Der BHP lädt seine Mitglieder herzlich zur Mitgliederversammlung des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e. V. am Freitag, den 15. November 2024 um 18.30 Uhr, in das Congress Center in Erfurt ein.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen
    Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
    vom 10. November 2023, abgedruckt in
    der BHP Fach- und Mitgliederzeitschrift heilpaedagogik.
    de, Ausgabe 01/2024.
  3. Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden
  4. Tätigkeitsberichte aus den Arbeitsschwerpunkten
    des BHP-Vorstandes
  5. Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers
  6. Bericht des Bundesfachbeirats
  7. Kassenprüfungsbericht
  8. Entlastung der Kassenführung
  9. Beauftragung der Kassenprüfung für das
    Rechnungsjahr 2024
  10. Vorlage und Verabschiedung des Haushaltsplans
    2025
  11. Antrag des Vorstandes
  12. Anträge
  13. Entlastung des Vorstandes
  14. Verschiedenes
    Ende der Versammlung

Anträge zur Mitgliederversammlung

Bitte beachten Sie: Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zwei Wochen vor der Versammlung, also bis Freitag, den 01.11.2024, schriftlich an die BHP-Bundesgeschäftsstelle, Herzbergstraße 82-84, 10365 Berlin, eingereicht werden. Anträge, die eine Satzungsänderung zur Folge haben könnten, müssen bis spätestens 23. August 2024 der BHP-Geschäftsstelle vorliegen, damit alle Mitglieder des BHP e.V. darüber rechtzeitig informiert werden können. Diese Information erfolgt über die Ausgabe 04/2024 der BHP Fach- und Mitgliederzeitschrift heilpaedagogik.de.
Hinweis: Das Stimmrecht während der Mitgliederversammlung kann nur gegen Vorzeigen einer Stimmkarte ausgeübt werden. Zusammen mit den Tagungsunterlagen erhalten die stimmberechtigten Teilnehmer die Stimmkarte am Veranstaltungsort.

Anträge des Vorstandes an die Mitgliederversammlung am 15. November 2024 in Erfurt:

Der Vorstand stellt den Antrag, den Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen – Vollzahler – ab dem 01. Januar 2025 um einen EURO auf 13,- EURO im Monat zu erhöhen.

Begründung:

Seit der letzten Erhöhung ergab sich eine deutliche Teuerungsrate, die den BHP insbesondere bei den Kostenstellen „Übernachtungen“, „Externe Dienstleister“ und „Personalkosten“ betrifft. Mit der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um einen Euro je Monat können die unter den benannten Kostenstellen verbuchten Kostensteigerungen abgedeckt werden.

Antrag des Vorstandes zur Änderung der Satzung des BHP e.V.

Der Vorstand stellt den Antrag, die Satzung des BHP e.V. an folgender Stelle zu verändern:

§ 3 Absatz 4 Satz 1: Vor dem Wort „akademischen“ wird das Wort „affinen“ eingefügt.

Der Satz lautet dann:

„Mitglied kann außerdem werden, wer nach Abschluss einer affinen akademischen Ausbildung in Forschung, Lehre, oder Praxis auf dem Gebiet der Heilpädagogik tätig ist oder war.“

Begründung:

Der benannte Passus der Satzung soll es ermöglichen, dass Personen, die inhaltlich nah am Berufs- und Forschungsfeld der Heilpädagogik ausgebildet worden und auf Funktions-, Multiplikations- oder Leitungsstellen sowie in der Ausbildung von Heilpädagog:innen tätig sind, Mitglied im BHP werden können. Im Einzelfall entscheidet stets der Vorstand über die Aufnahme der entsprechenden Person. Um einen zu breiten Zugang zu vermeiden, schränkt das Wort „affin“ den Beurteilungsspielraum ein. Dies ist notwendig, um den Charakter des BHP vor dem Hintergrund eines sich stark ausdifferenzierenden Marktes an akademischen Abschüssen zu erhalten.

Die Mitgliederversammlung des BHP e. V. ist öffentlich. Rede- und Antragsrecht haben alle anwesenden Mitglieder. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der diesjährigen Mitgliederversammlung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die BHP-Geschäftststelle info@bhponline.de.