Einheitliche Rahmenvereinbarung für Teilhabeleistungen in bayerischen Kitas
Für Leistungen zur Tagesbetreuung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in bayerischen Kindertageseinrichtungen gilt seit dem 1. Juni 2026 eine einheitliche Rahmenleistungsvereinbarung. Die Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungen zur Tagesbetreuung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Sinne des § 99 SGB IX in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG (RLV, „Teilhabe in der Kita“) schafft landeseinheitliche Vorgaben für die Ausgestaltung und Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen.
Eine wichtige Neuerung betrifft den heilpädagogischen Fachdienst: Die Fachdienststunde wird landeseinheitlich vergütet. Ab dem 1. September 2026 beträgt der Vergütungssatz 75,00 Euro pro Fachdienststunde. Die Vergütung wird regelmäßig angepasst.
Die Rahmenleistungsvereinbarung schafft damit bayernweit einheitlichere Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Kindertageseinrichtungen.
Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung „Teilhabe in Kitas“ hier herunterladen:
Anlage 1: Kalkulationsblatt zur Berechnung einer landesweiten Fachdienststunde
Heilpädagogik-Podcast: Wie lotsen wir Familien durch komplexe Hilfssysteme?
Was passiert, wenn Familien Unterstützung brauchen, aber zwischen Zuständigkeiten, Anträgen und unterschiedlichen Hilfesystemen den Überblick verlieren? Und welche Rolle können Verfahrenslots:innen dabei spielen?
Darüber spricht Jennie Cremer in der neuen Folge von „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“ mit der Heilpädagogin Janna Miller. Sie ist seit 2023 als Verfahrenslotsin im Kreisjugendamt Rosenheim tätig und begleitet junge Menschen und Familien dabei, sich in komplexen Hilfesystemen zu orientieren.
Im Mittelpunkt des Gesprächs steht die Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX und damit eine zentrale Frage der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe: Wie können Unterstützungsangebote so gestaltet werden, dass Familien nicht von Zuständigkeit zu Zuständigkeit geschickt werden, sondern tatsächlich Orientierung und Begleitung erhalten?
Janna Miller beschreibt die Aufgabe der Verfahrenslots:innen mit einem anschaulichen Bild aus der Seefahrt: Lots:innen kennen die Gewässer, wissen um Untiefen und mögliche Wege und können eine Richtung aufzeigen. Am Steuer bleiben jedoch die Menschen selbst. Beratung bedeutet damit nicht, Entscheidungen abzunehmen, sondern Menschen dabei zu unterstützen, informierte Entscheidungen über ihren eigenen Weg zu treffen.
Beratung, Begleitung und Teilhabe
Im Podcast geht es auch darum, was die Beratung durch Verfahrenslots:innen von anderen Angeboten im Jugendamt unterscheidet. Themen wie Vertrauen, niedrigschwellige Beratung, verständliche Kommunikation und Partizipation spielen dabei eine zentrale Rolle. Gerade für Familien kann es herausfordernd sein, sich zwischen Diagnostik, Anträgen, unterschiedlichen Leistungsträgern und Unterstützungsangeboten zurechtzufinden. Verfahrenslots:innen können dabei helfen, Fragen zu sortieren, nächste Schritte zu planen und bei Gesprächen mit anderen Stellen zu begleiten.
Dabei wird deutlich: Inklusion beginnt nicht erst mit der Bewilligung einer Leistung. Sie beginnt dort, wo Menschen Zugang zu Informationen erhalten, gehört werden und ihre eigenen Anliegen und Entscheidungen in den Prozess einbringen können.
Verfahrenslots:innen als Impuls für inklusive Strukturen
Die Aufgabe der Verfahrenslots:innen beschränkt sich jedoch nicht auf die Beratung einzelner Familien. Ein weiterer wichtiger Teil ihrer Arbeit richtet den Blick auf die Strukturen selbst: Wo entstehen Versorgungslücken? Wo funktionieren Übergänge zwischen Hilfesystemen nicht? Und welche Veränderungen können dazu beitragen, Jugendhilfe inklusiver zu gestalten?
