Der Fachbereichstag Heilpädagogik (FBT-HP) und der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. haben zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ausführlich Stellung bezogen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme treten FBT-HP und BHP dafür ein, (heil-)pädagogische Kompetenzen in einem zukünftigen Psychotherapeutengesetz (PsychThG) curricular und methodisch zu verankern sowie das Recht von Menschen mit Behinderungen (und ihren Familien) zur Teilhabe an der psychotherapeutischen Versorgung angemessen zu berücksichtigen.

An den bisherigen Überlegungen des Ministeriums zur Entwicklung einer modernen Psychotherapieausbildung kritisieren die Verbände u.a., den geringen Anteil pädagogischer Inhalte am Gesamtvolumen der Ausbildung (5%) sowie die fehlende Öffnung für Absolventinnen und Absolventen der Erziehungswissenschaften, der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik/ Inklusiven Bildung. Beide Verbände befürchten einen deutlichen Qualitätsverlust der Ausbildung zum „Psychologischen Psychotherapeuten“, wenn diese vorwiegend im Rahmen eines grundständigen Studiums erfolge und Berufs-, Leitungs- und Lebenserfahrungen in pädagogischen Institutionen und gesellschaftlich wichtigen Handlungsfeldern nicht mehr als hilfreiche oder bedeutsame Qualifikationen und Kompetenzen für die psychotherapeutische Arbeit gewertet würden.

Zudem kritisieren die Verbände, dass in der aktuellen Ausarbeitung des Eckpunktepapiers keine Aussagen zur Psychotherapie von Menschen mit Behinderungen getroffen würden. Nach Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention sei jedoch durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass behinderte Menschen Zugang zu Gesundheitsdiensten (einschließlich rehabilitativer und auch psychotherapeutischer Maßnahmen) haben. Um diesen Rechtsanspruch tatsächlich zu verwirklichen, seien – auch und gerade in der Psychotherapie von Menschen mit Behinderungen – dezidierte Erfahrungen mit diesem Personenkreis unerlässlich. Hier dürfe es keine Barrieren für Absolventinnen und Absolventen heilpädagogischer Studiengänge in die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung geben, um aktuelle Versorgungslücken in diesem Bereich nicht weiter zu vergrößern, argumentieren die Verbände in ihrer Stellungnahme an das BMG.

Das Bundesministerium für Gesundheit hält eine Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), das die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten regelt, für dringend geboten und legte im Oktober 2016 ein Eckpunktepapier vor. In diesem sprach sich das Ministerium für das Modell einer Direktausbildung im Rahmen eines fünfjährigen Hochschulstudiums der Psychotherapie aus. Der Fachbereichstag Heilpädagogik (FBT-HP) und der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. sind an den vielfältigen Überlegungen zur Novellierung der psychotherapeutischen Ausbildung durch die Teilnahme an Gremien und Anhörungen sowie durch Stellungnahmen am aktuellen Diskurs aktiv beteiligt.

FBT-HP und BHP: Stellungnahme zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Eckpunktepapier des BMG zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten