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BHP führt erstes Fachgespräch mit der ak.mas

V. l. n. r.: Doris Albert, Rolf Cleophans, Kai-R. Timpe, Dr. Evelyn Schmidtke, Vera Knüppel und Carsten Offers.

Am 28. März 2019 führten die stellvertretende Vorsitzende des BHP Vera Knüppel, Geschäftsführer Kai-Raphael Timpe und die stellvertretende Geschäftsführerin Doris Albert ein Fachgespräch mit Rolf Cleophas und Carsten Offers aus dem Leitungsausschuss der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (ak.mas) sowie mit Dr. Evelyn Schmidtke, der Geschäftsführerin der ak.mas.

Im Mittelpunkt des Gespräches stand das Ansinnen des BHP, die tarifpolitische Situation von HeilpädagogInnen in Deutschland zu verbessern. Insbesondere die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 9 im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes/Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD/SuE) stellt für den BHP eine zu geringe Vergütungsgrundlage für HeilpädagogInnen dar. Der BHP erläuterte die mit dieser Eingruppierung verbundenen Herausforderungen für die Berufsgruppe der HeilpädagogInnen und warb für eine Aufwertung im TVöD/SuE.

Von Seiten der ak.mas wurde das Ansinnen des BHP verstanden. Es wurde vereinbart, dass der BHP die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes bittet, sich mit der Eingruppierung von HeilpädagogInnen mit dem Ziel einer Aufwertung der Vergütung zu befassen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Ausdifferenzierung sozialer Berufe sowie der hohen Nachfrage nach HeilpädagogInnen ist eine adäquate tarifliche Eingruppierung eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Berufes. Der BHP wird zeitnah weitere Gespräche mit Gewerkschaften und weiteren Mitarbeiter-vertretungen führen, um die für eine tarifpolitische Aufwertung von HeilpädagogInnen zu werben.

Weitere Informationen zur tariflichen Eingruppierung von HeilpädagogInnen finden Sie hier.

Positionspapier und Arbeitshilfe zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht

Der BHP hat in Zusammenarbeit mit der Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik (StK) und dem Fachbereichstag Heilpädagogik (FBT-HP) ein Positionspapier zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) veröffentlicht. Die 36-seitige Broschüre gibt eine Einschätzung der Verbände zum BTHG und dient zugleich als Information und Arbeitshilfe für HeilpädagogInnen und pädagogische Fachkräfte.

Abbildung Positionpapier und Arbeitshilfe zum Bundesteilhabegesetz

Im Positionspapier nehmen die Verbände eine gemeinsame Einschätzung der durch das Bundesteilhabegesetz induzierten Veränderungen vor – mit Blick auf die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen einerseits und mit Blick auf die Heilpädagogik als Profession andererseits. Zudem dient die Broschüre auch der Informationen von HeilpädagogInnen und gibt wichtige Hinweise für die Praxis. So ist es auch Ziel des Papiers, den Beitrag der Profession in der Umsetzung der Grundgedanken und der konkreten Umsetzungsvorgaben des Bundesteilhabegesetzes zu verdeutlichen und darzulegen, wie diese wirksam teilhabeförderlich ausgestaltet werden sollten.

Das Papier richtet sich an alle AkteurInnen, die an der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beteiligt sind und ist als Broschüre in der BHP Geschäftsstelle für einen Unkostenbeitrag von 1,00 EUR für Mitglieder bzw. 2,00 EUR für Nichtmitglieder zzgl. Versandkosten erhältlich. Bitte senden Sie Ihre Bestellung an Sabine.Schmidt@bhponline.de.

