Der Deutsche Bundestag hat am 29.06.2017 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll laut Regierung die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert werden.

Das Gesetz sieht u. a. vor, Kinder und Jugendliche in Einrichtungen durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser zu schützen, zudem sollen sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können. Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Das Gesetz soll außerdem die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas stärken und führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein.

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/bundestag-beschliesst-gesetz-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendlichen

www.bundestag.de/Staerkung-kinder-jugendliche