Neue BHP-Synopsen zu Fachkraftregelungen in drei Arbeitsfeldern
Unter welchen Voraussetzungen können Heilpädagog:innen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Frühförderung oder der Eingliederungshilfe als Fachkräfte tätig werden? Die Antwort darauf ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland, Arbeitsfeld und konkreter Tätigkeit gelten unterschiedliche Vorgaben.
Der BHP hat deshalb drei aktuelle Synopsen zusammengestellt. Sie geben einen Überblick über die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, Fachkräftevereinbarungen und weiteren Vorgaben und zeigen, welche heilpädagogischen Qualifikationen in den verschiedenen Arbeitsfeldern anerkannt werden.
Zur Verfügung stehen Übersichten zu:
- Heilpädagog:innen in der Kinder- und Jugendhilfe
- Heilpädagog:innen in der Frühförderung
- Heilpädagog:innen in der Eingliederungshilfe
Die Synopsen sollen Fachkräften, Einrichtungen und Trägern eine erste Orientierung ermöglichen. Da die Regelungen je nach Bundesland und Einsatzbereich unterschiedlich ausgestaltet sind, können sich im Einzelfall abweichende Bewertungen ergeben.
Die drei Synopsen stehen hier zum Download bereit:
BHP-Vorstandswahlen: Jetzt Briefwahlunterlagen anfordern und Stimme abgeben
Am 27. November 2026 um 18.30 Uhr wählen die Mitglieder des BHP im Rahmen der 57. Bundesfachtagung in Stuttgart einen neuen Vorstand. Neun Personen stellen sich zur Wahl. Hier können Sie sich über die Kandidat:innen der Vorstandswahl informieren: BHP-Vorstandswahl: Die Kandidat:innen
Mitglieder des BHP können ihre Stimme während der Mitgliederversammlung vor Ort oder vorab per Briefwahl abgeben und den Vorstand für die nächsten vier Jahre mitbestimmen.
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 01. September 2026 beim Wahlausschuss über die BHP-Bundesgeschäftsstelle (Herzbergstr. 82–84, 10365 Berlin/ per E-Mail an info@bhponline.de) schriftlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Stimmabgabe per Briefwahl nur berücksichtigen können, wenn uns die Unterlagen bis spätestens zum 24.11.2026 vorliegen. Eine Kontrolle des postalischen Eingangs am 24.11.2026 wird durch die BHP-Bundesgeschäftsstelle gewährleistet.
Eine juristische Person (beispielsweise eine Einrichtung) hat ebenfalls eine Stimme, die von einer zu bestimmenden natürlichen Person entweder per Briefwahl oder unmittelbar während der Mitgliederversammlung abgegeben werden kann.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme an der Wahl und bitten alle BHP-Mitglieder um Beteiligung.
Mitwirkende in der Fachgruppe Psychiatrische Arbeitsfelder gesucht!
Die ehrenamtlichen BHP-Fachgruppensprecher:innen bieten den Mitgliedern regelmäßig handlungsfeldspezifische Fachgruppentreffen an. Diese finden im digitalen Setting statt und zielen auf Austausch und Vernetzung der BHP-Mitglieder.
Sie sind in einem psychiatrischen Arbeitsfeld tätig und wollen sich im BHP ehrenamtlich engagieren? Das Fachgruppenteam „Psychiatrische Arbeitsfelder“ sucht 2 weitere ehrenamtliche Fachgruppensprecher:innen und freut sich über Mitwirkung.
Wir freuen uns über eine Nachricht von Menschen, die
- Mitglied im BHP e.V. sind,
- Zeit und Kapazität für die Vorbereitung und Durchführung von jährlich mindestens 3 Fachgruppentreffen haben,
- Interesse an fachlichen und berufspolitischen Auseinandersetzungen haben,
- sich in einem ehrenamtlichen Team engagieren wollen,
- sich als verlässlich in der Zusammenarbeit beschreiben und
- möglicherweise über Erfahrung in der Moderation von digitalen Treffen und Fachdiskussionen verfügen.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Michaela Menth: michaela.menth@bhponline.de
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Experimentierklausel statt inklusive Lösung
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf für das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Mit der Reform sollen die Kinder- und Jugendhilfe strukturell weiterentwickelt, kommunale Angebote gestärkt und Verfahren vereinfacht werden. Vorgesehen sind unter anderem neue Regelungen zur Bildungsassistenz in KiTas und Schulen, eine Stärkung niedrigschwelliger Infrastrukturangebote sowie Änderungen bei den Anforderungen an Fachkräfte.
