Der BHP ist seit Anfang November 2024 Mitglied im Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss verschiedener Vereine, Verbände und Einzelpersonen, die sich für eine Reform des § 53 StPO einsetzen. Ziel des Bündnisses ist es, Mitarbeitende der sozialen Professionen in die geschützten Berufsgruppen des § 53 (1) StPO aufzunehmen.

Besagter Paragraf definiert das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger:innen: Jurist:innen, Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Journalist:innen, und andere. Diese dürfen vor Gericht Zeugnis verweigern, zum Beispiel über Autorenschaften und Gesprächsinhalte. Da die sozialen Professionen, wie Sozialarbeiter:innen und Heilpädagog:innen, nicht in § 56 StPO genannt sind, müssen sie vor Gericht aussagen, auch wenn dies nicht im Sinne ihrer Klient:innen ist. Dieser Umstand kann das Vertrauensverhältnis zwischen Fachkraft und Klient:in in wesentlichem Maße beeinträchtigen. Daraus resultiert ein erhebliches Dilemma für die Fachkräfte.

Jüngst zeigte sich dies im Falle der Mitarbeitenden eines Fanprojektes in Karlsruhe, die Ende Oktober 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrags verurteilt wurden. Diese planen nun, Berufung einzulegen. Bleibt die Höhe der Strafe bestehen, würden die Sozialarbeiter:innen als vorbestraft gelten. Dem Urteil ging folgendes Geschehen voraus: 2022 ereignete sich im Fußballstadion des Karlsruher Sportclubs ein Vorfall, bei dem Pyrotechnik in erheblichem Ausmaß zum Einsatz kam. Durch den entstandenen Rauch kamen mehrere Personen zu Schaden; eine Person wurde schwer verletzt. Zur Aussprache und Aufarbeitung fand ein Gespräch zwischen Verein, Betroffenen, Ultras und Fanprojekt statt. Die Mitarbeitenden des Karlsruher Fanprojekts wurden daraufhin vor Gericht geladen. Diese verweigerten die Aussage und argumentierten mit einem besonders zu schützenden Vertrauensverhältnis mit ihren Klient:innen, die aus jugendlichen Fans und zum Teil aus Ultras bestehe. Dabei gehe es nicht darum, die Täter:innen zu schützen, sondern die pädagogische Arbeit. Seitens der Staatsanwaltschaft wird ihnen jedoch Strafvereitelung vorgeworfen.

Das Urteil des Karlsruher Amtsgerichts erneuert die Prekarität des Vertrauensverhältnisses von Mitarbeitenden sozialer Professionen zu Klient:innen, die delinquentes Verhalten zeigen. Präventive Arbeit sowie die Schaffung von Vertrauensverhältnissen, um konstruktiv an Verhaltensänderungen arbeiten zu können, werden so erschwert.

Der BHP unterstützt mit seiner Mitgliedschaft die Bestrebungen und Aktivitäten des Bündnisses Zeugnisverweigerungsrecht, die rechtlichen Rahmenbedingungen sozialer Professionen so zu gestalten, dass eine vertrauensvolle, konstruktive und demokratieförderliche Tätigkeit gewährleistet ist.

Weitere Informationen zum Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht: www.zeugnis-verweigern.de