Die 5 Fachverbände für Menschen mit Behinderung Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V., Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Anthropoi Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V., Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. und der Bundesverband für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen e.V.
haben eine Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX herausgegeben.


Diskussionsstand, Probleme und Lösungsmöglichkeiten

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen ihre zentrale Aufgabe in „der Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in einer sich immerfort verändernden Gesellschaft“. Mit der Handreichung geben die Fachverbände den aktuellen Diskussionsstand zum Thema „Anspruch auf Begleitung im Krankenhaus“ wieder und zeigen mögliche Probleme sowie Lösungsmöglichkeiten bei der Umsetzung des neuen Anspruchs auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die Handreichung „nicht mit den Leistungsträgern konsentiert“ wurde und es möglich sei, dass diese andere Auffassungen zu den genannten Problempunkten verträten.


Inhalt der Handreichung

Die Handreichung gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen, zum Leistungsberechtigten Personenkreis und beschreibt Inhalt und Umfang der Leistung. Weiter wird die Bedarfsermittlung und Geltendmachung im Gesamtplanverfahren beleuchtet. Schließlich gibt die Handreichung Informationen zum Vertragsrecht, zeigt notwendige Anpassungen in den internen Organisationsabläufen auf und widmet sich den Haftungsthemen.


Hier finden Sie die Handreichung: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Dokumente_Downloads/Handreichung-Umsetzung-Begleitung-Krankenhaus.pdf