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Tagung und Filmpräsentation der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG)

Am vergangenen Freitag, dem 21. Juni 2024, tagte die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) in den Räumen des BHP. Der BHP-Geschäftsführer Kai-R. Timpe hieß Vorstand und Unterstützer:innenkreis der DHG herzlich willkommen und berichtete zu Beginn der Vorstandssitzung über die aktuellen sozial-, bildungs- und berufspolitischen Aktivitäten des BHP.

Im Anschluss an die Sitzung wurde ein spannendes Filmprojekt präsentiert. Die DHG hat drei Kurzfilme in Auftrag gegeben und wurde finanziell unterstützt durch die Heidehof-Stiftung. Die Filme zeigen den Alltag von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. Die Filmemacherin war zur Präsentation anwesend und berichtete Eindrücke aus den Drehtagen.

Die drei Filme „Alltägliches mit…“ stehen auf der Website der DHG zur Verfügung: www.dhg-kontakt.de/aktuelles/

„Unterstützte Kommunikation mit Menschen mit Demenz – Vereinbarkeit oder Widerspruch?“ – Online-Treffen mit Diskussion

Die Bundesfachgrupppe Arbeit mit alternden Menschen (BFG 7) lädt die Mitglieder des BHP am 16. September 2024 von 17.30-19.30 Uhr zu einem Online-Treffen mit Vortrag und Diskussion ein. Als Referentin zum Thema „Unterstützte Kommunikation mit Menschen mit Demenz – Vereinbarkeit oder Widerspruch?“ ist Frau Christina Stötzel geladen.

Die Zielgruppe derjenigen, die Unterstützte Kommunikation (UK) nutzen können, ist sehr heterogen. Ob es sich um Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Senior:innen handelt, ob erworbene oder angeborene Beeinträchtigungen vorliegen oder progrediente Erkrankungen auftreten – wer atmet, kann UK nutzen. Denn: UK bietet eine Vielfalt an Hilfsmitteln, Methoden und Unterstützungsmöglichkeiten. Es gibt sowohl Hilfen zur aktiven Verständigung mit der Umwelt als auch Hilfen, das Umfeld besser zu verstehen.
Auch Menschen mit demenziellen Erkrankungen können von UK profitieren. Durch die unterschiedlichen Stadien der Erkrankung ist ein differenzierter und kritischer Blick auf die Einsatzmöglichkeiten von UK notwendig. Mit Fortschreiten der Erkrankung ist eine laufende Änderung und Anpassung der Hilfsmittel und Methoden erforderlich, damit die Person mit UK-Bedarf auch weiterhin von UK profitieren kann.
Um geeignete Hilfsmittel und Methoden der UK anzuwenden, ist gerade bei Personen mit fortschreitenden Erkrankungen eine kontinuierliche förderdiagnostische Einschätzung notwendig, da die kommunikativen Kompetenzen sich stetig verändern.

In diesem Vortrag erhalten Sie einen Einblick in UK-spezifische Instrumente zur Einschätzung der kommunikativen Kompetenzen und die Einteilung in Zielgruppen Unterstützter Kommunikation (nach Bärbel Weid-Goldschmidt). Anschließend sehen Sie Beispiele von Hilfsmitteln und Methoden, die für die verschiedenen Zielgruppen von UK eingesetzt werden können. Die Vor- und Nachteile der Hilfsmittel und Methoden werden diskutiert.

Die Veranstaltung ist für BHP-Mitglieder kostenfrei.
Anmeldung bitte unter: elvira.haase@bhponline.de

Programm der 55. Bundesfachtagung online!

Vom 15. bis 17 November findet die 55. Bundesfachtagung des BHP in Erfurt statt. Das Programm ist jetzt auf unserer Webseite abrufbar. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zum zentralen Berufskongress für Heilpädagog:innen!

Jetzt Programm ansehen und zur Bundesfachtagung anmelden: www.heilpaedagogikwirkt.de

Jetzt anmelden zum Landesfachtag Kita und Selbstständige

Die Landesfachgruppen Kita und Selbstständige der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland laden am 14. September zu einem Landesfachtag in Mainz ein, der aktuelle sozialpolitische Herausforderungen vor allem für die Handlungsfelder der Heilpädagogik, die Kinder und Jugendliche betreffen, erörtert und reflektiert. In die Durchführung sind Lehrende der Hoch- und Fachschulen der beteiligten Bundesländer eingebunden.

Programm


Hier können Sie den Programmflyer herunterladen: BHP_Flyer_TagungBildungsvielfalt.pdf


14. September 2024, 09.30-16.30 Uhr | Mainz

09.30 Uhr      Come together

10.00 Uhr      Begrüßung und Einführung: Pia Schmidt | Tagungsleitung

Grußwort     Ellen Kubica Beauftragte für die Belange der Menschen m. Behinderung Rheinland-Pfalz

Grußwort Kai-R. Timpe | Geschäftsführer BHP e.V.

10.15 Uhr      Gemeinsam Wandel gestalten – Für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe | Dr. Tabea Rief

11.15 Uhr      Pause

11.45 Uhr      Die SGB VIII-Reform: Heilpädagogische Expertise als Bindeglied zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe | Miriam Eicke

12.45 Uhr      Mittagspause

14.00 Uhr      DenkRäume

15.30 Uhr      Pause

16.00 Uhr      Quintessenzen des Fachtages

16.30 Uhr      Ende

Moderation des Fachtages: Pia Schmidt | Evangelisches Fröbelseminar Kassel

DenkRäume

DenkRaum 1: Frühförderung in Rheinland-Pfalz

Den solitären heilpädagogischen Praxen in Rheinland-Pfalz wird der Zugang zur Leistungserbringung der heilpädagogischen Frühförderung erschwert. Diese wird im Rahmen einer Komplexleistung erbracht und ist als solitäre Leistung nicht möglich, so die Position des kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Situation der solitären „Heilpädagogischen Praxen“ in Rheinland-Pfalz wird in den Blick genommen und mögliche Perspektiven zu Möglichkeiten der Leistungserbringung, im Rahmen einer gemeinsamen Diskussion, erörtert.

Impuls 1: Sabine Schmitt (angefragt) | stellv. Landesgeschäftsführerin Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland
Impuls 2: Nicole Koblitz | Carina Wingender
Moderation: Carina Wingender | BHP-Landesfachgruppensprecherin Selbstständige Rheinland-Pfalz/Saarland

DenkRaum 2: Bedingungen teilhabe- und sozialraumorientierter Frühförderung in Hessen

Alle Kinder sind für eine gelingende Entwicklung auf bestimmte Faktoren angewiesen: sichere Bindungen im Elternhaus und nahen Umfeld, Sicherheit in den Lebensumständen, soziales Eingebundensein, Anregungen für ihre Entwicklung etc. Für manche Kinder sind individuelle Anpassungen der Entwicklungsimpulse von hoher Bedeutung bzw. benötigen manche Eltern, Erzieher:innen mehr Informationen, Begleitung und Unterstützungen für ihre Handlungskompetenz.
Frühförderung ist eine Leistung, die diesen Anforderungen für Kinder mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen nachkommt und die sowohl (vorrangig) präventiv als auch entwicklungsanregend und/oder intervenierend intendiert sein kann.
Frühförderung soll demzufolge die Entwicklung der Kinder anregen, die Kinder stärken, ihr Umfeld für eine gelingende Entwicklungsbegleitung befähigen und behindernde Barrieren identifizieren sowie reduzieren. Darüber hinaus soll Frühförderung die Teilhabe der Kinder ermöglichen und in den Sozialraum wirken. Wie können diese umfassenden, vielfältigen und hohen Ansprüche umgesetzt und gewährleistet werden? Diese und viele andere Fragen stehen im Mittelpunkt des DenkRaumes und laden ein zur Auseinandersetzung und Diskussion

Impuls 1: Teilhabeorientierung in der Frühförderung – Beitrag der Heilpädagogik: Manuela Klee | BHP-Landesfachgruppensprecherin Selbstständige Hessen
Impuls 2: Fachliche Arbeitsprinzipien der Frühförderung: Nancy Munsche | Arbeitsstelle Frühförderung Hessen
Moderation: Dr. Ulrike Hoge | Fachschulzentrum, F+U Rhein-Main-Neckar, Fachschule für Heilpädagogik, Darmstadt

DenkRaum 3: Alle Kinder gehen in die Kita – Für inklusive Prozesse in den Kindertageseinrichtungen

Die Unterstützung des Fachpersonals in den Kindertageseinrichtungen und die Erweiterung der Handlungsfähigkeit in der Arbeit mit Kindern und Eltern in inklusiven Settings ist wesentlich, wenn die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen persönlichkeitsstärkend umgesetzt werden soll. Hierfür werden Ansätze auf verschiedenen Ebenen benötigt: Strukturen, Personal, Kompetenz, Ausstattung, Eltern/Kinder, Sozialraum etc.
In einem ersten Beitrag wird die Perspektive des Kita-Fachverbandes auf förderliche Bedingungen inklusiver Settings in Rheinland-Pfalz vorgestellt. Der zweite Impuls legt den Schwerpunkt auf fachlich-heilpädagogische Aspekte für ein gelingendes Miteinander von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen. Im Anschluss bleibt Raum für Fragen und Diskussion zu bildungs- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen, zu unterschiedlichen heilpädagogischen Konzepten und zu multiprofessionellen Teams.

Impuls 1: Claudia Theobald | Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz
Impuls 2: Melanie Maas | BHP-Landesfachgruppensprecherin Kita Rheinland-Pfalz/Saarland
Moderation: Dr. Michaela Menth | BHP-Geschäftsstelle

DenkRaum 4: Unterstützte Kommunikation zur Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe in der Kita

Bildung und Teilhabe in Kitas ist in aller Munde. Doch wie sieht es im Bereich der Kommunikation für Kinder mit Beeinträchtigung aus? Werden sie gesehen? Werden Sie gehört? Wird ihnen zugehört? Wie können sie am gemeinschaftlichen Geschehen partizipieren? Die UK – Unterstützte Kommunikation – stellt ein bedeutsames Medium zur Realisierung von Teilhabe am Miteinander in der Kita dar.
In diesem Denkraum erwartet Sie ein Beitrag, der Kommunikation in der Kita aus kinderrechtlicher Perspektive beleuchtet, der ergänzt wird durch den Bericht einer Nutzerin Unterstützter Kommunikation; im Schwerpunkt wird modelling beleuchtet. Der DenkRaum wird ergänzt mit Beispielen einer Darmstädter Kita.

Impuls 1: Kommunikation in der Kita aus kinderrechtlicher Perspektive | Miriam Zeleke | Beauftrage für die Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen des Landes Hessen
Impuls 2: Möglichkeiten des modelling in Kitas | Lena Hartung | Referentin UK
Moderation: Marion Cannas-Hock | BHP-Landesfachgruppensprecherin Kita Hessen

Anmeldung

Tagungsgebühren
Mitglieder BHP e.V. 95,- €
Nichtmitglieder 130,- €
In den Tagungsgebühren sind Getränke und Verpflegung enthalten.

Anmeldung
Nach Ihrer Anmeldung werden Ihre Daten registriert und Sie erhalten eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung. Damit wird Ihre Anmeldung verbindlich.

Überweisen Sie nach Erhalt der Rechnung die Tagungsgebühr auf das folgende Konto:
Berliner Sparkasse
IBAN DE 24 1005 0000 0063 611 058
SWIFT (BIC) BE LA DE BE XXX
und geben Sie als Stichwort ‚Fachtag Mainz 2024‘, Name, Vorname und Rechnungsnummer an.

Ist die Tagungsgebühr 14 Tage nach Versand der Rechnung nicht auf dem o. g. Konto eingegangen, wird Ihr Platz (ggf. kostenpflichtig) freigegeben.

Bringen Sie die Anmeldebestätigung als Nachweis und Eintrittskarte zum Fachtag mit und zeigen diese auf Anfrage am Tagungsbüro vor.

Anmeldung zum BHP-Landesfachtag

 

Bitte wählen Sie einen DenkRaum aus.

 

Organisatorische Hinweise und Datenschutz

 

Spamschutz

Organisatorische Bedingungen

Rücktrittsbedingungen

Bei einer Stornierung vor dem 31. Juli 2024 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Stornierung ab dem 01. August 2024 ist nicht möglich. Stornierungen werden nur schriftlich oder elektronisch entgegengenommen.

Zugänglichkeit

Alle Räume im Tagungshaus sind ohne Stufen zugänglich. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie darüber hinausgehende Unterstützungsbedarfe haben: Elvira.Haase@bhponline.de. Angemessene, mit der Veranstaltung verbundene Vorkehrungen, treffen wir gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten für Sie.

Datenschutz

Alle Prozesse im Rahmen des BHP-Fachtages unterliegen den Datenschutzbestimmungen des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e.V. Diese finden Sie auf der Homepage unter: https://bhponline.de/datenschutz/ Auf Anfrage erhalten Sie die Datenschutzhinweise des BHP e.V. per Post zugesandt.
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen zu.

Foto-, Film- und Audioaufnahmen während des Fachtages

Wir weisen darauf hin, dass während der Veranstaltung Film- und/oder Fotoaufnahmen für die Veröffentlichung in Verbandspublikationen und auf Websites aufgenommen werden. Mit Ihrer Teilnahme stimmen Sie der Erstellung, Verarbeitung und Verwendung dieser Aufnahmen zu. Wenn Sie nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mailadresse: info@bhponline.de

Tagungsort

Johannes-Gutenberg-Universität
Georg-Foster-Gebäude
Jakob-Welder-Weg 12
55128 Mainz
www.barrierefrei.uni-mainz.de/Lageplan

Wir freuen uns auf Sie!

Das vorliegende Programm gibt den redaktionellen Stand der Planungen von Juni 2024 wieder. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Elvira.Haase@bhponline.de.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

Der BHP lädt seine Mitglieder herzlich zur Mitgliederversammlung des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e. V. am Freitag, den 15. November 2024 um 18.30 Uhr, in das Congress Center in Erfurt ein.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen
    Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
    vom 10. November 2023, abgedruckt in
    der BHP Fach- und Mitgliederzeitschrift heilpaedagogik.
    de, Ausgabe 01/2024.
  3. Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden
  4. Tätigkeitsberichte aus den Arbeitsschwerpunkten
    des BHP-Vorstandes
  5. Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers
  6. Bericht des Bundesfachbeirats
  7. Kassenprüfungsbericht
  8. Entlastung der Kassenführung
  9. Beauftragung der Kassenprüfung für das
    Rechnungsjahr 2024
  10. Vorlage und Verabschiedung des Haushaltsplans
    2025
  11. Antrag des Vorstandes
  12. Anträge
  13. Entlastung des Vorstandes
  14. Verschiedenes
    Ende der Versammlung

Anträge zur Mitgliederversammlung

Bitte beachten Sie: Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zwei Wochen vor der Versammlung, also bis Freitag, den 01.11.2024, schriftlich an die BHP-Bundesgeschäftsstelle, Herzbergstraße 82-84, 10365 Berlin, eingereicht werden. Anträge, die eine Satzungsänderung zur Folge haben könnten, müssen bis spätestens 23. August 2024 der BHP-Geschäftsstelle vorliegen, damit alle Mitglieder des BHP e.V. darüber rechtzeitig informiert werden können. Diese Information erfolgt über die Ausgabe 04/2024 der BHP Fach- und Mitgliederzeitschrift heilpaedagogik.de.
Hinweis: Das Stimmrecht während der Mitgliederversammlung kann nur gegen Vorzeigen einer Stimmkarte ausgeübt werden. Zusammen mit den Tagungsunterlagen erhalten die stimmberechtigten Teilnehmer die Stimmkarte am Veranstaltungsort.

Anträge des Vorstandes an die Mitgliederversammlung am 15. November 2024 in Erfurt:

Der Vorstand stellt den Antrag, den Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen – Vollzahler – ab dem 01. Januar 2025 um einen EURO auf 13,- EURO im Monat zu erhöhen.

Begründung:

Seit der letzten Erhöhung ergab sich eine deutliche Teuerungsrate, die den BHP insbesondere bei den Kostenstellen „Übernachtungen“, „Externe Dienstleister“ und „Personalkosten“ betrifft. Mit der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um einen Euro je Monat können die unter den benannten Kostenstellen verbuchten Kostensteigerungen abgedeckt werden.

Antrag des Vorstandes zur Änderung der Satzung des BHP e.V.

Der Vorstand stellt den Antrag, die Satzung des BHP e.V. an folgender Stelle zu verändern:

§ 3 Absatz 4 Satz 1: Vor dem Wort „akademischen“ wird das Wort „affinen“ eingefügt.

Der Satz lautet dann:

„Mitglied kann außerdem werden, wer nach Abschluss einer affinen akademischen Ausbildung in Forschung, Lehre, oder Praxis auf dem Gebiet der Heilpädagogik tätig ist oder war.“

Begründung:

Der benannte Passus der Satzung soll es ermöglichen, dass Personen, die inhaltlich nah am Berufs- und Forschungsfeld der Heilpädagogik ausgebildet worden und auf Funktions-, Multiplikations- oder Leitungsstellen sowie in der Ausbildung von Heilpädagog:innen tätig sind, Mitglied im BHP werden können. Im Einzelfall entscheidet stets der Vorstand über die Aufnahme der entsprechenden Person. Um einen zu breiten Zugang zu vermeiden, schränkt das Wort „affin“ den Beurteilungsspielraum ein. Dies ist notwendig, um den Charakter des BHP vor dem Hintergrund eines sich stark ausdifferenzierenden Marktes an akademischen Abschüssen zu erhalten.

Die Mitgliederversammlung des BHP e. V. ist öffentlich. Rede- und Antragsrecht haben alle anwesenden Mitglieder. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der diesjährigen Mitgliederversammlung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die BHP-Geschäftststelle info@bhponline.de.

Regelungen zur Weiterbildung gerontopsychiatrische Fachkraft für Heilpädagog:innen

Gerontopsychiatrische Fachkräfte nehmen eine wichtige Funktion in der Begleitung von alternden Menschen mit psychischen Auffälligkeiten ein. Auf der Grundlage einer bio-psycho-sozialen Perspektive entwickeln sie individuelle multimodale Handlungskonzepte und beraten Kolleg:innen sowie Angehörige. Die Qualifikation zur gerontopsychiatrischen Fachkraft ist länderrechtlich geregelt und darf erst nach Abschluss einer Weiterbildung ausgeübt werden (in Bayern ist eine Anerkennung von Inhalten der Fachschul-Qualifikation Heilpädagogik nach Einzelfallprüfung möglich – bei Interesse wenden Sie sich an die Bundesfachgruppensprecherin Sandra Kapinsky: bfg7-bund@bhponline.de).

Da die Tätigkeit als gerontopsychiatrische Fachkraft für Heilpädagog:innen von Interesse ist, die Zugangsvoraussetzungen sich aber sehr unterschiedlich gestalten, hat die Bundesfachgruppe „Arbeit mit alternden Menschen“ eine Übersicht erarbeitet. Diese wurde auf der Grundlage einer Recherche der Zugangsvoraussetzungen bei Weiterbildungsanbietern erstellt.

Die Übersicht „Zugangsvoraussetzungen zur gerontopsychiatrische Fachkraft für Heilpädagog:innen können Sie hier herunterladen: BHP_Bundesfachgruppe-Uebersicht-gerontopsychiatrische-Fachkraft.pdf

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bundesfachgruppe.

