie den Artikel "Arbeit in der Heilpädagogik ist mehr als Gelderwerb" können Sie auf der Website der Berliner Morgenpost nachlesen.
Bundesteilhabegesetz verabschiedet
Am 16.12.2016 hat nun auch der Bundesrat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag am 01.12.2016 dem Gesetz zugestimmt. Damit tritt das Bundesteilhabegesetz in seiner ersten Reformstufe zum 01.01.2017 in Kraft.
Im Vergleich zum bereits im Juni 2016 veröffentlichten Regierungsentwurf wurden im Laufe des gut 5-monatigen parlamentarischen Verfahrens noch mehr als 60 Änderungen am Gesetzestext vorgenommen und damit einige der zuvor vor allem von Seiten der Verbände für Menschen mit Behinderungen formulierten Hauptkritikpunkte entschärft. Das Bundesteilhabegesetz wird in den kommenden Jahren bis zur vollem Umsetzung zum 01.01.2020 zu umfassenden Änderungen u.a. auch in der Erbringung von Fachleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen führen.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird u.a. ein neues Teilhabeplanverfahren eingeführt, dass immer dann einzusetzen ist, wenn mehr als ein Rehabilitationsträger beteiligt ist. Im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens sollen Regelungen zur Zuständigkeitsklärung, zur Bedarfsermittlung und zum Erstattungsverfahren festgelegt werden, um Leistungen „wie aus einer Hand“ zu erbringen.
Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird zunächst unverändert bis 2023 so bestehen bleiben, wie er bisher in § 53 Abs. 1 und 2 SGB XII beschrieben wurde. Bis 2023 soll evaluiert und entscheiden werden, ob eine Regelung nach der Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen gegeben sein müssen, um eine Eingliederungshilfeleistung auszulösen, in das Gesetz übernommen werden können.
Mit dem Bundesteilhabegesetz bleibt der bisherige normierte Gleichrang von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung, die einen Vorrang von Pflegeleistungen vor Eingliederungshilfeleistungen im häuslichen Umfeld beschrieben hatte, wurde zurückgenommen. Zudem wird mit dem Bundesteilhabegesetz ein neues Budget für Arbeit eingeführt und eine neue sogenannte unabhängige Beratung eingeführt, die zukünftig die gemeinsamen Servicestellen, die mit dem SGB IX eingeführt wurden, ablöst.
Durch das Bundesteilhabegesetz wird eine neue Form der Personenzentrierung eingeführt, die zu einer strukturellen Auflösung der Kategorien stationär, teilstationär und ambulant bei Menschen mit Eingliederungshilfebedarf führt und dafür Leistungen zur Existenzsicherung von Fachleistungen unterscheidet. Der BHP wird sich in den kommenden Monaten für eine Profilierung von heilpädagogischen Leistungen als Fachleistungen einsetzen, um Deprofessionalisierungstendenzen in der Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen entgegenzutreten.
Der BHP wird den Prozess der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bis 2023 eng begleiten und in der Fachzeitschrift heilpaedagogik.de sowie im Themendienst Heilpädagogik regelmäßig darüber berichten.
UN-Behindertenrechtskonvention feiert zehnten Geburtstag
Heute vor zehn Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet. Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, nahm diesen Tag zum Anlass, um die besondere Bedeutung dieses wichtigen völkerrechtlichen Vertrags herauszustellen: „Die UN-BRK ist der Maßstab für Inklusion in Deutschland und Leitlinie für die Politik mit und für Menschen mit Behinderungen. Ich bin all denjenigen dankbar, die mit ihrem Engagement und ihrem Durchhaltevermögen dafür gesorgt haben, dass das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen so konkret festgeschrieben wurde.“ (Zitat auf http://www.behindertenbeauftragte.de/Pressemitteilungen).
Als erster internationaler Vertrag konkretisiert die UN-BRK universelle Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen weltweit. Länder, die die UN-BRK ratifiziert haben, erkennen die Behindertenrechtskonvention damit für sich als völkerrechtlich verbindlich an. Im Jahr 2015 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland überprüft und dabei positive Punkte, wie beispielsweise die Anerkennung der Gebärdensprache als offizielle Sprache herausgestellt. Zugleich wurden aber auch über 60 Empfehlungen mit auf den Weg gegeben, um die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland weiter voranzutreiben, darunter u.a. die Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen von Menschen, die in allen ihren Angelegenheiten eine rechtliche Betreuung benötigen [Siehe auch Aktuelles/Bericht des DIMR kritisiert Wahrrechtsausschlüsse], sowie sonstige Barrieren, die Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihres Wahlrechts behindern.