Janna Miller berichtet im Gespräch davon, wie Verfahrenslots:innen solche Lücken sichtbar machen und innerhalb der Jugendämter Impulse für Veränderungen geben können. Damit werden sie nicht nur zu Begleiter:innen im Einzelfall, sondern auch zu Ideengeber:innen für strukturelle Weiterentwicklung. Auch die Heilpädagogik kommt dabei in den Blick. Offenheit für Vielfalt, eine ressourcenorientierte Haltung, die Wertschätzung auch kleiner Entwicklungsschritte und die Bereitschaft, Menschen nicht nach einem festen Schema zu betrachten, können wichtige Kompetenzen an diesen Schnittstellen sein. Gleichzeitig betont Janna Miller, dass unterschiedliche berufliche und persönliche Erfahrungshintergründe für die Arbeit von Verfahrenslots:innen eine wichtige Ressource darstellen.
Jetzt die neue Podcastfolge hören
Die neue Folge unseres Heilpädagogik-Podcasts richtet sich an Heilpädagog:innen, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, Mitarbeitende in Jugendämtern sowie alle, die sich mit Inklusion, Teilhabe und der Weiterentwicklung von Hilfesystemen beschäftigen.
🎧 Jetzt reinhören:
Janna Miller, wie lotsen wir Familien durch komplexe Hilfssysteme?
Die Folge von „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“ gibt es auf unserer Webseite und auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
Wir freuen uns über Fragen, Anregungen und Themenwünsche an podcast@bhponline.de
Frist verlängert: Call for Participation - Vorstellung heilpädagogischer Promotionsprojekte
Vom 27. bis 29. November 2026 findet in Stuttgart die 57. BHP Bundesfachtagung Sehen. Wahrnehmen. Verständigen.
Heilpädagogische Diagnostik als Quelle zum Handeln statt.
Im Rahmen der Bundesfachtagung wird ein DenkRaum „Heilpädagogik weiter denken. Vorstellung heilpädagogischer Promotionsprojekte“ als Format zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Heilpädagogik angeboten. Drei promovierende Heilpädagog:innen erhalten die Möglichkeit, ihr Promotionsprojekt vorzustellen und mit den Anwesenden ins Gespräch zu gehen, zu diskutieren. Hierfür hat jede der drei Personen 40 Minuten zur Verfügung.
Die Frist zur Anmeldung als Vortragende/Vortragender ist auf den 30.09.2026 verlängert.
Der DenkRaum wird moderiert von Alexandra Pelka (Doktorandin der Pädagogischen Hochschule Heidelberg).
Die involvierten Nachwuchswissenschaftler:innen können kostenfrei an der Bundesfachtagung teilnehmen und erhalten eine Fahrtkostenerstattung.
Bitte melden Sie sich bei Interesse bis spätestens 30.09.2026 per E-Mail bei michaela.menth@bhponline.de oder telefonisch unter 030 / 40 60 50 60.
Neue Ausgabe der BHP-Fachzeitschrift heilpaedagogik.de erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift heilpaedagogik.de ist erschienen. Im Heft 3/2026 "Herausforderung Rechtspopulismus" lesen Sie u.a. Artikel zu diesen Themen:
- (Un)sichtbare Gewalt: Schlaglichter auf die Zusammenhänge von Ableismus, Behindertenfeindlichkeit und extremer Rechter
- Maskierte Geschichte. Alte und neue Bedrohungen behinderter Menschen durch Populismus und Rechtsextremismus
- Rechtsextremismus in der Behindertenhilfe. Wenn rechte Ideologie Teilhabe und Inklusion untergräbt!
- Zwischen Haltung und Handlung: Diskriminierender Sprache klar begegnen
Außerdem informiert die heilpaedagogik.de über aktuelle berufspolitische Themen der Heilpädagogik sowie über die verbandliche Arbeit des BHP.
Mitglieder des BHP erhalten die BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de vierteljährlich kostenfrei frei Haus. Nichtmitglieder können die Fachzeitschrift als Einzelexemplar oder im Abonnement beziehen.
