Barrierefreiheit ist Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und gleichzeitig ein Qualitätsmerkmal von Produkten und Dienstleistungen. Mit dem European Accessibility Act (EAA) gibt es erstmals in Europa umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, in allen Mitgliedstaaten sind diese Anforderungen zu erfüllen.

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BFG) wird der European Accessibility Act umgesetzt. Es fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist unter anderem gesetzlich mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beauftragt und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-BRK eingerichtet. Diese hat den Auftrag, die Umsetzung der seit März 2009 verbindlichen Konvention in Deutschland zu fördern und deren Einhaltung in Bund und Ländern zu überwachen.

Die Monitoring-Stelle hat nun eine Stellungnahme herausgebracht zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Der Bundes- und Fachverband Heilpädagogik unterstützt die Stellungnahme, welche Empfehlungen für die Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfs der Bundesregierung gibt.

Sie widmet sich ausgewählten, aus Sicht der Monitoring-Stelle besonders relevanten Aspekten für die Umsetzung der UN-BRK.

Hier gelangen Sie zur Stellungnahme des Instituts für Menschenrechte:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Stellungnahmen/Stellungnahme_Barrierefreiheitsgesetz_EAA.pdf