Für die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe bringt der Regierungsentwurf entscheidende Veränderungen gegenüber dem im März 2026 vorgelegten Referentenentwurf mit sich.
Während einige Ziele, die sich aus dem Entwurf ergeben, sinnvoll sind, verfolgt das Gesetz klar erkennbar das Ziel, Kosten einzusparen. Der BHP sieht dieses Gesetzesziel äußerst kritisch und wird daher auch den weiteren Prozess der Gesetzgebung kritisch begleiten.
Gesamtzuständigkeit zunächst nur auf Probe
Der Referentenentwurf hatte noch vorgesehen, die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung ab dem 1. Januar 2028 unter dem Dach des SGB VIII zusammenzuführen. Im nun beschlossenen Regierungsentwurf ist diese verbindliche Gesamtzuständigkeit nicht mehr vorgesehen. Stattdessen soll eine Experimentierklausel die Erprobung der Gesamtzuständigkeit ermöglichen. Damit bleibt eines der zentralen Ziele der seit Jahren diskutierten inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vorerst offen: die Überwindung geteilter Zuständigkeiten und die Schaffung eines einheitlichen Leistungssystems für alle Kinder und Jugendlichen.
Aus Sicht des BHP ist dies kritisch zu betrachten. Inklusion braucht verlässliche Strukturen und darf nicht davon abhängen, in welcher Kommune ein Kind lebt oder welches Leistungssystem im Einzelfall zuständig ist. Familien benötigen nachvollziehbare Zugänge zu Leistungen, verbindliche Zuständigkeiten und eine Unterstützung, die sich am individuellen Bedarf des jungen Menschen orientiert.
Positiv ist, dass die Verfahrenslots:innen entfristet und damit verstetigt werden sollen. Sie sollen Familien weiterhin dabei unterstützen, Teilhabeleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn unterschiedliche Leistungssysteme beteiligt sind. Das kann Familien entlasten. Es ersetzt jedoch nicht das Ziel, die bestehenden Zuständigkeitsgrenzen grundsätzlich zu überwinden.
Bildungsassistenz als infrastrukturelles Angebot
Eine weitere zentrale Neuerung betrifft die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Künftig sollen infrastrukturelle Gruppenangebote zur Bildungsassistenz ermöglicht werden. Jugendämter, KiTas und Schulen sollen diese Angebote gemeinsam planen. Kinder und Jugendliche mit einem darüber hinausgehenden individuellen Unterstützungsbedarf sollen weiterhin Einzelassistenz erhalten können.
Der Ansatz kann Chancen bieten: Unterstützung könnte stärker in den regulären Alltag von Bildungseinrichtungen integriert werden und weniger an einzelne Kinder gekoppelt sein.
Aber: Infrastrukturelle Angebote dürfen individuelle Rechtsansprüche und eine am persönlichen Bedarf orientierte Unterstützung nicht ersetzen! Eine inklusive Infrastruktur ist dann ein Fortschritt, wenn sie Barrieren abbaut und Teilhabe erleichtert – nicht, wenn sie in erster Linie dazu dient, individuelle Hilfen einzusparen.
Infrastruktur stärken – individuelle Bedarfe sichern
Der Kabinettsentwurf setzt insgesamt stärker auf vorhandene und niedrigschwellige Angebote in den Kommunen. Familienzentren, Beratungsstellen, Elternkurse, Kitas und weitere Regelangebote sollen gestärkt und grundsätzlich genutzt werden, bevor individuelle Hilfen zum Einsatz kommen, sofern diese nicht erforderlich sind.
Die Stärkung inklusiver und wohnortnaher Strukturen ist grundsätzlich zu begrüßen. Gute Infrastruktur kann Familien frühzeitig erreichen, Teilhabe ermöglichen und Unterstützung niedrigschwellig zugänglich machen.
Sie darf jedoch nicht gegen individuelle Hilfen ausgespielt werden. Der konkrete Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen muss Ausgangspunkt jeder Entscheidung bleiben. Für viele leistungsberechtigte Kinder wird ein Gruppenangebot fachlich nicht ausreichend sein und an der Lebensrealität und den tatsächlichen Bedarf der Kinder vorbeigehen. Wo eine individuelle heilpädagogische oder andere fachliche Leistung notwendig ist, muss diese auch weiterhin verlässlich zur Verfügung stehen.
