Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kommt gesellschaftlicher Teilhabe und Personenzentrierung für Menschen mit Behinderung ein neues Gewicht zu. Die strukturelle Auflösung der Kategorien stationär, teilstationär und ambulant der Leistungen für Menschen mit Eingliederungshilfebedarf geht einher mit der Notwendigkeit zur Unterscheidung von Leistungen zur Existenzsicherung von Fachleistungen. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.

Das Entwickeln personenzentrierter Leistungen und die Begleitung in personenzentrierten Planungen und Prozessen erfordern eine gute Methodenkenntnis. Diese werden in der umfassenden Weiterbildungsreihe der Europäischen Akademie für Heilpädagogik (EAH) vermittelt. In insgesamt 8 Modulen erwerben die Teilnehmenden umfassende Kompetenzen für die Umsetzung Personenzentrierter Teilhabeplanung, darunter u. a.:

  • den Begriff der Personenzentrierten Teilhabeplanung darzulegen,
  • das Recht auf Beratung im Teilhabeplanungsprozess im BTHG zu verorten,
  • Leistungsansprüche von Menschen mit Beeinträchtigungen zu beschreiben, die sich aus dem BTHG ergeben,
  • Instrumente der Hilfebedarfsermittlung auf der Grundlage der ICF und der Personenzentrierung zu analysieren,
  • Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung von Informationen zu beschreiben,
  • einen Teilhabeplanungsprozess personenzentriert durchzuführen,
  • die eigene Person im Beratungsprozess zu reflektieren,
  • sich als Person sowie die Institution im Kontext örtlicher Teilhabeplanung zu verorten sowie
  • ein eigenes Beratungskonzept für Personenzentrierte Teilhabeplanung zu entwickeln und erste Praxiserfahrungen zu reflektieren.

Start der Weiterbildungsreihe ist im März. Weitere Informationen und Anmeldung unter: EAH Weiterbildung Personenzentrierte Teilhabeplanung