Außerdem steht das Positionspapier als kostenloser Download im PDF-Fomat zur Verfügung:

20190320-2, Positionspapier Zum BTHG Final (1.9 MiB, 6474 downloads)


Einigung in der Tarifauseinandersetzung zwischen den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern

Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Beamtenbund und die Vertreter der Länder haben am Abend des 02. März 2019 in den Tarifverhandlungen folgende Einigung getroffen:

Die Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder bringt im Ergebnis eine stufenweise Anhebung der Gehälter um mindestens 240 € bei einer Laufzeit von 33 Monaten. Im Detail wurde verhandelt, dass rückwirkend zum 01. Januar 2019 3,2 % mehr Lohn, mindestens aber 100 € gezahlt werden, ab dem 01. Januar 2020 dann 3,2 %, mindestens aber 90 € und zum 01. Januar 2021 nach noch einmal 1,4 %, mindestens aber 50,00 €.

Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder bedeutet das, dass die bessere Entgelttabelle der Kommunen übernommen wird und den Arbeitnehmenden nun, vergleichbar dem Abschluss der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA), auch 30 Tage Urlaub zustehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

ver.di: www.wir-sind-es-wert.verdi.de

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW):www.gew.de/aktuelles

Ergänzend:
www.t-online.de/finanzen/jobs/loehne-gehaelter

VIFF und BHP: Gemeinsames Fachpapier zur Frühförderung

Der BHP hat in enger Zusammenarbeit mit der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung e. V. (VIFF) ein Fachpapier zur (interdisziplinären) Frühförderung erstellt. Im Fachpapier erarbeiten die Verbände gemeinsame Definitionen und erläutern die wesentlichen Strukturen und Begriffe der Frühförderung. Die Broschüre dient als Informationsmedium für Leistungserbringer, Leistungsträger, Familien und politische Akteure wie Verbände und Parteien.


Das Fachpapier können Sie als Broschüre in der BHP Geschäftsstelle für einen Unkostenbeitrag von 1,- EUR für Mitglieder bzw. 2,- EUR für Nichtmitglieder zzgl. Versandkosten anfordern. Bitte senden Sie Ihre Bestellung an Sabine.Schmidt@bhponline.de.

Außderm steht das Fachpapier als kostenloser Download im PDF-Format zur Verfügung

20190204, Fachinformation Frühförderung BHP VIFF Final (1.9 MiB, 5793 downloads)

Weitere Stellungnahmen des BHP finden Sie hier.

BHP Vorstand in Berlin: Erste konstituierende Sitzung

Der Vorstand des BHP (v.l.n.r.) : Vera Knüppel, Dagmar Gumbert, Sandra Kapinsky, Simone Danz, Heidi Fischer und Cornelia Künzel

Seit November 2018 ist der neu gewählte Vorstand des BHP unter dem Vorsitz von Dagmar Gumbert im Amt. Auf der ersten gemeinsamen Sitzung des Vorstandes mit der Geschäftsführung in Berlin standen die Arbeitsschwerpunkte für die Vorstandsperiode bis 2022 im Fokus. Dabei konnten gemeinsame Arbeitsschwerpunkte definiert und Strategien zur Umsetzung entwickelt werden.

Vom 25. bis 26. Januar dieses Jahres trafen sich die sechs Vorstandsmitglieder in der Geschäftsstelle in Berlin zu einer ersten konstituierenden Sitzung. In Gesprächen mit Kai-R. Timpe (BHP Geschäftsführer) und Doris Albert (stv. Geschäftsführung) wurden die wesentlichen Aufgaben der Verbandsarbeit für die vierjährige Vorstandsperiode diskutiert. Dabei wurde als eine der wichtigen Aufgaben der kommenden Vorstandsarbeit die inhaltliche Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes definiert. Zudem steht eine Überarbeitung des BHP Berufsbildes Heilpädagogin/Heilpädagoge unter Einbezug der Landesfachgruppen auf der Agenda des neuen Vorstandes.

