Die 4., neu bearbeitete Fassung der gemeinsamen Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII ist kürzlich erschienen. Die Heranziehungsempfehlungen beinhalten ausschließlich die Beteiligung an den Kosten für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen nach §§ 91 ff. SGB VIII.

Bei der Überarbeitung der gemeinsamen Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII wurde weiterhin auf eine Orientierung an den Arbeitsprozessen geachtet, um die Sachbearbeitung in der Kostenheranziehung zu unterstützen.

Weitere Informationen sind auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zu finden: https://www.jugendhilfeportal.de/fokus/sgb-viii/artikel/bag-landesjugendaemter-legt-ueberarbeitung-gemeinsamer-empfehlungen-zur-kostenbeteiligung-vor/

Die Empfehlungen selbst liegen als PDF vor: www.bagljae.de/assets/downloads/152_gemeinsame-empfehlungen_stand_09.07.2021.pdf