BHP auf dem 82. Deutschen Fürsorgetag vertreten
Der Deutsche Fürsorgetag findet in diesem Jahr vom 10. Mai bis 12. Mai im Congress Center Essen (Ost) statt. Unter dem Motto: „Der Sozialstaat sichert unsere Zukunft – sichern wir den Sozialstaat!“ machen sich ExpertInnen aus der Sozialpolitik, dem Sozialrecht und der Sozialen Arbeit auf die Suche nach Lösungen für die aktuellen Herausforderungen des Sozialen.
In mehr als 50 Veranstaltungen beleuchtet der Deutsche Fürsorgetag drängende Themen: Wachsende soziale Ungleichheiten, zunehmende Komplexität, auseinanderdriftende (Bildungs-) Chancen und neue staatliche Verantwortungen. Der BHP wird mit einem Stand auf dem "Markt der Möglichkeiten" (Stand C16) vertreten sein.
Wer mitreden und mitmachen will, kann sich ab sofort ein Ticket sichern.
Hier geht's zum Zeitplan und Programm.
Impulspapiere zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit der fachlichen Umsetzung der Neuregelungen beschäftigt. Diesen Prozess unterstützt der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. nun mit einer Serie von Impulspapieren. Die Impulse in Form fachlicher Beiträge sollen die Umsetzungsprozesse des KJSG begleiten, den fachlichen Diskurs fördern und zum Austausch einladen.
Das erste Impulspapier mit dem Thema "Inklusion im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz", verfasst von Albrecht Rohrmann (Professor für Sozialpädagogik an der Universität Siegen), können Sie hier herunterladen: [wpfilebase tag=file id=1536 tpl=download-button /]
Weitere Informationen zur Reihe der Impulspapiere finden Sie hier.
Hilfe für die Ukraine: Spendeninfo "Nothilfe Ukraine"
Viele Menschen in Deutschland möchten den Ukrainerinnen und Ukrainern helfen. Angesichts der Fülle an Hilfsorganisationen, die aktuell Spendenaufraufe veröffentlichen, fällt die Entscheidung schwer, an welche Organisation sinnvoll gespendet werden kann. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Liste mit Namen, Adressen und Kontonummern von Organisationen zusammengestellt, die Betroffene in der Ukraine sowie vor dem Krieg flüchtende Menschen unterstützen und gibt darüber hinaus Tipps, für eine sichere Spende. In der Liste findet sich u.a. das Bündnis Aktion Deutschland hilft - ein Zusammenschluss aus über 20 Hilfsorganisationen, darunter die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter uvm.
Die Spenden-Info können Sie hier aufrufen: www.dzi.de/DZI-Spenden-Info-Nothilfe-Ukraine.pdf
Hier finden Sie Informationen, wie Sie geflüchtete Menschen aus der Ukraine unterstützen können: Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern/Ukraine-FAQ[wpfilebase tag=file id=1530 tpl=simple /]
Weitere Informationen und Tipps dazu, wie und wo aktuell Hilfe gebraucht wird, finden sich auch auf Zeit.de im Artikel "Wie kann ich helfen": www.zeit.de/zeit-magazin/2022-02/hilfe-ukraine-spenden-deutschland-tipps
Foto von Katie Godowski/Pexels
Neue Themenseite zum Stand der Tarifverhandlungen 2022
Um die Thematik und die Ereignisse rund um die zurzeit laufenden Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst 2022 darstellen zu können, haben wir eine extra Seite mit den Meldungen dazu eingerichtet.
Dort finden Sie auch weiterführendes Material.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Gemäß § 20 a IfSG besteht ab dem 16.03.2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Rettungsdiensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen.
Betroffen ist somit auch ein großer Teil heilpädagogischer Handlungsfelder. Im folgenden PDF finden Sie die Beantwortung dreier Fragen, die uns zur bevorstehenden sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht erreicht haben:
Download PDF (261 KB)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die BHP Bundesgeschäftsstelle.
Jürgen Dusel bleibt Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Jürgen Dusel bleibt weiterhin Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung - so hat es das Bundeskabinett beschlossen.
