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Seminar-Nr.: 25 F 1.1.4

Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege - Fachliche Standards zur Realisierung des Rechts auf Teilhabe

Datum:
30.09.2025 – 30.09.2025
Ort:
Online
Anmeldeschluss:
05.09.2025
Plätze verfügbar
Nach geltender Rechtslage haben Menschen mit Behinderungen das Recht, Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung nebeneinander in Anspruch zu nehmen, unabhängig vom Alter der Person und von der Intensität des Pflegebedarfs. Beide Leistungen verfolgen verschiedene Zwecke, sind also nicht gleichartig.
 
Dennoch gibt es an der Schnittstelle zwischen den beiden Leistungssystemen Probleme, die in den aktuellen Reformgesetzen nicht geklärt wurden. Im Gegenteil: Die in einzelnen Elementen teilhabeorientierte Ausrichtung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erschwert die Abgrenzung von Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe. Insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf verstärkt sich die schon zuvor beobachtbare Tendenz, Teilhabeleistungen aus fiskalischen Gründen nicht mehr im erforderlichen Umfang zu bewilligen und ins Pflegesystem zu verschieben.
 
Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) hat fachliche Standards zur Realisierung des unbedingten Rechts auf Teilhabe auch für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen entwickelt. Sie geben Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe praxisbezogene Argumentationshilfen bei Auseinandersetzungen an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege. Sie werden in der Veranstaltung vorgestellt und mit Bezug zur Praxis der Teilnehmenden diskutiert.
 
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
  • die Zielsetzung und Reichweite der beiden Leistungssysteme zu konkretisieren;
  • die jeweiligen Bezugssysteme (ICF und NBA) hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu interpretieren und ihre Bedeutung für die Arbeit mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf zu fokussieren;
  • die rechtlichen Grundlagen an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege hinsichtlich teilhabeeinschränkender Auswirkungen zu hinterfragen;
fachliche Standards zu formulieren, die im Interesse des Rechts auf Teilhabe Orientierung für die konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung der Angebote für den genannten Personenkreis bieten.
Referent: Prof. Dr. Christian Huppert

Termin: Dienstag, 30. September 2025, 16:00-19:00 Uhr

Umfang: 4 Unterrichtseinheiten

Anmeldung bitte bis: 05. September 2025

Zielgruppe: Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte

Teilnehmerzahl: 30

Veranstaltungsformat: Online via Zoom

Kosten:

BHP-Mitglieder 50,00 €

Nichtmitglieder 65,00 €

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