Stellenangebot des BHP

Stellenanzeige: BHP sucht Referent:in als Elternzeitvertretung

Stellenanzeige

Der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. in Berlin sucht im Rahmen einer Elternzeitvertretung zum 01. August 2025

eine / einen Referentin / Referenten (m/w/d)

für die verbandseigene Weiterbildungsakademie - Europäische Akademie für Heilpädagogik (EAH) im BHP. Die Stelle ist voraussichtlich bis zum 31.12.2026 befristet.

Die Stelle hat einen Gesamtumfang von 30 Wochenstunden. Der Arbeitsort ist die BHP-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Lichtenberg. Es besteht die Möglichkeit, Teile der Wochenarbeitszeit im Home-Office zu leisten. Die Vergütung orientiert sich am TVÖD, EG 11. Zu ausgewählten und vorher abgesprochenen Terminen besteht die Notwendigkeit zum Einsatz an Wochenenden.

Wer wir sind:

Der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. ist die berufsständische und fachliche Vertretung für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in Deutschland. 1985 gegründet, zählt er heute bundesweit ca. 4.700 Mitglieder und erreicht damit flächendeckende Präsenz nahezu im gesamten Bundesgebiet. Seine satzungsgemäßen Aufgaben sind neben der berufsständischen Interessenvertretung die Pflege des Informations- und Erfahrungsaustausches sowie die Weiterbildung der Mitglieder.

Die EAH ist ein Anbieter der Erwachsenenbildung und richtet ihre Angebote an den Bedarfen der Berufsgruppe der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen aus. Sie führt verschiedene Veranstaltungsformate (Blockwochen, Wochenend-/Tagesseminare) durch und ist in den vergangenen knapp zwei Jahren verstärkt im Bereich der Online-Veranstaltungen tätig.

Ihre Aufgaben in der Europäischen Akademie für Heilpädagogik (EAH)

  • Konzeption, Durchführung und Organisation der Veranstaltungen der EAH (Präsenz, digital, Blended Learning)
  • Entwicklung neuer Inhouse-Veranstaltungen
  • Kostenplanung und Kostenüberwachung von EAH-Veranstaltungen
  • Weiterentwicklung der EAH-Angebote in enger Zusammenarbeit mit der fachlichen Leitung der EAH
  • Marketing und Bewerbung der EAH-Veranstaltungen
  • Beratung von Kund:innen und Seminarteilnehmer:innen
  • Gewinnung neuer Referent:innen und Abstimmung zu Seminarinhalten
  • Teilnahme an Sitzungen von Verbandsgremien

Ihr Profil:

  • Erfolgreicher Abschluss in den Bereichen Heilpädagogik (Dipl./B.A./M.A./Fachschule), Sonderpädagogik (Dipl./B.A./M.A.), Soziale Arbeit (Dipl./B.A./M.A.), Allgemeiner Pädagogik (Dipl./B.A./M.A.) oder verwandter Disziplinen
  • Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung sind wünschenswert
  • Vertiefte fachliche Kenntnisse zur Beratung, Diagnostik und Methodik heilpädagogischen Handelns
  • Identifikation mit dem Berufsfeld der Heilpädagogik und Interesse an heilpädagogischen Themen und Fragestellungen
  • Affinität zu beratenden Tätigkeiten
  • Gutes Sprachgefühl und hohe Formulierungssicherheit
  • Sicheres und freundliches Auftreten

Was wir bieten:

  • Eine Vergütung in Orientierung zum TVÖD/Bund
  • Einen Arbeitsplatz in Berlin-Lichtenberg mit eigenem Büro und eigener Verwaltungsstelle zur Zuarbeit
  • Die Möglichkeit zur regelmäßigen Arbeit im Home-Office
  • Eine Bahncard-Business 50 und ein Diensthandy
  • Eine inspirierende Stelle mit vielen Kontakt- und Vernetzungsmöglichkeiten
  • Ein kollegiales und wertschätzendes Team

Wenn Sie sich mit den Aufgaben und Zielen unseres Verbandes identifizieren können, gerne im Team arbeiten und Lust auf eine verantwortungsvolle Tätigkeit haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Kai Timpe per E-Mail (kai.timpe@bhponline.de) oder telefonisch (030/40605060).