Das parlamentarische Verfahren ist nun maßgeblich
Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Der Regierungsentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Für den BHP bleibt dabei insbesondere die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe von zentraler Bedeutung. Eine Reform muss sich daran messen lassen, ob sie die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien tatsächlich verbessert, Zugänge vereinfacht und gleichberechtigte Teilhabe stärkt. Insgesamt bleibt der aktuelle Entwurf weit hinter den Zielen einer inklusiven Lösung für Kinder und Jugendliche zurück scheint deutlich dem Zeitgeist des Sparzwangs zu unterliegen.
Der BHP wird das weitere Gesetzgebungsverfahren fachlich und berufspolitisch kritisch begleiten und in seinen Medien darüber informieren.
Weiterführende Informationen:
• Link zum Dokument: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Einheitliche Rahmenvereinbarung für Teilhabeleistungen in bayerischen Kitas
Für Leistungen zur Tagesbetreuung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in bayerischen Kindertageseinrichtungen gilt seit dem 1. Juni 2026 eine einheitliche Rahmenleistungsvereinbarung. Die Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungen zur Tagesbetreuung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Sinne des § 99 SGB IX in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG (RLV, „Teilhabe in der Kita“) schafft landeseinheitliche Vorgaben für die Ausgestaltung und Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen.
Eine wichtige Neuerung betrifft den heilpädagogischen Fachdienst: Die Fachdienststunde wird landeseinheitlich vergütet. Ab dem 1. September 2026 beträgt der Vergütungssatz 75,00 Euro pro Fachdienststunde. Die Vergütung wird regelmäßig angepasst.
Die Rahmenleistungsvereinbarung schafft damit bayernweit einheitlichere Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Kindertageseinrichtungen.
Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung „Teilhabe in Kitas“ hier herunterladen:
Anlage 1: Kalkulationsblatt zur Berechnung einer landesweiten Fachdienststunde
Heilpädagogik-Podcast: Wie lotsen wir Familien durch komplexe Hilfssysteme?
Was passiert, wenn Familien Unterstützung brauchen, aber zwischen Zuständigkeiten, Anträgen und unterschiedlichen Hilfesystemen den Überblick verlieren? Und welche Rolle können Verfahrenslots:innen dabei spielen?
Darüber spricht Jennie Cremer in der neuen Folge von „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“ mit der Heilpädagogin Janna Miller. Sie ist seit 2023 als Verfahrenslotsin im Kreisjugendamt Rosenheim tätig und begleitet junge Menschen und Familien dabei, sich in komplexen Hilfesystemen zu orientieren.
Im Mittelpunkt des Gesprächs steht die Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX und damit eine zentrale Frage der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe: Wie können Unterstützungsangebote so gestaltet werden, dass Familien nicht von Zuständigkeit zu Zuständigkeit geschickt werden, sondern tatsächlich Orientierung und Begleitung erhalten?
Janna Miller beschreibt die Aufgabe der Verfahrenslots:innen mit einem anschaulichen Bild aus der Seefahrt: Lots:innen kennen die Gewässer, wissen um Untiefen und mögliche Wege und können eine Richtung aufzeigen. Am Steuer bleiben jedoch die Menschen selbst. Beratung bedeutet damit nicht, Entscheidungen abzunehmen, sondern Menschen dabei zu unterstützen, informierte Entscheidungen über ihren eigenen Weg zu treffen.
Beratung, Begleitung und Teilhabe
Im Podcast geht es auch darum, was die Beratung durch Verfahrenslots:innen von anderen Angeboten im Jugendamt unterscheidet. Themen wie Vertrauen, niedrigschwellige Beratung, verständliche Kommunikation und Partizipation spielen dabei eine zentrale Rolle. Gerade für Familien kann es herausfordernd sein, sich zwischen Diagnostik, Anträgen, unterschiedlichen Leistungsträgern und Unterstützungsangeboten zurechtzufinden. Verfahrenslots:innen können dabei helfen, Fragen zu sortieren, nächste Schritte zu planen und bei Gesprächen mit anderen Stellen zu begleiten.
Dabei wird deutlich: Inklusion beginnt nicht erst mit der Bewilligung einer Leistung. Sie beginnt dort, wo Menschen Zugang zu Informationen erhalten, gehört werden und ihre eigenen Anliegen und Entscheidungen in den Prozess einbringen können.
