Gerontopsychiatrische Fachkräfte nehmen eine wichtige Funktion in der Begleitung von alternden Menschen mit psychischen Auffälligkeiten ein. Auf der Grundlage einer bio-psycho-sozialen Perspektive entwickeln sie individuelle multimodale Handlungskonzepte und beraten Kolleg:innen sowie Angehörige. Die Qualifikation zur gerontopsychiatrischen Fachkraft ist länderrechtlich geregelt und darf erst nach Abschluss einer Weiterbildung ausgeübt werden (in Bayern ist eine Anerkennung von Inhalten der Fachschul-Qualifikation Heilpädagogik nach Einzelfallprüfung möglich – bei Interesse wenden Sie sich an die Bundesfachgruppensprecherin Sandra Kapinsky: bfg7-bund@bhponline.de).

Da die Tätigkeit als gerontopsychiatrische Fachkraft für Heilpädagog:innen von Interesse ist, die Zugangsvoraussetzungen sich aber sehr unterschiedlich gestalten, hat die Bundesfachgruppe „Arbeit mit alternden Menschen“ eine Übersicht erarbeitet. Diese wurde auf der Grundlage einer Recherche der Zugangsvoraussetzungen bei Weiterbildungsanbietern erstellt.

Die Übersicht „Zugangsvoraussetzungen zur gerontopsychiatrische Fachkraft für Heilpädagog:innen können Sie hier herunterladen: BHP_Bundesfachgruppe-Uebersicht-gerontopsychiatrische-Fachkraft.pdf

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bundesfachgruppe.

BHP-Bundesfachgruppe „Arbeit mit alternden Menschen“
Sandra Kapinsky
E-Mail: mbfg7-bund@bhponline.de
bhponline.de/bhp-landesfachgruppe-alternde-menschen/