Zu den vielfältigen Arbeitsschwerpunkten, die sich der Vorstand für seine Amtszeit gesetzt hat, zählen auch die verstärkte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Heilpädagogik und eine Weiterentwicklung der bestehenden Fort- und Weiterbildungsangeboten der Europäischen Akademie für Heilpädagogik im BHP. In den fünfmal jährlich stattfindenden Vorstandssitzungen werden diese und weitere Schwerpunkte im Fokus stehen

Der Vorstand des BHP wird alle vier Jahre durch die Mitglieder des BHP gewählt und führt sein Amt ehrenamtlich aus. Der amtierende Vorstand wird bis zum November 2022 die Geschicke der Verbandsarbeit leiten. Für Fragen und Anregungen zur Vorstandsarbeit wenden Sie sich gern an den Vorstand des BHP. Kontaktdaten zu den Mitgliedern des Vorstandes finden Sie auf der BHP Website auf bhponline.de/der-vorstand

Bundeskabinett beschließt Entwurf für Starke-Familien-Gesetz

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellten am gestrigen Mittwoch gemeinsam das Reformvorhaben zum Starke-Familien-Gesetz vor. Der Gesetzesentwurf sieht einen höheren Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen und Alleinerziehende vor. Zudem sollen verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe Kindern die Chancen auf eine gute Entwicklung sichern.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass zum 1. Juli 2019 der Kinderzuschlag von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht wird. Außerdem verspricht die Neuregelung, dass ein Einkommen des Kindes – wie zum Beispiel Unterhaltsbezüge – den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert, so dass auch Alleinerziehende davon profitieren könnten.
Auch Familien, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, sollen künftig den Kinderzuschlag sowie Wohngeld erhalten, wenn sie – bis zu 100 Euro – unter dem SGB-II-Anspruch liegen. Ob eine Familie den Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz sollen auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und vereinfacht werden: Für anspruchsberechtigte Kinder wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht und es entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung. Zudem soll die Lernförderung zukünftig auch für Schülerinnen und Schüler zugänglich sein, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Etwa 4,4 Millionen Kinder in Deutschland sind nach Schätzungen des Deutschen Kinderschutzbundes von Armut betroffen. Dessen Verbandspräsident Heinz Hilgers, wie auch andere Verbände, kritisierten den Gesetzesentwurf.

Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1. August 2019.

Hier wird das Gesetz in Kurzform erklärt: Das Starke-Familien-Gesetz für starke Familien und gegen Kinderarmut

Zulassen und Widerstehen – 52. Bundesfachtagung in Berlin

Am vergangenen Wochenende fand in Berlin die 52. Bundesfachtagung des BHP statt. Auch in diesem Jahr war die dreitägige Jahrestagung, die vom 23. bis 25. November in der Berliner Urania veranstaltet wurde, ein bunter Treffpunkt für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Studierende und Interessierte, die aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren.

Mit dem diesjährigen Tagungsthema „Zulassen und Widerstehen. Heilpädagogisch Handeln durch Dialog – Bindung – Beziehung“ stieß der BHP auf eine besonders positive Resonanz. Bereits im September war die Tagung, deren maximale Teilnehmerzahl auf 840 Besucher beschränkt ist, ausgebucht. Entsprechend lebhaft war der fachliche und berufspolitische Austausch vor Ort, was sich in zahlreichen Redebeiträgen der Besucher während der Vorträge und DenkRäume, aber auch im regen Treiben an den vielen Informationsständen im Foyer des Tagungsortes widerspiegelte.

Eingeleitet wurde die 52. Bundesfachtagung mit einem Statement von Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der vor einem voll belegten Saal die Bedeutung der Arbeit von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen für eine inklusive Gesellschaft hervorhob. Im Anschluss eröffnete Prof. D. Frank Nullmeier die Tagung mit seinem Vortrag zum Thema „Neue Wege in der Sozialpolitik? Entwicklungslinien des deutschen Wohlfahrtsstaates“. Die folgende Podiumsdiskussion stimmte die Besucher auf die vielfältige Auseinandersetzung mit dem Tagungsthema ein.

In den darauffolgenden zwei Tagen erwarteten das Publikum insgesamt rund zweiundzwanzig Veranstaltungen. Die Besucher der Tagung konnten sich auch in diesem Jahr über einen vielfältigen Mix verschiedener Formate freuen – Filme, Vorträge, Diskussionen und zahlreiche DenkRäume diskutierten das Tagungsthema aus verschiedenen Perspektiven. Mit der Wahl des neuen Vorstandes des BHP und der Verleihung des Förderpreises des Internationalen Archivs für Heilpädagogik standen in diesem Jahr zwei besondere Veranstaltungspunkte auf dem Programm.

Auch das Rahmenprogramm der diesjährigen Bundesfachtagung konnte das Publikum überzeugen. Das Trio „muzet Royal“ stimmte die Besucher am Freitagmittag auf die Tagung ein, während der inklusive Chor „Nogat-Singers“ die Zuschauer am Samstagabend begeisterte. Zum Abschluss der Tagung rappte „Graf Fidi“ und unterhielt den Saal nicht nur mit seiner Musik, sondern auch mit seinen Antworten im folgenden Interview.

Weitere Informationen zu vergangenen und zukünftigen Bundesfachtagungen des BHP finden Sie auf www.heilpaedagogikwirkt.de

Ab März 2019 erhalten Sie die Tagungsdokumentation als Publikation im BHP Verlag. Vorbestellungen sind ab sofort per E-Mail möglich an: info@bhpverlag.de

Auftaktkonferenz „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“

Am 06. November 2018 fand im dbb Forum in Berlin unter Beteiligung des BHP die Auftaktkonferenz für einen neuen Dialogprozess zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) statt.

Der nun beginnende Dialogprozess wird durch die Agentur für Bürgerbeteiligung Zebralog organisiert und moderiert. Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt das Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (IKJ) und die rechtliche Unterstützung leistet das Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (IJOS GmbH).

Der Dialogprozess knüpft an die Debatten aus dem Jahr 2016 an, als bereits versuchte wurde, eine umfassende Novellierung des SGB VIII mit dem Ziel durchzuführen, eine sogenannte inklusive Lösung zu erreichen. Darunter versteht sich die Überführung von Teilhabeleistungen für Kinder mit Behinderung aus der Eingliederungshilfe des SGB XII (ab 2020 SGB IX) in das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII.

Das Gesetzesvorhaben musste Ende 2016 vor dem Hintergrund starker Kritik an verschiedenen Stellen des Gesetzesentwurfs beendet werden. Im Jahr 2017 fanden weitere Austauschforen statt, die vor allem das Ziel verfolgten, Schwerpunktthemen herauszuarbeiten und ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen zwischen den Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe und den Verbänden der Behindertenhilfe zu erreichen.

Der nun beginnenden Dialogprozess baut auf den Erfahrungen der vergangenen gut 2 ½ Jahre auf und beinhaltet vier Kernthemen, die im Mittelpunkt des Diskurses stehen:

  • Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation (bspw. mit Kinder- und Jugendärzt*innen und weiteren Akteuren der Gesundheitsdienste)
  • Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen / Mehr Inklusion
  • Fremdunterbringung: Kinderinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken
  • Prävention im Sozialraum stärken

Der weitere Dialogprozess wird durch eine Arbeitsgruppe gesteuert, der 50 Personen angehören werden. Vertreter*innen der Berufsverbände sind dabei nicht vorgesehen. Flankiert wird die Arbeit der Arbeitsgruppe durch sogenannte Fokusgruppen. Der BHP wird sich dabei in der Fokusgruppe Fachkräfte einbringen. Zudem wird der BHP über seine Vernetzung mit der AGJ, dem AFET und dem Deutschen Verein eng an die Arbeit der Arbeitsgruppe angebunden sein. Bis Ende 2019 sollen im Rahmen des Dialogprozesses die Grundlagen für einen Gesetzesentwurf geschaffen werden, der in der ersten Jahreshälfte 2020 erstellt werden soll.

