Die Corona-Vorgaben entfallen ab dem ersten März weitgehend, zum 7. April werden auch die letzten Regelungen aufgehoben.

Seit dem 1. März gibt es keine Testpflichten mehr, auch nicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Maskenpflicht gilt nur noch für Besuche in Einrichtungen, Praxen, Pflegeheimen und Kliniken – noch bis zum 7. April.

Mehr Informationen dazu finden Sie z.B. hier.