Der Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil beschreibt Jürgen Dusel als "versierten und streitbaren Verfechter" der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen, der "(...) viele wichtige Impulse in die Politik und Gesellschaft gegeben und wichtige Prozesse mitgestaltet hat (...).".
In seiner Position sorgt der oder die Bundesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung dafür, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt: Gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. Januar 2022
Ergebnisse der Branchenkonferenzen von ver.di zur Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst - und Erziehungsdienst 2022 (VKA)
In den drei Branchenkonferenzen, die ver.di am 11.01.2022 für den Bereich Kita, Hort und Ganztag, am 12.01.2022 für die Sozialarbeit und am 17.01.2022 für die Behindertenhilfe durchführte, wurden umfassende Informationen zum derzeitigen Sachstand der Planungen und Vorbereitungen für die kommende Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst weitergebeben und diskutiert.
In der nachfolgenden PDF können Sie sich informieren über
- die zeitlichen Abläufe (Start am 25. Februar 2022 mit der 1. Verhandlungsrunde zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und den weiter geplanten Verhandlungsterminen am 21./22. März 2022 und 28./29. April 2022),
- die inhaltlichen Forderungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie den
- Möglichkeiten, sich zu beteiligen und diese Anliegen zu unterstützen (z.B. Beispiel Tarifbotschafter/in bei ver.di zu werden, Informationen sofort und aus erster Hand zu erhalten und selbst aktiv mitzugestalten: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++ac94e572-1ab3-11ec-b33f-001a4a160129)
Der BHP e.V. wird zeitnah persönlich Mitglieder, die sowohl bei ver.di als auch im BHP e.V. aktiv sind, zu einer nächsten Zoomkonferenz einladen, um gemeinsam nächste Schritte abzustimmen.
Weiterführende Informationen finden Sie in diesem PDF oder unter https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/
Neu im BHP Verlag: "Heilpädagogik in der Kita"
Mitte Dezember 2021 ist "Heilpädagogik in der Kita - Inklusive Konzepte zu Diagnostik, Methoden und Beratung im Elementarbereich" druckfrisch im BHP Verlag erschienen.
„Heilpädagogik in der Kita“ bietet einen Überblick über den Einsatz von heilpädagogischen Arbeitsansätzen und praxisnahen Methoden in Kindertagesstätten und reflektiert dabei die besondere Funktion und Bedeutung von HeilpädagogInnen für eine inklusive Betreuung und Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigung und (drohender) Behinderung im Elementarbereich.
Jetzt im BHP Verlag bestellen!
Neuregelungen im IFSG zur Impfung und Testung
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) beschlossen. Mit dieser Änderung wurden vor allem Regelungen zur Testpflicht und zum Nachweis einer Immunisierung gegen COVID-19 konkretisiert.
Zum Nachweis einer Immunisierung:
Unter § 20a Abs. 1 finden sich solche Einrichtungen, für deren Beschäftigte ab dem 15. März 2022 die Pflicht gilt, eine Immunisierung gegen COVID-19 nachzuweisen. Alle in diesen Einrichtungen tätigen Personen müssen also entweder geimpft sein oder einen Genesungsnachweis vorlegen, der nicht älter als 6 Monate ist. Falls eine Person weder genesen noch geimpft ist, so muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass für die entsprechende Person eine Kontraindikation gegen eine COVID-19-Impfung besteht.
Zu den unter § 20a Abs. 1 genannten Einrichtungen gehören unter anderem:
- Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
- Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX
- Sozialpädiatrische Zentren
- Vollstationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- Teilstationäre Einrichtungen wie z.B. Heilpädagogische Tagesstätten
- Ambulante Dienste, die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX erbringen
- Interdisziplinäre Frühförderstellen, Frühförderstellen oder Praxen, die heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder nach § 79 SGB IX erbringen
Zur Testpflicht:
Unter § 28b Abs. 2 finden sich solche Einrichtungen, in denen für Beschäftigte und Besucher eine Testpflicht gilt. Dazu gehören unter anderem:
- Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
- Ambulant betreute Wohnformen
- Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX
- Einrichtungen und ambulante Dienste, die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX erbringen
- Familienentlastende Dienste in der sogenannten Behindertenhilfe
- Interdisziplinäre Frühförderstellen
Wichtig: Begleitpersonen, also auch Eltern von Kindern, die eine Einrichtung zur Bringung oder Abholung des Kindes betreten und sich in dieser nur für einen unerheblichen Zeitraum aufhalten, gelten nicht als Besucher. Für diese besteht keine Testpflicht.
