Ab dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderung, die bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleitet werden, Leistungen dafür in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Regelungen wurden bereits im letzten Herbst beschlossen und werden nun vollständig in Kraft treten.

Sowohl Angehörige und Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld als auch Mitarbeitende von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, die bereits im Alltag Unterstützung leisten und ins Krankenhaus begleiten, können hierfür Leistungen beanspruchen. Die Finanzierung erfolgt entweder über die Krankenkassen oder die Träger der Eingliederungshilfe, je nachdem, wer die Begleitung übernimmt.

Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite sowie auf der Webseite der Lebenshilfe.