BHP-Bundesfachgruppe „Arbeit mit alternden Menschen“
Sandra Kapinsky
E-Mail: mbfg7-bund@bhponline.de
bhponline.de/bhp-landesfachgruppe-alternde-menschen/

Neue Folge: Heilpädagogik-Podcast des BHP

In dieser neuen Folge von „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“ geht es um die Teilhabe am Arbeitsleben und genauer um die Unterstützte Beschäftigung.

Unser Gast Alexander Czarnetzki arbeitet als Heilpädagoge bei der Hamburger Arbeitsassistenz im Bereich Jobcoaching und vermittelt Menschen mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Im Gespräch mit Rihab Chaabane und Philipp Bryant gibt er spannende Einblicke in seine Arbeit, die sich im Zwiespalt der Vision eines inklusiven Arbeitsmarktes und dem tatsächlichen Handeln in einem exklusiven System bewegt.

Die Folge „Alexander Czarnetzki, wie fördert eine Unterstützte Beschäftigung die Teilhabe am Arbeitsleben?“ gibt es jetzt auf www.bhponline.de/podcast oder auf den gängigen Podcastplattformen, wie z. B. Spotify.

Wir freuen uns über euer Feedback an podcast@bhponline.de.

Noch mehr zur Arbeit von Heilpädagog:innen gibt es auf unserer Instagram-Seite: www.instagram.com/bhponline.de

Berufsbild in englischer Fassung

Das Berufsbild Heilpädagogin/Heilpädagoge versteht sich als ein Leitbild, das Eigenprofil und Stellenwert der Heilpädagogik im Gefüge benachbarter sozialer, pädagogischer, psychologischer und medizinischer Berufe und Professionen beschreibt und spezifiziert. Es wurde nach breiter innerverbandlicher Diskussion im November 2022 von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Jetzt ist das Berufsbild auch in englischer Übersetzung auf unserer Webseite frei abrufbar: www.bhponline.de/berufsbild englische Fassung

Startchancen-Programm: Schulen für das Schuljahr 2024/25 stehen fest


In Deutschland hängt der Bildungserfolg immer noch von der sozialen Herkunft ab. Mit dem Startchancen-Programm, dem zentralen bildungspolitischen Vorhaben der Ampelkoalition, wollen Bund und Länder den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Zum 1. Juni wurden die ersten Startchancen-Schulen von den Ländern ausgewählt und über ihre Teilnahme am Startchancen-Programm informiert.

Das Programm startet zum Schuljahr 2024/25 mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Der Bund stellt für das Startchancen-Programm bis zu eine Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Damit werden insgesamt 20 Milliarden Euro über zehn Jahre investiert. Da insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, wird bei der Auswahl der teilnehmenden Schulen ein Fokus auf Grundschulen gelegt, die 60 Prozent der geförderten Startchancen-Schulen ausmachen sollen. Die Gelder werden bedarfsgerecht an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler:innen verteilt, so soll die Unterstützung dort landen, wo die Herausforderungen am größten sind.

Drei Programmsäulen als Grundlage der Förderung

Die Startchancen-Schulen werden über drei Programmsäulen unterstützt:

1. Säule: Investition in eine zeitgemäße, förderliche Lernumgebung hin zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten.

Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Ausführliche Informationen in der Verwaltungsvereinbarung:
https://www.bmbf.de/vv-startchancen.pdf

2. Säule: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung

Eine Orientierung darüber, wofür die Startchancen-Schulen die sogenannten Chancenbudgets verwenden können, bietet folgende Anlage: https://www.bmbf.de/orientierungspapier-chancenbudget

3. Säule: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Hier geht es insbesondere um die Beratung und Unterstützung der Lernenden, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie darum, Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken. Aber auch die Einstellung von zusätzlichem Personal soll möglich sein. Hier kommen insbesondere zusätzliche Stellen für die Schulsozialarbeit infrage. Neben Sozialpädagog:innen und Schulsozialarbeiter:innen sollen laut Bundesministerium für Bildung und Forschung vor allem auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Ziel ist die Weiterentwicklung und Stärkung von multiprofessionellen Teams an den Startchancen-Schulen. Die konkrete Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen in den Ländern unter Berücksichtigung der dortigen Spezifika.