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung ausschließlich per E-Mail bis zum 04. Juni 2025 an: kai.timpe@bhponline.de

Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich am 10. und am 11. Juni 2025 im Online-Format statt.

Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigungen werden bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt.


Neue Folge: Irgendwas mit Menschen - der Heilpädagogik-Podcast zu Inklusivem Sport

🎧 Schon reingehört? Die neue Folge zum Thema Inklusiver Sport mit Rihab Chaabane und Philipp Bryant ist jetzt online!

Gesprächspartner ist für diese brandneue Folge der in Deutschland einzige zertifizierte Trainer für die inklusive Sportart Baskin, Florian Kiuppis. Der Professor für Allgemeine, internationale und vergleichende Sonder- und Heilpädagogik an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau erklärt uns im Gespräch, wie Baskin genau funktioniert und wie der inklusive Gedanke des Spiels auf andere Sportarten übertragen werden kann.

Jetzt reinhören auf Spotify, Amazon Music und Co. oder auf unserer Webseite www.bhponline.de/podcast


Call For Participation: Vorstellung heilpädagogischer Promotionsprojekte auf der 56. Bundesfachtagung

Die Bundesfachtagung des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e.V. versteht sich als eine zentrale Plattform in der Heilpädagogik für Vernetzung und Austausch, in deren Rahmen Profession und Disziplin, Praxis und Theorie in fruchtbare Wechselwirkung gesetzt werden.

Im Rahmen der Bundesfachtagung vom 07.-09. November 2025 in Erfurt wird ein DenkRaum „Heilpädagogik weiter denken. Vorstellung heilpädagogischer Promotionsprojekte“ als Format zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Heilpädagogik angeboten. Drei promovierende Heilpädagog:innen erhalten die Möglichkeit, ihr Promotionsprojekt vorzustellen und mit den Anwesenden ins Gespräch zu gehen, zu diskutieren. Hierfür hat jede der drei Personen 40 Minuten zur Verfügung.

Der DenkRaum wird moderiert von Alexandra Pelka (Doktorandin der Pädagogischen Hochschule Heidelberg).

Die involvierten Nachwuchswissenschaftler:innen können kostenfrei an der Bundesfachtagung teilnehmen und erhalten eine Fahrtkostenerstattung.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 31. Juli 2025 bei michaela.menth@bhponline.de oder 030 / 40 60 50 60.


25 Jahre EAH: Grußbotschaften zum Jubiläum

In diesem Jahr feiert die Europäische Akademie für Heilpädagogik (EAH) im BHP ihr 25-jähriges Jubiläum.

Am 25. März 2000 wurde seitens des BHP-Vorstandes beschlossen, das Fortbildungsangebot des Verbandes aus dem ehrenamtlichen Engagement in eine hauptamtliche Struktur zu überführen, um den Mitgliedern ein umfassendes Angebot zur Erweiterung und Vertiefung ihrer Kompetenzen anzubieten. Der Vorstandsbeschluss wurde initiiert durch eine im Jahr 1999 durchgeführte Mitgliederbefragung. Die Idee eine Europäischen Akademie für Heilpädagogik zu gründen wurde zudem durch ein Votum im Rahmen einer europäischen Konferenz heilpädagogischer Berufsverbände unterstützt.

Mittlerweile bietet die EAH rund 240 Veranstaltungstage jährlich an, die im digitalen Setting oder in Präsenz stattfinden. Für die Seminare in Präsenz arbeitet sie mit etwa 30 Tagungshäusern im gesamten Bundesgebiet zusammen.

Wir freuen uns über die Grußworte unserer Referent:innen zum 25-jährigen Jubiläum. Zum Ansehen aller Grußworte klicken Sie bitte auf den Pfeil am rechten Rand eines Beitrages.




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Was erwarten wir von der neuen Bundesregierung?

Aktuell befinden sich die CDU/CSU und die SPD in Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene. Das dem Koalitionsvertrag vorausgehende sogenannte Sondierungspapier zeigt bereits auf, dass es vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage von großer Bedeutung sein wird, dass Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Berufs- und Fachverbände wie der BHP, Themen wie Inklusion, Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit aufrufen und in den politischen Diskurs einbringen.

Insbesondere wenn es darum geht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, Chancengerechtigkeit herzustellen und zu gewährleisten und gute, teilhabeorientierte Gemeinwesensstrukturen zu schaffen, braucht es dazu einen klaren politischen Willen und die nötigen Investitionen. Als BHP werden wir in den kommenden vier Jahren daher immer wieder die folgenden Forderungen einbringen und lobbyieren:

Frühförderung stärken und ausbauen.

Wir fordern von einer neuen Bundesregierung, den Anspruch auf Leistungen der Frühförderung (§ 46 und § 79 SGB IX) auszuweiten auf Kinder im ersten Schuljahr. Mit der bisherigen Regelung (vgl. § 79 Abs. 1 SGB IX) endet der Anspruch auf eine Leistung der Frühförderung mit Beginn der Beschulung. Jedoch würde eine Fortführung der Leistung in das erste Schuljahr hinein das Kind und dessen Familie insbesondere in einer so bedeutsamen Übergangsphase stärken und kann somit einen wesentlichen Beitrag zum Schulerfolg des Kindes leisten. Für den Bereich der Komplexleistung Frühförderung wird eine Regelung benötigt, die die Schiedsfähigkeit von Leistungs- und Vergütungsvereinbarung herstellt.

Inklusion in Kindertagesstätten durch Profilstellen sichern.

Der BHP verfolgt das Ziel, in allen Kindertageseinrichtungen eine sogenannte Profilstelle Inklusion einzuführen. Dies ist bereits in einigen Kitas der Fall, jedoch viel zu selten. Demgegenüber sind die Fallzahlen für Integrationsleistungen in Kitas in nahezu allen Bundesländern auf einem sehr hohen Stand. Um tatsächliche inklusive Strukturen im System der Kindertagesstätten zu gewährleisten, müssen Fachkräfte wie Heilpädagog:innen Profilstellen erhalten, die nicht in dem Stellenschlüssel für Erzieher:innen aufgehen. Klar ist, dass die Einrichtung solcher Stellen Angelegenheit der Bundesländer ist. Jedoch erwarten wir von einer neuen
Bundesregierung fachliche Unterstützung und Fördermittel, um diese Stellen einzurichten.

Inklusive Ganztagsbeschulung im Grundschulalter ab 2026 gewährleisten.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter tritt beginnend mit Klasse 1 ab dem 01.08.2026
in Kraft. Schrittweise wird dieser Rechtsanspruch auf die Klassenstufen 2, 3 und 4 bis 2029 ausgeweitet. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Kraftanstrengung notwendig, um diesen Rechtsanspruch tatsächlich ab 2026 ermöglichen zu können. Der BHP wird immer wieder darauf hinweisen, dass dieser Rechtsanspruch selbstredend für alle Kinder gilt, auch für solche mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen oder in erschwerten Lebenslagen. Um einen solchen inklusiven Ganztag zu gewährleisten, braucht es adäquate Räumlichkeiten, Strukturen und qualifiziertes Personal. Auch hier sind vor allem die Bundesländer und Kommunen gefordert, jedoch muss der Bund hier insbesondere finanzielle Unterstützung leisten.

Inklusive Kinder- und Jugendhilfe umsetzen.

Wir fordern gemeinsam mit anderen Fachverbänden die Bundesregierung auf, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen und ein entsprechendes Gesetz bis 2027 zu verabschieden. Hierzu kann auf den Prozess und wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfes des IKJHG aus der abgelaufenen Legislatur zurückgegriffen werden. Jedoch fordern wir als BHP sehr klar, dass anders als im Regierungsentwurf zum IKJHG bei einem neuen Anlauf des Gesetzgebungsverfahrens nun auch Neuerungen in den Hilfen zur Erziehung mitberücksichtigt werden, damit die Erbringung beispielsweise von Heilpädagogischer Familienhilfe bundesweit möglich ist. Zudem muss das Vereinbarungsrecht für ambulante Anbieter im SGB VIII verändert und die Schiedsfähigkeit gesichert werden. Wirksame Teilhabe und Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe umsetzen. Gut neun Jahre nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind noch lange nicht flächendeckend alle Regelungen umgesetzt und in alltägliche Praxis umgesetzt. Um Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen in den Sozialraum einzubetten, braucht es unter anderem mehr Möglichkeiten für Leistungserbringer, auch klientenunspezifisch Leistungen im Sozialraum zu erbringen. Außerdem braucht es Anreize dazu, auch im Gesundheitssystem inklusive Strukturen zu schaffen, und auch größere Anstrengungen, um Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Wir werden uns als BHP gemeinsam mit anderen Verbänden für diese und weitere Themen einbringen und starkmachen und unsere Forderungen gegenüber der Bundesregierung vertreten.


Intensives und inhaltsreiches Treffen: BHP-Verbandspolitisches Forum Ehrenamt

Am 04.-05. April 2025 fand erstmalig das BHP-Verbandspolitische Forum Ehrenamt in Dortmund statt. Das Verbandspolitische Forum löst das frühere Berufspolitische Forum ab und stellt eine Arbeitstagung für die ehrenamtlichen Funktionsträger:innen im BHP dar.

Am Freitag stand der Vorschlag zur Reform der Fachgruppenarbeit des BHP im Mittelpunkt (hierzu erfolgt eine gesonderte Information per E-Mail an die Mitglieder des BHP e. V.), bevor die aktuellen Themen und Herausforderungen seitens der handlungsfeldspezifischen Fachgruppen identifiziert wurden. Der Samstag startete mit einem Workshop „Grenzen setzen gegen Rechtspopulismus“. Die Theaterpädagogin und Trainerin für Anti-Diskriminierung, Gewaltfreiheit und andere politische und gesellschaftliche Themenfelder, Isabell Popescu, bot Raum und Rahmen für die Diskussion und Reflexion eigener Erlebnisse in Form von Gesprächen, Rollenspielen und Aufstellungen. Im Anschluss wurden aktuelle verbandspolitische Aktivitäten diskutiert (Sozialpolitik, Bildungspolitik) sowie in einer weiteren Arbeitsphase Ideen und Impulse für die Bereiche Berufspolitik (Eingliederungshilfe), Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung entwickelt.

Das inklusive Tagungshaus Hotel NeuHaus in Dortmund bot eine konstruktive Arbeitsatmosphäre und mit der Dachterrasse vor dem Tagungsraum weite Ausblicke über die Dächer Dortmunds.

Über die Fachgruppenarbeit des BHP können Sie sich hier informieren: bhponline.de/bhp-fachgruppen


Internationale Tag der Heilpädagogik - Interview mit Jeanne Nicklas-Faust

Jedes Jahr am 13. April wird der Internationale Tag der Heilpädagogik begangen. Ziel des Aktionstages ist es, die Profession zu stärken und die Heilpädagogik in der breiten Öffentlichkeit darzustellen. Zu diesem Anlass sprachen wir mit Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe, über aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung.

 

Sehr geehrte Frau Nicklas-Faust, seit mehr als 14 Jahren sind Sie Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Welche politischen oder gesellschaftlichen Entwicklungen waren in dieser Zeit bedeutsam für eine gleichwertige Lebensbeteiligung von Menschen mit und ohne Behinderung?

Jeanne Nicklas-Faust: „Als Erstes würde ich hier die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nennen: Sie ist vor 16 Jahren für Deutschland ratifiziert worden und stellt seitdem einen Maßstab für die Weiterentwicklung der Unterstützung für Menschen mit Behinderung dar. Auch wenn es an vielen Stellen bedrückend langsam vorangeht, ist sie doch eine Messlatte vor allem für staatliches Handeln. Auch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit der umfassenden Bedarfsermittlung und Einführung der Personenzentrierung wichtige Impulse für die gleichberechtigte Teilhabe und individuelle Unterstützung für Menschen mit Behinderung gegeben. Allerdings ist auch hier die Umsetzung sehr mühsam und lange nicht vollständig. Gleichzeitig hat sich durch die Coronapandemie gezeigt, wie leicht Menschen mit Behinderung aus dem Blick geraten und wie unzureichend inklusive Strukturen in Deutschland ausgeprägt sind. Insofern ist es nötiger denn je, sich für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe einzusetzen, wenn jetzt angesichts leerer Kassen bei Menschen mit Behinderung und ihrer Teilhabe gespart werden soll.“

Noch im Juni 2024 gab es auf dem Treffen der G7-Staatsund Regierungschefs erstmals ein Bekenntnis zur Inklusion. Mit dem Amtsantritt von Donald Trump, der sich mehrfach ableistisch geäußert hat und bereits als erste Amtshandlung Maßnahmen für Diversität, Gleichstellung und Inklusion in Bundesbehörden gestoppt hat, und dem europaweiten Erstarken rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien zeichnet sich für die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbewegung in den USA und Europa ein erheblicher Rückschlag ab. Welche Auswirkungen kann dieser Trend nach Ihrer Einschätzung für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland haben?

Nicklas-Faust: „Tatsächlich kann man den Eindruck haben, dass diese Tendenzen Leitbilder ändern könnten und statt Inklusion wieder eine Separierung von Menschen mit und ohne Behinderung stärken. Dies entspricht einem Trend, den man international beobachten kann – auch in den skandinavischen Staaten, die lange als Vorbild galten. Eine noch größere Gefahr sehe ich allerdings in den Einsparungen in der Eingliederungshilfe, die sich aktuell in verschiedenen Bundesländern zeigen – zum Beispiel mit Mindestgrößen von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die der Deinstitutionalisierung entgegenstehen, oder als besonders extremes Beispiel in der Kündigung des Landesrahmenvertrages in Sachsen-Anhalt. Im Zusammenwirken von Sparbemühungen und dem Zurückfahren von inklusiven Entwicklungen droht aus meiner Sicht ein wirklicher Rückschritt, der die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung eher vermindert, als sie entsprechend der UN-BRK gleichberechtigt auszugestalten.“

Die im November 2024 gescheiterte Ampelregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag (2021–2025) vereinbart, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu überarbeiten. Welche dieser Vorhaben sind gelungen?

Nicklas-Faust: „Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde verabschiedet und bringt für Produkte und Dienstleistungen mehr Barrierefreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch eine kleinere Anpassung des AGG ging in diese Richtung. Als Lebenshilfe hatten wir allerdings auf eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gesetzt, die neben öffentlichen Stellen auch private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichten würde – und obwohl aus dem Bundessozialministerium immer wieder übermittelt wurde, dass es bereits einen solchen Entwurf des BGG gebe, kam es nicht zur einer Verabschiedung und somit auch nicht zu dringend überfälligen Fortschritten in der Barrierefreiheit.“

Vom Bruch der Bundesregierung im November 2024 ist unter anderem die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) betroffen, das eigentlich bis zum Sommer 2025 verabschiedet werden sollte. Der Reformprozess in der Kinder- und Jugendhilfe ist damit in dieser Legislaturperiode gescheitert und eine Umsetzung erst nach Wiederaufgreifen durch eine neue Bundesregierung möglich. Was muss aus Ihrer Sicht im IKJHG geregelt werden, damit eine tatsächlich inklusive Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann?

Nicklas-Faust: „Damit eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gelingt, muss eine entsprechende Finanzierung der Jugendämter und freien Träger sichergestellt werden. Der Zuständigkeitswechsel als Verwaltungsreform kann nur dann erfolgreich sein, wenn finanziell gewährleistet ist, dass Kinder mit Behinderung und deren Familien die für sie erforderlichen individuellen Leistungen als Nachteilsausgleich erhalten und die Zuzahlungen entfallen. Entscheidend ist dabei für uns die Einbeziehung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Damit einhergehend muss es die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zum Vereinbarungsabschluss im Bereich der ambulanten Leistungen und den Erhalt der Schiedsstellenfähigkeit geben. Schließlich wäre die Regelung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit für alle Leistungen im SGB VIII in der Sozialgerichtsbarkeit wichtig.“

Am 01.08.2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in Kraft. Im Moment müssen in den Ländern und Kommunen große Anstrengungen darauf verwendet werden, die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen. Wie kann erreicht und sichergestellt werden, dass auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen diesen Rechtsanspruch vollumfänglich nutzen können?

Nicklas-Faust: „Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung brauchen in der Ganztagsbetreuung hinreichend qualifizierte Betreuungskräfte, um vorbehaltslos teilnehmen zu können. Daher ist es erforderlich, dass ein Teil der Erzieher:innen über Qualifikationen beziehungsweise Weiterbildungen im Bereich Inklusion verfügt und gegebenenfalls die personelle Ausstattung erhöht wird. Ergänzend könnte es sinnvoll sein, die bereits vorhandene Expertise und Erfahrungen aus der Schulbegleitung zu nutzen, um eine inklusive Gestaltung zu gewährleisten.“

Anlass dieses Interviews ist der Internationale Tag der Heilpädagogik, der am 13. April dieses Jahres zum vierten Mal begangen wird. Was verbinden Sie persönlich mit dem Beruf des/der Heilpädagog:in?

Nicklas-Faust: „Zunächst verbinde ich den Beruf der Heilpädagog:in mit vielen Menschen, die ich über die Begleitung meiner Tochter Eva kennengelernt habe, die mit komplexer Behinderung lebt. Hier hat mich zumeist die Verbindung von fachlicher Expertise und besonderen Persönlichkeiten beeindruckt.“

Die Heilpädagogik ist überall dort gefragt, wo Menschen jedes Alters aufgrund von sozialem Ausschluss, Beeinträchtigung oder (drohender) Behinderung vor Entwicklungs- und Teilhabebarrieren stehen. Welche Rolle nehmen soziale Berufe wie die Heilpädagogik in Ihrer Wahrnehmung bei dem Abbau gesellschaftlicher Barrieren ein? Was müsste sich in den sozialen Berufen gegebenenfalls ändern, um den Abbau von sozialen oder gesellschaftlichen Barrieren zu beschleunigen?

Nicklas-Faust: „Die sozialen Berufe, die in der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung tätig sind, sind vor Ort oft in der Lage, Barrieren abzubauen, indem sie für die Menschen, die sie begleiten, Möglichkeitsräume für Aktivitäten schaffen und Begegnungen unterstützen. So tragen sie zu persönlichen Erfahrungen im Sozialraum bei, die eine Beseitigung von sozialen Barrieren befördern, zum Beispiel dadurch, dass Menschen mit Behinderung als Mitbürger:innen wahrgenommen werden, an die auch gedacht wird, wenn Aktivitäten geplant werden. Die strukturellen Barrieren abzubauen, ist dagegen viel schwerer und erfordert eine systematische Herangehensweise, zum Beispiel durch Aktionspläne, die gezielt Maßnahmen zum Abbau von Barrieren verbindlich machen. Hier könnte eine Zuwendung zu allgemein gesellschaftlichen Aufgaben jenseits des individuellen Tätigkeitsfeldes und der jeweiligen Anbindung im Sozialraum hilfreich sein.“

Herzlichen Dank für das Gespräch.

Prof. Dr Jeanne Nicklas Faust ist Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust

© Lebenshilfe Chaperon

 

 

 

 


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Thorsten Janssen für den BHP im Vorstand der AGJ

Das BHP-Vorstandsmitglied Thorsten Janssen wurde für den Bereich Personal und Qualifizierung in den Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) gewählt. Die AGJ ist das Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Als einer von drei Vertreter:innen der Mitgliedergruppe Personal und Qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe bringt Thorsten Janssen die Anliegen des BHP und somit der Heilpädagogik in den Vorstand der AGJ ein.

Zentrale Themen in der Vorstandsarbeit der AGJ sind aktuell neben den Vorbereitungen zum 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag im Mai dieses Jahres die bundespolitischen Veränderungen und Auswirkungen der Bundestagswahl für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Weitere aktuell diskutierte Themen sind die Entwicklungen rund um das Thema der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die europäische Jugendpolitik, Kooperationen im Kontext der Gesundheitsprävention, sowie verschiedene Positions- und Themenpapiere zu jugendhilfespezifischen Themen.

Thorsten Janssen setzt sich für den BHP insbesondere für die Themen Inklusion sowie das Wirken von Heilpädagog: innen in der Kinder- und Jugendhilfe ein und vertritt die Anliegen der BHP-Mitglieder in der Vorstandsarbeit der AGJ.
Die AGJ vereint unter ihrem Dach über 100 Mitgliedsorganisationen. Diese arbeiten und wirken zusammen mit dem Ziel der jugendpolitischen und fachpolitischen Kommunikation und Kooperation auf der Bundesebene, aber auch im europäischen bzw. internationalen Kontext. Der BHP ist seit 2016 Mitglied der AGJ.

 

 


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Einigung erzielt in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien geeinigt. Die Einigung erfolgte am 6.4.2025 und folgte auf ein Schlichtungsverfahren, das Mitte März durch die Arbeitgeberseite eingeleitet wurde. In der vierten Verhandlungsrunde erfolgte nun eine Einigung zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Bund und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion.

Eckpunkte der Einigung in der TVöD-Tarifrunde 2025

Die Einigung enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Ab dem 01.04.: Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich.
  • Ab dem 01.05.2026: Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026. Zudem soll es die Möglichkeit geben, Teile der Jahressonderzahlung (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden.
  • Beschäftigte und Arbeitgeber können vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG. Diese Erhöhung erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027.
  • Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1.7.2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
  • Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1.4.2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1.5.2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 27 Monate. Sie endet am 31.3.2027.

Aktuell steht das Verhandlungsergebnis bei den ver.di Mitglieder zur Abstimmung (hier gibt es Infos zur Mitgliederbefragung). Die Bundestarifkommision Öffentlicher Dienst (BTK öD) trifft sich am 12. Mai, um über die Annahme des Verhandlungsergebnisses abschließend zu entscheiden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

GEW: Fragen und Antworten zum Tarifergebnis 2025

ver.di: Wir haben eine Einigung

VKA: Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst

 

 


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Amman-Berlin-Erklärung zur globalen Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Mehr als 3.000 Vertreter:innen von Regierungen und Organisationen aus 100 Staaten kamen in Berlin zum dritten „Global Disability Summit“ zusammen, um über konkrete Verbesserungen für die weltweit rund 1,3 Milliarden Menschen mit Beeinträchtigung und (drohender) Behinderung zu beraten. Kern der Amman-Berlin-Erklärung, die gestern (03.04.) von mehr als 80 Staaten und Organisationen auf dem Gipfel verabschiedet wurde, ist, dass künftig 15 Prozent der Mittel für Entwicklungshilfe für Inklusion eingesetzt werden. Insgesamt seien darüber hinaus mehr als 800 Selbstverpflichtungen eingereicht worden.

Zum Auftakt hatte Bundeskanzler Scholz gestern vor Rückschritten bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung gewarnt. Jordaniens König Abdullah II. machte auf die Lage in Konfliktregionen aufmerksam, wo Menschen mit Behinderung besonders verletzlich seien.

Weitere Informationen gibt es hier: www.bmz.de/gds-endet-mit-starken-zusagen-fuer-weltweite-inklusion