Aussteller:innen der BHP-Bundesfachtagung
Sehen. Wahrnehmen. Verständigen.
Heilpädagogische Diagnostik als Quelle zum Handeln
27.-29. November 2026 | Stuttgart
Die Bundesfachtagungen des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e.V. finden jährlich statt und dienen als Plattform für Austausch, Vernetzung, Entwicklung und Erarbeitung konstruktiver Wechselwirkungen zwischen Heilpädagogik als Profession, Disziplin und in gesellschaftlich-politischen Entwicklungen. Die Bundesfachtagungen flankieren damit wesentliche Ziele des BHP, wie die Professionalisierung der Heilpädagogik zu unterstützen und zu verstärken, die politische Dimension heilpädagogischen Handelns darzustellen sowie das Berufsbild Heilpädagogin/Heilpädagoge einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zielgruppe
Zielgruppe der Tagung stellen insbesondere Heilpädagoginnen und Heilpädagogen dar, die in unterschiedlichen Handlungsfeldern und Positionen tätig sind: als Mitarbeiter:in, in Leitungsfunktion, als Inhaber:in eines heilpädagogischen Unternehmens, als Vertreter:in eines Leistungsträgers. Jährlich nehmen rund 700 Personen an der BHP-Bundesfachtagung teil und repräsentieren die Zusammensetzung der Berufsgruppe.
Ausstellertarife
Für Aussteller, die diese attraktive Tagung zur Präsentation ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie für die eigene Öffentlichkeitsarbeit nutzen wollen, werden folgende Gebühren erhoben:
- Gemeinnützige Verbände und Stiftungen: 30,- € /qm und Tag
- Unternehmen (Verkauf von Produkten und Dienstleistungen): 58,- € /qm und Tag
- Je Tisch fallen zusätzlich 20,- € brutto/Tag an.
- Je Stuhl fallen zusätzlich 15,- € brutto/Tag an.
- Für Elektroanschluss und Strom werden 90,- € pauschal in Rechnung gestellt
Alle Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
Gerne präsentieren wir Ihre Organisation auf der Tagungswebseite. Schicken Sie uns einfach Ihr Logo und ggf. einen kurzen Text zu.
Kontakt: info@bhponline.de
Organisatorische Bedingungen für die Anmietung einer Ausstellerfläche im Rahmen der 57. BHP-Bundesfachtagung, 27.-29. November 2026, in Stuttgart
1. Allgemeines
Die Ausstellerfläche ist Teil der BHP-Bundesfachtagung
Der Berufs- und Fachverband Heilpädagogik (BHP) e.V. ist Veranstalter (Nennbezeichnung in diesem Dokument) (Herzbergstr. 84, 10365 Berlin).
2. Zulassung als Aussteller zur BHP-Bundesfachtagung und Vertragsabschluss
Aussteller, die Interesse daran haben, eine Ausstellungsfläche im Rahmen der BHP-Bundesfachtagung anzumieten, bekunden in einem ersten Schritt ihr Interesse durch Ausfüllen eines Formulars (erhältlich in der BHP-Geschäftsstelle: info@bhponline.de). Durch die Interessenbekundung kommt noch kein Vertrag zustande.
Über die Zulassung als Aussteller entscheidet der Veranstalter. Gründe für eine Nichtzulassung als Aussteller können insbesondere mangelnde Standflächenkapazität oder fehlender Bezug zum Ausstellungszweck sein.
Im Fall einer Zulassung zur BHP-Bundesfachtagung erhält der Aussteller eine Bestätigung inkl. Rechnung. Damit ist der Vertrag zur Anmietung einer Ausstellerfläche verbindlich.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Mit der Zulassung als Aussteller geht die Möglichkeit einher, das Unternehmen mit Logo und Kurztext auf der Website des BHP zu präsentieren: https://bhponline.de/bundesfachtagungen/
Der Veranstalter teilt die Standplätze zu und informiert den Aussteller spätestens im Vormonat der Tagung.
3. Standmiete, Standfläche und Standplatz
Die Miete für die Ausstellerfläche generiert sich wie folgt:
- Gemeinnützige Verbände und Stiftungen: 30,- € /qm und Tag
- Unternehmen (Verkauf von Produkten und Dienstleistungen): 58,- € /qm und Tag
- Je Tisch fallen zusätzlich 20,- € brutto/Tag an.
- Je Stuhl fallen zusätzlich 15,- € brutto/Tag an.
- Für Elektroanschluss und Strom werden 90,- € pauschal in Rechnung gestellt
- Alle Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
- In der Standmiete ist keine Teilnahmegebühr für die BHP-Bundesfachtagung enthalten. Bei gewünschtem Besuch der Tagungsveranstaltungen kann ein Ticket zum ermäßigten Preis (Nichtmitglieder) erworben werden.
- Über die tatsächliche Größe der Ausstellerfläche entscheidet der Veranstalter.
- Ggf. anfallender Müll ist vom Aussteller selber und auf eigene Kosten zu beseitigen.
4. Standaufbau und Standabbau
Für den Standaufbau und den Standabbau stehen dem Aussteller folgende Zeiträume vor Beginn bzw. nach Abschluss der Veranstaltung zur Verfügung:
Die Aufbauzeit ist:
- Freitag, 27. November 2026, 10.00-13.00 Uhr bzw.
- Samstag, 28. November 2026, 08.00-09.00 Uhr
Die Öffnungszeiten der Ausstellerfläche sind:
- 27. November 2026, 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- 28. November 2026, 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- 29. November 2026, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Der Abbau kann am Samstag bzw. Sonntag nach Ende des letzten Veranstaltungsslots erfolgen.
Hiervon abweichende Auf- und Abbauzeiten sind im Vorfeld mit dem Veranstalter abzustimmen und nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig.
Sollten Sie Ihre Materialien vor dem 27. November 2026 anliefern lassen wollen, ist dies ebenfalls im Vorfeld mit dem Veranstalter abzustimmen.
Es sind die Bodenmarkierungen für die Ausstellerflächen zu beachten.
5. Stornierung/ Absage
Im Fall einer Stornierung seitens des Ausstellers bis zum 15. Oktober 2026, ist eine Verwaltungspauschale zu zahlen (40,00 €). Erfolgt eine Stornierung seitens des Ausstellers nach dem 15. Oktober 2026, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
6. Haftung
Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb des von ihm eingesetzten Ausstellungsgegenstandes und -gutes entsteht. Es wird empfohlen, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für Gegenstände, die in die Räumlichkeiten der Liederhalle Stuttgart eingebracht werden, wird seitens des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e.V. als Veranstalter und des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle keine Haftung übernommen.
7. Datenschutz
Die Anmeldedaten werden für Zwecke der Teilnehmenden- und Adressverwaltung verwendet. Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass er/sie über Veranstaltungsankündigungen informiert wird, und dass während der 57. BHP-Bundesfachtagung erstellte Fotos oder Filme für Publikationen des BHP e.V. genutzt werden. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung für die 57. BHP-Bundesfachtagung ist Art. 6 Abs. 1 b, c der DSGVO.
8. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, die diese organisatorischen Bedingungen aufheben, ändern oder ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
