Neue Podcast-Folge nach der Sommerpause

Endlich ist die Sommerpause vorbei und es gibt eine neue Folge von „Irgendwas mit Menschen – der Heilpädagogik-Podcast“. Zu Gast ist die Heilpädagogin Wencke Schmitz, die Rihab Chaabane und Jan Steffens von ihrer Arbeit als Leitung für den Bereich qualifizierte Assistenz im Bereich Wohnen und Freizeit berichtet. Sie unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung bei der Gestaltung und Bewältigung des Alltags mit dem Ziel, im eigenen Wohnraum ein freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Auf die Frage „Parteinahme oder Selbstbestimmung?“ antwortet sie ganz klar mit Selbstbestimmung. Zugleich werden im Gespräch auch die Grauzonen dieses spannenden Arbeitsfeldes deutlich und der Mut, den es braucht, auch ungewöhnliche Wege zu gehen und den Raum zu geben für Selbstbestimmung und Selbsterfahrung. Denn wie unterstütze ich als Assistenz eine Person dabei eigene Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie zum Beispiel andere Vorstellungen von Sauberkeit und Ernährung hat als gemeinhin akzeptiert?

„Wencke Schmitz, warum braucht es Mut zur qualifizierten Assistenz?“ gibt es jetzt auf www.bhponline.de/podcast und überall, wo es Podcasts gibt.


BHP-Gebührenempfehlung für zertifizierte heilpädagogische Anbieter aktualisiert

Der BHP hat die BHP-Gebührenempfehlung für zertifizierte heilpädagogische Leistungsanbieter aktualisiert. Der Gebührensatz wurde dabei deutlich angehoben, um die tariflichen Entwicklungen sowie die gestiegenen Energie- und Sachkosten der vergangenen zwei Jahre abzubilden. Für heilpädagogische Leistungen beträgt der Entgeltsatz pro Behandlungseinheit nun 82,00 Euro. Für mobile heilpädagogische Leistungen sind laut Gebührenempfehlung 101,00 Euro angesetzt.

Die BHP Gebührenempfehlung wird anhand von gemittelten Werten berechnet und dient als Richtwert für die Vergütung heilpädagogischer Leistungen in ambulanten heilpädagogischen Praxen. Sie wird regelmäßig aktualisiert und zertifizierten Praxen sowie Leistungsträgern der Eingliederungshilfe zur Orientierung zur Verfügung gestellt.

Die aktuelle Gebührenempfehlung können Sie hier herunterladen: BHP-Gebuehrenempfehlung-2025.pdf


Stellungnahme des BHP e.V. zu den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

Waren diese Ergebnisse erwartbar? Konnte man mit dem Ausgang dieser Wahlen rechnen? Beide Fragen sind im eigentlichen Sinne problematisch: Wenn diese Ergebnisse zu erwarten gewesen sind, dann war die gesellschaftspolitische demokratische Warteposition in diesem Kontext eine viel zurückhaltende und passive Reaktion. Und auszurechnen waren diese Ergebnisse leider längst. Offensichtlich scheinen auch die Wählerinnen und Wähler in dieser Stelle und zu diesem Thema längst berechenbar geworden zu sein.

Der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik setzt sich für eine professionelle, inklusionsbezogene Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen im Hinblick auf ihre Teilhabe in der Gesellschaft ein. Die AfD, welche in Sachsen und Thüringen in den Landtagswahlen vom gestrigen Sonntag mehr als 30 Prozent der Wähler:innenstimmen bekommen hat, verneint die gesellschaftlichen Prozesse und Forderungen nach Inklusion. Mehr noch: sie lehnt die Inklusion als „Ideologieprojekt“ ab und möchte das Bildungssystem hiervon „befreien“. Sie exkludiert hierdurch Menschen mit Beeinträchtigung aus der deutschen Gesellschaft und stigmatisiert diese. – Ein Vorgang, der vor knapp einhundert Jahren, schon einmal in exakt der gleichen Art und Weise dafür gesorgt hat, behinderte Menschen radikal aus der Gesellschaft auszuschließen. Ein Prozess, der zu den nationalsozialistischen T4-Vernichtungsaktionen geführt hat.

Die Politik der AfD ist somit – und das nicht nur im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen – diskriminierend, nationalsozialistisch und (das gilt auf jeden Fall für den Landesverband in Thüringen) als gesichert rechtsextrem einzustufen. Eine solche politische Ausrichtung darf in einem demokratischen Staat, wie dem deutschen, keine staatstragenden Ämter übernehmen. Das gilt erst recht für die Leitung eines Landesparlaments. Wir hoffen darauf, dass die demokratischen Parteien in Sachsen und Thüringen in den nächsten Wochen Koalitionen eingehen werden, an denen die AfD nicht beteiligt wird. Um es noch einmal ganz nachdrücklich zu sagen: eine eindeutig verfassungsfeindliche Partei, welche einem Menschenbild folgt, das bestimmte Personengruppen ausschließt (und sich daher nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet, wie dieses im Artikel 3, Absatz 3, deutlich geregelt ist) und im letzten die Gleichheit von Menschen negiert, darf in keinem Fall, in keinem Bundesland und erst recht nicht in der Bundesrepublik Deutschland Regierungsverantwortung übernehmen. Es ist zu hoffen, dass die hierzu, in der Vergangenheit häufig thematisierten, Brandmauern von den demokratischen Parteien in Sachsen und Thüringen weiterhin hochgezogen bleiben. Das in diesem Kontext mehr als 30 Prozent der Wähler:innen ebenfalls in den Ruch von Stigmatisierungsprozessen geraten sind, beziehungsweise über die Wahl der AfD zu diesen beitragen, ist der eigentliche sozialpolitische und demokratietheoretische Skandal dieser Landtagswahlen. Zumal der tatsächliche rechtsradikale Bodensatz der Gesellschaft gerade einmal nur halb so groß ist. Dennoch: Was führt diese gut 30 Prozent der Wählenden dazu, die AfD zu wählen? Warum scheint der Glaube an die demokratischen Parteien in diesem Maße nachzulassen?

Auch an dieser Stelle muss und wird der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik tätig werden, damit weiterhin eine demokratische und inklusionsbegründete, eine humanistische und teilhabeorientierte Politik für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland realisiert wird. Dieses wird auch im Rahmen der nächsten Bundesfachtagung, welche im November dieses Jahrs in Erfurt stattfinden wird, eine Aufgabe sein, welche wir professionell und konsequent verwirklichen werden.

Prof. Dr. Heinrich Greving
Vorstandsvorsitzender des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e.V.

Zu den Ergenissen der Landtagswahlen: www.ndr.de/wahlen


Ab Oktober: Neue Stufenlaufzeit und Tabellenwerte der Entgeltgruppe S 9 TVÖD

Bereits im Mai 2022 erzielten die Gewerkschaften GEW und ver.di im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) Verbesserungen für die Beschäftigten. Neben monatlichen Zulagen und der Einführung von zwei Entlastungstagen pro Jahr wurde auch eine Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppe S 9 beschlossen, in die Heilpädagog:innen mit Fachschulabschluss und entsprechender Tätigkeit eingruppiert sind.

Die Entgeltwerte in der S 9 sind bislang noch identisch zu den Werten in der Entgeltgruppe S 8b, in die z. B. Erzieher:innen mit staatlicher Anerkennung und schwierigen Tätigkeiten eingruppiert sind. Dies ändert sich ab 01. Oktober wie folgt:

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
S 9 3.371,39 3.598,79 3.864,55 4.253,22 4.620,71 4.902,44
Tabellenwerte der Entgeltgruppe S 9 vom 1. März bis 30.09.2024
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
S 9 3.439,30 3.671,40 3.935,15 4.325,50 4.694,75 4.979,60
Neue Tabellenwerte ab 1. Oktober 2024

Zeitgleich – also auch zum ersten Oktober – werden die Stufenlaufzeiten der S-Tabelle an die der allgemeinen Entgelttabelle (TVÖD) angepasst und damit verkürzt, was zu einem schnelleren Gehaltsanstieg führt.

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre
Neue Stufenlaufzeiten der S-Tabelle ab 1. Oktober 2024

Das Tarifergebnis vom Mai 2022 hat eine Laufzeit von fünf Jahren und gilt noch bis zum 31. Dezember 2026. Bereits im Januar 2025 starten wieder die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen, deren Ergebnisse sich auch auf die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst auswirken.


BHP unterstützt Aufruf "Barrierefreiheit jetzt"

Als einer von aktuell 45 Organisationen unterstützt der BHP den Aufruf "Barrierefreiheit jetzt", der sich für ein gutes Barrierefreiheitsgesetz einsetzt. Gemeinsam fordern die Unterstützer:innen die Koalitionsfraktionen dazu auf, Gesetzentwürfe zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorzulegen und damit die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.

Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 heißt es dazu: „Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, […] beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird.“ Und konkret heißt es weiter: „Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“

Initiatorin ist die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL).

Den Aufruf finden Sie auf der Kampagnenseite unter: www.barrierefreiheitsgesetz.org


Programm der 55. Bundesfachtagung online!

Vom 15. bis 17 November findet die 55. Bundesfachtagung des BHP in Erfurt statt. Das Programm ist jetzt auf unserer Webseite abrufbar. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zum zentralen Berufskongress für Heilpädagog:innen!

Jetzt Programm ansehen und zur Bundesfachtagung anmelden: www.heilpaedagogikwirkt.de


Tagung und Filmpräsentation der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG)

Am vergangenen Freitag, dem 21. Juni 2024, tagte die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) in den Räumen des BHP. Der BHP-Geschäftsführer Kai-R. Timpe hieß Vorstand und Unterstützer:innenkreis der DHG herzlich willkommen und berichtete zu Beginn der Vorstandssitzung über die aktuellen sozial-, bildungs- und berufspolitischen Aktivitäten des BHP.

Im Anschluss an die Sitzung wurde ein spannendes Filmprojekt präsentiert. Die DHG hat drei Kurzfilme in Auftrag gegeben und wurde finanziell unterstützt durch die Heidehof-Stiftung. Die Filme zeigen den Alltag von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. Die Filmemacherin war zur Präsentation anwesend und berichtete Eindrücke aus den Drehtagen.

Die drei Filme „Alltägliches mit…“ stehen auf der Website der DHG zur Verfügung: www.dhg-kontakt.de/aktuelles/


„Unterstützte Kommunikation mit Menschen mit Demenz – Vereinbarkeit oder Widerspruch?“ - Online-Treffen mit Diskussion

Die Bundesfachgrupppe Arbeit mit alternden Menschen (BFG 7) lädt die Mitglieder des BHP am 16. September 2024 von 17.30-19.30 Uhr zu einem Online-Treffen mit Vortrag und Diskussion ein. Als Referentin zum Thema „Unterstützte Kommunikation mit Menschen mit Demenz – Vereinbarkeit oder Widerspruch?“ ist Frau Christina Stötzel geladen.

Die Zielgruppe derjenigen, die Unterstützte Kommunikation (UK) nutzen können, ist sehr heterogen. Ob es sich um Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Senior:innen handelt, ob erworbene oder angeborene Beeinträchtigungen vorliegen oder progrediente Erkrankungen auftreten – wer atmet, kann UK nutzen. Denn: UK bietet eine Vielfalt an Hilfsmitteln, Methoden und Unterstützungsmöglichkeiten. Es gibt sowohl Hilfen zur aktiven Verständigung mit der Umwelt als auch Hilfen, das Umfeld besser zu verstehen.
Auch Menschen mit demenziellen Erkrankungen können von UK profitieren. Durch die unterschiedlichen Stadien der Erkrankung ist ein differenzierter und kritischer Blick auf die Einsatzmöglichkeiten von UK notwendig. Mit Fortschreiten der Erkrankung ist eine laufende Änderung und Anpassung der Hilfsmittel und Methoden erforderlich, damit die Person mit UK-Bedarf auch weiterhin von UK profitieren kann.
Um geeignete Hilfsmittel und Methoden der UK anzuwenden, ist gerade bei Personen mit fortschreitenden Erkrankungen eine kontinuierliche förderdiagnostische Einschätzung notwendig, da die kommunikativen Kompetenzen sich stetig verändern.

In diesem Vortrag erhalten Sie einen Einblick in UK-spezifische Instrumente zur Einschätzung der kommunikativen Kompetenzen und die Einteilung in Zielgruppen Unterstützter Kommunikation (nach Bärbel Weid-Goldschmidt). Anschließend sehen Sie Beispiele von Hilfsmitteln und Methoden, die für die verschiedenen Zielgruppen von UK eingesetzt werden können. Die Vor- und Nachteile der Hilfsmittel und Methoden werden diskutiert.

Die Veranstaltung ist für BHP-Mitglieder kostenfrei.
Anmeldung bitte unter: elvira.haase@bhponline.de


Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

Der BHP lädt seine Mitglieder herzlich zur Mitgliederversammlung des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e. V. am Freitag, den 15. November 2024 um 18.30 Uhr, in das Congress Center in Erfurt ein.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen
    Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
    vom 10. November 2023, abgedruckt in
    der BHP Fach- und Mitgliederzeitschrift heilpaedagogik.
    de, Ausgabe 01/2024.
  3. Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden
  4. Tätigkeitsberichte aus den Arbeitsschwerpunkten
    des BHP-Vorstandes
  5. Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers
  6. Bericht des Bundesfachbeirats
  7. Kassenprüfungsbericht
  8. Entlastung der Kassenführung
  9. Beauftragung der Kassenprüfung für das
    Rechnungsjahr 2024
  10. Vorlage und Verabschiedung des Haushaltsplans
    2025
  11. Antrag des Vorstandes
  12. Anträge
  13. Entlastung des Vorstandes
  14. Verschiedenes
    Ende der Versammlung

Anträge zur Mitgliederversammlung

Bitte beachten Sie: Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zwei Wochen vor der Versammlung, also bis Freitag, den 01.11.2024, schriftlich an die BHP-Bundesgeschäftsstelle, Herzbergstraße 82-84, 10365 Berlin, eingereicht werden. Anträge, die eine Satzungsänderung zur Folge haben könnten, müssen bis spätestens 23. August 2024 der BHP-Geschäftsstelle vorliegen, damit alle Mitglieder des BHP e.V. darüber rechtzeitig informiert werden können. Diese Information erfolgt über die Ausgabe 04/2024 der BHP Fach- und Mitgliederzeitschrift heilpaedagogik.de.
Hinweis: Das Stimmrecht während der Mitgliederversammlung kann nur gegen Vorzeigen einer Stimmkarte ausgeübt werden. Zusammen mit den Tagungsunterlagen erhalten die stimmberechtigten Teilnehmer die Stimmkarte am Veranstaltungsort.

Anträge des Vorstandes an die Mitgliederversammlung am 15. November 2024 in Erfurt:

Der Vorstand stellt den Antrag, den Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen – Vollzahler – ab dem 01. Januar 2025 um einen EURO auf 13,- EURO im Monat zu erhöhen.

Begründung:

Seit der letzten Erhöhung ergab sich eine deutliche Teuerungsrate, die den BHP insbesondere bei den Kostenstellen „Übernachtungen“, „Externe Dienstleister“ und „Personalkosten“ betrifft. Mit der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um einen Euro je Monat können die unter den benannten Kostenstellen verbuchten Kostensteigerungen abgedeckt werden.

Antrag des Vorstandes zur Änderung der Satzung des BHP e.V.

Der Vorstand stellt den Antrag, die Satzung des BHP e.V. an folgender Stelle zu verändern:

§ 3 Absatz 4 Satz 1: Vor dem Wort „akademischen“ wird das Wort „affinen“ eingefügt.

Der Satz lautet dann:

„Mitglied kann außerdem werden, wer nach Abschluss einer affinen akademischen Ausbildung in Forschung, Lehre, oder Praxis auf dem Gebiet der Heilpädagogik tätig ist oder war.“

Begründung:

Der benannte Passus der Satzung soll es ermöglichen, dass Personen, die inhaltlich nah am Berufs- und Forschungsfeld der Heilpädagogik ausgebildet worden und auf Funktions-, Multiplikations- oder Leitungsstellen sowie in der Ausbildung von Heilpädagog:innen tätig sind, Mitglied im BHP werden können. Im Einzelfall entscheidet stets der Vorstand über die Aufnahme der entsprechenden Person. Um einen zu breiten Zugang zu vermeiden, schränkt das Wort „affin“ den Beurteilungsspielraum ein. Dies ist notwendig, um den Charakter des BHP vor dem Hintergrund eines sich stark ausdifferenzierenden Marktes an akademischen Abschüssen zu erhalten.

Die Mitgliederversammlung des BHP e. V. ist öffentlich. Rede- und Antragsrecht haben alle anwesenden Mitglieder. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der diesjährigen Mitgliederversammlung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die BHP-Geschäftststelle info@bhponline.de.


Regelungen zur Weiterbildung gerontopsychiatrische Fachkraft für Heilpädagog:innen

Gerontopsychiatrische Fachkräfte nehmen eine wichtige Funktion in der Begleitung von alternden Menschen mit psychischen Auffälligkeiten ein. Auf der Grundlage einer bio-psycho-sozialen Perspektive entwickeln sie individuelle multimodale Handlungskonzepte und beraten Kolleg:innen sowie Angehörige. Die Qualifikation zur gerontopsychiatrischen Fachkraft ist länderrechtlich geregelt und darf erst nach Abschluss einer Weiterbildung ausgeübt werden (in Bayern ist eine Anerkennung von Inhalten der Fachschul-Qualifikation Heilpädagogik nach Einzelfallprüfung möglich – bei Interesse wenden Sie sich an die Bundesfachgruppensprecherin Sandra Kapinsky: bfg7-bund@bhponline.de).

Da die Tätigkeit als gerontopsychiatrische Fachkraft für Heilpädagog:innen von Interesse ist, die Zugangsvoraussetzungen sich aber sehr unterschiedlich gestalten, hat die Bundesfachgruppe "Arbeit mit alternden Menschen" eine Übersicht erarbeitet. Diese wurde auf der Grundlage einer Recherche der Zugangsvoraussetzungen bei Weiterbildungsanbietern erstellt.

Die Übersicht "Zugangsvoraussetzungen zur gerontopsychiatrische Fachkraft für Heilpädagog:innen können Sie hier herunterladen: BHP_Bundesfachgruppe-Uebersicht-gerontopsychiatrische-Fachkraft.pdf

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bundesfachgruppe.

BHP-Bundesfachgruppe „Arbeit mit alternden Menschen“
Sandra Kapinsky
E-Mail: mbfg7-bund@bhponline.de
bhponline.de/bhp-landesfachgruppe-alternde-menschen/