Jetzt das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe anschauen und die BHP Fachzeitschrift online kaufen!
Heilpädagogik-Podcast mit neuer Folge: Michael Hipp – Was brauchen Kinder psychisch erkrankter Eltern?
Kinder psychisch erkrankter Eltern gehören zu den am stärksten belasteten, aber häufig auch zu den am wenigsten sichtbaren Gruppen in unserem Hilfesystem. Welche Auswirkungen haben psychische Erkrankungen von Eltern auf die Entwicklung ihrer Kinder? Und wie können Fachkräfte betroffene Familien frühzeitig unterstützen?
Darüber sprechen Jennie Cremer und Philipp Bryant in der neuen Folge des BHP-Podcasts Irgendwas mit Menschen mit Dr. Michael Hipp. Der Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf Familien und engagiert sich für bessere Unterstützungsangebote für Kinder psychisch erkrankter Eltern.
Im Gespräch erläutert Dr. Hipp, weshalb viele Kinder lange unauffällig bleiben, welche Rolle Bindung, Trauma und Parentifizierung spielen und warum psychische Erkrankungen immer im Zusammenhang mit dem gesamten Familiensystem betrachtet werden sollten. Außerdem geht es um die Bedeutung früher Hilfen, die Zusammenarbeit von Psychiatrie, Jugendhilfe, Kita und Schule sowie darum, wie Fachkräfte Familien stärken können, ohne sie zusätzlich unter Druck zu setzen.
Die Folge richtet sich an Heilpädagog:innen, Fachkräfte aus Sozialer Arbeit, Jugendhilfe, Kita, Schule und Gesundheitswesen sowie an alle, die sich mit den Lebenslagen von Kindern psychisch erkrankter Eltern beschäftigen.
🎧 Jetzt die neue Folge anhören:
Michael Hipp, was brauchen Kinder psychisch erkrankter Eltern?
Neue YouTube-Reihe des BHP: „Echt Kathrin – Heilpädagogik unplugged“ startet
Heilpädagogik verständlich erklärt – fachlich fundiert, nah an der Praxis: Mit der YouTube-Reihe „Echt Kathrin – Heilpädagogik unplugged“ startet der BHP ein neues Informationsangebot rund um Beruf, Ausbildung und Praxis der Heilpädagogik.
In kurzen, verständlichen Videos beantwortet Heilpädagogin und Praxisinhaberin Kathrin Block grundlegende Fragen rund um die Heilpädagogik. Die Reihe richtet sich an Menschen, die sich für den Beruf interessieren, an Studierende und angehende Heilpädagog:innen ebenso wie an Fachkräfte, Eltern und alle, die mehr über Heilpädagogik erfahren möchten.
Heilpädagogik verständlich und praxisnah
Welche Wege gibt es in den Beruf der Heilpädagog:in? Was verdienen Heilpädagog:innen? Welche Arbeitsfelder gibt es? Was versteht man unter Sozialraumorientierung?
Diese und viele weitere Fragen werden in der neuen Videoreihe aufgegriffen – fachlich fundiert, verständlich erklärt und mit Einblicken aus der heilpädagogischen Praxis.
Dabei werden nicht nur grundlegende Informationen zum Berufsbild vermittelt, sondern auch Themen wie zum Beispiel Selbstständigkeit und Existenzgründung, heilpädagogische Familienhilfe oder die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Teilhabeerschwernissen besprochen. Ergänzt wird die Reihe durch Unboxing-Videos zu heilpädagogischen Diagnostikmaterialien.
Wissen teilen – Heilpädagogik sichtbar machen
Mit „Echt Kathrin – Heilpädagogik unplugged“ möchte der BHP die Heilpädagogik sichtbarer machen und fundiertes Fachwissen für eine breite Zielgruppe zugänglich aufbereiten. Die Reihe vermittelt Orientierung für Interessierte, unterstützt angehende und erfahrene Heilpädagog:innen und lädt dazu ein, das vielseitige Berufsfeld besser kennenzulernen.