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der UN-BRK haben die Vereinten Nationen einen englischsprachigen Kurzfilm produziert, den Sie sich hier ansehen können.
Bericht des DIMR kritisiert Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen
Erstmals hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgelegt. Der rund 160-seitige Bericht wirft auch einen kritischen Blick auf die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen.
Seit 2015 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte gemäß des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Instituts aufgefordert dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Menschenrechtssituation in Deutschland vorzulegen. Der nun erstmals veröffentlichte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016 und widmet sich im Besonderen dem Themenschwerpunkt Flucht und der Frage, wie in Deutschland die Menschenrechte der Schutzsuchenden bei ihrer Ankunft, ihrer Unterbringung und ihrem Aufenthalt umgesetzt wurden. Im folgenden Kapitel, unter der Überschrift „Kein Recht zu wählen. Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen“, thematisiert der Bericht ausführlich und unter Berücksichtigung aktueller Studienergebnisse den Ausschluss von knapp 85.000 Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht und macht deutlich, dass diese nach der aktuellen Rechtslage eines der zentralen Rechte der Demokratie nicht ausüben können.
Als besonders problematisch werden die Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nummer 2 und Nummer 3 des Bundeswahlgesetzes (BwahlG) hervorgehoben. Diese regeln den Ausschluss von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer (nicht nur durch einstweilige Anordnung) bestellt ist sowie für Personen, die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Nummer 2 betrifft laut Bericht circa 81.000 Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, die im Alltag in allen Angelegenheiten rechtliche Unterstützung benötigen. Von Nummer 3 sind über 3.000 schuldunfähige Straftäterinnen und Straftäter betroffen, die häufig eine Form der psychosozialen oder seelischen Beeinträchtigung haben.
"Alle Deutschen, ob mit oder ohne Behinderungen, haben das gleiche Recht zu wählen", betonte die Direktorin des Instituts, Prof. Dr. Beate Rudolf, in einer aktuellen Pressemitteilung. Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte hatte bereits 2011 empfohlen, im Rahmen der Umsetzung der UN-BRK und hier speziell des Rechts auf politische Partizipation nach Artikel 29, beide genannten Wahlrechtsausschlüsse zu streichen. Der Bericht macht deutlich, dass diese Empfehlung in Anbetracht der 2017 anstehenden Wahlen zum Deutschen Bundestag weiterhin aktuell ist.
Weiterführende Informationen:
Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland 2015/2016 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG. Der Bericht ist auch in einer Kurzfassung in deutscher, englischer und arabischer Sprache sowie in Leichter Sprache abrufbar:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht/
Neue BHP Broschüre „Arbeits- und tarifrechtliche Fragen“ erschienen
Der BHP setzt sich als Berufs- und Fachverband für seine Mitglieder in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen ein und informiert zudem zu aktuellen Entwicklungen aus dem Arbeits- und Tarifrecht. Diese Informationen sind nun erstmals zusammengefasst in der BHP Broschüre „Arbeits- und tarifrechtliche Fragen“ erschienen.
Die Broschüre „Arbeits- und tarifrechtliche Fragen“ bietet Heilpädagoginnen und Heilpädagogen eine Zusammenfassung relevanter Themen rund um das Angestelltenverhältnis und die Selbstständigkeit. Von der Abmahnung über betriebliches Eingliederungsmanagement, dem Mutterschutz bis zur Scheinselbstständigkeit sind in dieser Broschüre grundlegende Informationen zusammengetragen, die auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderer Professionen hilfreich sind.
Die Broschüre ist für 2,00 € (Mitgliedspreis) bzw. 4,00 € (für Nichtmitglieder) zzgl. Versand in der BHP Geschäftstelle erhältlich. Bitte richten Sie Ihre Bestellung per E-Mail an Sabine.Schmidt@bhponline.de.
Weitere Informationen zu den BHP Broschüren und Positionspapieren erhalten Sie auf: https://bhponline.de/bhp-positionspapiere/
Empfehlungen zum Zugang in die Fachschul- /Fachakademieausbildung Heilpädagogik erschienen
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) hat in seiner Sitzung vom 27.09.2016 Empfehlungen zur Zulassung in die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen an Fachschulen und Fachakademien verabschiedet.
Die Empfehlungen waren zuvor in einem Prozess von mehr als neun Monaten in enger Absprache und unter Mitwirkung des BHP im Rahmen der Arbeit des Fachausschusses für Soziale Berufe beim Deutschen Verein erarbeitet worden.
Mit den Empfehlungen soll ein möglichst einheitlicher Standard bei der Zulassung in die Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien erreicht werden. Außerdem sollen auch Personen aus sogenannten teilaffinen Berufen (bspw. aus der Logopädie oder der Kinderkrankenpflege) die Möglichkeit erhalten, zur Ausbildung zugelassen zu werden. Das Papier betont den Wert der Fachschul- und Fachakademieebene in der Ausbildungslandschaft im Bereich der Heilpädagogik in Deutschland und beinhaltet auch die Forderung, die KMK Rahmenvereinbarung für Fachschulen für den Bereich Heilpädagogik um ein aussagekräftiges Ausbildungsprofil zu ergänzen.
Aktuell werden nach Erkenntnissen des BHP Heilpädagoginnen und Heilpädagogen an mehr als 100 Fachschulen und Fachakademien sowie an 17 Hochschulen ausgebildet. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist für die berufspolitischen Ziele des BHP essentiell, um die Akzeptanz und Wertschätzung für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen weiter zu steigern. Der BHP arbeitet dazu eng mit der Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten in Deutschland (STK) und dem Fachbereichstag Heilpädagogik zusammen.
Lesen Sie hier die vollständige Empfehlung/Stellungnahme des Deutschen Vereins.
Reflexionstag Heilpädagogik in Luxembourg
Am 26. November findet der "Reflexionstag" der ALPC für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie für Betroffene, Eltern und Interessierte in Luxembourg statt. Die Veranstaltung der Association Luxembourgeoise des Pédagogues Curatifs in Kooperation mit der IGhB und dem BHP diskutiert unter dem Motto „Behandle andere so, wie du selbst behandelt werden möchtest" den respektvollen Umgang mit Menschen mit eigenen Bedürfnissen.
Unter den Rednern ist Prof. Dr. Erik Weber, stellvertretender Vorsitzender des BHP, mit einem Beitrag vertreten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Veranstalters sowie dem Veranstaltungsflyer, welchen Sie hier herunterladen können: [wpfilebase tag=file id=809 tpl=download-button /]
Anmeldungen sind bis zum 29. Oktober 2016 möglich unter:http://alpcreflexionstag.eventbrite.de
Unsicherheit bei der Feststellung von Scheinselbstständigkeiten
In den vergangenen 24 Monaten wurden dem BHP verschiedene Fälle von Statusprüfungen von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen durch die Deutsche Rentenversicherung geschildert. Dabei kam es immer wieder zu unterschiedlichen Einschätzungen durch die Rentenversicherung. Derzeit liegen einige der Fälle bei den Landessozialgerichten. Jedoch wird stets im individuellen Einzelfall geprüft. Ein Urteil des Bundessozialgerichts liegt nach Kenntnis des BHP aktuell nicht vor.
Vorliegende Urteile, die freiberufliche Physiotherapeutinnen/en betreffen, sind nicht eins zu eins auf freiberuflich tätige Heilpädagoginnen und Heilpädagogen übertragbar. Dennoch rät der BHP zur Achtsamkeit. Rechtssicherheit erhalten freiberuflich tätige Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie deren Auftraggeber nur durch eine Statusprüfung der Deutschen Rentenversicherung. Im Zweifelsfall sollte geprüft werden, ob eine Subunternehmerschaft in eine geringfügige oder reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden kann.
Grundlegend prüft die Rentenversicherung, ob eine Person in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers integriert und weisungsgebunden ist. Hierzu ermittelt die Rentenversicherung eine persönliche Abhängigkeit der Person ihrem Auftraggeber gegenüber. Eindeutige Indizien einer solchen Abhängigkeit einer Person sind:
- keine Auftraggebervielfalt
- keine eigenen Angestellten
- keine eigenen Diensträume (Praxisräume)
- Nutzung des Materials (Spiel-, Förder-, Dokumentationsmaterial) des Auftraggebers
- keine eigenen Werbemittel (Website, Briefpapier, Visitenkarten etc.)
- keine eigene Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Teilnahme an Teamsitzen/kollegialen Beratungen
- Nennung der Person in Dienst-/Einsatzplänen
Es muss daher auch für Klienten erkennbar sein, dass die Subunternehmerin/der Subunternehmer selbstständig tätig ist und nicht Angestellter des Primärunternehmers. Die BHP Agentur informiert in Fragen der Scheinselbstständig gerne per Telefon oder E-Mail.
Kontakt: Tel.: 030/40605060
E-Mail: info@bhpagentur.de
Sybille Lenk erneut in ihrem Amt bestätigt
Der BHP Vorstand bestätigte auf seiner Herbstsitzung am 17. September 2016 Sybille Lenk erneut in ihrem Amt als ehrenamtliche Redaktionsleiterin der BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de. Seit nunmehr 18 Jahren und 72 Ausgaben bekleidet Sybille Lenk dieses Amt im BHP und hat damit maßgeblich zur Weiterentwicklung des Mediums beigetragen.
Mit der Fach- und Mitgliederpublikation heilpaedagogik.de informiert der BHP Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Angehörige verwandter sozialer Professionen rund um das Thema Heilpädagogik. Neben aktuellen Fachartikeln und Aufsätzen, Berichten aus der heilpädagogischen Praxis sowie Literaturempfehlungen und Rezensionen berichtet die heilpaedagogik.de über neue Entwicklungen aus dem Sozial,- Arbeits- und Tarifrecht. Ab der Ausgabe 1/1999 der Verbandszeitschrift, die damals noch den Titel „BHP info“ trug, löste Sybille Lenk den damaligen Schriftleiter Helmut Heiserer ab. Der Vorstand sowie die Bundesgeschäftsstelle des BHP danken Sybille Lenk herzlich für ihr Engagement und freuen sich auf die weitere konstruktive und gute Zusammenarbeit.
Die kommende Ausgabe der Fachzeitschrift 4/2016 erscheint im Oktober und widmet sich unter dem Titelthema „15 Jahre Europäische Akademie für Heilpädagogik“ – neben Impulsen zur Professionalisierung durch Fort- und Weiterbildung – auch der aktuellen Debatte um rechtliche Barrieren in der heilpädagogischen Begleitung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen.
Fachtag Heilpädagogik – „Halt! Handeln im gesellschaftlichen Umbruch“
Am 10. Oktober 2016 findet der Fachtag Heilpädagogik der Hephata Diakonie in Schwalmstadt-Treysa statt. Unter dem Titel „Halt! Handeln im gesellschaftlichen Umbruch“ werden unter anderem folgende Fragen diskutiert:
- Welche Anforderungen und fachlichen Positionierungen resultieren aus den gesellschaftspolitischen Prozessen für die Heilpädagogik?
- Welche konkreten Konzepte und Methoden bewähren sich, um Halt zu geben?
- Wie machen wir Heilpädagoginnen und Heilpädagogen dabei Qualität und Fachlichkeit heilpädagogischen Handelns sichtbar?
Doris Albert, stv. Geschäftsführerin, vertritt den BHP Vorort und spricht das Grußwort zur Fachtagung. Eingeladen sind alle interessierten Fach- und Führungskräfte aus den Handlungsfeldern der Heilpädagogik. BHP Mitglieder können zu einem ermäßigten Teilnehmerbeitrag von 50 Euro teilnehmen.
Im Anschluss an den Fachtag Heilpädagogik findet ab 16:00 Uhr ein Informationstreffen zur regionalen Arbeit des BHP statt. Die Informationsveranstaltung des BHP kann unabhängig von einer Teilnahme am Fachtag der Hephata besucht werden. Lesen Sie hierzu die Einladung von Frau Astrid Bojko-Mühr, Landessprecherin der Regionalen Arbeit Hessen Ost/West: [wpfilebase tag=file id=709 tpl=simple /]
Weitere Informationen und Anmeldung zum Fachtag auf der Website der Hephata unter: http://www.hephata.de/organisation/heilpaedagogik-fachtag-2016.php