Verfahrenslots:innen als Impuls für inklusive Strukturen
Die Aufgabe der Verfahrenslots:innen beschränkt sich jedoch nicht auf die Beratung einzelner Familien. Ein weiterer wichtiger Teil ihrer Arbeit richtet den Blick auf die Strukturen selbst: Wo entstehen Versorgungslücken? Wo funktionieren Übergänge zwischen Hilfesystemen nicht? Und welche Veränderungen können dazu beitragen, Jugendhilfe inklusiver zu gestalten?
Janna Miller berichtet im Gespräch davon, wie Verfahrenslots:innen solche Lücken sichtbar machen und innerhalb der Jugendämter Impulse für Veränderungen geben können. Damit werden sie nicht nur zu Begleiter:innen im Einzelfall, sondern auch zu Ideengeber:innen für strukturelle Weiterentwicklung. Auch die Heilpädagogik kommt dabei in den Blick. Offenheit für Vielfalt, eine ressourcenorientierte Haltung, die Wertschätzung auch kleiner Entwicklungsschritte und die Bereitschaft, Menschen nicht nach einem festen Schema zu betrachten, können wichtige Kompetenzen an diesen Schnittstellen sein. Gleichzeitig betont Janna Miller, dass unterschiedliche berufliche und persönliche Erfahrungshintergründe für die Arbeit von Verfahrenslots:innen eine wichtige Ressource darstellen.
Jetzt die neue Podcastfolge hören
Die neue Folge unseres Heilpädagogik-Podcasts richtet sich an Heilpädagog:innen, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, Mitarbeitende in Jugendämtern sowie alle, die sich mit Inklusion, Teilhabe und der Weiterentwicklung von Hilfesystemen beschäftigen.
🎧 Jetzt reinhören:
Janna Miller, wie lotsen wir Familien durch komplexe Hilfssysteme?
Die Folge von „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“ gibt es auf unserer Webseite und auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
Wir freuen uns über Fragen, Anregungen und Themenwünsche an podcast@bhponline.de
Frist verlängert: Call for Participation - Vorstellung heilpädagogischer Promotionsprojekte
Vom 27. bis 29. November 2026 findet in Stuttgart die 57. BHP Bundesfachtagung Sehen. Wahrnehmen. Verständigen.
Heilpädagogische Diagnostik als Quelle zum Handeln statt.
Im Rahmen der Bundesfachtagung wird ein DenkRaum „Heilpädagogik weiter denken. Vorstellung heilpädagogischer Promotionsprojekte“ als Format zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Heilpädagogik angeboten. Drei promovierende Heilpädagog:innen erhalten die Möglichkeit, ihr Promotionsprojekt vorzustellen und mit den Anwesenden ins Gespräch zu gehen, zu diskutieren. Hierfür hat jede der drei Personen 40 Minuten zur Verfügung.
Die Frist zur Anmeldung als Vortragende/Vortragender ist auf den 30.09.2026 verlängert.
Der DenkRaum wird moderiert von Alexandra Pelka (Doktorandin der Pädagogischen Hochschule Heidelberg).
Die involvierten Nachwuchswissenschaftler:innen können kostenfrei an der Bundesfachtagung teilnehmen und erhalten eine Fahrtkostenerstattung.
Bitte melden Sie sich bei Interesse bis spätestens 30.09.2026 per E-Mail bei michaela.menth@bhponline.de oder telefonisch unter 030 / 40 60 50 60.
Neue Ausgabe der BHP-Fachzeitschrift heilpaedagogik.de erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift heilpaedagogik.de ist erschienen. Im Heft 3/2026 "Herausforderung Rechtspopulismus" lesen Sie u.a. Artikel zu diesen Themen:
- (Un)sichtbare Gewalt: Schlaglichter auf die Zusammenhänge von Ableismus, Behindertenfeindlichkeit und extremer Rechter
- Maskierte Geschichte. Alte und neue Bedrohungen behinderter Menschen durch Populismus und Rechtsextremismus
- Rechtsextremismus in der Behindertenhilfe. Wenn rechte Ideologie Teilhabe und Inklusion untergräbt!
- Zwischen Haltung und Handlung: Diskriminierender Sprache klar begegnen
Außerdem informiert die heilpaedagogik.de über aktuelle berufspolitische Themen der Heilpädagogik sowie über die verbandliche Arbeit des BHP.