„Echt Kathrin – Heilpädagogik unplugged“: immer mittwochs auf YouTube
Neue Videos erscheinen immer mittwochs auf dem YouTube-Kanal des BHP.
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Teilhabe ist kein Effizienzproblem: BHP-Replik zum Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“
Am 25. Juni 2026 berieten der Bundeskanzler und die Ministerpräsident der Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz unter anderem über die finanzielle Belastung von Ländern und Kommunen durch Sozialleistungsgesetze. In diesem Zusammenhang wurde das Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ als Anlage zum Beschluss der Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität vorgelegt.
Das Papier formuliert weitreichende Reformüberlegungen für zentrale Bereiche des Sozialstaats. Betroffen sind insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe sowie das Unterhaltsvorschussgesetz.
Anlass des Papiers ist die angespannte Finanzlage der öffentlichen Haushalte, insbesondere der Kommunen. Bereits in der Einleitung wird auf die historisch schlechte Finanzlage der Kommunen und ein aktuelles Defizit von 30 Milliarden Euro verwiesen. Das Papier ist zeitlich in eine Reihe von Vorarbeiten einzuordnen und knüpft erkennbar an ein bereits zuvor kursierendes, geleaktes „Vorschlagsbuch“ bzw. Arbeitspapier vom 25. März 2026 an, in dem ähnliche Reformansätze und Einsparüberlegungen skizziert wurden.
Der BHP erkennt an, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gesichert werden muss. Der Begriff der Effizienz darf jedoch nicht dazu führen, dass individuelle Bedarfe, fachliche Standards und menschenrechtlich verbürgte Teilhabeansprüche schrittweise relativiert oder gar abgeschwächt werden.
Pooling aus Kostengründen zur Regellösung
Das Papier gliedert sich in drei Regelungsbereiche: die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe sowie das Unterhaltsvorschussgesetz, für die jeweils Maßnahmen zur Konsolidierung, Verwaltungsvereinfachung und stärkeren Steuerung der Leistungsausgaben vorgeschlagen werden.
Bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) fordert das Papier unter anderem eine klarere Regelung zur Vorrangigkeit und Nachrangigkeit von Leistungen: Hilfen in strukturell vorhandenen Systemen sollen grundsätzlich gesetzlich Vorrang haben vor Einzelfallhilfen. Zudem soll der Grundsatz „ambulant vor stationär“ in Bezug auf die Prüfung der notwendigen Hilfe explizit in das SGB VIII aufgenommen werden (Z. 6/7). Ein zentraler Vorschlag des Papiers betrifft Assistenzleistungen in Kita, Schule und Hochschule. Künftig soll die gemeinsame Leistungserbringung an mehrere junge Menschen, das sogenannte Pooling, regelmäßig der Regelfall werden. Eine 1:1-Assistenz soll nur noch gewährt werden, wenn eine gemeinsame Leistungserbringung aufgrund der individuellen Situation nicht zumutbar ist. Die Entscheidung hierüber liegt laut Papier beim Leistungsträger.
Aus Sicht des BHP ist hier größte fachliche Sorgfalt geboten. Gemeinsame Unterstützungsformen können sinnvoll sein, wenn sie pädagogisch tragfähig, bedarfsdeckend und im konkreten Einzelfall verantwortbar sind. Sie dürfen aber nicht vorrangig aus Kostengründen zur Regellösung erklärt werden.
Wunsch und Wahlrecht: Wirtschaftlichkeit vor individueller Passung?
Das Papier sieht außerdem vor, den Mehrkostenvorbehalt im SGB VIII und SGB IX zu präzisieren. Es sollen gesetzliche Kriterien für Angemessenheit und Zumutbarkeit festgelegt und der Begriff der „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ bundeseinheitlich definiert werden (Z. 119). Der BHP warnt hier vor einer Auslegung des Wunsch- und Wahlrechts, bei der Wirtschaftlichkeit systematisch über fachliche Passung gestellt wird.
