Der Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote im Grundschulalter ist ein Vorhaben der Regierungskoalition von hoher gesellschaftlicher Relevanz, das sowohl unter dem Blickwinkel der Ermöglichung von Teilhabe für die Kinder wie auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern Zuspruch erhält. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder, die den Bereich Schule einschließt, bedarf die Verwirklichung dieses Vorhabens einer engen Rückkoppelung mit den Ländern.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) fordert Bund und Länder in einem aktuellen Zwischenruf dazu auf, Qualitätsaspekte in die Überlegungen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter einzubeziehen und kritisiert, dass es bisher keinen Konsens über qualitative Standards im Ganztag gibt. Für die AGJ sind die Ausgangspunkte aller Überlegungen im Kontext Ganztagsbildung die Bedarfe und Bedürfnisse von jungen Menschen und somit insbesondere die Qualität des Angebots. Ber BHP unterstützt als Mitglied der AGJ die Stellungnahme und die darin formulierten Qualitätsaspekte.

Hier können Sie die Stellungnahme herunterladen: