Inklusive Bildungsassistenz braucht klare Rahmenbedingungen, qualifizierte Fachkräfte und verlässliche individuelle Unterstützungsansprüche. Das fordert der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e. V. in seinem Forderungspapier zum Regierungsentwurf des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (KJHSRG). Der Verband begrüßt die geplante Stärkung inklusiver Strukturen, macht aber deutlich: Der Ausbau infrastruktureller Angebote darf nicht zulasten der fachlichen Qualität und der individuellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen gehen.
Mit dem Regierungsentwurf vom 12. August 2026 sollen Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien weiterentwickelt und Zugänge vereinfacht werden. Der BHP sieht insbesondere in der infrastrukturellen Bildungsassistenz eine Chance, Unterstützung in Kitas und Schulen niedrigschwelliger, verlässlicher und sozialraumorientiert zu gestalten.
Damit diese Weiterentwicklung tatsächlich zu mehr Inklusion und Teilhabe beiträgt, braucht es jedoch verbindliche Voraussetzungen. Infrastrukturelle Angebote dürfen erst dann Vorrang vor individuellen Hilfen erhalten, wenn ihre Qualität, personelle Ausstattung und Finanzierung gesichert sind.
Für den BHP gilt dabei der Grundsatz: „Struktur vor Einzelfall darf nicht bedeuten: Standardlösung vor individuellem Bedarf.“
Vier zentrale Forderungen des BHP
1. Verbindlicher Fahrplan für den Aufbau der Bildungsassistenz
Der Aufbau infrastruktureller Bildungsassistenz darf nicht dem Zufall regionaler Rahmenbedingungen überlassen bleiben. Der BHP fordert einen verbindlichen Fahrplan, der Zuständigkeiten, Finanzierung, personelle Ausstattung und notwendige Versorgungskapazitäten klar regelt. Ebenso braucht es verlässliche Übergangsregelungen für bereits bestehende Unterstützungsleistungen. Der Vorrang infrastruktureller Angebote darf erst greifen, wenn diese nachweislich vorhanden und bedarfsgerecht ausgestattet sind.
2. Bundesweit verbindliche Qualitätsstandards
Bildungsassistenz ist weit mehr als Betreuung oder Aufsicht. Sie muss den individuellen Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabebedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden. Dafür sind fachlich qualifizierte Mitarbeitende und verbindliche Qualitätsstandards unverzichtbar.
Der BHP fordert deshalb klare Qualifikationsanforderungen und die verbindliche Einbeziehung heilpädagogischer Expertise. Auch Fachberatung, Fortbildung, Supervision und Verfahren zur kontinuierlichen Qualitätssicherung müssen fester Bestandteil der Bildungsassistenz sein.
3. Individuelle Unterstützungsansprüche sichern
Infrastrukturelle Angebote können die Unterstützung mehrerer Kinder und Jugendlicher sinnvoll bündeln. Sie dürfen jedoch nicht zur pauschalen Lösung für unterschiedliche Bedarfslagen werden.
Gerade Kinder und Jugendliche mit komplexen oder intensiven Unterstützungsbedarfen müssen weiterhin Zugang zu ergänzenden oder eigenständigen individuellen Hilfen haben. Der BHP fordert daher eine rechtssichere Regelung, die sicherstellt, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf maßgeblich bleibt – und nicht allein die vorhandene Angebotsstruktur.
4. Evaluation, Beteiligung und verlässliche Übergänge gewährleisten
Ein grundlegender Systemwechsel braucht eine kontinuierliche Überprüfung seiner Auswirkungen. Der BHP fordert deshalb ein bundesweit verbindliches Monitoring, das insbesondere die Qualität der Unterstützungsleistungen, die Entwicklung der Teilhabechancen und mögliche regionale Versorgungsunterschiede untersucht.
Junge Menschen, Eltern, Fachkräfte, Leistungserbringer und ihre Verbände müssen an diesem Prozess verbindlich beteiligt werden. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche während der Umstellung ihre bisher notwendige Unterstützung nicht verlieren.
Forderungspapier zum Download
Die vollständigen Forderungen und ihre fachliche Begründung sind im BHP-Forderungspapier „Qualität sichern, Bildungsassistenz verlässlich gestalten“ nachzulesen.
Forderungspapier als PDF herunterladen:

