Mit dem Bruch der Regierungskoalition bestehend aus SPD, Die Grünen und der FDP, der am 06. November 2024 durch die Entlassung des Bundesministers für Finanzen durch den Bundeskanzler zustande kam, wurden alle Gesetzesvorhaben, die sich noch in Abstimmung befanden, gestoppt. Zu unserem Bedauern und zur Enttäuschung vieler Fachverbände ist davon auch das Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) betroffen.
Zum Zeitpunkt Anfang November 2024 befand sich der sogenannte Referentenentwurf des IKJHG in der Kabinettsabstimmung zwischen den Ministerien der Bundesregierung. Plan war es, das Gesetz bis zur parlamentarischen Sommerpause 2025 zu verabschieden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, bis das Gesetz am 01.01.2028 in Kraft tritt. Dazu wird es so nun nicht kommen. Wichtig ist, dass eine große Mehrzahl aller beteiligten Akteure den Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe weitergehen möchte. Dem jetzigen Referentenentwurf ist ein langjähriger Beteiligungsprozess vorausgegangen und der Entwurf aus dem September 2024 wurde von der überwiegenden Zahl der Verbände als Kompromiss in den meisten Fragen anerkannt. Zu klären war unter anderem noch die zuständige Gerichtsbarkeit, die Kostenbeteiligung und die Frage des Leistungserbringungsrechts, insbesondere für die Anbieter ambulanter Leistungen.
Es bleibt nun das Ergebnis der Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 abzuwarten. Danach wird es Aufgabe einer neuen Bundesregierung sein, das Vorhaben zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wieder aufzugreifen. Der BHP wird sich im kommenden Jahr wieder in den Prozess einbringen und seine Mitglieder regelmäßig über den Stand der Dinge informieren.
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