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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat am 23. März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen künftig stärker im SGB VIII zu bündeln und damit die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln. Der BHP begrüßt diese grundsätzliche Zielrichtung ausdrücklich, sieht jedoch in zentralen Punkten erheblichen Klärungs- und Nachbesserungsbedarf.

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