Am 25. Juni 2026 berieten der Bundeskanzler und die Ministerpräsident der Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz unter anderem über die finanzielle Belastung von Ländern und Kommunen durch Sozialleistungsgesetze. In diesem Zusammenhang wurde das Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ als Anlage zum Beschluss der Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität vorgelegt.
Das Papier formuliert weitreichende Reformüberlegungen für zentrale Bereiche des Sozialstaats. Betroffen sind insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe sowie das Unterhaltsvorschussgesetz.
Anlass des Papiers ist die angespannte Finanzlage der öffentlichen Haushalte, insbesondere der Kommunen. Bereits in der Einleitung wird auf die historisch schlechte Finanzlage der Kommunen und ein aktuelles Defizit von 30 Milliarden Euro verwiesen. Das Papier ist zeitlich in eine Reihe von Vorarbeiten einzuordnen und knüpft erkennbar an ein bereits zuvor kursierendes, geleaktes „Vorschlagsbuch“ bzw. Arbeitspapier vom 25. März 2026 an, in dem ähnliche Reformansätze und Einsparüberlegungen skizziert wurden.
Der BHP erkennt an, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gesichert werden muss. Der Begriff der Effizienz darf jedoch nicht dazu führen, dass individuelle Bedarfe, fachliche Standards und menschenrechtlich verbürgte Teilhabeansprüche schrittweise relativiert oder gar abgeschwächt werden.
Pooling aus Kostengründen zur Regellösung
Das Papier gliedert sich in drei Regelungsbereiche: die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe sowie das Unterhaltsvorschussgesetz, für die jeweils Maßnahmen zur Konsolidierung, Verwaltungsvereinfachung und stärkeren Steuerung der Leistungsausgaben vorgeschlagen werden.
Bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) fordert das Papier unter anderem eine klarere Regelung zur Vorrangigkeit und Nachrangigkeit von Leistungen: Hilfen in strukturell vorhandenen Systemen sollen grundsätzlich gesetzlich Vorrang haben vor Einzelfallhilfen. Zudem soll der Grundsatz „ambulant vor stationär“ in Bezug auf die Prüfung der notwendigen Hilfe explizit in das SGB VIII aufgenommen werden (Z. 6/7). Ein zentraler Vorschlag des Papiers betrifft Assistenzleistungen in Kita, Schule und Hochschule. Künftig soll die gemeinsame Leistungserbringung an mehrere junge Menschen, das sogenannte Pooling, regelmäßig der Regelfall werden. Eine 1:1-Assistenz soll nur noch gewährt werden, wenn eine gemeinsame Leistungserbringung aufgrund der individuellen Situation nicht zumutbar ist. Die Entscheidung hierüber liegt laut Papier beim Leistungsträger.
Aus Sicht des BHP ist hier größte fachliche Sorgfalt geboten. Gemeinsame Unterstützungsformen können sinnvoll sein, wenn sie pädagogisch tragfähig, bedarfsdeckend und im konkreten Einzelfall verantwortbar sind. Sie dürfen aber nicht vorrangig aus Kostengründen zur Regellösung erklärt werden.
Wunsch und Wahlrecht: Wirtschaftlichkeit vor individueller Passung?
Das Papier sieht außerdem vor, den Mehrkostenvorbehalt im SGB VIII und SGB IX zu präzisieren. Es sollen gesetzliche Kriterien für Angemessenheit und Zumutbarkeit festgelegt und der Begriff der „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ bundeseinheitlich definiert werden (Z. 119). Der BHP warnt hier vor einer Auslegung des Wunsch- und Wahlrechts, bei der Wirtschaftlichkeit systematisch über fachliche Passung gestellt wird.
Fachlichkeit ist kein verzichtbarer Standard
Das Papier formuliert mehrfach das Ziel, Fachkrafterfordernisse zu überprüfen, Fachkräfte flexibler einzusetzen und Fachkraftquoten gegebenenfalls abzusenken.
So sollen „im Bereich der Kindertagesbetreuung die bundesweite Anerkennung weiterer Berufsabschlüsse und Quereinstiege verbessert werden“ (Z. 126/127).
Auch im Bereich der Eingliederungshilfe überprüft der Bundesgesetzgeber , „ob die Regelungen zur qualifizierten Assistenz und das damit verbundene grundsätzliche Fachkrafterfordernis weiterhin Bestand haben müssen. Die landesrechtlich geregelten Fachkraftquoten werden auf mögliche Absenkungen überprüft und bei Bedarf andere Personalmixe eingeführt“ (Z. 231 – 234).
Der BHP warnt davor, Fachlichkeit zur bloßen Kosten- oder Verfügbarkeitsfrage abzuwerten. Heilpädagogische, pädagogische und teilhabeorientierte Arbeit erfordert Qualifikation, Reflexionsfähigkeit, Beziehungskompetenz, Wissen über Entwicklung und Teilhabebarrieren, Kinderschutz/Gewaltschutz und institutionelle Rahmenbedingungen. Durch das Absenken fachlicher Standards kann die Qualität der Unterstützung sinken, Belastungen in Einrichtungen und Diensten können steigen, und die Attraktivität sozialer Berufe wird weiter geschwächt. Zudem hätte eine solche Absenkung fachlicher Standards nach Einschätzung des BHP eine spürbar negative Auswirkung auf die Lebensqualität der Adressat:innen der entsprechenden Leistungen.
Aus Sicht des BHP braucht es nicht weniger Fachlichkeit, sondern bessere Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeit: verlässliche Finanzierung, gute Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung, multiprofessionelle Teams und klare berufliche Perspektiven.
Sozialstaatliche Reformen brauchen mehr als Kosteneffizienz
Auch vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Haushalte fordert der BHP, dass Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe nicht allein unter dem Gesichtspunkt kommunaler Entlastung und effizienter Ressourcensteuerung diskutiert werden. Maßstab müssen die Rechte der Leistungsberechtigten, die fachliche Qualität der Unterstützung und die tatsächlichen Teilhabebedarfe der Adressat:innen sein.
Dazu gehört insbesondere:
- individuelle Bedarfsermittlung statt schematischer Regelannahmen,
- Schutz des Wunsch- und Wahlrechts,
- Sicherung fachlicher Standards,
- Beteiligung von Leistungsberechtigten, Familien, Fachverbänden und Leistungserbringern,
- auskömmliche Finanzierung sozialer Infrastruktur,
- verbindliche Zusammenarbeit der Leistungssysteme, ohne Verantwortung auf andere Systeme abzuschieben.
Wer Teilhabe vor allem als Kostenfaktor betrachtet, riskiert nicht nur die Einschränkung menschenrechtlich verbürgter Ansprüche, sondern verschiebt den gesellschaftlichen Diskurs in eine gefährliche Richtung: weg von Gleichberechtigung, Teilhabe und Inklusion – hin zu einer Logik, die ohne Weitsicht auf langfristige gesellschaftliche Folgen nur kurzfristige Einsparungen in den Mittelpunkt stellt.
Das Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Anlage zu Beschluss zu TOP 3.1 – Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität – BK-MPK vom 25.06.2026 können Sie hier herunterladen:
