Das Land Berlin hat zur Eingruppierung Pädagogischer Unterrichtshilfen übertarifliche Regelungen vorgesehen. Dies geht aus dem Rundschreiben IV Nr. 31/2023 der Berliner Senatsverwaltung vom 12. Juni hervor.
Die übertariflichen Regelungen sind in Abschnitt 4, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) unter Tz. 3.3 neu eingefügt: HeilpädagogInnen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Beschäftigte mit anderweitiger abgeschlossener einschlägiger pädagogischer Hochschulbildung, insbesondere mit den Abschlüssen Sonderpädagogik (BA), Heilpädagogischer Förderlehrer (Bayern), Rehabilitationspädagogik (BA) und Inklusionspädagogik (BA) erhalten im Land Berlin als Pädagogische Unterrichtshilfe die Entgeltgruppe 10 TV EntgO-L. HeilpädagogInnen mit staatlicher Anerkennung werden in die Entgeltgruppe 9a eingruppiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung:
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