Stichtag zur Auswahl der ersten Schulen zum 01. Juni

Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land anhand von vom Bund vorgegebenen Kriterien. Eine Bewerbung für das Programm durch eine Schule selbst, ist nicht möglich. Bei der Auswahl soll mindestens der Anteil der Schüler:innen, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt werden. Länder, die bereits eigene Sozialindizes entwickelt haben, können diese nutzen.
Die Startchancen-Schulen können über zwei Jahre gestaffelt in das Programm übergehen. Die ersten Schulen wurden zum 01. Juni 2024 bekannt gegeben. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit findet sich eine Übersicht der ersten 2.060 Startschulen, die für das Schuljahr 2024/25 ausgewählt wurden.

Hier geht es zur Übersicht der Schulen: https://www.bmbf.de/startchancenprogramm

Rückblick auf den BHP Unternehmer:innentag Heilpädagogik 2024 in München

Am 3. und 4. Mai 2024 fand der 7. BHP Unternehmer:innentag Heilpädagogik in München statt, auf den wir mit Zufriedenheit und vielen mitgenommenen Eindrücken und Impulsen zurückblicken.

Nach einer Begrüßung durch das BHP-Vorstandmitglied Thorsten Janssen und einem Grußwort von Renate Holzner (Bezirk Oberbayern, Referat Sozialplanung, Koordination und Fachdienste) wurde das Tagungsprogramm mit einem Vortrag von Stephanie Jofer-Ernstberger zur Heilpädagogischen Diagnostik als Schlüsselkompetenz Heilpädagogischen Handelns eröffnet. Thematisch anschließend stellte Lea Mohl von der Hogrefe-Akademie standardisierte Testverfahren wie den SEED-2, SON-R und BRIEF vor und erläuterte wie Urteilsverzerrungen und Fehlinterpretationen vermieden werden können. Der dritte Vortrag am ersten Tagungstag wurde von Jessica Leimbeck vom Bayerischen Landesjugendamt gehalten; sie gab Einblicke in die Eingliederungshilfen für junge Menschen aus der Perspektive der Kinder – und Jugendhilfe.

Am Morgen des zweiten Veranstaltungstages widmete sich Maria Wiprich dem Thema Unternehmensführung und konkret wie eine partizipative Führungshaltung ausgestaltet werden kann. Im Anschluss wurde mit den Fokusgruppen ein neues Format seitens des BHP im Rahmen des Unternehmer:innentages angeboten. Damit wurde der große Wunsch der Teilnehmenden aus den vorherigen Veranstaltungen aufgegriffen, ein Mehr an Austausch unter den Kolleg:innen zu ermöglichen. Dieses Angebot wurde gerne angenommen und so kamen in den drei Fokusgruppen zu den Themen Personalgewinnung und -führung, Kooperation mit öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kooperation mit öffentlichen Trägern der Eingliederungshilfe rege Diskussionen zustande, was den BHP dazu veranlasst, dieses Format auch zukünftig anzubieten. Zum Abschluss des Unternehmer:innentages verzauberte Manfred Huber die Teilnehmenden mit seinen Zaubertricks und seiner Verzahnung von Heilpädagogik und Magie.

Mit der zweitägigen Fachtagung bietet die EAH in Zusammenarbeit mit der BHP-Agentur selbstständig tätigen Heilpädagog:innen eine Plattform für die Diskussion und Reflexion aktueller fachlicher, rechtlicher und politi¬scher Entwicklungen unter Berufskolleg:innen und mit Expert:innen aus der Praxis, Forschung und Politik.

Wir danken allen Teilnehmenden und Referent:innen für die Teilnahme, die rege Diskussion und den fachpolitischen Austausch auf dem diesjährigen Unternehmer:innentag!

Ein Novum hinsichtlich des Turnus der Veranstaltung wurde am Ende der Veranstaltung bekannt gegeben: Der BHP Unternehmer:innentag findet zukünftig alle zwei Jahre statt.

Weitere Informationen: www.bhpagentur.de