Alle Beiträge in aktuell

BHP-Anwaltshotline für Selbstständige im BHP

Wer sich als Heilpädagogin oder Heilpädagoge selbstständig macht, wird im Laufe der Zeit mit einer Vielzahl von sozialrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Zugleich ist eine fachlich fundierte Rechtsberatung kostenintensiv und die Suche nach einem Spezialisten, der sich mit heilpädagogischen Anbietern auskennt, kann langwierig sein. Die BHP Agentur bietet daher seit vielen Jahren eine Rechtsberatung für BHP-zertifizierte Anbieter mit heilpädagogischer Praxis, Einrichtung oder Dienst an.

Ab sofort können auch selbstständige Mitglieder des BHP sowie Mitglieder, die an einer Selbstständigkeit interessiert sind, von diesem Angebot profitieren. Die BHP-Anwaltshotline ermöglicht es ihnen, mit einem im Sozialrecht fachlich besonders ausgewiesenen Anwalt, Anliegen oder Probleme zu erörtern, die einer juristischen Beurteilung bedürfen. Sie erhalten konkreten anwaltlichen Rat beziehungsweise Handlungsempfehlungen. Gegenstand der Erörterung kann ebenfalls ein Schriftwechsel sein, der auch vorab zur Prüfung übersandt werden kann. Eine individuelle Vertretung ist in dieser Beratungsleistung nicht enthalten.

BHP-Mitglieder zahlen für diese Leistung eine Jahrespauschale von 145,- Euro inkl. Umsatzsteuer. Durch den BHP zertifizierte Praxen, Einrichtungen und Dienste können die Anwaltshotline weiterhin zum Vorteilspreis von 95,- EUR inkl. Umsatzsteuer in Aspruch nehmen. Die Beratungsleistung umfasst insgesamt zwei Zeitstunden im Jahr.

Sie sind BHP-Mitglied und möchten die Anwaltshotline in Anspruch nehmen? Senden Sie den ausgefüllten Antragsbogen an Elvira.Haase@bhponline.de oder postalisch an die BHP Agentur, Herzbergstr. 84, in 10365 Berlin.

Hier können Sie die Regelungen und den Antragsfragebogen für die BHP-Anwaltshotline herunterladen:

BHP-Anwaltshotline für selbstständige BHP-Mitglieder:

GmbH Rechtsanwaltshotline Für BHP Mitglieder Konditionen Und Beitrittserklärung (100.2 KiB, 315 downloads)

BHP-Anwaltshotline für zertifizierte heilpädagogische Anbieter:

GmbH Rechtsanwaltshotline Für Zertifizierte Konditionen Und Beitrittserklärung (100.9 KiB, 302 downloads)

Caritas lehnt Zahlung einer Corona-Prämie ab

Am vergangenen Dienstag hatten die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite der Caritas in einer Sondersitzung der Bundeskommission über eine Auszahlung einer Corona-Prämie für die 650.000 Beschäftigten noch in diesem Jahr verhandelt. Ein Beschluss ist dabei nicht zustande gekommen.

Die Mitarbeiterseite der Caritas hatte eine Einmalzahlung beantragt, die sich an dem Corona-Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes orientiert. Die Dienstgeberseite wollte die Einmalzahlung aber mit wesentlichen Eingriffen in die Urlaubsregelungen verbinden. Sie hätten dauerhaft Verschlechterungen insbesondere für langzeit erkrankte Beschäftigte mit sich gebracht. Diese Verknüpfung hat die Mitarbeiterseite entschieden zurückgewiesen.

Weitere Informationen lesen Sie hier.

Zum Tod von Wolfgang Jantzen (1941-2020)

„Menschliche Natur ist immer soziale Natur“ (Jantzen 2002: 1)

Dass das, was wir sind und wie wir sind, immer als Ergebnis des Sozialen gelesen werden muss, war eine unverrückbare Erkenntnis im Jantzen’schen Werk, begonnen mit frühen Schriften wie seiner Dissertation „Sozialisation und Behinderung“ aus dem Jahr 1974, grundgelegt in den beiden immer noch viel zu wenig beachteten Bänden „Allgemeine Behindertenpädagogik“ (1987 und 1990) und in den letzten Jahren ausgeweitet auf de-koloniale und anti-rassistische Diskurse.

Nun ist Wolfgang Jantzen im Alter von 79 Jahren verstorben. Er hatte noch so viel vor: Aus persönlichem Gespräch und einer Notiz seiner (inzwischen einer Enzyklopädie gleichenden) Homepage ist zu entnehmen: „Ziel ist es, eine allgemeine Theorie sozialer, intersubjektiver Räume zu entwickeln, von denen Vygotskijs Zone der nächsten Entwicklung ein fundamentaler Spezialfall ist, dessen Aufhellung die elementare Einheit pädagogischer Prozesse zu liefern verspricht“ (vgl. URL: http://www.basaglia.de/Vita/vita.html – abgerufen am 24.11.2020). Dazu scheint Wolfgang Jantzen nicht mehr gekommen zu sein.

Wolfgang Jantzen hat nicht nur den Diskurs um die „Einheit pädagogischer Prozesse“ im Sinne der Schaffung einer Allgemeinen Pädagogik, die wirklich alle Individuen umfasst, geprägt, er hat auch maßgeblich den Diskurs um das De-Institutionalisieren und um das Re-Konstruieren von Lebensgeschichten schwerst beeinträchtigter Menschen im Sinne der Rehistorisierung ihrer oftmals von Isolation und Gewalt geprägten Lebensgeschichten gestaltet.

Erfreulich bleibt, dass wir noch so viele unentdeckte, weiter zu fassende und vor allem in praxisverändernde Prozesse zu überführende, Impulse und Erkenntnisse von ihm erhalten haben. Schmerzlich bleibt seine zuweilen gezielte Unterrepräsentanz im aktuellen Diskurs um Teilhabe und Inklusion.

Sein Werk bleibt Herausforderung und Auftrag zugleich, es sucht nach Personen, die es verstehen, bewahren und weiterführen.
Wer Wolfgang gekannt hat, weiß, dass er hart in der Sache und auch gegenüber anderen sein konnte. Er war aber seinen Dialogpartner*innen dennoch zugewandt und im Grunde genommen mit einem sehr weichen Kern ausgestattet – so möchten wir ihn in respektvoller Erinnerung behalten.

Prof. Dr. Erik Weber

Jantzen, Wolfgang (2002). Gewalt ist der verborgene Kern von geistiger Behinderung. Vortrag auf der Tagung „Institution = Struktur = Gewalt“ des Fachverbandes Erwachsene Behinderte und des Heimverbandes Schweiz am 18.11.2002 in Olten (Schweiz). URL: http://www.basaglia.de/Artikel/Olten%202002.htm#_ftn1 (Abruf am 24.11.2020)

BHP und ver.di: „Doppelt kann mehr!“ – Offensive Doppelmitgliedschaft 2021

Der BHP e.V. unterstützt die Initiative von HeilpädagogInnen in der Gewerkschaft ver.di in der Offensive Doppeltmitgliedschaft 2021. Vom 01. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 erstattet der BHP e.V. seinen Mitgliedern die Hälfte des Mitgliedsbeitrages, wenn die Neumitgliedschaft in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über die Mitgliedsnummer nachgewiesen wird.

Zur Erläuterung:

Der BHP e.V. tritt seit vielen Jahren mit seinen tarifpolitischen Forderungen bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für die Belange seiner Mitglieder ein. Diese Bestrebungen führten in der Vergangenheit und bis heute dazu, dass die führenden hauptamtlichen Vertreterinnen und Vertreter ver.dis unser Anliegen einer angemessenen Eingruppierung von HeilpädagogInnen verstehen und nachvollziehen können, aber nicht ausreichend Druck aufgebaut werden kann, um die tariflichen Forderungen unserer Berufsgruppe über die hauptamtliche Kooperation zwischen dem BHP und der Gewerkschaft durchzusetzen.

Die Gewerkschaften arbeiten grundsätzlich orientiert an den Forderungen ihrer Mitglieder, die von der Basis in die Gremien der Gewerkschaft eingespeist und von dort aus weitergetragen, bearbeitet und im Idealfall durchgesetzt werden können.

Der BHP e.V. ist keine Gewerkschaft und kann, z. B. in Tarifverhandlungen, seine Forderungen nicht unmittelbar einspeisen oder gar eingreifen. Als Verband können wir nur mittelbar über unsere Kontakte für die Anliegen von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen werben. Tatsächliche Forderungen stellen und wirkungsvollen Druck aufbauen können daher ausschließlich und unmittelbar die Mitglieder der Gewerkschaften, die diese Anliegen von der Basis in die Gremien der Gewerkschaften einspeisen– und hier kommt unsere Offensive ins Spiel!

Dabei spielt der Organisationsgrad einzelner Berufsgruppen und die aktive Mitwirkung am Gewerkschaftsgeschehen eine zentrale Rolle. Um die Initiative von HeilpädagogInnen als Mitglieder bei ver.di zu unterstützen laden wir Sie ein, jetzt Mitglied bei ver.di zu werden und unterstützen Ihre Entscheidung mit einer Teilerstattung Ihres Jahresbeitrages im BHP e.V. Die Dienstleistungsgewerkschaft verhandelt federführend mit dem Deutschen Beamtenbund die Tarife mit den öffentlichen Arbeitgebern – hinter ihr versammeln sich derzeit alle anderen Gewerkschaften in den Verhandlungen um Sozial- und Erziehungsdienst.

Nutzen Sie die Möglichkeit, aktiv an einer verbesserten Tarifsituation von HeilpädagogInnen mitzuwirken und auf eine Anpassung der Entgelte hinzuarbeiten.

Bei Fragen, Anregungen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an die Bundesgeschäftsstelle des BHP e.V. oder direkt an Doris Albert, stv. Geschäftsführerin: doris.albert@bhponline.de.

Alle Informationen zur Aktion Doppelmitgliedschaft können Sie dem Flyer zur Aktion entnehmen:

#ZuversichtAlsHaltung: Im Gespräch mit Marta Horňáková

In diesem Interview aus unserer Reihe #ZuversichtAlsHaltung spricht Doris Albert, stellvertretende Geschäftsführerin des BHP, mit Marta Horňáková, Professorin am Lehrstuhl für Heilpädagogik an der Pädagogischen Fakultät der Comenius Universität in Bratislava. Im Gespräch, welches in diesem Sommer aufgenommen wurde, geht es um die Ausbildungssituation für (angehende) HeilpädagogInnen an der Universität Bratislava und über die Auswirkungen der Coronakrise für die Lehre und die Studierenden.

Mit unserer Kampagne #ZuversichtAlsHaltung sprechen wir regelmäßig mit unseren Mitgliedern, HeilpädagogInnen und KooperationspartnerInnen über ihre Erfahrungen in der Corona-Pandemie. Dabei steht im Vordergrund, welche Auswirkungen das Virus auf die verschiedensten Aspekte der Arbeit von HeilpädagogInnen genommen hat und weiterhin haben wird.

Internationaler Tag der Kinderrechte – Bericht zur UN-Kinderrechtskonvention in Einfacher Sprache

Zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte den Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Einfacher Sprache. Kinder können sich durch komplizierte Ausdrücke von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen fühlen und werden so an einer Beteiligung gehindert. Das Netzwerk Kinderrechte macht daher am Internationalen Tag der Kinderrechte darauf aufmerksam, dass auch Kinder ihre Rechte kennen und verstehen müssen, um diese wahrnehmen und einfordern zu können.

Hier können Sie den Bericht in Leichter Sprache abrufen: www.netzwerk-kinderrechte.de

Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 105 Organisationen zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und für die Etablierung von strukturellen Partizipationsformen für Kinder und Jugendliche ein.

Initiative „Mehr wert als ein Danke“ übergibt 53.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Bundestages

Foto: Tom Maelsa

Die Initiative „Mehr wert als ein Danke“ übergab heute Nachmittag 53.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Bundestages. Die Sozialunternehmen und Verbände hinter der Initiative, darunter auch der BHP, konnten bundesweit mehr als 53.000 Unterschriften sammeln, um auf ungerechte Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft hinzuweisen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hatten sich im Frühjahr über 120 Stiftungen, Verbände, Einrichtungen und Dienste aus der gesamten Freien Wohlfahrtspflege bundesweit zusammengeschlossen, um drei zentrale Forderungen für die Mitarbeitenden in Sozialunternehmen an die Politik und Gesellschaft zu adressieren: Bessere Arbeitsbedingungen, gerechteren Lohn und mehr Wertschätzung.

Weitere Informationen zur Petition auf der Webseite: www.mehr-wert-als-ein-danke.de/

Einschätzung zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 26. Oktober 2020

Viele KollegInnen fragen sich, was die kürzlich vereinbarte Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst erreichen konnte, bzw. ob es zu einer spürbaren Aufwertung der E9, in die HeilpädagogInnen eingruppiert sind, kommt. Folgende Verbesserungen wurden ausgehandelt:

  • Der Tarifabschluss bringt eine lineare Besserstellung aller im TVöD organisierten KollegInnen – und damit auch für den Sozial- und Erziehungsdienst – um die ausgehandelten 3,2 Prozentpunkte in zwei Etappen jeweils zum 01. April 2021 und 2022.
  • Weiter wurde eine Corona-Sonderzahlung vereinbart:
    • Mit dem Entgelt für den Monat Dezember wird allen Beschäftigten eine Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei) ausgezahlt, die nach Entgeltgruppen gestaffelt ist. Danach erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen:
      • S2-S8b (E1-E8) 600€
      • S9-S18 (E9-E12) 400€
    • Eine Verrechnung mit bereits gezahlten Prämien findet, anders als von der VKA ursprünglich gefordert, nicht statt.
  • Alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen S2-S9 erhalten ab 2022 eine um 5 Prozentpunkte erhöhte Jahressonderzahlung. Die aktuelle Erhöhung erfolgt in zwei Schritten (2 Prozentpunkte ab 2022 und 3 Prozentpunkte ab 2023). Dies ist ein weiterer Baustein dieser Einigung, mit dem untere Entgeltgruppen überproportional angehoben werden.

Dieser Tarifabschluss greift nicht die bereits geplanten und aufgrund der Corona-Pandemie im März abgesagten Verhandlungsgespräche zur Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst im ungekündigten Zustand auf, sondern bildet eine lineare Lohnanpassung für alle Beschäftigten im gesamten öffentlichen Dienst.

ver.di verweist ausdrücklich darauf:
„Diese Entgeltrunde war nicht die Tarifrunde zur Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst!“
Mit einer Wiederaufnahme der Verhandlungen und damit einer Auseinandersetzung um die Fragen der Aufwertung ist laut ver.di nach dem Abebben der Pandemie zu rechnen.

Lesen Sie die Informationen dazu im aktuellen ver.di-Flyer :

Verdi Entgeltrunde TvöD 2020 (239.0 KiB, 311 downloads)

Folglich ist es wichtig, dass sich bei ver.di organisierte HeilpädagogInnen ab sofort konsequent und vehement für die Vorbereitungen dieser Verhandlungen einsetzen und aktiv vor Ort daran mitwirken: HeilpädagogInnen müssen innerhalb der Gewerkschaft sicht- und hörbar werden und das können in erster Linie die KollegInnen erreichen, die als HeilpädagogInnen bei ver.di Mitglied sind.

Wir unterstützen als BHP e.V. unsere Mitglieder, die sich bereits bei ver.di engagieren über verschiedene Initiativen – sprechen Sie uns gerne darauf an!

Mitglieder des BHP, die eine Mitgliedschaft bei ver.di neu abschließen, können im Rahmen der Aktion Offensive Doppelmitgliedschaft 2021 – BHP e. V und ver.di im Schulterschluss rückwirkend vom 01. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2022 einen Teil ihres Mitgliedbeitrages einsparen. Als BHP-Mitglied erhalten Sie in wenigen Tagen Informationen hierzu.

Und noch ein Hinweis in eigener Sache:
Nutzen Sie die Gelegenheit mit Michael Dehmlow, dem ver.di Gewerkschaftssekretär, und der stellvertretende Geschäftsführerin des BHP, Doris Albert, im Rahmen der BHP Online Bildungsreise am Donnerstag, den 12. November 2020 von 17:00 bis 18:30 Uhr zu diesen Fragen ins Gespräch zu gehen und sich zu informieren. Hier geht es zur Anmeldung.
Wir freuen uns auf Sie!

Stellungnahme des BHP zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Der BHP hat zum aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) eine Stellungnahme eingereicht. In seiner Stellungnahme begrüßt der BHP grundlegend die Inhalte des nun vorgelegten KJSG-RefE 2020 und regt an, an einzelnen Stellen bewusst nachzubessern. Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen wird die Zielperspektive von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen für das Jahr 2028 anvisiert. Damit würde unter anderem das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) weitreichende Änderungen erfahren.

Hier können Sie die Stellungnahme des BHP zum KJSG-RefE 2020 herunterladen:

BHP - Stellungnahme KJSG 26.10.2020 (354.6 KiB, 1271 downloads)

Einigung in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes

In der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien einen Abschluss erzielt. Am Sonntag, den 25. Oktober 2020, haben sich nach langwierigen Gesprächen in der dritten Verhandlungsrunde die Gewerkschaften ver.di und der dbb Beamtenbund und Tarifunion mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitsgeberverbände (VKA) und ihrem Verhandlungspartner, dem Bund, auf ein Verhandlungsergebnis verständigt. Die Beschäftigten in der Pflege, deren Löhne seit Ausbruch der Corona-Pandemie deutlich stärker in den Fokus gerückt sind, profitieren dabei stärker als die übrigen Beschäftigten, unter anderem durch höhere Zulagen.

Zu den Eckdaten:
Insgesamt geht es bei diesem Tarifvertrag um tabellenwirksame Erhöhungen von 3,2 % in den oberen bis 4,5 % in der niedrigsten Entgeltgruppe, verabredet in zwei Stufen:

  • Die erste Anhebung der Gehälter erfolgt zum 01. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber 50,00 EUR (Azubis 25,00€);
  • die zweite Anpassung erfolgt dann zum 01. April 2022 um weitere 1,8 % (Azubis 25,00).

Zudem wurden vereinbart:

  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 – 8 um 5 %.
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E 1-8: 600 EUR, E 9-12: 400 EUR, E 13-15: 300 EUR, Azubis VKA: 225 EUR, Azubis Bund: 200 EUR)
  • Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.1.2021: 70 EUR, 1.1.2022: noch einmal 50 EUR, insgesamt 120 EUR)
  • Der ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten, rückwirkend ausgehend vom 01. September 2020 bis 31. Dezember 2022 (die sieben Monate von September 2020 bis einschließlich März 2021 sind als Leermonate vereinbart).

Beschäftigte in Krankenhäusern und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen profitieren insgesamt von bis zu drei Zulagen (einmalige Coronazulage, monatliche Pflegezulage, Wechselschichtzulage).
Weiter wurde die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf das Westniveau in zwei Schritten im Jahr 2022 (ab Januar 2022 39,5 Stunden) und 2023 (ebenfalls ab Januar auf 39 Stunden) vereinbart – für die Beschäftigten in Krankenhäusern und im Pflegebereicht greift diese Regelung erst ab dem Jahr 2023. Die abschließende Angleichung auf 38,5 Stunden ist für das Jahr 2025 geplant. Damit sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau.

Stimmen zum Tarifabschluss:
Verdi-Chef Frank Werneke: „Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss, der für unterschiedliche Berufsgruppen, die im Fokus der Tarifrunde standen, maßgeschneidert ist.“
Der Präsident der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Ulrich Mädge: „Uns war es wichtig, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern und in der Pflege überdurchschnittlich profitieren.“ Horst Seehofer, Verhandlungsführer des Bundes als Arbeitgeber: „Das Ergebnis liegt, finanziell gesehen, an der Grenze des Verkraftbaren“. Zugleich müsse aber die Leistung der öffentlich Beschäftigten anerkannt werden, gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Auf die Beamten des Bundes soll der Abschluss übertragen werden.
Der Vertreter des Beamtenbundes, Silberbach: „Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht.“

Lesen Sie hier die Informationen der beteiligten Verhandlungspartner: