Das Bundeskabinett hat am 16.06.2021 eine Formulierungshilfe für gesetzliche Änderungen verabschiedet, mit denen die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus durch vertraute Bezugspersonen geregelt wird. Die Regelung gilt für alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Die bislang ungeklärte Kostenträgerschaft in diesen Fällen ist nun klar und transparent: Erfolgt die Begleitung durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, übernehmen die für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Personalkosten. Bei einer Begleitung durch Personen aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen, leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Fall der Mitaufnahme oder ganztätigen Begleitung einen Ausgleich für den Verdienstausfall der Begleitpersonen.

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