Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig – zum 2. Februar 2023 – aufgehoben. Das hat die Bundesregierung gestern (25. Januar 2023) in der Sitzung des Bundeskabinetts beschlossen.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege müssen weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes beachtet werden, in allen anderen Bereichen dürfen ArbeitgeberInnen und Beschäftigte selbst darüber entscheiden, ob und welche Maßnahmen notwendig sind.

Weitere Infos zum Thema finden Sie in der Pressemitteilung auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales