Der Landkreistag Baden-Württemberg hat eine aktualisierte Fassung seiner Gebührenempfehlung für heilpädagogische Behandlungen bei selbstständigen HeilpädagogInnen veröffentlicht. Nach Abstimmung mit dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) und auf Antrag von BHP und DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.) wurde die Empfehlung für die Vergütungssätze für selbstständigen HeilpädagogInnen um 6,725 Prozent für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2023 angepasst.

Weil die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Januar 2023 noch nicht abgeschlossen sind, wurde sich auf Wunsch der Verbände auf eine 6-monatige Laufzeit geeinigt. In der vereinbarten Erhöhung von 6,725 Prozent ist eine angenommene Tariferhöhung von 6,5 Prozent – noch nicht auf die Laufzeit umgerechnet – berücksichtigt.

Die einzelnen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Tabellen im Schreiben des Landkreistages, welches Sie hier herunterladen können:

Verguetungssaetze Fuer Heilpaedagogische Behandlung (316.0 KiB, 565 downloads)