Seit dem 1. Juli ist der nicht-invasive Pränataltest (NiPT) Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien und wird somit von den Krankenkassen finanziert. NiPT sind vorgeburtliche, nicht-invasive molekulargenetische Pränataltests, die chromosomale Veränderungen, insbesondere die Trisomien 13, 18 und 21, erkennen lassen. Die Einführung als Kassenleistung wird insbesondere von Interessenverbänden kritisiert.

Die politische Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e.V. bezeichnet die Kassenfinanzierten Bluttests als „Ableismus par excellence“ und kritisiert unter anderem, dass die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom August 2021, mit diesem Bluttest den Regelkatalog pränataler Untersuchungen zu erweitern, trotz des Protestes aus Reihen der Zivilgesellschaft, ohne Debatte im Bundestag getroffen wurde. Auch CDU-Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe kritisiert die Einführung von NiPT als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen scharf als „humanitären Rückschritt.“ Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) befürchtet mögliche negative ethische und gesellschaftliche Implikationen.

Befürworter der NiPT verweisen vor allem darauf, dass die Tests – im Gegensatz beispielsweise zur Fruchtwasseruntersuchung – völlig ungefährlich seien.

Weitere Informationen:

Gemeinsamer Bundesausschuss: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum NIPT auf Trisomien

FAZ-Wissen: Wenn Wissen verunsichern kann – Debatte über Pränataltests