Der BHP teilt die Position der großen Mehrheit der Fach- und Wohlfahrtsverbände, dass eine Überführung der Teilhabeleistungen von Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in das SGB VIII notwendig ist, um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen von keinen Leistungen des SGB VIII auszuschließen und um den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu stärken. Hierfür bedarf es einer Prüfung aller Rechtsansprüche im SGB VIII in Bezug auf die Fragestellungen, ob diese effektive Hilfestellung für Kinder, Jugendliche mit Behinderungen sowie deren Erziehungssorgeberechtigten vorhalten und an welchen Stellen Veränderungen notwendig werden.

Der BHP wird sich in den kommenden Monaten zentral mit der Frage beschäftigen, ob und wenn ja, welche behinderungsspezifischen Leistungen für eine effektive und wirksame inklusive Kinder- und Jugendhilfe gebraucht werden.

Weitere Informationen: www.mitreden-mitgestalten.de

heilpaedagogik.de: Themenheft „Pränatales Leben“ erschienen

Die aktuelle Ausgabe der BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de ist erschienen. Mit dem aktuellen Themenheft „Pränatales Leben“ setzt die Ausgabe einen Fokus auf das Thema Pränataldiagnostik. Zudem informiert die heilpaedagogik.de über aktuelle berufspolitische Themen sowie über die verbandliche Arbeit des BHP.

Mitglieder des BHP erhalten die BHP Fachzeitschrift heilpaedagogik.de vierteljährlich kostenfrei frei Haus. Nichtmitglieder können die Fachzeitschrift als Einzelexemplar oder im Abonnement beziehen.

Jetzt das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe anschauen und die BHP Fachzeitschrift online kaufen: Bhpverlag.de/Fachzeitschrift Heilpaedagogik

Internationales Archiv für Heilpädagogik: Förderpreise ausgelobt

Am 28. September wurden im Internationalen Archiv für Heilpädagogik in Trebnitz die Förderpreise für das Jahr 2018 vergeben. Mit dem Förderpreis zeichnete das Kuratorium des Internationalen Archivs zwei herausragende Abschlussarbeiten der Heilpädagogik aus. Die feierliche Übergabe wird auf der diesjährigen Bundesfachtagung des BHP in Berlin stattfinden.

Die Förderpreise gingen in diesem Jahr an Frau Sabine Hof, die für ihre Fachschularbeit mit dem Titel „Leitbild oder Leidbild – Sichere Bindung in der stationären Jugendhilfe“ ausgezeichnet wurde. Herr Markus Lohmann erhielt den Förderpreis für seine Masterarbeit zum Thema „Der Diskurs über Verhaltensauffälligkeiten und verhaltensauffällige Kinder/Jugendliche in wichtigen Zeitschriften der Heil- und Sonderpädagogik während der NS-Zeit“.

Die feierliche Übergabe der Förderpreise findet auf der diesjährigen Bundesfachtagung des BHP in der Berliner Urania am 25. November statt. Beide Arbeiten werden in Buchform veröffentlicht und auf der Bundesfachtagung sowie im Anschluss im BHP Verlag erhältlich sein.

Der Förderpreis für herausragende Abschlussarbeiten der Heilpädagogik wird alle zwei Jahre vom Internationalen Archiv für Heilpädagogik in Zusammenarbeit mit dem Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e. V. verliehen. Er dient der Nachwuchsförderung und unterstützt Recherche- und Forschungsmöglichkeiten zu Themen der Heilpädagogik im Internationalen Archiv. Pro Ausbildungsstätte können im Rahmen eines Ausschreibungsturnus maximal zwei Arbeiten eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Förderpreis erhalten Sie auf der Website des Internationalen Archivs für Heilpädagogik.