Mitglieder des BHP erhalten die BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de vierteljährlich kostenfrei frei Haus. Nichtmitglieder können die Fachzeitschrift als Einzelexemplar oder im Abonnement beziehen.
Jetzt das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe anschauen und die BHP Fachzeitschrift online kaufen!
Heilpädagogik-Podcast mit neuer Folge: Michael Hipp – Was brauchen Kinder psychisch erkrankter Eltern?
Kinder psychisch erkrankter Eltern gehören zu den am stärksten belasteten, aber häufig auch zu den am wenigsten sichtbaren Gruppen in unserem Hilfesystem. Welche Auswirkungen haben psychische Erkrankungen von Eltern auf die Entwicklung ihrer Kinder? Und wie können Fachkräfte betroffene Familien frühzeitig unterstützen?
Darüber sprechen Jennie Cremer und Philipp Bryant in der neuen Folge des BHP-Podcasts Irgendwas mit Menschen mit Dr. Michael Hipp. Der Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf Familien und engagiert sich für bessere Unterstützungsangebote für Kinder psychisch erkrankter Eltern.
Im Gespräch erläutert Dr. Hipp, weshalb viele Kinder lange unauffällig bleiben, welche Rolle Bindung, Trauma und Parentifizierung spielen und warum psychische Erkrankungen immer im Zusammenhang mit dem gesamten Familiensystem betrachtet werden sollten. Außerdem geht es um die Bedeutung früher Hilfen, die Zusammenarbeit von Psychiatrie, Jugendhilfe, Kita und Schule sowie darum, wie Fachkräfte Familien stärken können, ohne sie zusätzlich unter Druck zu setzen.
Die Folge richtet sich an Heilpädagog:innen, Fachkräfte aus Sozialer Arbeit, Jugendhilfe, Kita, Schule und Gesundheitswesen sowie an alle, die sich mit den Lebenslagen von Kindern psychisch erkrankter Eltern beschäftigen.
🎧 Jetzt die neue Folge anhören:
Michael Hipp, was brauchen Kinder psychisch erkrankter Eltern?
Neue YouTube-Reihe des BHP: „Echt Kathrin – Heilpädagogik unplugged“ startet
Heilpädagogik verständlich erklärt – fachlich fundiert, nah an der Praxis: Mit der YouTube-Reihe „Echt Kathrin – Heilpädagogik unplugged“ startet der BHP ein neues Informationsangebot rund um Beruf, Ausbildung und Praxis der Heilpädagogik.
In kurzen, verständlichen Videos beantwortet Heilpädagogin und Praxisinhaberin Kathrin Block grundlegende Fragen rund um die Heilpädagogik. Die Reihe richtet sich an Menschen, die sich für den Beruf interessieren, an Studierende und angehende Heilpädagog:innen ebenso wie an Fachkräfte, Eltern und alle, die mehr über Heilpädagogik erfahren möchten.
Heilpädagogik verständlich und praxisnah
Welche Wege gibt es in den Beruf der Heilpädagog:in? Was verdienen Heilpädagog:innen? Welche Arbeitsfelder gibt es? Was versteht man unter Sozialraumorientierung?
Diese und viele weitere Fragen werden in der neuen Videoreihe aufgegriffen – fachlich fundiert, verständlich erklärt und mit Einblicken aus der heilpädagogischen Praxis.
Dabei werden nicht nur grundlegende Informationen zum Berufsbild vermittelt, sondern auch Themen wie zum Beispiel Selbstständigkeit und Existenzgründung, heilpädagogische Familienhilfe oder die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Teilhabeerschwernissen besprochen. Ergänzt wird die Reihe durch Unboxing-Videos zu heilpädagogischen Diagnostikmaterialien.
Wissen teilen – Heilpädagogik sichtbar machen
Mit „Echt Kathrin – Heilpädagogik unplugged“ möchte der BHP die Heilpädagogik sichtbarer machen und fundiertes Fachwissen für eine breite Zielgruppe zugänglich aufbereiten. Die Reihe vermittelt Orientierung für Interessierte, unterstützt angehende und erfahrene Heilpädagog:innen und lädt dazu ein, das vielseitige Berufsfeld besser kennenzulernen.
„Echt Kathrin – Heilpädagogik unplugged“: immer mittwochs auf YouTube
Neue Videos erscheinen immer mittwochs auf dem YouTube-Kanal des BHP.
👉 Jetzt den YouTube-Kanal abonnieren und keine Folge verpassen:
www.youtube.com/bhponlinede




