Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst haben den Verhandlungsergebnissen vom 18. Mai 2022 zugestimmt, und auch die Mitgliedersammlung der VKA hat das Ergebnis angenommen. Für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die nach dem Sozial- und Erziehungsdienst bezahlt werden, tritt die erfreulichste Verbesserung zum 01. Oktober 2024 in Kraft: Bisher wurden HeilpädagogInnen in die S9 eingruppiert, deren Entgelte identisch waren mit den Entgelten der S 8b – und somit, abgesehen von verkürzten Stufenlaufzeiten von Stufe 4 nach 5 und von Stufe 5 nach 6, keine finanzielle Unterscheidung zwischen diesen beiden Entgeltgruppen getroffen wurde.

Neu ist: Mit der Binnendifferenzierung zwischen der S 8b und der S 9, für die der BHP und seine Mitglieder viele Jahre unermüdlich und mit großem Engagement gearbeitet und gekämpft haben, erfolgt ein erster Schritt in die richtige Richtung! Dieser erste Schritt zeigt deutlich, dass es noch viel zu tun gibt und dass es weiter eine verbandliche Aufgabe sein muss, für die angemessene, wertschätzende Entlohnung unserer Kolleginnen und Kollegen zu arbeiten. Der erzielte Erfolg – der durchaus auch maßgeblich den BHP-Mitgliedern, die bei ver.di aktiv sind, zu verdanken ist – motiviert uns als Mitarbeitende im Verband, für weitere Verbesserungen zu streiten und beharrlich in den Netzwerken klug zu intervenieren, auch wenn es manchmal einen sehr langen Atem braucht!

Hier die Ergebnisse der Tarifverhandlungen:

„Die Werte der Entgeltgruppe S 9 werden ab dem 1. Oktober 2024 neu gefasst. Dafür verändern sich die folgenden Tabellenwerte bis zum 1. Oktober 2024 bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe S 9 (in der bis zum 30. September 2024 geltenden Fassung) festgelegten Vomhundertsatz:“ (aus dem Einigungspapier):

Ab Oktober 2024 wird die S 9 sich von der S 8b – immer abhängig von den bis dahin zu erwirkenden Lohnerhöhungen und damit dann weiter nach oben angepasst – wie folgt abheben:

S 9 in Euro ab dem 01. Oktober 2024

EG Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
3.060,003.280,003.530,00 3.900,004.250,00 4.520,00

S 9, derzeitige Gültigkeit der Tabelle: 01.04.2022 – 31.12.2022

EG Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4 Stufe 5Stufe 6
2.995,63 3.211,183.463,08 3.831,49 4.179,824.446,86

Konkret bedeutet das, dass ab dem 01. Oktober 2024 die oben genannten erhöhten Grundentgeltwerte angesetzt werden und bis dahin gültige und dann über diesen Zeitpunkt hinaus weitere lineare Lohnerhöhungen, die alle im Sozial- und Erziehungsdienst Beschäftigten betreffen, dazuzurechnen sind.

Hier weitere wichtige Ergebnisse des Tarifabschlusses:

  1. Die Entgelttabelle mit den jeweiligen Stufenentgelten ist bis zum Abschluss der noch anstehenden Tarifrunde 2023 nach wie vor unverändert gültig.
  2. Es gibt zwei zusätzliche freie Tage mit Fortzahlung des Entgeltes als Regenerationstage für alle nach TVöD-SuE vergüteten Beschäftigten.
  3. Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro ab 01.07.2022.
  4. Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und S 15 (S 15 nur bestimmte Tätigkeiten der Fallgruppe 6!) erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro ab 01.07.2022.
  5. Andere Beschäftigte, KiTa-Leitungen und stellvertretende Leitungen, die nach S13, S15 (Fallgruppen 1-5), S 16, S 17 oder S 18 vergütet werden, erhalten keine monatliche SuE-Zulage.
  6. Auf Wunsch der Beschäftigten kann diese SuE-Zulage im Verhältnis 1:1 in einen oder zwei freie Arbeitstage pro Kalenderjahr umgewandelt werden (Diese Möglichkeit haben die unter Punkt 5 genannten anderen Beschäftigten und KiTa-Leitungen nicht!), wobei die Lage der freien Tage dienstlichen/betrieblichen Verhältnissen Rechnung zu tragen hat. Details werden von den Tarifvertragsparteien noch ausgearbeitet.
  7. Mehrere Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung sind überarbeitet beziehungsweise erweitert worden. Dazu muss die endgültige dann neugefasste durchgeschriebene Fassung der Entgeltordnung abgewartet werden – wir informieren Sie dazu. Vorab können Sie sich dazu hier informieren: 220518_Einigungspapier.pdf (dbb.de)
  8. Die von den Regelungen zur Stufenlaufzeit gemäß § 16 Absatz 2 TVöD-V abweichenden Stufenregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst werden ab 01.10.2024 harmonisiert. Die dann in den Stufen 2 oder 3 befindlichen Beschäftigten werden bei Erfüllung der Voraussetzungen der nächst höheren Stufe zugeordnet, die besonderen Stufenlaufzeiten von S4, S8b entfallen dann.
  9. Die Beschäftigten der Entgeltgruppen S 8a, S 8b, S 9 und S 11a, die als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit tätig sind, erhalten ab 01.07.2022 für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich.

Dieser ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026. Er gilt für alle Bundesländer, ausgenommen Berlin.

Informieren Sie sich auch auf den Webseiten der Dienstleistungsgesellschaft ver.di:

FAQs zu den Forderungen und den erreichten Ergebnissen: Unsere Forderungen und was wir erreicht haben – ver.di (verdi.de)

Fragen und Antworten rund um die Regenerationstage: Regenerationstage – ver.di (verdi.de)

Fragen und Antworten für Beschäftigte in der Behindertenhilfe: Behindertenhilfe – ver.di (verdi.de)

Fragen und Antworten rund um die Zulagen: Zulage – ver.di (verdi.de)

Auch die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände VKA bestätigt in ihrer Mitgliederversammlung laut einer Presseerklärung vom 20. Juni 2022 die Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst:

https://www.vka.de/pressemitteilungen/2022-06-20-vka-mitgliederversammlung-bestaetigt-tarifeinigung-im-kommunalen-sozial-und-erziehungsdienst-1655