Die Vergütung von HeilpädagogInnen kann sehr unterschiedlich ausfallen und ist in vielen Fällen Verhandlungssache. Verhandlungsrelevante Aspekte sind u.a. die Qualifikation, die auszuübende Tätigkeit und die Berufserfahrung eines Arbeitnehmenden.
Eine Orientierung für die Vergütung von HeilpädagogInnen kann außerdem der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Sozial- und Erziehungsdienste (TVöD-SuE) geben. Hier ist die Vergütung von HeilpädagogInnen geregelt, deren Arbeitgeber an diesen Tarifvertrag gebunden sind. Häufig nutzen auch nicht Tarifgebunde Arbeitgeber die Möglichkeit und vereinbaren im Arbeitsvertrag, dass sie Teile des TVöD-SuE anwenden, ohne alle Regelungen zu übernehmen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, inklusive Hausverträge.
Der BHP bietet seinen Mitgliedern Information und Beratung zu tariflichen Fragen an. Bei Interesse wenden Sie sich an info@bhponline.de.
Im Flyer „Tarifinformationen für HeilpädagogInnen“ hat der BHP in Zusammenarbeit mit ver.di einen Flyer mit den wesentlichen Tarifinformationen zum TVöD-SuE erarbeitet. Der Flyer kann hier heruntergeladen werden: