Informationen zum Stand des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes
Durch den Bruch der Bundesregierung am 06. November 2024 sind viele Gesetzesvorhaben, die noch zur Umsetzung vorgesehen waren, ins Stocken geraten. Davon betroffen ist auch das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG), das eigentlich bis zum Sommer 2025 verabschiedet werden sollte. Zur Überraschung Vieler hat die Bundesregierung am 27.11.2024 einen Entwurf (sogenannter Regierungsentwurf) des IKJHG verabschiedet, der sich in einigen Teilen vom bis dahin bekannten Referentenentwurf vom 16.09.2024 unterscheidet.
Ziel dieser Verabschiedung ist es, dass das Gesetz noch vor den Wahlen zum Bundestag am 23. Februar 2025 in einem verkürzten Verfahren verabschiedet werden soll. Die Fraktionen der Bundesregierung (seit 06.11.2024 nur noch SPD und Die Grünen) haben jedoch im Deutschen Bundestag keine eigene Mehrheit. Zudem ist das IKJHG ein zustimmungspflichtiges Gesetz, das daher auch durch den Bundesrat verabschiedet werden muss.
Aktuell ist noch unklar, ob der Regierungsentwurf die parlamentarische Befassung besteht und zur Verabschiedung vorgeschlagen wird. Nach Einschätzung einiger Expert:innen sind die Chancen deutlich größer, dass die parlamentarische Befassung frühzeitig endet und das Gesetz somit nicht durch den Deutschen Bundestag verabschiedet und auch nicht an den Bundesrat zurückgeleitet wird. Zum aktuellen Stand des parlamentarischen Prozesses informieren wir über unsere digitalen Medien.
Der BHP hat das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe stets unterstützt. Sollte das IKJHG keine weitere Befassung im Januar und Februar 2025 finden, hoffen wir daher, dass das Vorhaben nach den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 durch eine neue Bundesregierung wieder aufgenommen wird. Hierbei sollte auf den bisherigen Entwürfen aufgebaut werden. Wichtig ist uns jedoch, dass dann auch das Vertragsrecht im Sozialgesetzbuch VIII (Acht) mit reformiert wird, um eine Schlechterstellung insbesondere von ambulanten Anbietern zu vermeiden. Hier wird sich der BHP an der Seite weiterer Verbände einbringen.
Wir informieren Sie auf unserer Webseite und in unserem Newsletter über den weiteren Verlauf.
Neue Gebührenempfehlung des Landkreistages Baden-Württemberg
Der Landkreistag Baden-Württemberg hat eine aktualisierte Fassung seiner Gebührenempfehlung für heilpädagogische Behandlungen bei selbstständigen Heilpädagog:innen veröffentlicht. Nach Abstimmung mit dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) und auf Antrag von BHP und DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.) wurde die Empfehlung für die Vergütungssätze für selbstständigen Heilpädagog:innen um 4,41 Prozent ab 01.01.2025 bis 30.06.2025 angepasst.
Hintergrund für die kurze Laufzeit ist der ungewisse Ausgang der Verhandlungen im TVÖD (Januar-März 2025).
Im Juni 2025 informiert der BHP Sie über die Entgeltsätze für das zweite Halbjahr 2025.
Die einzelnen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Tabellen im Schreiben des Landkreistages, welches Sie hier herunterladen können:
339.66 KB
Schließzeiten der BHP-Geschäftsstelle über die Feiertage
Der BHP wünscht Frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2025!
Vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 ist die BHP-Geschäftsstelle geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder für Sie da.
BHP-Praxispapier Kindertagesstätten erschienen
Der BHP hat das erste Papier aus der Reihe BHP-Praxispapiere veröffentlicht. Das Praxispapier Kindertagesstätten beschreibt die Aufgaben, Herausforderungen und Ziele von Heilpädagog:innen in diesem Arbeitsfeld. Die BHP-Praxispapiere sind eine Weiterentwicklung des Formates der BHP-Positionspapiere und lösen diese nach und nach ab.
Die Praxispapiere stellen die aktuelle Situation im Handlungsfeld komprimiert dar und erörtern die Aufgaben und Ziele heilpädagogischen Handelns. Typische Handlungs- und Bildungskonzepte werden vorgestellt und rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Abschließend zeigen die Praxispapiere Entwicklungen und Perspektiven für heilpädagogisches Handeln auf und ordnen diese ein.
Das BHP-Praxispapier Kindertagesstätten können Sie sich hier herunterladen:
![[preview_title] [preview_alt]](https://bhponline.de/wp-content/uploads/2024/12/Cover-Praxispapier-Kita.png)
Das Praxispapier Kindertagesstätten skizziert die Arbeit von Heilpädagog:innen und aktuelle Herausforderungen im Arbeitsfeld.
257.13 KB
Zu weiteren Arbeitsmaterialien, Praxis- und Positionspapieren gelangen Sie hier.
Neues Angebot für selbstständige Heilpädagog:innen: Das BHP-Unternehmer:innencoaching
Ab dem 22. März 2025 startet das BHP Unternehmer:innencoaching als neues Angebot für selbstständige Heilpädagog:innen. Das Coaching-Angebot der BHP Agentur für heilpädagogische Unternehmer:innen vereint zwei Prozesse: Die persönliche Weiterentwicklung der unternehmerischen Rolle sowie die Vermittlung von Fachinformationen zu grundlegenden unternehmerischen Fragestellungen. In dem hybriden Veranstaltungsformat mit sechs Terminen innerhalb von acht Monaten stehen diese beiden Prozesse im Mittelpunkt.
Das Coaching besteht sowohl aus Präsenzveranstaltungen mit Coachinginhalten als auch aus Online-Fachvorträgen zu den Themen Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht, Reform des SGB VIII und Inklusion.
Weitere Informationen zu den Inhalten und Terminen finden Sie hier.
Bundeskabinett beschließt IKJHG-Entwurf
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 27.11.2024, den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen. Der Weg ins Gesetzgebungsverfahren ist für das IKJHG damit überraschend doch hergestellt. Ob eine Verabschiebung des Gesetzes vor dem vorgezogenen Ende der 20. Legislaturperiode gelingen kann, ist aktuell nicht abzusehen. Der Zeitdruck bei allen Beteiligten ist hoch.
Ebenfalls am 27.11. wurde der Gesetzesentwurf (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) veröffentlicht. Dieser unterscheidet sich in einigen Punkten von dem vorab erarbeiteten Referentenentwurf. Eine Analyse des DIJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) der Unterschiede zwischen Referentenentwurf und Gesetzesentwurf finden Sie hier. Der BHP steht im Austausch mit weiteren Verbänden und wird sich in Kürze zum Gesetzesentwurf positionieren.
Weiterführende Informationen:
Förderpreisverleihung auf 55. Bundesfachtagung
Im Rahmen der diesjährigen Bundesfachtagung wurde am 17. November in Erfurt der Förderpreis für herausragende Abschlussarbeiten der Heilpädagogik des Internationalen Archivs für Heilpädagogik in Kooperation mit dem BHP verliehen. Dieses Jahr erhielt den Preis für die beste Hochschularbeit Mara Niedling für ihre Bachelorarbeit zum Thema „Der Zusammenhang von Selbstmitgefühl und empathischem Stress beziehungsweise Empathieermüdung im Hinblick auf das professionelle Handeln von Heilpädagog*innen“.
Die Heilpädagogin befasst sich mit der Frage, inwieweit die Kultivierung von Selbstmitgefühl und dessen Implikationen in der Ausbildung und Praxis heilpädagogischer Fachkräfte als Unterstützung für professionelles Handeln im Umgang mit empathischem Stress sowie Empathieermüdung dienen kann. Dabei zeige Frau Niedling in ihrer Arbeit, dass die Aspekte des Selbstmitgefühls und des empathischen Stresses die Basis qualitativ hochwertiger heilpädagogischer Arbeit seien, so Frau Prof. Dr. Reichenbach in ihrer Laudatio zur Preisverleihung. Dabei verdeutliche die herausragende Arbeit nicht nur die Relevanz bezogen auf eine individuelle, professionelle berufliche Entwicklung von Heilpädagog:innen, sondern auch, inwiefern diese Parameter zu einer wirkungsorientierten heilpädagogischen Arbeit führen können.
Der Förderpreis für herausragende Abschlussarbeiten der Heilpädagogik wird alle zwei Jahre verliehen. Er dient der Nachwuchsförderung und unterstützt Recherche- und Forschungsmöglichkeiten zu Themen der Heilpädagogik im Internationalen Archiv für Heilpädagogik. Die aktuelle Ausschreibung für den Förderpreis 2026 finden Sie auf der Webseite des Internationalen Archivs: www.archiv-heilpaedagogik.de.
Rückblick. BHP-Bundesfachtagung 2024: Mit Anerkennung – Heilpädagogik in der Erkundung von Potentialen
Zum 55. Mal fand Mitte November die Bundesfachtagung des BHP e.V. statt. Als zentrale berufsständische Veranstaltung für Heilpädagog:innen in Deutschland zog der Fachkongress auch in diesem Jahr Besucher:innen aus dem gesamten Bundesgebiet an, die sich zur Vernetzung, Weiterbildung und zum fachlichen Diskurs in Erfurt trafen.
Vom 15. – 17. November stand das Congress Center Erfurt ganz unter dem Tagungsthema „Mit Anerkennung – Heilpädagogik in der Erkundung von Potentialen“ und zog etwa 610 Teilnehmende an, denen auch in diesem Jahr wieder eine gelungene Mischung aus plenaren Vorträgen, Podiumsdiskussionen und einer Vielzahl an Workshops und Aktionsräumen geboten wurde. In den über dreißig Veranstaltungen verschiedenster Formate konnten sich die Teilnehmenden zum neuesten Stand des Fachdiskurses informieren, sich miteinander zu berufspolitischen Themen austauschen und den BHP kennenlernen. Dabei wurde das Thema Anerkennung im Rahmen der Vorträge und Podiumsgespräche von unterschiedlichsten Gästen und Referent:innen beleuchtet, darunter die Autorin und Journalistin Jana Hensel („Zonenkinder“), die mit Fabian Riemen den Begriff in Verbindung mit der Wiedervereinigung diskutierte, Frau Professorin Annedore Prengel, die zur Pädagogikethik referierte, die Juniorprofessorin Dr. Tine Haubner, die einen erhellenden Vortrag zur gesellschaftlichen Anerkennung von Sorgeberufen hielt, sowie Prof. Dr. Markus Dederich, der im Abschlussvortrag Anerkennung mit Teihabe und Zugehörigkeit verband. Durch die Tagung leitete der Diplom-Heilpädagoge und Moderator des Heilpädagogik-Podcast Philipp Bryant.
In den Pausen informierten ein vielfältiges Angebot an Informations- und Verkaufsständen zu fachspezifischen Materialien, aktueller Fachliteratur, pädagogischem Spielmaterial und digitalen Neuigkeiten im Bereich von Softwarelösungen für Anbieter (heil-)pädagogischer Leistungen. Das Improvisationstheater Teatra Pak unterhielt am Samstagabend mit spontanem Theaterspiel nach den Wünschen des Publikums.
Auch für das nächste Jahr laden wir Sie wieder herzlich in das Congress Center Erfurt ein zur 56. Bundesfachtagung des BHP vom 07. – 09. November 2025: Wer gehört dazu? Heilpädagogik bewegt Gesellschaft!
Weitere Informationen zu den Bundesfachtagungen des BHP finden Sie auf: www.bhponline.de/bundesfachtagungen
Impressionen von der 55. Bundesfachtagung in Erfurt. Alle Fotos von Marcus Andreas Mohr: marcus-andreas-mohr.de
BHP und der Verband für Sonderpädagogik (VDS) vereinbaren engere Zusammenarbeit
Im Rahmen der diesjährigen Bundesfachtagung in Erfurt fand ein Podiumsgespräch zwischen dem BHP-Vorsitzenden, Prof. Dr. Heinrich Greving, und der Bundesvorsitzenden des Verbands Sonderpädagogik (VDS), Dr. Angela Ehlers, statt. Was als kritisches Gespräch zwischen Heilpädagogik und schulischer Sonderpädagogik geplant war, entwickelte sich schnell zu einem Austausch zu den Herausforderungen des Schulsystems, welches deutlich mehr Übereinstimmungen und Schnittmengen als Dissonanzen zwischen den Positionen der Verbände aufzeigte.
Einigkeit herrschte unter anderem dazu, dass es in Schulen zur Sicherung der Inklusion dringend mehr Multiprofessioneller Teams bedarf und in diesen die Profession der Heilpädagog:innen besonders gefragt sind. Auch über die Notwendigkeit einer verbesserten Anerkennung des Studiums der Heilpädagogik für einen Einstieg ins Lehramt Sonderpädagogik gab es Konsens.
Zum Abschluss des Gespräches vereinbarten beide Verbände ein gemeinsames Positionspapier zur inklusiven Schule zu erarbeiten. Die Gespräche dazu sollen ab Anfang des kommenden Jahres aufgenommen werden.
Foto: Dr. Angela Ehlers und Prof. Dr. Heinrich Greving

BHP tritt Bündnis für Zeugnisverweigerungsrecht bei
Der BHP ist seit Anfang November 2024 Mitglied im Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss verschiedener Vereine, Verbände und Einzelpersonen, die sich für eine Reform des § 53 StPO einsetzen. Ziel des Bündnisses ist es, Mitarbeitende der sozialen Professionen in die geschützten Berufsgruppen des § 53 (1) StPO aufzunehmen.
Besagter Paragraf definiert das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger:innen: Jurist:innen, Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Journalist:innen, und andere. Diese dürfen vor Gericht Zeugnis verweigern, zum Beispiel über Autorenschaften und Gesprächsinhalte. Da die sozialen Professionen, wie Sozialarbeiter:innen und Heilpädagog:innen, nicht in § 56 StPO genannt sind, müssen sie vor Gericht aussagen, auch wenn dies nicht im Sinne ihrer Klient:innen ist. Dieser Umstand kann das Vertrauensverhältnis zwischen Fachkraft und Klient:in in wesentlichem Maße beeinträchtigen. Daraus resultiert ein erhebliches Dilemma für die Fachkräfte.
Jüngst zeigte sich dies im Falle der Mitarbeitenden eines Fanprojektes in Karlsruhe, die Ende Oktober 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrags verurteilt wurden. Diese planen nun, Berufung einzulegen. Bleibt die Höhe der Strafe bestehen, würden die Sozialarbeiter:innen als vorbestraft gelten. Dem Urteil ging folgendes Geschehen voraus: 2022 ereignete sich im Fußballstadion des Karlsruher Sportclubs ein Vorfall, bei dem Pyrotechnik in erheblichem Ausmaß zum Einsatz kam. Durch den entstandenen Rauch kamen mehrere Personen zu Schaden; eine Person wurde schwer verletzt. Zur Aussprache und Aufarbeitung fand ein Gespräch zwischen Verein, Betroffenen, Ultras und Fanprojekt statt. Die Mitarbeitenden des Karlsruher Fanprojekts wurden daraufhin vor Gericht geladen. Diese verweigerten die Aussage und argumentierten mit einem besonders zu schützenden Vertrauensverhältnis mit ihren Klient:innen, die aus jugendlichen Fans und zum Teil aus Ultras bestehe. Dabei gehe es nicht darum, die Täter:innen zu schützen, sondern die pädagogische Arbeit. Seitens der Staatsanwaltschaft wird ihnen jedoch Strafvereitelung vorgeworfen.
Das Urteil des Karlsruher Amtsgerichts erneuert die Prekarität des Vertrauensverhältnisses von Mitarbeitenden sozialer Professionen zu Klient:innen, die delinquentes Verhalten zeigen. Präventive Arbeit sowie die Schaffung von Vertrauensverhältnissen, um konstruktiv an Verhaltensänderungen arbeiten zu können, werden so erschwert.
Der BHP unterstützt mit seiner Mitgliedschaft die Bestrebungen und Aktivitäten des Bündnisses Zeugnisverweigerungsrecht, die rechtlichen Rahmenbedingungen sozialer Professionen so zu gestalten, dass eine vertrauensvolle, konstruktive und demokratieförderliche Tätigkeit gewährleistet ist.
Weitere Informationen zum Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht: www.zeugnis-verweigern.de