Fachlichkeit ist kein verzichtbarer Standard
Das Papier formuliert mehrfach das Ziel, Fachkrafterfordernisse zu überprüfen, Fachkräfte flexibler einzusetzen und Fachkraftquoten gegebenenfalls abzusenken.
So sollen „im Bereich der Kindertagesbetreuung die bundesweite Anerkennung weiterer Berufsabschlüsse und Quereinstiege verbessert werden“ (Z. 126/127).
Auch im Bereich der Eingliederungshilfe überprüft der Bundesgesetzgeber , „ob die Regelungen zur qualifizierten Assistenz und das damit verbundene grundsätzliche Fachkrafterfordernis weiterhin Bestand haben müssen. Die landesrechtlich geregelten Fachkraftquoten werden auf mögliche Absenkungen überprüft und bei Bedarf andere Personalmixe eingeführt“ (Z. 231 – 234).
Der BHP warnt davor, Fachlichkeit zur bloßen Kosten- oder Verfügbarkeitsfrage abzuwerten. Heilpädagogische, pädagogische und teilhabeorientierte Arbeit erfordert Qualifikation, Reflexionsfähigkeit, Beziehungskompetenz, Wissen über Entwicklung und Teilhabebarrieren, Kinderschutz/Gewaltschutz und institutionelle Rahmenbedingungen. Durch das Absenken fachlicher Standards kann die Qualität der Unterstützung sinken, Belastungen in Einrichtungen und Diensten können steigen, und die Attraktivität sozialer Berufe wird weiter geschwächt. Zudem hätte eine solche Absenkung fachlicher Standards nach Einschätzung des BHP eine spürbar negative Auswirkung auf die Lebensqualität der Adressat:innen der entsprechenden Leistungen.
Aus Sicht des BHP braucht es nicht weniger Fachlichkeit, sondern bessere Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeit: verlässliche Finanzierung, gute Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung, multiprofessionelle Teams und klare berufliche Perspektiven.
Sozialstaatliche Reformen brauchen mehr als Kosteneffizienz
Auch vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Haushalte fordert der BHP, dass Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe nicht allein unter dem Gesichtspunkt kommunaler Entlastung und effizienter Ressourcensteuerung diskutiert werden. Maßstab müssen die Rechte der Leistungsberechtigten, die fachliche Qualität der Unterstützung und die tatsächlichen Teilhabebedarfe der Adressat:innen sein.
Dazu gehört insbesondere:
- individuelle Bedarfsermittlung statt schematischer Regelannahmen,
- Schutz des Wunsch- und Wahlrechts,
- Sicherung fachlicher Standards,
- Beteiligung von Leistungsberechtigten, Familien, Fachverbänden und Leistungserbringern,
- auskömmliche Finanzierung sozialer Infrastruktur,
- verbindliche Zusammenarbeit der Leistungssysteme, ohne Verantwortung auf andere Systeme abzuschieben.
Wer Teilhabe vor allem als Kostenfaktor betrachtet, riskiert nicht nur die Einschränkung menschenrechtlich verbürgter Ansprüche, sondern verschiebt den gesellschaftlichen Diskurs in eine gefährliche Richtung: weg von Gleichberechtigung, Teilhabe und Inklusion – hin zu einer Logik, die ohne Weitsicht auf langfristige gesellschaftliche Folgen nur kurzfristige Einsparungen in den Mittelpunkt stellt.
Das Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Anlage zu Beschluss zu TOP 3.1 – Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität – BK-MPK vom 25.06.2026 können Sie hier herunterladen:
Fachlicher Austausch zur Vernetzung in der Frühförderung in Baden-Württemberg

In den Räumen des Landkreistages Baden-Württemberg fand am Freitag, den 26.06.2026 ein fachlicher Austausch zur Weiterentwicklung der Frühförderung statt. Im Mittelpunkt standen Fragen einer besseren Vernetzung zwischen Leistungen der solitären Frühförderung und der Komplexleistung Frühförderung vor Ort sowie Möglichkeiten einer verbesserten Übergangsgestaltung zwischen Frühförderung und Schule.
