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Für Leistungen zur Tagesbetreuung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in bayerischen Kindertageseinrichtungen gilt seit dem 1. Juni 2026 eine einheitliche Rahmenleistungsvereinbarung. Die Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungen zur Tagesbetreuung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Sinne des § 99 SGB IX in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG (RLV, „Teilhabe in der Kita“) schafft landeseinheitliche Vorgaben für die Ausgestaltung und Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen.

Eine wichtige Neuerung betrifft den heilpädagogischen Fachdienst: Die Fachdienststunde wird landeseinheitlich vergütet. Ab dem 1. September 2026 beträgt der Vergütungssatz 75,00 Euro pro Fachdienststunde. Die Vergütung wird regelmäßig angepasst.

Die Rahmenleistungsvereinbarung schafft damit bayernweit einheitlichere Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Kindertageseinrichtungen.

Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung „Teilhabe in Kitas“ hier herunterladen:

Anlage 1: Kalkulationsblatt zur Berechnung einer landesweiten Fachdienststunde