Der Landkreistag Baden-Württemberg hat eine aktualisierte Fassung seiner Gebührenempfehlung für heilpädagogische Behandlungen bei selbstständigen Heilpädagog:innen veröffentlicht. Nach Abstimmung mit dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) und auf Antrag von BHP und DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.) wurde die Empfehlung für die Vergütungssätze für selbstständigen Heilpädagog:innen um 4,41 Prozent ab 01.01.2025 bis 30.06.2025 angepasst.
Hintergrund für die kurze Laufzeit ist der ungewisse Ausgang der Verhandlungen im TVÖD (Januar-März 2025).
Im Juni 2025 informiert der BHP Sie über die Entgeltsätze für das zweite Halbjahr 2025.
Die einzelnen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Tabellen im Schreiben des Landkreistages, welches Sie hier herunterladen können:
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