Für den BHP nahmen Geschäftsführer Kai-R. Timpe und Silvia Schmidt-Potzy, BHP-Fachgruppensprecherin Selbstständige, an dem Termin teil. Ebenfalls nahmen Vertretungen aus dem Kreis der Vereinbarungspartner der Landesrahmenvereinbarung Frühförderung sowie die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg teil.
Der Austausch machte deutlich, wie wichtig abgestimmte Strukturen und eine verlässliche Zusammenarbeit der zuständigen Akteure vor Ort für eine gelingende Frühförderung sind. Hierzu sollen die Gespräche vor Ort geführt werden. Insbesondere an den Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Leistungsformen sowie beim Übergang von der Frühförderung in die Schule braucht es tragfähige Konzepte, klare Zuständigkeiten und eine gemeinsame Perspektive auf die Bedarfe von Kindern und Familien.
Der BHP setzt sich dafür ein, die fachliche Weiterentwicklung der Frühförderung aktiv zu begleiten und die Perspektiven der heilpädagogischen Praxis in fachpolitische Prozesse einzubringen. Ziel bleibt es, Frühförderung als niedrigschwellige, interdisziplinäre und familienorientierte Leistung weiter zu stärken.
Vorstandswahl 2026: Vorstellung der Kandidat:innnen
Vorstandswahl 2026
Vorstellung der Kandidat:innen
Am 27. November 2026 um 18.30 Uhr wird in der Liederhalle in Stuttgart im Rahmen der 57. Bundesfachtagung der neue Vorstand des BHP e. V. gewählt. Neun Personen stellen sich zur Wahl.
BHP Mitglieder können während der Mitgliederversammlung vor Ort oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben und den Vorstand für die nächsten vier Jahre bestimmen.
Informieren Sie sich hier ausführlich über die Kandidat:innen:
Information zur Briefwahl
Nach der geltenden Satzung des BHP (§ 14 Abs. 5) besteht bei dieser Wahl auch die Möglichkeit zur Stimmabgabe
durch Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 01. September 2026 beim Wahlausschuss über die BHP-Bundesgeschäftsstelle (Herzbergstr. 82–84, 10365 Berlin/ per E-Mail an info@bhponline.de) schriftlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Stimmabgabe per Briefwahl nur berücksichtigen können, wenn uns die Unterlagen bis spätestens zum 24.11.2026 vorliegen. Eine Kontrolle des postalischen Eingangs am 24.11.2026 wird durch die BHP-Bundesgeschäftsstelle gewährleistet.
Eine juristische Person (beispielsweise eine Einrichtung) hat ebenfalls eine Stimme, die von einer zu bestimmenden natürlichen Person entweder per Briefwahl oder unmittelbar während der Mitgliederversammlung abgegeben werden kann.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme an der Wahl und bitten alle BHP-Mitglieder um Beteiligung.
Irgendwas mit Menschen - der Heilpädagogik-Podcast: Jetzt neue Folge hören
Wie inklusiv ist Europa wirklich? Darüber sprechen wir in der neuen Folge von Irgendwas mit Menschen – dem Heilpädagogik-Podcast mit der Europaabgeordneten Katrin Langensiepen. Als erste Frau mit sichtbarer Behinderung im Europäischen Parlament setzt sie sich seit Jahren für Barrierefreiheit, politische Teilhabe und soziale Gerechtigkeit ein. Gemeinsam sprechen wir über Inklusion in Europa, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Werkstätten, Sonderstrukturen und die Frage, warum echte Teilhabe noch immer keine Selbstverständlichkeit ist.
Eine Folge über Macht, Menschenrechte und darüber, warum Inklusion alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft.
Die Folge „Katrin Langensiepen, wie inklusiv ist Europa wirklich?“ gibt es auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Spotify, Amazon Music, Apple Podcasts und Co.
Weitere Informationen zu unseren Moderator:innen und alle Folgen gibt es auf unserer Webseite: bhponline.de/bhp-medien/podcast/