Für geimpfte oder genesene Beschäftigte kann die Testung durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen. Das gilt entsprechend für geimpfte oder genese Besucher. Für geimpfte und genesene Beschäftigte muss eine Antigen-Testung mindestens zwei Mal pro Woche durchführt werden.
Zu einer Handreichung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg gelangen Sie hier (PDF, 231 KB):
Zum IFSG gelangen Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
"Natürlich über WhatsApp!" Befragung Jugendlicher mit ASS im Rahmen einer Masterarbeit
„Natürlich über WhatsApp!“
Befragung Jugendlicher mit ASS zu ihrem schriftlichen Kommunikationsverhalten am Smartphone
Im Rahmen ihrer Masterarbeit beschäftigt sich Aurelia Reichenberger damit, wie Jugendliche mit einer Diagnose aus dem Autismus Spektrum schriftlich mit dem Smartphone kommunizieren. Dazu bittet Frau Reichenberger um Mithilfe, in dem ihr Fragebogen an Jugendliche mit ASS im Alter von 12 - 19 Jahren weitergeleitet wird.
Im Folgenden finden Sie Frau Reichenbergers Anschreiben sowie den Link zur Umfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für einen kurzen Moment Ihrer Zeit.
Im Rahmen meiner Masterarbeit im Studiengang Klinische Heilpädagogik an der Katholischen Hochschule in Freiburg beschäftige ich mich damit, wie Jugendliche mit einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum WhatsApp (und andere Messenger-Dienste) nutzen. Ziel meiner Masterarbeit ist es, herauszufinden, welche Chancen und Hürden im Bereich der digitalen Kommunikation für diese Zielgruppe vorhanden sind und wie wir sie als Therapeutinnen/Helferinnen/Pädagog*innen bei der Überwindung etwaiger Hürden unterstützen können.
Dies möchte ich mit einer Online-Umfrage erforschen, die die Kinder und Jugendlichen selbst ausfüllen sollen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sie WhatsApp oder Ähnliches nutzen. Einzige Kriterien sind, dass sie den Fragebogen selbstständig oder mit geringer Hilfe beantworten können und von 12 bis 19 Jahre alt sind. Zugang zum Fragebogen erhalten Sie bzw. die Jugendlichen über folgenden Link: https://edusurvey.kh-freiburg.de/index.php/785414?lang=de
oder über diesen QR-Code (einfach mit Handy oder Tablet scannen). Meine Bitte an Sie: Bitte leiten Sie den Fragebogen an Kinder und Jugendliche mit ASS im Alter von 12 bis 19 Jahren weiter.
Wichtig sind mir die persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen. Es gibt keine richtigen und falschen Antworten. Alle Angaben erfolgen anonym und dienen rein wissenschaftlichen Zwecken. Die Teilnahme ist freiwillig. Bei Kindern unter 14 Jahren ist das Einverständnis der Eltern erforderlich. Es genügt, dies vor der Bearbeitung des Fragebogens mündlich einzuholen.

Am Ende des Fragebogens erwartet die Teilnehmer*innen als Dankeschön ein witziges Video.
Bei meiner Masterarbeit werde ich betreut durch Prof. Dr. Florian Kiuppis und Frau Verena Wahl. Falls Sie Fragen zu meiner Forschung oder Interesse an den Ergebnissen haben, wenden Sie sich bitte an mich. Auch Herr Prof. Dr. Florian Kiuppis (florian.kiuppis@kh-freiburg.de) steht für etwaige Fragen zur Verfügung.
Das Anschreiben als PDF:
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