Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde mehrerer Eltern ab

Die Pflicht einer Impfung gegen die Masern für Kitakinder ist verfassungskonform. So entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Eltern wurden abgewiesen (Beschl. v. 21.07.2022 Az. 1 BvR 469/20 u.a.).


Die Impfflicht berührt sowohl das Grundrecht auf elterliche Sorge aus Art. 6 Grundgesetz (GG) als auch das Recht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG. Beides erkannte der Erste Senat des BVerfG an, beide Eingriffe seien allerdings verfassungsrechtlich gerechtfertigt. In der Urteilsbegründung wurde dargelegt, dass durch die sehr hohe Ansteckungsgefahr und durch die mit einer Masernerkrankung verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs eine beträchtliche Gefährdung des Rechtsguts der körperlichen Unversehrtheit Dritter bestehe. Bei Verstößen besteht kein Recht auf Betreuung, bei schulpflichtigen Kindern drohen außerdem Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.

Masernimpflicht – Wichtiges im Überblick

Das Gesetz gilt seit dem 1. März 2020 und soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.
Damit müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen oder eine Masern-Immunität vorweisen.

Auch Personen, die nach 1970 geboren sind und die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, müssen einen Schutz gegen Masern aufweisen. Darunter fallen zum Beispiel ErzieherInnen, LehrerInnen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Zudem müssen AsylbewerberInnen und Geflüchtete vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen Masern-Impfschutz haben (www.masernschutz.de).


Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-072.html;jsessionid=0FB66E3D39A599268F4031DD3542BEC3.1_cid344

BVerfG: Masern-Impfpflicht ist verfassungskonform (lto.de)

www.masernschutz.de