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Thorsten Janssen für den BHP im Vorstand der AGJ

Das BHP-Vorstandsmitglied Thorsten Janssen wurde für den Bereich Personal und Qualifizierung in den Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) gewählt. Die AGJ ist das Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Als einer von drei Vertreter:innen der Mitgliedergruppe Personal und Qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe bringt Thorsten Janssen die Anliegen des BHP und somit der Heilpädagogik in den Vorstand der AGJ ein.

Zentrale Themen in der Vorstandsarbeit der AGJ sind aktuell neben den Vorbereitungen zum 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag im Mai dieses Jahres die bundespolitischen Veränderungen und Auswirkungen der Bundestagswahl für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Weitere aktuell diskutierte Themen sind die Entwicklungen rund um das Thema der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die europäische Jugendpolitik, Kooperationen im Kontext der Gesundheitsprävention, sowie verschiedene Positions- und Themenpapiere zu jugendhilfespezifischen Themen.

Thorsten Janssen setzt sich für den BHP insbesondere für die Themen Inklusion sowie das Wirken von Heilpädagog: innen in der Kinder- und Jugendhilfe ein und vertritt die Anliegen der BHP-Mitglieder in der Vorstandsarbeit der AGJ.
Die AGJ vereint unter ihrem Dach über 100 Mitgliedsorganisationen. Diese arbeiten und wirken zusammen mit dem Ziel der jugendpolitischen und fachpolitischen Kommunikation und Kooperation auf der Bundesebene, aber auch im europäischen bzw. internationalen Kontext. Der BHP ist seit 2016 Mitglied der AGJ.

 

 


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Einigung erzielt in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst

In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien geeinigt. Die Einigung erfolgte am 6.4.2025 und folgte auf ein Schlichtungsverfahren, das Mitte März durch die Arbeitgeberseite eingeleitet wurde. In der vierten Verhandlungsrunde erfolgte nun eine Einigung zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Bund und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion.

Eckpunkte der Einigung in der TVöD-Tarifrunde 2025

Die Einigung enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Ab dem 01.04.: Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich.
  • Ab dem 01.05.2026: Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026. Zudem soll es die Möglichkeit geben, Teile der Jahressonderzahlung (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden.
  • Beschäftigte und Arbeitgeber können vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG. Diese Erhöhung erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027.
  • Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1.7.2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
  • Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1.4.2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1.5.2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 27 Monate. Sie endet am 31.3.2027.

Aktuell steht das Verhandlungsergebnis bei den ver.di Mitglieder zur Abstimmung (hier gibt es Infos zur Mitgliederbefragung). Die Bundestarifkommision Öffentlicher Dienst (BTK öD) trifft sich am 12. Mai, um über die Annahme des Verhandlungsergebnisses abschließend zu entscheiden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

GEW: Fragen und Antworten zum Tarifergebnis 2025

ver.di: Wir haben eine Einigung

VKA: Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst

 

 


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Amman-Berlin-Erklärung zur globalen Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Mehr als 3.000 Vertreter:innen von Regierungen und Organisationen aus 100 Staaten kamen in Berlin zum dritten „Global Disability Summit“ zusammen, um über konkrete Verbesserungen für die weltweit rund 1,3 Milliarden Menschen mit Beeinträchtigung und (drohender) Behinderung zu beraten. Kern der Amman-Berlin-Erklärung, die gestern (03.04.) von mehr als 80 Staaten und Organisationen auf dem Gipfel verabschiedet wurde, ist, dass künftig 15 Prozent der Mittel für Entwicklungshilfe für Inklusion eingesetzt werden. Insgesamt seien darüber hinaus mehr als 800 Selbstverpflichtungen eingereicht worden.

Zum Auftakt hatte Bundeskanzler Scholz gestern vor Rückschritten bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung gewarnt. Jordaniens König Abdullah II. machte auf die Lage in Konfliktregionen aufmerksam, wo Menschen mit Behinderung besonders verletzlich seien.

Weitere Informationen gibt es hier: www.bmz.de/gds-endet-mit-starken-zusagen-fuer-weltweite-inklusion


Bild zum Landesfachtag NRW

Jetzt anmelden: Landesfachtag "Am Puls der Zeit – Heilpädagogik stark in NRW!"

Der BHP-Landesfachtag „Am Puls der Zeit – Heilpädagogik stark in NRW!“ blickt auf zentrale Herausforderungen verschiedener Handlungsfelder und diskutiert diese mit Expert:innen aus Wissenschaft und Forschung, seitens der Leistungsträger sowie der Praxis.

Der Landesfachtag findet am Freitag, den 13. Juni 2025, in der Jugendherberge Düsseldorf statt. Die Tagungsleitung hat Frau Kristina Westerich-Esmailzadeh.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung über das unten stehende Anmeldeformular.

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Flyer Landesfachtag NRW 2025

Programmflyer für den Landesfachtag NRW 2025

Freitag, 13. Juni 2025, 09.30 – 16.30 Uhr
Jugendherberge Düsseldorf, Düsseldorfer Str. 1,
40545 Düsseldorf
Tagungsleitung: Kristina Westerich-Esmailzadeh

09.30 Uhr Get together
10.00 Uhr Grußwort

Begrüßung

Prof. Dr. Heinrich Greving | BHP-Vorsitzender

Grußwort: Dr. Christof Stamm | Referat Struktur und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

10.30 Uhr (Der Blick auf) Benachteiligungen und Teilhabe junger Menschen mit familialer Migrationsgeschichte
Dr. Sabina Stelzig

11.30 Uhr Pause

11.45 Uhr Schnittstelle Heilpädagogik – Für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Podium:

Jeanette Cremer | LVR-Fachbereich Kinder und Familie, Fachberatung Inklusion
Cornelia Spitmann | LWL-Landesjugendamt, Fachberatung Kindertagesbetreuung
Prof. Dr. Sabine Schäper | Katholische Hochschule Münster
Heike Zett | Heilpädagogische Praxis und Lernhilfezentrum Dormagen
Moderation: Thorsten Janssen | BHP-Vorstand

13.00 Uhr Pause

14.00 Uhr DenkRäume

DenkRaum 1 Quo vadis Frühförderung
Impuls 1: Überblick über die aktuelle Situation heilpädagogischer Praxen in NRW | Heike Zett, BHP-Landesfachgruppensprecherin Selbstständige NRW
Impuls 2: Aktuelle Entwicklungen und Trends auf Gremien-/Landesebene | Sebastian Guder, Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW
Impuls 3: Fokus Leistungsentgelte: Praxisauszug aktueller Verhandlungsthemen | Nicolas Kuß, PariDienst

DenkRaum 2 Beitrag der Heilpädagogik für eine inklusive Kita
Impuls 1: Aktuelle Herausforderungen hinsichtlich der Basisleistung I: N. N. | Landschaftsverband Rheinland
Impuls 2: In jede Kita ein:en Heilpädagog:in: Silke Kalff-Nahangi, Lea Bracht | Stadt Düsseldorf
Moderation: Michael Michels | BHP-Vorstand

DenkRaum 3 Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen
Impuls 1: Bildungspolitische Leitideen des vds mit Blick auf Multiprofessionelle Teams | Prof. Dr. René Schröder,  Vorsitzender Verband für Sonderpädagogik NRW e.V.:
Impuls 2: Potenziale heilpädagogischer Fachlichkeit: Prof. Dr. Ursula Böing | Katholische Hochschule NRW
Moderation: Jennie Cremer | Landesfachgruppensprecherin Schule NRW

DenkRaum 4 Suchtverhalten bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Impuls 1: Suchtverhalten bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen: Birgit Feldkamp | Caritasverband Kreis Coesfeld
Impuls 2: Was gibt Halt? – Perspektiven der Heilpädagogik: Dr. Michaela Menth | BHP-Geschäftsstelle
Moderation: Christoph Gade | Landesfachgruppensprecher Erwachsene Menschen mit Behinderung NRW

15.30 Uhr Pause

16.00 Uhr Quintessenzen des Fachtages

16.30 Uhr Ende

Tagungsgebühr

BHP-Mitglieder 100,00 €
Nichtmitglieder 145,00 €
Verpflegung ist in der Tagungsgebühr enthalten.

Bitte melden Sie sich hier verbindlich zum Landesfachtag NRW an.


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IGhB lädt zur digitalen Veranstaltung am Tag der Heilpädagogik

Jedes Jahr am 13. April wird der Internationale Tag der Heilpädagogik begangen. Die Internationale Gesellschaft heilpädagogischer Berufs- und Fachverbände (IGhB) lädt Sie in diesem Zusammenhang zur digitalen Veranstaltung am Montag, den 14. April ab 18:00 Uhr ein.

Alle Informationen finden sich im Veranstaltungsflyer der IGhB: 

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Flyer IGhB

Irgendwas mit Menschen - der Heilpädagogik-Podcast: Neue Folge zur Existenzgründung als Heilpädagog:in

Ihr habt genug von Vorgaben und engen Strukturen? Ihr wollt eure eigenen Ideen umsetzen und träumt schon länger von einer Selbstständigkeit als Heilpädagog:in in eigener heilpädagogischen Praxis? Dann ist diese Folge von „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“ genau richtig für euch. Rihab Chaabane und Philipp Bryant sprechen diesmal mit der Diplom-Heilpädagogin und Praxisinhaberin Kathrin Block, die nach der Geburt ihres zweiten Kindes entschied, dass sie ihr (Berufs-)Leben umgestalten möchte. Nach ihrem Start als Einzelunternehmerin und der ersten Mitarbeitenden im Jahr 2016 führt sie inzwischen eine heilpädagogische Praxis mit 43 Mitarbeitenden.

Welche Stolpersteine, Herausforderungen und Glücksmomente auf dem Weg zur Selbstständigkeit lagen, erfahrt ihr in diesem heiteren Gespräch.

Jetzt reinhören auf Spotify, Amazon Music und Co. oder auf unserer Webseite www.bhponline.de/podcast


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Dritte Runde der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst gescheitert: Arbeitgeber rufen Schlichtung an

In den Tarifverhandlungen des Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen konnten sich Arbeitgeberseite und Gewerkschaften nicht einigen. Am späten Montagabend (17. März 2025) erklärten die Arbeitgeber die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für gescheitert. Nun sollen unabhängige Schlichter einen Lösungsversuch unternehmen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert das Scheitern der Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. „Wir haben uns bis an die Schmerzgrenze bewegt. Die Arbeitgeber haben unsere Einigungsvorschläge abgelehnt“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke in Potsdam. Dagegen betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die öffentlichen Arbeitgeber seien bis an die Grenze dessen gegangen, was für die öffentlichen Haushalte verantwortbar sei. „Aber die Gewerkschaften waren nicht zu weiteren Kompromissen bereit. Wir müssen die Schlichtung einleiten“, sagte Faeser. Die Verhandlungen hatten in der dritten Runde am Freitag (14.03.) begonnen.

Angebot der Arbeitgeberseite für Gewerkschaften zu wenig

Für die Arbeitnehmer forderten die Gewerkschaften Verdi und der Beamtenbund dbb ursprünglich eine Tariferhöhung um acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr im Monat (mehr zu den Forderungen hier). Außerdem wollten sie mindestens drei zusätzliche freie Tage durchsetzen. Den Arbeitgebern von Bund und Kommunen war das zu teuer. Die Arbeitgeberseite hatte in der dritten Verhandlungsrunde zwar ein Angebot vorgelegt. Dieses blieb aber im Volumen klar unter den Forderungen der Gewerkschaften, bei einer deutlich längeren Laufzeit. Konkret hieß es zuletzt, die Arbeitgeberseite habe eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent angeboten sowie ein höheres 13. Monatsgehalt und höhere Schichtzulagen.

Schlichtung eingeleitet: Friedenspflicht bis voraussichtlich Ende März

Die Arbeitgeber haben den früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) als Schlichter benannt. Für die Arbeitnehmerseite soll der frühere Bremer Finanzstaatsrat Hans-Henning Lühr Schlichter werden.

Eine Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren, auf das sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber geeinigt haben, um einen festgefahrenen Konflikt zu lösen. Die Schlichtungskommission tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um ungestört eine Einigungsempfehlung zu erarbeiten. Im Anschluss werden die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen, um auf Basis der Einigungsempfehlung weiterzuverhandeln. Während des gesamten Zeitraumes der Schlichtung herrscht Friedenspflicht, es darf also nicht gestreikt werden. Für diese Tarifrunde heißt das, dass die Empfehlung spätestens Ende März an Gewerkschaften und Arbeitgeber versendet werden muss. Gewerkschaften und Arbeitgeber nehmen die Tarifverhandlungen spätestens Ende April wieder auf.

Weitere Informationen zur aktuellen Tarifrunde im öffentlichen Dienst: bhponline.de/tarifinformationen

Informationen zur Tarifrunde von ver.di.

Informationen zum Scheitern der Tarifrunde der Arbeitgeberseite.


BHP-Praxispapier Heilpädagogik - Schule erschienen

Aus der Reihe Praxispapier Heilpädagogik gibt es jetzt neu das Papier Praxis Heilpädagogik – Schule. Autorin des Papiers ist Prof. Dr. Ursula Böing, die die Aufgaben, Herausforderungen und Ziele von Heilpädagog:innen in diesem Arbeitsfeld beschreibt.

Die BHP-Praxispapiere stellen die aktuelle Situation im Handlungsfeld komprimiert dar und erörtern die Aufgaben und Ziele heilpädagogischen Handelns. Typische Handlungs- und Bildungskonzepte werden vorgestellt und rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Abschließend zeigen die Praxispapiere Entwicklungen und Perspektiven für heilpädagogisches Handeln auf und ordnen diese ein. Sie sind eine eine Weiterentwicklung der BHP-Positionspapiere und lösen diese nach und nach ab.

Das BHP-Praxispapier Schule  können Sie sich hier herunterladen:

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Praxispapier Heilpädagogik - Schule

Das Praxispapier Schule skizziert die Arbeit von Heilpädagog:innen und aktuelle Herausforderungen im Arbeitsfeld.

Weitere Praxispapiere finden Sie hier: Arbeitshilfen und Positionspapiere


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Veränderung der Rahmenvereinbarung für Fachschulen der Heilpädagogik durch die Kultusministerkonferenz (KMK)

Mit Rückwirkung zum 12.12.2024 wurde die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) im Kapitel „Fachbereich Sozialwesen – Fachrichtung Heilpädagogik“ verändert. Angepasst wurden das Ausbildungsziel, die Aufnahmevoraussetzungen sowie die Rahmenstundentafel. Diese Veränderungen sind Bestandteil des überordneten Ziels, die Position der Fachschule für Heilpädagogik zu profilieren und den Abschluss an den Fachschulen bildungs-, berufs- und tarifpolitisch aufzuwerten.

Veränderungen im Einzelnen:

Das Ausbildungsziel wurde inhaltlich wesentlich verändert. Neu erarbeitet bzw. umfassend erneuert wurde der folgende Abschnitt:

"Die berufliche Weiterbildung greift die spezifischen Anforderungen heil-pädagogischer Tätigkeitsbereiche unter Einbeziehung der wissenschaftlichen
Fachdisziplinen auf. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen verfügen über:

  • umfassendes, detailliertes und spezialisiertes Wissen auf dem neuesten fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand über das heilpädagogische Tätigkeitsfeld.
  • spezialisierte fachliche und konzeptionelle Fertigkeiten zur Diagnostik und Lösung komplexer Probleme im heilpädagogischen Tätigkeitsfeld.
  • die Fähigkeit, für das heilpädagogische Tätigkeitsfeld innovative Konzepte sowie Verfahren zu entwickeln, anzuwenden und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe zu bewerten." (vgl. KMK 2002_11_07-RV-Fachschulen.pdf)

Hier greift die Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Wortwahl („Wording“) die Begrifflichkeiten der Niveaustufe 7 im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf. Dieser Schritt ist wesentlich dafür, um ein auf dem Ausbildungsziel aufbauendes Qualifikationsprofil zu erstellen, das sich in seiner Niveaubeschreibung ebenfalls auf der Niveaustufe 7 befindet und damit das Master-Level rechtfertigt.

Hinsichtlich der Aufnahmevoraussetzung wurde angepasst, dass neben Erzieher:innen nun auch Heilerziehungspfleger:innen explizit genannt werden. Dabei wurde der verpflichtende Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung in einem heilpädagogischen Arbeitsfeld gestrichen. Grundlegend ist es das Ziel der KMK mit den vorgenommenen Änderungen bei den Aufnahmevoraussetzungen den Zugang zur Fachschule für Heilpädagogik auf der DQR-Stufe 6 festzuschreiben.

Und als letztes wurde auch die Rahmenstundentafel verändert. Der fachrichtungsübergreifende Lernbereich ist fortan fakultativ. Der Umfang des fachrichtungsbezogenen Unterrichts wurde auf 1.200 Stunden festgelegt. Optional können bis zu 600 Stunden schulisch begleitete Praxis Bestandteil der Weiterbildung sein. Somit können die Bundesländer selber festlegen, wie hoch der Anteil der Praxisbegleitung im Rahmen der Weiterbildung ist.

Deutung:

Die von der KMK durchgeführten Veränderungen werden durch den BHP grundlegend positiv beurteilt. Sie lassen den Bundesländern Spielraum und nehmen das sogenannte Wording der DQR-Stufe 7 auf. Wichtig ist aus Sicht des BHP nun, dass die KMK zeitnah ein entsprechendes Qualifikationsprofil erstellt, um darauf aufbauend eine Aufwertung der Weiterbildung zur/zum Heilpädagog:in an Fachschulen (und Fachakademien) im DQR auf die Stufe 7 zu erreichen. Damit verbunden wäre dann die Vergabe des ergänzenden Berufstitels „Master Professional“. Der BHP setzt die Gespräche mit der KMK und den einzelnen Kultus-/Schul- und Bildungsministerien in den Bundesländern fort.


Irgendwas mit Menschen - der Heilpädagogik-Podcast: Neue Folge zu "Sexualität und Behinderung"

In der ersten Folge nach unserer Winterpause sprechen Rihab Chaabane und Jan Steffens über das "Tabuthema" Sexualität und Behinderung. Das Thema komme in Ausbildung und Studium immer noch viel zu kurz, sagt unsere Gästin der Folge, die Heilpädagogin und Sexualpädagogin Gloria Dorsch. Dabei ist die professionelle Haltung der pädagogischen Fachkräfte und das Wissen um die Bedeutung von Sexualität im Kontext von heilpädagogischer Arbeit essentiell, um Menschen mit Beeinträchtigung Zugang zu sexueller Bildung und sexueller Selbstbestimmung zu ermöglichen. Ein spannendes (und jugendfreies) Gespräch darüber, warum es so schwierig ist, über das Thema Sexualität im Kontext professioneller Arbeit zu sprechen, was wir alles unter Sexualität verstehen können und wie wichtig sexuelle Bildung für alle Menschen ist.

Jetzt reinhören auf Spotify, Amazon Music und Co. oder auf unserer Webseite www.bhponline.de/podcast